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Document 22009D0159
Decision of the EEA Joint Committee No 159/2009 of 4 December 2009 amending Protocol 31, on cooperation in specific fields outside the four freedoms, and Protocol 37 to the EEA Agreement
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 159/2009 vom 4. Dezember 2009 zur Änderung von Protokoll 31 (Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 159/2009 vom 4. Dezember 2009 zur Änderung von Protokoll 31 (Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen
ABl. L 62 vom 11.3.2010, p. 65–66
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.
11.3.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 62/65 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 159/2009
vom 4. Dezember 2009
zur Änderung von Protokoll 31 (Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86, 98 und 101,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 94/2009 vom 3. Juli 2009 (1) geändert. |
(2) |
Protokoll 37 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 94/2009 vom 3. Juli 2009 (2) geändert. |
(3) |
Es empfiehlt sich, den Beschluss 2009/334/EG der Kommission vom 20. April 2009 zur Einsetzung einer Expertengruppe für die Sicherheit der europäischen GNSS (3) in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens einzubeziehen. |
(4) |
Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen. |
(5) |
Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, wird das Protokoll 37 zum Abkommen auf die mit dem Beschluss 2009/334/EG eingesetzte Expertengruppe für die Sicherheit der europäischen GNSS ausgedehnt und das Protokoll 31 im Hinblick auf die Spezifizierung der Verfahren zur Beteiligung an dieser Gruppe geändert — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 8a (Forschung und technische Entwicklung) des Protokolls 31 wird wie folgt geändert:
1. |
Die Anpassungen d und e werden die Anpassungen e und f. |
2. |
Nach Anpassung c wird folgende neue Anpassung d eingefügt:
|
Artikel 2
In Protokoll 37 (Liste nach Artikel 101) zum Abkommen wird folgende Nummer eingefügt:
„32. |
Ausschuss für die Sicherheit der europäischen GNSS (Beschluss 2009/334/EG der Kommission)“ |
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (5).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2009.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Die Vorsitzende
Oda Helen SLETNES
(1) ABl. L 277 vom 22.10.2009, S. 50.
(2) Siehe Fußnote 1.
(3) ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 22.
(4) Beschluss 2009/334/EG der Kommission vom 20. April 2009 (ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 22).“
(5) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.