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Document 32018B1448

Beschluss (EU) 2018/1448 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ für das Haushaltsjahr 2016

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 370–370 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/1448/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/370


BESCHLUSS (EU) 2018/1448 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ für das Haushaltsjahr 2016

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ für das Haushaltsjahr 2016,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05943/2018 — C8-0093/2018),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 209,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (4), insbesondere auf Artikel 12,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 110/2014 der Kommission vom 30. September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel 209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (5),

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0075/2018),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2016;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Antonio TAJANI

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 426 vom 12.12.2017, S. 49.

(2)  Siehe Fußnote 1.

(3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(4)  ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 54.

(5)  ABl. L 38 vom 7.2.2014, S. 2.


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