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Document 32011D0764
Council Decision 2011/764/CFSP of 28 November 2011 repealing Decision 2011/210/CFSP on a European Union military operation in support of humanitarian assistance operations in response to the crisis situation in Libya (EUFOR Libya)
Beschluss 2011/764/GASP des Rates vom 28. November 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/210/GASP über eine Militäroperation der Europäischen Union zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze als Reaktion auf die Krisensituation in Libyen ( „EUFOR Libya“ )
Beschluss 2011/764/GASP des Rates vom 28. November 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/210/GASP über eine Militäroperation der Europäischen Union zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze als Reaktion auf die Krisensituation in Libyen ( „EUFOR Libya“ )
ABl. L 314 vom 29.11.2011, p. 35–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
29.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 314/35 |
BESCHLUSS 2011/764/GASP DES RATES
vom 28. November 2011
zur Aufhebung des Beschlusses 2011/210/GASP über eine Militäroperation der Europäischen Union zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze als Reaktion auf die Krisensituation in Libyen („EUFOR Libya“)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 1. April 2011 den Beschluss 2011/210/GASP (1) erlassen. |
(2) |
Der Befehlshaber der Operation der Europäischen Union hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2011 mitgeteilt, dass die Schließung des operativen Hauptquartiers am 10. November 2011 erfolgen wird. Der Beschluss 2011/210/GASP sollte deshalb nach Artikel 13 Absatz 3 mit Wirkung vom 10. November 2011 aufgehoben werden. |
(3) |
Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation sind in dem Beschluss 2008/975/GASP des Rates vom 18. Dezember 2008 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) (2) festgelegt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2011/210/GASP wird mit Wirkung vom 10. November 2011 aufgehoben. Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation, die in dem Beschluss 2008/975/GASP festgelegt sind, werden hiervon nicht berührt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. November 2011.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. SZUMILAS
(1) ABl. L 89 vom 5.4.2011, S. 17.
(2) ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 96.