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Document 32019D0783
Political and Security Committee Decision (CFSP) 2019/783 of 30 April 2019 on the appointment of the EU Force Commander for the European Union military operation in Bosnia and Herzegovina and repealing Decision (CFSP) 2018/355 (BiH/28/2019)
Beschluss (GASP) 2019/783 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 30. April 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/355 (BiH/28/2019)
Beschluss (GASP) 2019/783 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 30. April 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/355 (BiH/28/2019)
ST/8186/2019/INIT
ABl. L 127 vom 16.5.2019, p. 11–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 14/01/2021; Aufgehoben durch 32021D0005
16.5.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 127/11 |
BESCHLUSS (GASP) 2019/783 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 30. April 2019
zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/355 (BiH/28/2019)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, einschlägige Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen. |
(2) |
Am 27. Februar 2018 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2018/355 (2) angenommen, mit dem Generalmajor Martin DORFER zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde. |
(3) |
Der Befehlshaber der Operation der EU hat empfohlen, dass Brigadegeneral Reinhard TRISCHAK mit Wirkung vom 26. Juni 2019 als Nachfolger von Generalmajor Martin DORFER zum neuen Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wird. |
(4) |
Der EU-Militärausschuss hat der Empfehlung des Befehlshabers der Operation der EU am 18. März 2019 zugestimmt. |
(5) |
Der Beschluss (GASP) 2018/355 sollte daher aufgehoben werden. |
(6) |
Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. |
(7) |
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die Berlin-Plus-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen Mitgliedstaaten der Union gelten, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Mitglieder des Programms Partnerschaft für den Frieden sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Brigadegeneral Reinhard TRISCHAK wird mit Wirkung vom 26. Juni 2019 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss (GASP) 2018/355 wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 26. Juni 2019 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. April 2019.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
S. FROM-EMMESBERGER
(1) ABl. L 252 vom 28.7.2004, S. 10.
(2) Beschluss (GASP) 2018/355 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Februar 2018 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2017/682 (BiH/26/2018) (ABl. L 68 vom 12.3.2018, S. 12).