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Document 22003X0131(01)

Information betreffend die Anwendung einiger Artikel des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits

ABl. L 26 vom 31.1.2003, p. 52–52 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

22003X0131(01)

Information betreffend die Anwendung einiger Artikel des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits

Amtsblatt Nr. L 026 vom 31/01/2003 S. 0052 - 0052


Information betreffend die Anwendung einiger Artikel des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits

Einige Artikel des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (ABl. L 352 vom 30. Dezember 2002) finden gemäß Artikel 198 Absatz 3 des Abkommens ab dem 1. Februar 2003 vorläufige Anwendung, nachdem die Parteien einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Formalitäten am 28. Januar 2003 notifiziert haben.

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