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Document 52018BP1410

Entschließung (EU) 2018/1410 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2016 sind

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 300–304 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1410/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/300


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1410 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0111/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

B.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 82 267 949 EUR belief, was gegenüber 2015 einen Anstieg um 21,77 % bedeutet, der auf das neue Vergabeverfahren für das Visa-Informationssystem und das System für den Abgleich biometrischer Daten zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013 und 2015

1.

nimmt mit Besorgnis die Zahl der offenen Fragen und anhaltenden Korrekturmaßnahmen aufgrund der Anmerkungen des Rechnungshofs in den Jahren 2013 und 2015 im Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen und den Beziehungen zwischen der Agentur und den assoziierten Schengen-Ländern zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, umgehend Korrekturmaßnahmen zu ergreifen;

Bemerkungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

2.

verurteilt, dass die Agentur Waren im Wert von 2 800 000 EUR erhielt und akzeptierte, für die keine Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen (Verträge) bestanden; stellt fest, dass die rechtlichen Verpflichtungen rückwirkend eingegangen wurden, um den Erwerb in Einklang mit den Vorschriften zu bringen; entnimmt der Antwort der Agentur außerdem, dass die Waren auf diese Weise erworben wurden, um auf dringende operativen Anforderungen zu reagieren und den schnell ansteigenden Speicheranforderungen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden; fordert die Agentur auf, ihre Finanzplanung und Haushaltsführung deutlich zu verbessern; ist der Ansicht, dass die Agentur die ansteigenden Speicheranforderungen der Mitgliedstaaten hätte voraussehen können; ist der Auffassung, dass die Vorschriften der Union für die Vergabe öffentlicher Aufträge dringende Verfahren berücksichtigen und dass die rückwirkende Unterzeichnung von Verträgen für dringend zu erwerbende Waren daher nicht den Rechtsvorschriften der Union entspricht;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2016 zu einer Vollzugsquote von 97,9 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen bei 97,6 % lag;

4.

stellt fest, dass die Agentur im Juni 2015 einen Bauauftrag über 21 500 000 EUR für ihre Räumlichkeiten in Straßburg abschloss; stellt außerdem fest, dass als Hauptzahlungsmethode Abschlagszahlungen vereinbart wurden; nimmt besorgt zur Kenntnis, dass die Agentur den Auftrag im Juli 2015 änderte und zu Vorauszahlungen als Zahlungsmethode überging, um mehr Haushaltsmittel in Anspruch zu nehmen; äußerst seine große Besorgnis darüber, dass die Agentur bis November 2016 den vollen Auftragswert ausgezahlt hatte, obwohl weniger als die Hälfte der Arbeiten ausgeführt waren; entnimmt der Antwort der Agentur, dass die Vorauszahlungen mit einer entsprechenden finanziellen Sicherheit und Ausfallbürgschaft in Höhe von 5 % einhergingen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung des Auftrags Bericht zu erstatten;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

5.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Anteil der übertragenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsaufgaben) mit 5 000 000 EUR hoch ist und sich auf 63 % der gebundenen Mittel belief (im Vergleich zu 9 000 000 EUR bzw. 50 % im Jahr 2015); weist darauf hin, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich die Gebäudeinstandhaltung sowie Beratungsleistungen, die im Jahr 2017 erbracht werden, betreffen;

6.

entnimmt der Antwort der Agentur, dass die Mittelübertragungen für Titel I und Titel II ständig überarbeitet und mit dem Ziel geplant werden, sie mit der Zeit auf das absolute Minimum zu verringern, und dass von den nichtgetrennten Mitteln in Höhe von 19 500 000 EUR, die auf das Jahr 2016 übertragen wurden, nur 474 000 EUR (d. h. 2,42 %) in Abgang gestellt wurden;

7.

weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten bzw. nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Agentur im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Beschaffungs- und Personalpolitik

8.

stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof Vergabeverfahren ermittelte, bei denen die Agentur nicht überprüfte, dass die kostengünstigste Lösung gewählt worden war, da sie nicht überprüfte, ob der Auftragnehmer des Rahmenvertrags den besten Preis erzielt hatte; fordert die Agentur auf, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz ernst zu nehmen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich diese Situation wiederholt;

9.

stellt fest, dass die Agentur im Mai 2016 mit einem Konsortium einen Rahmenvertrag über 194 000 000 EUR abschloss, der die Weiterentwicklung und Wartung des Visa-Informationssystems und des Systems für den Abgleich biometrischer Daten in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren betraf; nimmt zur Kenntnis, dass der Auftrag im Anschluss an ein öffentliches Vergabeverfahren vergeben wurde; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass eine der Hauptanforderungen, an die der Zugang der Bieter zum Verfahren geknüpft war, ein gewerblicher Zugang zur Technologie des Systems für den Abgleich biometrischer Daten war; äußert Bedenken bezüglich eines potenziellen Risikos für die Wettbewerbsfähigkeit des Verfahrens; entnimmt der Antwort der Agentur, dass der Erwerb unbefristeter Lizenzen an ihre spätere Wartung geknüpft ist und auf lange Sicht zu erheblichen Einsparungen geführt hat, die für einen Zeitraum von vier Jahren auf 402 243,22 EUR geschätzt werden; stellt fest, dass in Artikel I.19.1 („Sonderbedingungen“) des Rahmenvertrags ein „meistbegünstigter Kunde“ vorgesehen ist, wodurch die finanziellen Interessen der Agentur bei der Beschaffung von Hard- oder Software vom Auftragnehmer zusätzlich geschützt wird;

10.

entnimmt dem Stellenplan der Agentur, dass am 31. Dezember 2016 114 Stellen (von 118 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen) besetzt waren, während es 2015 noch 117 Stellen waren; stellt fest, dass die Agentur darüber hinaus 26 Vertragsbedienstete, 47 Bedienstete auf Zeit und sechs abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

11.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das steigende operationelle Risiko für die Tätigkeiten der Agentur auf die personelle Unterbesetzung der Agentur zurückzuführen ist, da der Agentur immer mehr Aufgaben zugewiesen werden, die Personalstärke jedoch aufgrund der Verpflichtung, 5 % des Personals abzubauen, zurückging; stellt fest, dass es in der Agentur einige Funktionen gibt, die entweder unterbesetzt sind oder für die es keine vorgesehene Fortführung der Geschäftstätigkeit gibt (ein einziger Mitarbeiter führt die Aufgaben aus und verfügt über das Wissen über die Vorgänge); stellt besorgt fest, dass durch den Personalabbau und die Auslagerung von Tätigkeiten die Gefahr des Drehtüreffekts und der Weitergabe von Informationen steigt; nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass die Agentur die allgemeinen Grundsätze für Verpflichtungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst in ihrem Verhaltenskodex veröffentlicht hat;

12.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur immer stärker von externen Mitarbeitern abhängig ist, deren Beschäftigung häufig teurer ist als die von internen Mitarbeitern, was inhärente Risiken mit Blick auf den Erhalt von Wissen und Kompetenzen in der Agentur und die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten mit sich bringen kann;

13.

begrüßt die Politik der Agentur zur Personalbindung, die vom Verwaltungsrat verfolgt wird und der zufolge die Möglichkeit besteht, dass Bedienstete auf Zeit bei Ablauf ihrer ersten Vertragslaufzeit unbefristete Verträge erhalten, was es der Agentur ermöglicht, wichtige interne Fachkenntnisse und -kompetenzen zu erhalten;

14.

stellt besorgt fest, dass bei Betrachtung der zum 31. Dezember 2016 besetzten Stellen festzustellen ist, dass kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bestand, da 28 % Frauen und 72 % Männer beschäftigt waren; bedauert, dass das Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat noch unausgewogener ist, da dort 11 % Frauen und 89 % Männer beschäftigt sind; fordert die Agentur auf, dem ausgewogenen Geschlechterverhältnis seines Personals mehr Beachtung zu schenken;

15.

bedauert, dass keine besonderen Schritte bezüglich des unausgewogenen Geschlechterverhältnisses bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Agentur unternommen wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen, wenn sie ihre Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur ernennen; fordert die Agentur auf, die Mitgliedstaaten aktiv an die Bedeutung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses zu erinnern;

16.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur im Jahr 2016 keine Beschwerden, Klagen oder Meldungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen oder -entlassungen verzeichnete;

17.

stellt fest, dass die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage pro Mitarbeiter der Agentur im Jahr 2016 10,7 Tage betrug; entnimmt der Antwort der Agentur, dass im Jahr 2016 für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens zwischen zwei und drei Tagen pro Mitarbeiter aufgewandt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur mehrere Teambildungsmaßnahmen organisierte, wobei für das Betriebspersonal mehr Tage vorgesehen wurden als für Mitarbeiter in der Verwaltung; fordert die Agentur auf, den Ärztlichen Dienst dahingehend zu konsultieren, wie sich krankheitsbedingte Fehlzeiten verringern lassen;

18.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2015 eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhütung von Mobbing und sexueller Belästigung angenommen hat und dass Informationen über die Durchführungsbestimmungen in den Unterlagen für neue Mitarbeiter enthalten sind; nimmt zur Kenntnis, dass das Referat Humanressourcen und Fortbildung der Agentur den Mitarbeitern Antworten und Informationen zu dem Thema übermittelte; nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2016 zwei Beschwerden eingereicht, untersucht und mit Empfehlungen abgeschlossen und keine Fälle vor Gericht gebracht wurden;

19.

weist darauf hin, dass die Agentur keine Dienstfahrzeuge hat;

Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

20.

nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Agentur ihre Leitlinien für die Meldung von Missständen am 23. Mai 2016 gebilligt und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine positive Stellungnahme zu dem Text abgegeben hat; stellt jedoch fest, dass die Generaldirektion Humanressourcen der Kommission gegen den Text war und die Agentur davon in Kenntnis setzte, dass die Kommission an neuen Leitlinien arbeitet; stellt zufrieden fest, dass die Agentur in der Zwischenzeit die allgemeinen Grundsätze für die Meldung von Missständen im Verhaltenskodex auf ihrer Website veröffentlicht hat; weist erneut darauf hin, dass Transparenz ausschlaggebend für die Schaffung und den Erhalt eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Bürgern, der Union und den Organen der Union ist;

21.

nimmt zur Kenntnis, dass alle Mitglieder des Verwaltungsrats verpflichtet sind, jährlich eine schriftliche Interessenerklärung zu veröffentlichen, die auf die Website der Agentur gestellt wird; nimmt zur Kenntnis, dass auch die Lebensläufe des Exekutivdirektors und des Vorsitzes des Verwaltungsrats veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden; stellt fest, dass die Agentur neue Leitlinien zur Verhütung und Beilegung von Interessenkonflikten vorbereitet; bedauert, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Beratergruppe keine Interessenerklärungen, sondern Erklärungen zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten veröffentlicht haben, da die Mitglieder nicht selbst erklären sollten, dass für sie keine Interessenkonflikte vorliegen, sondern vielmehr Dritte eine unabhängige Prüfung der Interessenerklärungen durchführen sollten; fordert die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Beratergruppe auf, Interessenerklärungen zu veröffentlichen, in denen ihre Mitgliedschaft in anderen Organisationen aufgeführt ist; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis Ende Juli 2018 hierüber Bericht zu erstatten;

22.

stellt fest, dass aus dem ersten jährlichen Kontrollbericht über die Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie der Agentur (vom April 2016) hervorging, dass der Umsetzungsgrad bei nur knapp 60 % lag, wohingegen im darauffolgenden Kontrollbericht (vom November 2017) ein quantitativer Umsetzungsgrad von mindestens 80 % angegeben wurde; nimmt die Fortschritte in dieser Hinsicht zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, die Umsetzung ihrer Betrugsbekämpfungsstrategie fortwährend zu verbessern;

23.

stellt zufrieden fest, dass die Agentur die Überarbeitung ihrer Betrugsbekämpfungsstrategie vorbereitet; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Annahme und Anwendung der neuen Vorschriften Bericht zu erstatten;

24.

stellt fest, dass die Agentur das Parlament davon in Kenntnis gesetzt hat, dass es keine Kontakte zu Lobbyisten unterhält;

25.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2016 insgesamt elf Anträge auf Zugang zu Dokumenten erhielt und unbeschränkten Zugang zu neun Dokumenten gewährte, den Zugang zu zwei Dokumenten jedoch aus Gründen des Schutzes geschäftlicher Interessen und des Schutzes des Zwecks von Inspektionen, Untersuchungen und Prüfungen verweigerte; erwartet, dass die Agentur bei Entscheidungen über die Beschränkung des Zugangs zu Dokumenten zum Schutz geschäftlicher Interessen auch das Interesse der Bürger an mehr Transparenz und die diesbezügliche Verpflichtung der Union ernst nimmt, während sie alle einschlägigen Vorschriften und Regelungen berücksichtigt;

26.

stellt fest, dass ein Fall, in dem der Antrag auf Zugang zu Dokumenten abgelehnt wurde, an die Europäische Bürgerbeauftragte verwiesen wurde, die von Ende 2016 bis Anfang 2017 eine Untersuchung durchführte und das Dossier im März 2017 mit einem am 3. März 2017 unterzeichneten Bericht abschloss; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten und gegebenenfalls das darauffolgende Verfahren Bericht zu erstatten;

Wichtigste Erfolge

27.

würdigt die drei wichtigsten Erfolge, die die Agentur im Jahr 2016 verzeichnen konnte:

Einführung eines Qualitätssicherungssystems,

Sicherstellung des stabilen und unterbrechungsfreien Betriebs der ihr anvertrauten Systeme und umfassende Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung einer Reihe wichtiger Vorschläge für Rechtsakte,

Wahrnehmung wichtiger Aufgaben bei allen Entwicklungen in Verbindung mit der Interoperabilität von IT-Systemen im Bereich Justiz und Inneres und Bereitstellung wichtiger Informationen zur Unterstützung und Erleichterung der Arbeit der hochrangigen Expertengruppe der Kommission für Informationssysteme und Interoperabilität;

28.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass im Auftrag der Kommission von März bis Dezember 2015 eine externe Evaluierung der Agentur durchgeführt wurde und die Ergebnisse im März 2016 vorgelegt wurden; stellt fest, dass in der Evaluierung der Schluss gezogen wurde, dass die Agentur zum Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beiträgt und ihre Aufgaben wirksam erfüllt; stellt darüber hinaus fest, dass die Evaluatoren 64 Empfehlungen zur weiteren Verbesserung des Betriebsmanagements aussprachen, von denen sieben als von kritischer Bedeutung und elf als sehr wichtig betrachtet werden; begrüßt, dass die Agentur einen Plan erarbeitet hat, um den Empfehlungen Folge zu leisten, und dass dieser Plan derzeit umgesetzt wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Plans Bericht zu erstatten;

29.

begrüßt die anhaltende Zusammenarbeit der Agentur mit den anderen im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen; entnimmt dem Jahresbericht des Netzes der EU-Agenturen, dass sich die Agentur im Jahr 2016 an mehr gemeinsamen Maßnahmen mit den anderen Agenturen beteiligt hat als in allen vorherigen Jahren;

30.

stellt fest, dass das Jahr 2016 für die Agentur das intensivste und anstrengendste Jahr seit ihrer Gründung war und dass die Agentur dennoch gut gearbeitet und ihr gesamtes jährliches Arbeitsprogramm umgesetzt hat und dabei beinahe all ihre Aufgaben wie geplant ausgeführt und ihre operativen Ziele erreicht hat; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass im Laufe des Jahres einige zusätzliche Aufgaben übernommen wurden;

Interne Prüfung

31.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Interne Auditdienst (IAS) in seinem Prüfungsbericht von Juli 2016 zu dem Schluss gelangte, dass aufgrund der Gesamtstruktur und der praktischen Umsetzung der Verfahren sichergestellt wird, dass die Agentur das Schengener Informationssystem der zweiten Generation, das Visa-Informationssystem und das europäische System zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern in einer Weise betreibt, die es den diese Systeme nutzenden nationalen Behörden ermöglicht, Daten kontinuierlich und unterbrechungsfrei auszutauschen; begrüßt, dass die Agentur laut der externen Bewertung, die im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde, gut funktioniert und ihren Aufgaben erfolgreich nachkommt; stellt außerdem fest, dass der IAS die Auffassung vertrat, dass die Effizienz der Verfahren in Bezug auf das Konfigurations- und Änderungsmanagement, das Freigabe- und Testmanagement, das Problemmanagement und auch das Service- und Störfallmanagement verbessert werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Agentur und der IAS auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen einigten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Plans Bericht zu erstatten;

32.

stellt fest, dass der IAS im Jahr 2016 zwei Zuverlässigkeitsprüfungen durchführte, und zwar eine Prüfung des IT-Betriebs und eine Prüfung von Personalplanung und -zuweisung, Leistungsbeurteilung, Beförderung und Fortbildung; stellt fest, dass der IAS zu dem Schluss kam, dass das Personalverwaltungsverfahren der Agentur noch Schwachstellen und vor allem Aspekte aufweist, die nicht vollständig mit den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Durchführungsvorschriften und den eigenen internen Leitlinien der Agentur übereinstimmen; nimmt zur Kenntnis, dass ein Aktionsplan erstellt wurde, um die festgestellten Mängel zu beheben; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten;

33.

stellt fest, dass die interne Auditstelle (IAC) drei Zuverlässigkeitsprüfungen durchgeführt hat:

eine Prüfung der Gestaltung des Systems der internen Kontrolle für die Übertragungsvereinbarung für intelligente Grenzen, in deren Rahmen der IAC zu dem Schluss kam, dass die Gestaltung des Systems der internen Kontrolle der Agentur mit Stand vom 23. Mai 2016 angemessen ist;

eine Prüfung des Sanierungsvorhabens in Straßburg, in deren Rahmen der IAC aufgrund fehlender Projektunterlagen nicht mit hinreichender Gewähr feststellen konnte, dass das System der internen Kontrolle für das Vorhaben wirksam und effizient ist, und Besorgnis angesichts der Organisation des Projekt- und Vertragsmanagements äußerte; nimmt zur Kenntnis, dass ein Aktionsplan erstellt wurde, um die festgestellten Mängel zu beheben; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten;

eine abschließende Prüfung des IT-Projektmanagements, in deren Rahmen der IAC zu der Auffassung gelangte, dass das Verfahren des Projektmanagements dringend überarbeitet und verbessert werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass ein Aktionsplan erstellt wurde; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten;

34.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2016 insgesamt 22 an die Agentur gerichtete Prüfungsempfehlungen, die als „sehr wichtig“ eingestuft waren, noch nicht abgeschlossen waren, darunter zehn Prüfungsempfehlungen, die erst vor kurzem ausgesprochen wurden; weist darauf hin, dass keine „kritischen“ Empfehlungen mehr umzusetzen sind; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Prüfungsempfehlungen Bericht zu erstatten;

Sonstige Bemerkungen

35.

stellt fest, dass die Vereinbarung über den technischen Standort mit dem Sitzmitgliedstaat, Frankreich, am 28. August 2016 in Kraft trat;

36.

stellt zufrieden fest, dass ökologische und klimabezogene Leistungskriterien in den technischen Spezifikationen der Ausschreibungen der Agentur enthalten waren und für die Gebäude, die direkt von der Agentur verwaltet werden, Energieeffizienzvorschriften angewandt werden, um für ein kostenwirksames und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen;

37.

stellt zufrieden fest, dass die Strategien der Agentur für die Verwaltung von Dienstreisen darauf ausgerichtet sind, Flugreisen auf das notwendige Minimum zu beschränken und stattdessen möglichst oft Videokonferenzen zwischen den beiden Hauptstandorten der Agentur abzuhalten, damit die CO2-Emissionen weiter verringert oder ausgeglichen werden;

38.

stellt fest, dass noch kein uneingeschränkter Informationsaustausch zwischen der Agentur und der Kommission zur gründlichen Vorbereitung der Tätigkeiten nach dem Brexit stattfindet, da einige rechtliche Aspekte, wie der Zugang zu den von der Agentur verwalteten Systemen und die Verwendung der vom Vereinigten Königreich nach dem Brexit eingegebenen Daten, noch geklärt werden müssen; fordert die Kommission auf, der Agentur bei der Suche nach Lösungen zu helfen, sobald sie im Rahmen der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich ausreichend Informationen erhalten hat;

39.

begrüßt den Umstand, dass die Agentur den stabilen und durchgehenden Betrieb der ihr anvertrauten Systeme sichergestellt und die Kommission umfassend darin unterstützt hat, eine Reihe wichtiger Legislativvorschläge (Einreise-/Ausreisesystem (EES), EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS-TCN), europäisches System zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern (Eurodac) (Neufassung) und Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (Neufassung)) zu entwickeln;

40.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 113 vom 30.3.2016, S. 191.

(2)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0133. Siehe Seite 393 dieses Amtsblatts.


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