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Document L:2011:254:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 254, 30. September 2011


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    ISSN 1725-2539

    doi:10.3000/17252539.L_2011.254.deu

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 254

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    54. Jahrgang
    30. September 2011


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

     

    *

    Beschluss 2011/640/GASP des Rates vom 12. Juli 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher Seeräuber sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden beschlagnahmten Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an die Republik Mauritius und über die Behandlung mutmaßlicher Seeräuber nach der Überstellung

    1

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Bedingungen für die Überstellung mutmasslicher Seeräuber sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden beschlagnahmten Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an die Republik Mauritius und über die Behandlung mutmasslicher Seeräuber nach der Überstellung

    3

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 969/2011 der Kommission vom 29. September 2011 zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 400/2010 des Rates (Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1858/2005 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus der Republik Korea angemeldet oder nicht) zwecks Prüfung der Möglichkeit der Befreiung eines koreanischen Ausführers von diesen Maßnahmen, Außerkraftsetzung des Antidumpingzolls gegenüber den von diesem Ausführer bezogenen Einfuhren und zollamtlicher Erfassung der letztgenannten Einfuhren

    7

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 970/2011 der Kommission vom 29. September 2011 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    10

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 der Kommission vom 29. September 2011 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12

    12

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2011 der Kommission vom 29. September 2011 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor ab dem 1. Oktober 2011

    14

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 973/2011 der Kommission vom 29. September 2011 über den Mindestzollsatz, der für die fünfte Teilausschreibung im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 634/2011 eröffneten Ausschreibungsverfahrens festzusetzen ist

    16

     

     

    BESCHLÜSSE

     

    *

    Beschluss 2011/641/GASP des Rates vom 29. September 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau

    18

     

     

    2011/642/EU

     

    *

    Beschluss der Kommission vom 29. September 2011 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China

    20

     

     

    Berichtigungen

     

    *

    Berichtigung der Richtlinie 2011/72/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2011 zur Änderung der Richtlinie 2000/25/EG hinsichtlich der Vorschriften für gemäß dem Flexibilitätssystem in Verkehr gebrachte Zugmaschinen (ABl. L 246 vom 23.9.2011)

    22

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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