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Document 32008D0321

    2008/321/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. April 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1283)

    ABl. L 109 vom 19.4.2008, p. 35–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/321/oj

    19.4.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 109/35


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 8. April 2008

    über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1283)

    (Nur der spanische, der tschechische, der dänische, der deutsche, der englische, der französische, der italienische, der niederländische und der portugiesische Text sind verbindlich)

    (2008/321/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 31,

    nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

    (2)

    Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden.

    (3)

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 können nur die Agrarausgaben finanziert werden, die in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt wurden.

    (4)

    Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzung nicht erfüllt und daher nicht zu Lasten des EAGFL, Abteilung Garantie, bzw. des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) übernommen werden kann.

    (5)

    Die Beträge, die nicht zu Lasten des EAGFL, Abteilung Garantie, und des EGFL anerkannt werden, sind anzugeben. Dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben.

    (6)

    Für die in dieser Entscheidung berücksichtigten Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die Beträge, die wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften auszuschließen sind, in einem zusammenfassenden Bericht zur Kenntnis gebracht.

    (7)

    Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs in Rechtssachen ziehen wird, die am 15. Dezember 2007 noch anhängig waren und Rechtsfragen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind, betreffen —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zu Lasten des EAGFL, Abteilung Garantie, bzw. des EGFL erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich und die Portugiesische Republik gerichtet.

    Brüssel, den 8. April 2008

    Für die Kommission

    Mariann FISCHER BOEL

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

    (2)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 (ABl. L 322 vom 7.12.2007, S. 1).


    ANHANG

    Haushaltsposten 6701

    MS

    Maßnahme

    HHJ

    Gründe für die Berichtigung

    Art

    %

    Währung

    Betrag

    Bereits abgezogene Beträge

    Finanzielle Auswirkungen

    AT

    Finanzaudit — Überschreitung

    2004

    Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

    punktuell

     

    EUR

    –61 104,20

    0,00

    –61 104,20

    AT INSGESAMT

    –61 104,20

    0,00

    –61 104,20

    CZ

    Finanzaudit — Überschreitung

    2006

    Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

    punktuell

     

    CZK

    – 358 046,95

    0,00

    – 358 046,95

    CZ INSGESAMT

    – 358 046,95

    0,00

    – 358 046,95

    DE

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2003

    Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

    punktuell

     

    EUR

    –4 256 495,00

    0,00

    –4 256 495,00

    DE

    Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

    2006

    Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

    punktuell

     

    EUR

    –80 851,39

    –80 851,39

    0,00

    DE INSGESAMT

    –4 337 346,39

    –80 851,39

    –4 256 495,00

    DK

    Milchpulver für Herst. von Kasein

    2002

    Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen betreffend den Produktionsprozess

    punktuell

     

    DKK

    –8 915,00

    0,00

    –8 915,00

    DK

    Milchpulver für Herst. von Kasein

    2003

    Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen betreffend den Produktionsprozess

    punktuell

     

    DKK

    – 157 528,05

    0,00

    – 157 528,05

    DK

    Milchpulver für Herst. von Kasein

    2004

    Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen betreffend den Produktionsprozess

    punktuell

     

    DKK

    –98 154,15

    0,00

    –98 154,15

    DK INSGESAMT

    – 264 597,20

    0,00

    – 264 597,20

    ES

    Bescheinigung

    2004

    Nicht eingezogene Außenstände

    punktuell

     

    EUR

    –1 882 525,15

    0,00

    –1 882 525,15

    ES

    Obst und Gemüse — Bananen

    2004

    Mängel (Häufigkeit, Stichprobe) bei den Qualitätskontrollen der zweiten Ebene

    pauschal

    2,00

    EUR

    – 948 158,64

    0,00

    – 948 158,64

    ES

    Obst und Gemüse — Bananen

    2005

    Mängel (Häufigkeit, Stichprobe) bei den Qualitätskontrollen der zweiten Ebene

    pauschal

    2,00

    EUR

    –1 394 194,02

    0,00

    –1 394 194,02

    ES

    Obst und Gemüse — Bananen

    2006

    Mängel (Häufigkeit, Stichprobe) bei den Qualitätskontrollen der zweiten Ebene

    pauschal

    2,00

    EUR

    – 406 510,05

    0,00

    – 406 510,05

    ES

    Destillation von Wein

    2003

    Mängel bei der Kontrolle des Pflanzungsverbots

    pauschal

    10,00

    EUR

    –25 824 435,94

    0,00

    –25 824 435,94

    ES

    Destillation von Wein

    2004

    Mängel bei der Kontrolle des Pflanzungsverbots

    pauschal

    10,00

    EUR

    –29 124 759,86

    0,00

    –29 124 759,86

    ES INSGESAMT

    –59 580 583,66

    0,00

    –59 580 583,66

    FR

    Obst und Gemüse — Bananen

    2004

    Nichtbeachtung von Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation

    pauschal

    5,00

    EUR

    – 780,11

     

    – 780,11

    FR

    Obst und Gemüse — Bananen

    2005

    Nichtbeachtung von Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation

    pauschal

    5,00

    EUR

    –4 958 177,57

    0,00

    –4 958 177,57

    FR

    Obst und Gemüse — Bananen

    2006

    Nichtbeachtung von Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation

    pauschal

    5,00

    EUR

    –2 263 498,77

    0,00

    –2 263 498,77

    FR

    Obst und Gemüse — Bananen

    2007

    Nichtbeachtung von Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation

    pauschal

    5,00

    EUR

    –3 775 871,38

    0,00

    –3 775 871,38

    FR

    Öffentliche Lagerhaltung Zucker

    2005

    Nicht beihilfefähige Menge angemeldet

    punktuell

     

    EUR

    – 535 626,90

    0,00

    – 535 626,90

    FR

    Öffentliche Lagerhaltung Zucker

    2006

    Nicht beihilfefähige Menge angemeldet

    punktuell

     

    EUR

    475 793,12

    0,00

    475 793,12

    FR

    Tabakprämien

    2004

    Sanktionen nicht angewendet

    punktuell

     

    EUR

    –9 947,35

    0,00

    –9 947,35

    FR

    Tabakprämien

    2005

    Sanktionen nicht angewendet

    punktuell

     

    EUR

    –38 983,31

    0,00

    –38 983,31

    FR

    Tabakprämien

    2006

    Sanktionen nicht angewendet

    punktuell

     

    EUR

    –85 816,53

    0,00

    –85 816,53

    FR INSGESAMT

    –11 192 908,80

    0,00

    –11 192 908,80

    IE

    Milchpulver für Herst. von Kasein

    2003

    Mängel bei der Bildung einer Stichprobe der Produktionspartien

    pauschal

    2,00

    EUR

    – 209 164,22

    0,00

    – 209 164,22

    IE

    Milchpulver für Herst. von Kasein

    2004

    Mängel bei der Bildung einer Stichprobe der Produktionspartien

    pauschal

    2,00

    EUR

    – 423 850,43

    0,00

    – 423 850,43

    IE

    Milchpulver für Herst. von Kasein

    2005

    Mängel bei der Bildung einer Stichprobe der Produktionspartien

    pauschal

    2,00

    EUR

    – 131 507,65

    0,00

    – 131 507,65

    IE INSGESAMT

    – 764 522,30

    0,00

    – 764 522,30

    IT

    Ausfuhrerstattungen

    2003

    Unzulängliche Informationen über körperliche Kontrollen

    pauschal

    5,00

    EUR

    –30 905,27

    0,00

    –30 905,27

    IT

    Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

    2004

    Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

    punktuell

     

    EUR

    – 308 289,90

    0,00

    – 308 289,90

    IT

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2003

    Verwaltungskontrollen nicht in allen Fällen durchgeführt — Verstoß gegen Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 — Unzulängliche Vor-Ort-Kontrollen

    pauschal

    5,00

    EUR

    – 428 284,00

    0,00

    – 428 284,00

    IT

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2003

    Verspätet durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen — Verstoß gegen Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002

    pauschal

    5,00

    EUR

    –2 985 884,00

    0,00

    –2 985 884,00

    IT

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2004

    Verwaltungskontrollen nicht in allen Fällen durchgeführt — Verstoß gegen Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 — Unzulängliche Vor-Ort-Kontrollen

    pauschal

    5,00

    EUR

    – 754 180,00

    0,00

    – 754 180,00

    IT

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2004

    Verspätet durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen — Verstoß gegen Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002

    pauschal

    5,00

    EUR

    –32 396,00

    0,00

    –32 396,00

    IT

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2005

    Verspätet durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen — Verstoß gegen Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002

    pauschal

    5,00

    EUR

    –54 645,00

    0,00

    –54 645,00

    IT

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2006

    Verspätet durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen — Verstoß gegen Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002

    pauschal

    5,00

    EUR

    –58 709,00

    0,00

    –58 709,00

    IT INSGESAMT

    –4 653 293,17

    0,00

    –4 653 293,17

    LU

    Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

    2006

    Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

    punktuell

     

    EUR

    0,00

    –14 516,49

    14 516,49

    LU

    Finanzaudit — Überschreitung

    2006

    Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

    punktuell

     

    EUR

    –1 107 241,81

    –1 107 241,81

    0,00

    LU

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2004

    Mängel bei Schlüssel- und Zusatzkontrollen

    pauschal

    5,00

    EUR

    – 484 845,00

    0,00

    – 484 845,00

    LU

    Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

    2005

    Mängel bei Schlüssel- und Zusatzkontrollen

    pauschal

    5,00

    EUR

    – 479 643,00

    0,00

    – 479 643,00

    LU INSGESAMT

    –2 071 729,81

    –1 121 758,30

    – 949 971,51

    NL

    Finanzaudit — Überschreitung

    2005

    Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

    punktuell

     

    EUR

    –7 905,99

    0,00

    –7 905,99

    NL INSGESAMT

    –7 905,99

    0,00

    –7 905,99

    PT

    Finanzaudit — Überschreitung

    2006

    Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

    punktuell

     

    EUR

    – 271 398,38

    0,00

    – 271 398,38

    PT INSGESAMT

    – 271 398,38

    0,00

    – 271 398,38


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