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Document 32012D0152
Council Decision 2012/152/CFSP of 15 March 2012 amending Decision 2010/413/CFSP concerning restrictive measures against Iran
Beschluss 2012/152/GASP des Rates vom 15. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Beschluss 2012/152/GASP des Rates vom 15. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
ABl. L 77 vom 16.3.2012, p. 18–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
16.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 77/18 |
BESCHLUSS 2012/152/GASP DES RATES
vom 15. März 2012
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 26. Juli 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (1) erlassen. |
(2) |
Am 23. Januar 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/35/GASP zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP (2) erlassen, da er ernste und wachsende Bedenken hinsichtlich der Art des iranischen Nuklearprogramms hegt. |
(3) |
Vor diesem Hintergrund sollte — übereinstimmend mit dem Beschluss 2010/413/GASP — die Anwendung gezielter finanzieller Maßnahmen für Anbieter spezieller Zahlungsverkehrsdienste weiterentwickelt werden. |
(4) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 20 des Beschlusses 2010/413/GASP wird folgender Absatz angefügt:
„(12) Unbeschadet der in diesem Artikel vorgesehenen Ausnahmeregelungen ist es verboten, den in Absatz 1 genannten Personen und Einrichtungen gegenüber spezielle Zahlungsverkehrsdienste zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. März 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. WAMMEN
(1) ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.
(2) ABl. L 19 vom 24.1.2012, S. 22.