Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C:2000:258:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, C 258, 09. September 2000


    Display all documents published in this Official Journal
    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften
    ISSN 0376-9461

    C 258
    43. Jahrgang
    9. September 2000
    Ausgabe in deutscher SpracheMitteilungen und Bekanntmachungen

    InformationsnummerInhalt

    Seite
    I Mitteilungen
    Kommission
    2000/C 258/01Euro-Wechselkurs 1
    2000/C 258/02Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden 2
    2000/C 258/03Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (1) 3
    2000/C 258/04Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden 4
    2000/C 258/05Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (1) 4
    2000/C 258/06Änderung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (1) 5
    2000/C 258/07Bekanntmachung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie (1) 6
    2000/C 258/08Veröffentlichung der Entscheidungen der Mitgliedstaaten über die Erteilung oder den Widerruf von Betriebsgenehmigungen nach Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (1) 6
    2000/C 258/09Veröffentlichung der Entscheidungen der Mitgliedstaaten über die Erteilung oder den Widerruf von Betriebsgenehmigungen nach Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (1) 7
    2000/C 258/10Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.2153 — BHP/Mitsubishi/QCT) Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (1) 10
    2000/C 258/11Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.1996 — SCA/Graninge/JV) (1) 11
    2000/C 258/12Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.1817 — Bellsouth/Vodafone (E-Plus)) (1) 11
    2000/C 258/13Nichtanwendung der Verordnung auf einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.1821 — Bellsouth/VRT (E-Plus)) (1) 12
    II Vorbereitende Rechtsackte
    ......

    III Bekanntmachungen
    Kommission
    2000/C 258/14Dürchführung von Linienflugdiensten — Ausschreibung des Königreichs Schweden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates im Hinblick auf den Betrieb des Linienflugverkehrs zwischen Östersund und Umeå 13
    DE(1) Text von Bedeutung für den EWR
    Top