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Document 32020R1425

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1425 der Kommission vom 8. Oktober 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „PeridoxRTU Product Family“ (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2020/6824

ABl. L 328 vom 9.10.2020, p. 8–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/1425/oj

9.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 328/8


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1425 DER KOMMISSION

vom 8. Oktober 2020

zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „PeridoxRTU Product Family“

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. September 2017 reichte Contec Europe einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung einer Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung „PeridoxRTU Product Family“ der Produktart 2 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde Belgiens der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-HT057172-25 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2)

Die „PeridoxRTU Product Family“ enthält als Wirkstoff Peressigsäure, die in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt ist.

(3)

Am 27. August 2019 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“).

(4)

Am 7. April 2020 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme (2) mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften der „PeridoxRTU Product Family“ und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.

(5)

In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass die „PeridoxRTU Product Family“ als „Biozidproduktfamilie“ gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.

(6)

Am 27. April 2020 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

(7)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „PeridoxRTU Product Family“ zu erteilen.

(8)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozid-Produkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Contec Europe erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „PeridoxRTU Product Family“ mit der Zulassungsnummer EU-0023658-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.

Die Unionszulassung gilt vom 29. Oktober 2020 bis zum 30. September 2030.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. Oktober 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1.

(2)  Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 5. März 2020 zur Unionszulassung für die „PeridoxRTU Product Family“ (ECHA/BPC/247/2020), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation.


ANHANG

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie

PeridoxRTU Product Family

Produktart 2 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

Zulassungsnummer: EU-0023658-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0023658-0000

TEIL I

ERSTE INFORMATIONSEBENE

1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Familienname

Name

PeridoxRTU Product Family

1.2.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT02 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

1.3.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

Contec Europe

Anschrift

Zl Du Prat, Avenue Paul Duplaix, 56 000 Vannes, France

Zulassungsnummer

EU-0023658-0000

R4BP-Assetnummer

EU-0023658-0000

Datum der Zulassung

29. Oktober 2020

Ablauf der Zulassung

30. September 2030

1.4.   Hersteller der Biozidprodukte

Name des Herstellers

Enviro Tech Chemical Services, Inc.

Anschrift des Herstellers

500 Winmoore Way, CA 95 358 Modesto Vereinigte Staaten

Standort der Produktionsstätten

500 Winmoore Way, CA 95 358 Modesto Vereinigte Staaten

724 Phillips Rd 411, AR 72 342 Helena Vereinigte Staaten

1.5.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

Peressigsäure

Name des Herstellers

Evonik Peroxid GmbH

Anschrift des Herstellers

Industriestraße 1, 9721 Weißenstein Österreich

Standort der Produktionsstätten

Industriestraße 1, 9721 Weißenstein Österreich

2.   ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE

2.1.   Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname

IUPAC-Bezeichnung

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Min.

Max.

Peressigsäure

 

Wirkstoffe

79-21-0

201-186-8

0,23

0,23

Wasserstoffperoxid

Wasserstoffperoxid

Nicht-Wirkstoff

7722-84-1

231-765-0

4,4

4,4

Essigsäure

Essigsäure

Nicht-Wirkstoff

64-19-7

200-580-7

5,0

5,0

2.2.   Art(en) der Formulierung

Formulierung(en)

AL- eine andere Flüssigkeit

TEIL II

ZWEITE INFORMATIONSEBENE — META-SPC(S)

META-SPC 1

1.   META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Meta-SPC 1 Identifikator

Identifikator

Contec PeridoxRTU

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-1

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT02 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

2.   META-SPC 1 ZUSAMMENSETZUNG

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname

IUPAC-Bezeichnung

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Min.

Max.

Peressigsäure

 

Wirkstoffe

79-21-0

201-186-8

0,23

0,23

Wasserstoffperoxid

Wasserstoffperoxid

Nicht-Wirkstoff

7722-84-1

231-765-0

4,4

4,4

Essigsäure

Essigsäure

Nicht-Wirkstoff

64-19-7

200-580-7

5,0

5,0

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierung(en)

AL- eine andere Flüssigkeit

3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1

Gefahrenhinweise

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

Dampf nicht einatmen.

Aerosol nicht einatmen.

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Schutzhandschuhe tragen.

Schutzkleidung tragen.

Augenschutz tragen.

Gesichtsschutz tragen.

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.

BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.

Besondere Behandlung (siehe Information auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

Unter Verschluss aufbewahren.

Inhalt gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (noch festzulegen) zuführen.

Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (noch festzulegen) zuführen.

4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 1

4.1.   Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1. Verwendung # 1 — Aufsprühen auf ein geeignetes Reinraumtuch und Verwendung des Tuchs zur Verteilung der Flüssigkeit auf der Oberfläche

Art des Produkts

PT02 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Oberflächendesinfektion sauberer, harter, nicht poröser Oberflächen in Reinräumen, die nicht zu Lebensmittel- oder Futtermittelbereichen gehören, durch Aufsprühen auf ein geeignetes Reinraumtuch und Verwenden des Tuchs zur Verteilung der Flüssigkeit auf der Oberfläche.

Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: Alle

wissenschaftlicher Name: Pilze

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: Alle

wissenschaftlicher Name: Hefe

Trivialname: Hefe

Entwicklungsstadium: Alle

wissenschaftlicher Name: Bakteriensporen

Trivialname: Bakteriensporen

Entwicklungsstadium: Bakteriensporen|Bakterien

Anwendungsbereich

Innen-

Oberflächendesinfektion sauberer, harter, nicht poröser Oberflächen in Reinräumen, die nicht zu Lebensmittel- oder Futtermittelbereichen gehören, durch Aufsprühen auf ein geeignetes Reinraumtuch und Verwenden des Tuchs zur Verteilung der Flüssigkeit auf der Oberfläche.

Anwendungsmethode(n)

Sprühen

Auf ein geeignetes Reinraumtuch sprühen und die Flüssigkeit mit dem Tuch auf der Oberfläche verteilen.

Es sollte auf eine gleichmäßige Verteilung des Biozidprodukts geachtet werden.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

50,0 ml/m2 — Gebrauchsfertiges Produkt

Vergewissern, dass die Oberfläche gleichmäßig mit dem Produkt bedeckt ist und dass die Einwirkzeit beachtet wird.

Einwirkzeit bei Bakterien — 2 Minuten.

Einwirkzeit bei Pilzen, Hefen und Bakteriensporen — 3 Minuten.

Anwenderkategorie(n)

berufsmäßiger Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

900 ml HDPE-Flasche (hochverdichtetes Polyäthylen) mit Polypropylen-Schraubdeckel, der durch den Polypropylen-Zerstäuber ersetzt wird.

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Nur auf augenscheinlich sauberen Oberflächen verwenden. Vor der Desinfektion ist eine Reinigung erforderlich. Vor der Desinfektion Verunreinigungen mit einem geeigneten Reinraumtuch von der Oberfläche entfernen und dabei eine empfohlene Wischtechnik für optimale Kontaminationsbekämpfung verwenden.

Direkt auf ein geeignetes Reinraumtuch sprühen. Flüssigkeit mit einem Tuch auf der Oberfläche verteilen.

Vergewissern, dass die Oberfläche gleichmäßig mit dem Produkt bedeckt ist und dass die erforderliche Einwirkzeit für das Abtöten von Bakterien, Pilzen, Hefen und Bakteriensporen eingehalten wird.

Nicht mehr als 50 ml/m2 auftragen.

Für die erforderliche Zeit einwirken lassen und anschließend trockenwischen.

Bei Raumtemperatur (20 ± 2 °C) verwenden.

Die Reinraumtücher sollten aus geeignetem Material bestehen, um die Interaktion mit dem Produkt zu minimieren.

Gebrauchte Tücher müssen in einem geschlossenen Behälter entsorgt werden.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen (Handschuhmaterial muss vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben werden).

Es ist ein gegen das Biozidprodukt undurchlässiger Schutzanzug zu tragen (Overallmaterial muss vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben werden).

Während der Handhabung des Produkts ist eine Mindestluftwechselrate von 20/h vorgeschrieben.

Das Produkt darf nur zur Desinfektion kleiner Oberflächen verwendet werden.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Nach Inhalation: Die betroffene Person an die frische Luft bringen, warmhalten und in eine Ruhelage bringen, die das Atmen erleichtert. Für ungehinderte Atmung sorgen. Enge Kleidungsstücke wie Kragen, Krawatte oder Gürtel lockern. Falls die Atmung schwerfällt, kann geschultes Personal der betroffenen Person Hilfestellung leisten und Sauerstoff verabreichen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Die bewusstlose Person in die stabile Seitenlage bringen und sicherstellen, dass die Atmung nicht beeinträchtigt ist.

Nach Hautkontakt: Es ist wichtig, die Substanz sofort von der Haut zu entfernen. Sofort mit reichlich Wasser abspülen. Mindestens weitere 15 Minuten lang abspülen und ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verätzungen müssen von einem Arzt behandelt werden.

Nach Augenkontakt: Sofort mit reichlich Wasser abspülen. Nicht die Augen reiben. Kontaktlinsen entfernen und Augenlider weit öffnen. Mindestens weitere 15 Minuten lang abspülen und ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Verschlucken: Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Einige kleine Gläser Wasser oder Milch verabreichen. Aufhören, wenn die betroffene Person sich krank fühlt, da Erbrechen gefährlich sein kann. Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Die bewusstlose Person in die stabile Seitenlage bringen und sicherstellen, dass die Atmung nicht beeinträchtigt ist. Betroffene Person unter Beobachtung halten. Bei schweren oder anhaltenden Symptomen ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Indikationen, dass ärztliche Soforthilfe und Spezialbehandlung erforderlich sind: Symptomatisch behandeln.

Umweltschutzmaßnahmen: Das Eindringen in den Boden, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser ist zu verhindern. Bei Verschütten oder Einleiten in natürliche Gewässer können Wasserorganismen getötet werden.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen bei versehentlicher Freisetzung: Umgebung räumen.

Windaufwärts von der Verschüttung bleiben. Bereich der Leckage bzw. Verschüttung lüften. Nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal darf in die Reinigungsarbeiten einbezogen werden. Geeignete Sicherheitsausrüstung verwenden.

Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung: Kontakt mit verschüttetem Material vermeiden. Beim Reinigen von Verschüttungen immer geeignete Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe und Schutzkleidung tragen. Je nach Menge des ausgetretenen Stoffes und der Eignung der Belüftung können ein (umluftunabhängiges) Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.

Geringfügige Verschüttungsmengen: Ordnungsgemäße Schutzausrüstung tragen und Flüssigkeit mit saugfähigem Material abdecken. Das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material absorbiert hat, in Polyethylenbeuteln aufnehmen, verschließen und in einem Fass einer zugelassenen Entsorgungsstelle zuführen. Das verbliebene verschüttete Material zur Geruchsminderung mit Wasser abspülen, und das Spülwasser in einen kommunalen oder industriellen Abwasserkanal, nicht in ein natürliches Gewässer, ableiten.

Große Verschüttungsmengen: Bei Reizung der Nase und der Atemwege den Raum sofort verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem amtlich zugelassenen oder zertifizierten Atemschutzgerät mit Filter gegen organische Gase und Dämpfe, Handschuhen und undurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet sein.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Dieses Biozidprodukt sollte bei Entsorgung in unbenutztem und nicht kontaminiertem Zustand als gefährlicher Abfall gemäß Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3) behandelt werden. Alle Entsorgungspraktiken müssen den nationalen und regionalen Gesetzen sowie den kommunalen oder lokalen Vorschriften für gefährliche Abfälle entsprechen.

Nicht in die Kanalisation, den Boden oder Gewässer entsorgen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis.

Behälter sind nicht für eine erneute Befüllung geeignet. Behälter nicht wiederverwenden oder wiederbefüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Wasserdruck ausgespült werden. Sie können dann für die Wiederverwertung oder Aufbereitung von Biozidprodukten angeboten werden. Alternativ werden sie durchstochen und auf einer geordneten Mülldeponie oder nach anderen, von nationalen und lokalen Behörden genehmigten, Verfahren entsorgt. Die bei der Reinigung gebrauchter Behälter anfallenden Spülflüssigkeiten an eine zugelassene Abfallbehandlungsanlage senden.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren.

Dieses Produkt nur im Originalbehälter fest verschlossen aufbewahren.

Behälter müssen aufrecht gelagert und transportiert werden, um ein Austreten des Inhalts zu verhindern.

Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Nicht einfrieren.

Unter 30 °C lagern.

Die Haltbarkeit beträgt 12 Monate (ungeöffnet).

4.2.   Beschreibung der Verwendung

Tabelle 2. Verwendung # 2 — Anwendung durch Schütten in einen Behälter und anschließende Verwendung eines geeigneten Reinraumtuchs/-wischmopps zum Aufbringen der Flüssigkeit auf der Oberfläche

Art des Produkts

PT02 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Oberflächendesinfektion sauberer, harter, nicht poröser Oberflächen in Reinräumen, die nicht zu Lebensmittel- oder Futtermittelbereichen gehören, durch Schütten in einen Eimer und anschließendes Aufbringen der Flüssigkeit auf der Oberfläche mit einem geeigneten Reinraumtuch/-wischmopp.

Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: Alle

wissenschaftlicher Name: Pilze

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: Alle

wissenschaftlicher Name: Hefe

Trivialname: Hefe

Entwicklungsstadium: Alle

wissenschaftlicher Name: Bakteriensporen

Trivialname: Bakteriensporen

Entwicklungsstadium: Bakteriensporen|Bakterien

Anwendungsbereich

Innen-

Oberflächendesinfektion sauberer, harter, nicht poröser Oberflächen in Reinräumen, die nicht zu Lebensmittel- oder Futtermittelbereichen gehören, durch Schütten in einen Eimer und anschließendes Aufbringen der Flüssigkeit auf der Oberfläche mit einem geeigneten Reinraumtuch/-wischmopp.

Anwendungsmethode(n)

Schütten

In einen Behälter schütten und Flüssigkeit anschließend mit einem geeigneten Reinraumtuch/-wischmopp auf die Oberfläche aufbringen.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

50,0 ml/m2 — Gebrauchsfertiges Produkt

Vergewissern, dass die Oberfläche gleichmäßig mit dem Produkt bedeckt ist und dass die Einwirkzeit beachtet wird.

Einwirkzeit bei Bakterien — 2 Minuten.

Einwirkzeit bei Pilzen, Hefen und Bakteriensporen — 3 Minuten.

Anwenderkategorie(n)

berufsmäßiger Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

3 750 ml (Polyethylen mit hoher Dichte) HDPE-Flasche mit polypropylen-Schraubdeckel

900 ml (polyethylen mit hoher Dichte) HDPE-Flasche, geliefert mit polypropylen-Schraubdeckel, der durch einen Push-Pull-Verschluss aus polypropylen ersetzt wird

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Nur auf augenscheinlich sauberen Oberflächen verwenden. Vor der Desinfektion ist eine Reinigung erforderlich. Vor der Desinfektion Verunreinigungen mit einem geeigneten Reinraumtuch/-wischmopp von der Oberfläche entfernen und dabei eine empfohlene Wischtechnik für optimale Kontaminationsbekämpfung verwenden.

Produkt in einen Behälter schütten und dann mit Tuch/Wischmopp auf der Oberfläche verteilen.

Vergewissern, dass die Oberfläche gleichmäßig mit dem Produkt bedeckt ist und dass die erforderliche Einwirkzeit zum Abtöten von Bakterien, Pilzen, Hefen und Bakteriensporen eingehalten wird. Nicht mehr als 50 ml/m2 auftragen.

Für die erforderliche Zeit einwirken lassen und anschließend trockenwischen. Bei Raumtemperatur (20 ± 2 °C) verwenden.

Die Reinraumtücher und -mops sollten aus geeignetem Material bestehen, um eine Interaktion mit dem Produkt zu minimieren.

Gebrauchte Tücher müssen in einem geschlossenen Behälter entsorgt werden.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen (Handschuhmaterial muss vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben werden).

Es ist ein gegen das Biozidprodukt undurchlässiger Schutzanzug zu tragen (Overallmaterial muss vom Zulassungsinhaber in den Produktinformationen angegeben werden).

Die Verwendung technischer Maßnahmen (z. B. Raumlüftung oder lokale Absauganlagen) zur Entfernung luftgetragener Rückstände ist während der Produktanwendung verpflichtend. Es ist eine Mindestluftwechselrate von 100 pro Stunde vorgeschrieben.

Technische Maßnahmen (z. B. Raumlüftung oder lokale Absauganlagen) zur Entfernung luftgetragener Rückstände sind vorgeschrieben, bevor Mitarbeiter nach der Oberflächendesinfektion die behandelten Bereiche betreten dürfen. Falls erforderlich, muss eine ausreichend lange Wartezeit festgelegt werden, damit die luftgetragenen Rückstände entfernt werden können.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Nach Inhalation: Die betroffene Person an die frische Luft bringen, warmhalten und in eine Ruhelage bringen, die das Atmen erleichtert. Für ungehinderte Atmung sorgen. Enge Kleidungsstücke wie Kragen, Krawatte oder Gürtel lockern. Falls die Atmung schwerfällt, kann geschultes Personal der betroffenen Person Hilfestellung leisten und Sauerstoff verabreichen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Die bewusstlose Person in die stabile Seitenlage bringen und sicherstellen, dass die Atmung nicht beeinträchtigt ist.

Nach Hautkontakt: Es ist wichtig, die Substanz sofort von der Haut zu entfernen. Sofort mit reichlich Wasser abspülen. Mindestens weitere 15 Minuten lang abspülen und ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verätzungen müssen von einem Arzt behandelt werden.

Nach Augenkontakt: Sofort mit reichlich Wasser abspülen. Nicht die Augen reiben. Kontaktlinsen entfernen und Augenlider weit öffnen. Mindestens weitere 15 Minuten lang abspülen und ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Verschlucken: Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Einige kleine Gläser Wasser oder Milch verabreichen. Aufhören, wenn die betroffene Person sich krank fühlt, da Erbrechen gefährlich sein kann. Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Die bewusstlose Person in die stabile Seitenlage bringen und sicherstellen, dass die Atmung nicht beeinträchtigt ist. Betroffene Person unter Beobachtung halten. Bei schweren oder anhaltenden Symptomen ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Indikationen, dass ärztliche Soforthilfe und Spezialbehandlung erforderlich sind: Symptomatisch behandeln.

Umweltschutzmaßnahmen: Das Eindringen in den Boden, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser ist zu verhindern. Bei Verschütten oder Einleiten in natürliche Gewässer können Wasserorganismen getötet werden.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen bei versehentlicher Freisetzung: Umgebung räumen.

Windaufwärts von der Verschüttung bleiben. Bereich der Leckage bzw. Verschüttung lüften. Nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal darf in die Reinigungsarbeiten einbezogen werden. Geeignete Sicherheitsausrüstung verwenden.

Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung: Kontakt mit verschüttetem Material vermeiden. Beim Reinigen von Verschüttungen immer geeignete Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe und Schutzkleidung tragen. Je nach Menge des ausgetretenen Stoffes und der Eignung der Belüftung können ein (umluftunabhängiges) Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.

Geringfügige Verschüttungsmengen: Ordnungsgemäße Schutzausrüstung tragen und Flüssigkeit mit saugfähigem Material abdecken. Das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material absorbiert hat, in Polyethylenbeuteln aufnehmen, verschließen und in einem Fass einer zugelassenen Entsorgungsstelle zuführen. Das verbliebene verschüttete Material zur Geruchsminderung mit Wasser abspülen, und das Spülwasser in einen kommunalen oder industriellen Abwasserkanal, nicht in ein natürliches Gewässer, ableiten.

Große Verschüttungsmengen: Bei Reizung der Nase und der Atemwege den Raum sofort verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem amtlich zugelassenen oder zertifizierten Atemschutzgerät mit Filter gegen organische Gase und Dämpfe, Handschuhen und undurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet sein.

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Dieses Biozidprodukt sollte bei Entsorgung in unbenutztem und nicht kontaminiertem Zustand als gefährlicher Abfall gemäß Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3) behandelt werden. Alle Entsorgungspraktiken müssen den nationalen und regionalen Gesetzen sowie den kommunalen oder lokalen Vorschriften für gefährliche Abfälle entsprechen.

Nicht in die Kanalisation, den Boden oder Gewässer entsorgen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis.

Behälter sind nicht für eine erneute Befüllung geeignet. Behälter nicht wiederverwenden oder wiederbefüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Wasserdruck ausgespült werden. Sie können dann für die Wiederverwertung oder Aufbereitung von Biozidprodukten angeboten werden. Alternativ werden sie durchstochen und auf einer geordneten Mülldeponie oder nach anderen, von nationalen und lokalen Behörden genehmigten, Verfahren entsorgt. Die bei der Reinigung gebrauchter Behälter anfallenden Spülflüssigkeiten an eine zugelassene Abfallbehandlungsanlage senden.

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

An einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren.

Dieses Produkt nur im Originalbehälter fest verschlossen aufbewahren.

Behälter müssen aufrecht gelagert und transportiert werden, um ein Austreten des Inhalts zu verhindern.

Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Nicht einfrieren.

Unter 30 °C lagern.

Die Haltbarkeit beträgt 12 Monate (ungeöffnet).

5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (1) DER META-SPC 1

5.1.   Anwendungsbestimmungen

Siehe: „Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung“.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Siehe: „Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen“.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe: „Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt“.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe: „Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung“.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe: „Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen“.

6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname

Contec Sterile PeridoxRTU

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

EU-0023658-0001 1-1

Trivialname

IUPAC-Bezeichnung

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Peressigsäure

 

Wirkstoffe

79-21-0

201-186-8

0,23

Wasserstoffperoxid

Wasserstoffperoxid

Nicht-Wirkstoff

7722-84-1

231-765-0

4,4

Essigsäure

Essigsäure

Nicht-Wirkstoff

64-19-7

200-580-7

5,0

7.2.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname

Contec PeridoxRTU

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

EU-0023658-0002 1-1

Trivialname

IUPAC-Bezeichnung

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Peressigsäure

 

Wirkstoffe

79-21-0

201-186-8

0,23

Wasserstoffperoxid

Wasserstoffperoxid

Nicht-Wirkstoff

7722-84-1

231-765-0

4,4

Essigsäure

Essigsäure

Nicht-Wirkstoff

64-19-7

200-580-7

5,0


(1)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 1.


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