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Document 32011D0764

Beschluss 2011/764/GASP des Rates vom 28. November 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/210/GASP über eine Militäroperation der Europäischen Union zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze als Reaktion auf die Krisensituation in Libyen ( „EUFOR Libya“ )

ABl. L 314 vom 29.11.2011, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/764/oj

29.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/35


BESCHLUSS 2011/764/GASP DES RATES

vom 28. November 2011

zur Aufhebung des Beschlusses 2011/210/GASP über eine Militäroperation der Europäischen Union zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze als Reaktion auf die Krisensituation in Libyen („EUFOR Libya“)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 1. April 2011 den Beschluss 2011/210/GASP (1) erlassen.

(2)

Der Befehlshaber der Operation der Europäischen Union hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2011 mitgeteilt, dass die Schließung des operativen Hauptquartiers am 10. November 2011 erfolgen wird. Der Beschluss 2011/210/GASP sollte deshalb nach Artikel 13 Absatz 3 mit Wirkung vom 10. November 2011 aufgehoben werden.

(3)

Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation sind in dem Beschluss 2008/975/GASP des Rates vom 18. Dezember 2008 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) (2) festgelegt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/210/GASP wird mit Wirkung vom 10. November 2011 aufgehoben. Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation, die in dem Beschluss 2008/975/GASP festgelegt sind, werden hiervon nicht berührt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. November 2011.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. SZUMILAS


(1)  ABl. L 89 vom 5.4.2011, S. 17.

(2)  ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 96.


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