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Document 32021D0711

    Beschluss (GASP) 2021/711 des Rates vom 29. April 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

    ST/7611/2021/INIT

    ABl. L 147 vom 30.4.2021, p. 17–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/711/oj

    30.4.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 147/17


    BESCHLUSS (GASP) 2021/711 DES RATES

    vom 29. April 2021

    zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma angenommen.

    (2)

    Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2022 verlängert werden.

    (3)

    Zu zwei Listeneinträgen sind aktualisierte Informationen eingegangen.

    (4)

    Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 12 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 12

    Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2022. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

    2.

    Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 29. April 2021.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    A. P. ZACARIAS


    (1)  Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75).


    ANHANG

    Die Einträge 4 und 10 der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP erhalten folgende Fassung:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Begründung

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „4.

    Aung Aung

    Geschlecht: männlich

    Militärische Kennziffer: BC 23750

    Generalmajor Aung Aung ist Befehlshaber des Kommandobereichs Südwest der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und ehemaliger Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

    25.6.2018

    10.

    Khin Hlaing

    Geburtsdatum: 2. Mai 1968

    Geschlecht: männlich

    Generalmajor Khin Hlaing ist Befehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) im Goldenen Dreieck. Er ist ehemaliger Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division und war Befehlshaber des Kommandobereichs Nordost der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2016 und Anfang 2017 im Bundesstaat Shan durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division im Bundesstaat Shan während der zweiten Jahreshälfte 2016 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen einer ethnischen Minderheit angehörende Dorfbewohner. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, Zwangsverhaftungen und die Zerstörung von Dörfern.

    21.12.2018“


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