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Document 32010D0290

2010/290/: Beschluss des Rates vom 19. Januar 2010 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Slowakei

ABl. L 125 vom 21.5.2010, p. 48–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 23/06/2014; Aufgehoben durch 32014D0408

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/290/oj

21.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 125/48


BESCHLUSS DES RATES

vom 19. Januar 2010

über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Slowakei

(2010/290/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 6 in Verbindung mit Artikel 126 Absatz 13 und Artikel 136,

auf Vorschlag der Kommission,

unter Berücksichtigung der Bemerkungen der Slowakei,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite.

(2)

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

(3)

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Defizitverfahren), das durch die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1) näher geregelt wird, sieht eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 legt auch Vorschriften zur Durchführung von Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, der Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geworden ist. Das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung des Defizitverfahrens. In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (2) des Rates werden detaillierte Regeln und Definitionen für die Anwendung der Vorschriften jenes Protokolls festgelegt.

(4)

Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 2005 sollten Effizienz und wirtschaftliche Grundlagen des Pakts gestärkt und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet werden. Ferner sollte sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche und budgetäre Hintergrund auf allen Stufen des Defizitverfahrens in vollem Umfang berücksichtigt wird. Auf diese Weise bietet der Stabilitäts- und Wachstumspakt einen Rahmen, der die Politik der Regierungen zur umgehenden Wiederherstellung einer soliden Haushaltsposition mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage unterstützt.

(5)

Nach Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Artikel 126 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geworden ist, hatte die Kommission dem Rat eine Stellungnahme vorzulegen, wenn sie der Auffassung war, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit bestehe oder sich ergeben könne. Angesichts ihres Berichts nach Artikel 104 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geworden ist, und nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses gemäß Artikel 104 Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Artikel 126 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geworden ist, ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass in der Slowakei ein übermäßiges Defizit bestehe. Die Kommission hat dem Rat am 11. November 2009 eine entsprechende Stellungnahme zur Slowakei vorgelegt (3).

(6)

Nach Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Rat die Bemerkungen, die der betreffende Mitgliedstaat gegebenenfalls abzugeben wünscht, zu berücksichtigen, bevor er nach Prüfung der Gesamtlage entscheidet, ob ein übermäßiges Defizit besteht. Im Falle der Slowakei führt die Prüfung der Gesamtlage zu den in diesem Beschluss genannten Schlussfolgerungen.

(7)

Nach den im Oktober 2009 von den slowakischen Behörden gemeldeten Daten wird das gesamtstaatliche Defizit der Slowakei im Jahr 2009 voraussichtlich 6,3 % des BIP erreichen, womit es über dem Referenzwert von 3 % des BIP und nicht mehr in dessen Nähe liegt. Die geplante Überschreitung des Referenzwertes kann im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts als Ausnahme angesehen werden. So ist die Überschreitung insbesondere Folge eines schweren Wirtschaftsabschwungs im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Nach der Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen wird das reale BIP 2009 um 5,8 % schrumpfen. Auch wenn die Überschreitung des Referenzwerts von 3 % in erster Linie mit dem schweren Wirtschaftsabschwung zusammenhängt, ist sie auch das Ergebnis der erheblichen Verschlechterung des strukturellen Saldos seit 2005. Darüber hinaus kann der Referenzwert nicht als nur vorübergehend überschritten angesehen werden, da der Prognose 2009 der Kommissionsdienststellen zufolge das gesamtstaatliche Defizit, unter der Annahme einer unveränderten Politik, 2010 6 % des BIP erreichen dürfte. Das Defizitkriterium des Vertrags ist nicht erfüllt.

(8)

Den im Oktober 2009 von den slowakischen Behörden gemeldeten Daten zufolge liegt der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand nach wie vor weit unter dem Referenzwert von 60 % des BIP und dürfte sich 2009 auf etwa 30 % des BIP belaufen. Nach der Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen wird die Schuldenquote rasch steigen und 2011 unter der Annahme einer unveränderten Politik 42,7 % des BIP erreichen.

(9)

Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt hat die Kommission in ihrem Bericht Rentenreformen, mit denen ein Mehrsäulensystem mit einer gesetzlichen, vollständig kapitalgedeckten Säule eingeführt wurde, gebührend berücksichtigt. Auch wenn die Einführung dieser Reformen vorübergehend eine Verschlechterung der Haushaltslage zur Folge hat, wird die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen hierdurch doch eindeutig verbessert. Nach den Schätzungen der slowakischen Behörden belaufen sich die Nettokosten dieser Reform im Zeitraum 2009-2011 auf 1,1 % des BIP und werden 2012 auf 1,2 % ansteigen. Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt können diese Kosten auf linear degressiver Basis während eines Übergangszeitraums und nur dann berücksichtigt werden, wenn das Defizit noch in der Nähe des Referenzwerts liegt. Das das Defizit in den Jahren 2009-2011 nicht mehr in der Nähe des Referenzwerts liegt, können die Kosten der Rentenreform nicht berücksichtigt werden.

(10)

Gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 können „einschlägige Faktoren“ bei den Verfahrensschritten, die zu einer Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nach Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union führen, nur dann berücksichtigt werden, wenn die doppelte Voraussetzung, dass das Defizit in der Nähe des Referenzwertes bleibt und der Referenzwert nur vorübergehend überschritten wird, vollständig erfüllt ist. Dies ist bei der Slowakei nicht der Fall. Daher werden in den Verfahrensschritten auf dem Weg zu diesem Beschluss keine sonstigen einschlägigen Faktoren berücksichtigt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in der Slowakei ein übermäßiges Defizit besteht.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 19. Januar 2010.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. SALGADO


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

(2)  ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

(3)  Alle Dokumente zum Defizitverfahren gegen die Slowakei sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/netstartsearch/pdfsearch/pdf.cfm?mode = _m2


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