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Document 22009D0159

    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 159/2009 vom 4. Dezember 2009 zur Änderung von Protokoll 31 (Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen

    ABl. L 62 vom 11.3.2010, p. 65–66 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/159(2)/oj

    11.3.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 62/65


    BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

    Nr. 159/2009

    vom 4. Dezember 2009

    zur Änderung von Protokoll 31 (Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen

    DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86, 98 und 101,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 94/2009 vom 3. Juli 2009 (1) geändert.

    (2)

    Protokoll 37 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 94/2009 vom 3. Juli 2009 (2) geändert.

    (3)

    Es empfiehlt sich, den Beschluss 2009/334/EG der Kommission vom 20. April 2009 zur Einsetzung einer Expertengruppe für die Sicherheit der europäischen GNSS (3) in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens einzubeziehen.

    (4)

    Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen.

    (5)

    Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, wird das Protokoll 37 zum Abkommen auf die mit dem Beschluss 2009/334/EG eingesetzte Expertengruppe für die Sicherheit der europäischen GNSS ausgedehnt und das Protokoll 31 im Hinblick auf die Spezifizierung der Verfahren zur Beteiligung an dieser Gruppe geändert —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Artikel 1 Absatz 8a (Forschung und technische Entwicklung) des Protokolls 31 wird wie folgt geändert:

    1.

    Die Anpassungen d und e werden die Anpassungen e und f.

    2.

    Nach Anpassung c wird folgende neue Anpassung d eingefügt:

    „d)

    Verfahren für die Beteiligung der EFTA-Staaten gemäß Artikel 101 des Abkommens:

     

    Jeder EFTA-Staat kann gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2009/334/EG der Kommission (4) ein Vollmitglied zur Teilnahme an den Sitzungen der Expertengruppe für die Sicherheit der europäischen GNSS (Ausschuss für die Sicherheit der europäischen GNSS) ernennen.

     

    Die Europäische Kommission wird die Teilnehmer rechtzeitig über die Sitzungstermine dieser Gruppe informieren und ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen.

    Artikel 2

    In Protokoll 37 (Liste nach Artikel 101) zum Abkommen wird folgende Nummer eingefügt:

    „32.

    Ausschuss für die Sicherheit der europäischen GNSS (Beschluss 2009/334/EG der Kommission)“

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (5).

    Artikel 4

    Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2009.

    Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

    Die Vorsitzende

    Oda Helen SLETNES


    (1)  ABl. L 277 vom 22.10.2009, S. 50.

    (2)  Siehe Fußnote 1.

    (3)  ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 22.

    (4)  Beschluss 2009/334/EG der Kommission vom 20. April 2009 (ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 22).“

    (5)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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