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Document 32012D0152

    Beschluss 2012/152/GASP des Rates vom 15. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

    ABl. L 77 vom 16.3.2012, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/152(1)/oj

    16.3.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 77/18


    BESCHLUSS 2012/152/GASP DES RATES

    vom 15. März 2012

    zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 26. Juli 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (1) erlassen.

    (2)

    Am 23. Januar 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/35/GASP zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP (2) erlassen, da er ernste und wachsende Bedenken hinsichtlich der Art des iranischen Nuklearprogramms hegt.

    (3)

    Vor diesem Hintergrund sollte — übereinstimmend mit dem Beschluss 2010/413/GASP — die Anwendung gezielter finanzieller Maßnahmen für Anbieter spezieller Zahlungsverkehrsdienste weiterentwickelt werden.

    (4)

    Der Beschluss 2010/413/GASP sollte entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    In Artikel 20 des Beschlusses 2010/413/GASP wird folgender Absatz angefügt:

    „(12)   Unbeschadet der in diesem Artikel vorgesehenen Ausnahmeregelungen ist es verboten, den in Absatz 1 genannten Personen und Einrichtungen gegenüber spezielle Zahlungsverkehrsdienste zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 15. März 2012.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    N. WAMMEN


    (1)  ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.

    (2)  ABl. L 19 vom 24.1.2012, S. 22.


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