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Document 32002D2367

Entscheidung Nr. 2367/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2003-2007 (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 358 vom 31.12.2002, p. 1–27 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2007: This act has been changed. Current consolidated version: 20/05/2004

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/2367/oj

32002D2367

Entscheidung Nr. 2367/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2003-2007 (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 358 vom 31/12/2002 S. 0001 - 0027


Entscheidung Nr. 2367/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 16. Dezember 2002

über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2003-2007

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 285,

auf Vorschlag der Kommission(1),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(2),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken(4) sollte ein statistisches Programm der Gemeinschaft aufgestellt werden.

(2) Die Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates enthält die Grundsätze für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken und gilt für diese Entscheidung.

(3) Die Wirtschafts- und Währungsunion stellt erhebliche Anforderungen an die Bereitstellung von Währungs-, Zahlungsbilanz- und Finanzstatistiken für die Gemeinschaft.

(4) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97 müssen der Gemeinschaft für die Ausarbeitung, Durchführung, Beobachtung und Bewertung ihrer Politiken rechtzeitig zwischen allen Mitgliedstaaten vergleichbare statistische Informationen zur Verfügung stehen, die aktuell, zuverlässig und aussagekräftig sind und mit möglichst wenig Aufwand gewonnen werden.

(5) Die Verfügbarkeit aktueller vergleichbarer Statistiken von guter Qualität ist in vielen Fällen eine notwendige Voraussetzung für die Durchführung von Gemeinschaftspolitiken.

(6) Damit Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen in der Gemeinschaft gewährleistet sind, muss ein statistisches Fünfjahresprogramm der Gemeinschaft aufgestellt werden, das die Leitlinien, die Hauptbereiche und die Zielsetzungen für die entsprechend den Prioritäten geplanten Maßnahmen vorgibt.

(7) Zu diesem Zweck sollten die Gemeinschaftsbehörden vergleichbare und qualitativ hochwertige Statistiken gewährleisten.

(8) Das besondere Verfahren der Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken erfordert bei der Anpassung des Systems - insbesondere, wenn es um die Schaffung der für die Erstellung dieser Gemeinschaftsstatistiken erforderlichen Rechtsvorschriften geht - eine besonders enge Zusammenarbeit im Rahmen eines sich entwickelnden statistischen Systems der Gemeinschaft, und zwar in dem durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates(5) eingesetzten Ausschuss für das Statistische Programm. Der Aufwand für die Auskunft gebenden Unternehmen, Haushalte oder Einzelpersonen ist zu berücksichtigen.

(9) Die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken im rechtlichen Rahmen des Fünfjahresprogramms obliegt auf nationaler Ebene den nationalen Stellen und auf Gemeinschaftsebene der Gemeinschaftsdienststelle (Eurostat).

(10) Zur Erreichung dieses Ziels ist eine enge koordinierte und kohärente Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den nationalen Stellen erforderlich.

(11) Daher sollte Eurostat in mehrfacher Weise die Arbeiten der nationalen Stellen im Rahmen eines Netzes koordinieren, das das Europäische Statistische System (ESS) bildet, um die rechtzeitige Bereitstellung der für die Politiken der Europäischen Union erforderlichen Statistiken zu gewährleisten.

(12) Mit den Durchführungsmaßnahmen für die einzelnen statistischen Aktionen sollte die Kommission, die die Ziele und die betreffenden Maßnahmen festlegt, das ESS betrauen.

(13) Bei der Umsetzung dieses Programms obliegen der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97 außerdem bestimmte Durchführungsaufgaben, wie sie in den Rechtsakten zu den statistischen Einzelmaßnahmen festgelegt sind.

(14) Es kann in Erwägung gezogen werden, ob einige dieser derzeit auf Kommissionsebene wahrgenommenen Aufgaben beispielsweise von einer speziellen Exekutiveinrichtung ausgeführt werden könnten.

(15) In bestimmten Bereichen, die von verschiedenen Gemeinschaftspolitiken abgedeckt werden, ist es wichtig, die Daten nach Geschlecht aufzuschlüsseln.

(16) In dieser Entscheidung wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Finanzrahmen festgelegt, der für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne von Nummer 33 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(6) bildet.

(17) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 322/97 wurden die Leitlinien für die Erstellung dieses Programms dem Ausschuss für das Statistische Programm, dem durch den Beschluss 91/116/EWG des Rates(7) eingesetzten Europäischen Beratenden Ausschuss für statistische Informationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und dem durch den Beschluss 91/115/EWG des Rates(8) eingesetzten Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken vorgelegt -

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Aufstellung des Statistischen Programms

Hiermit wird das Statistische Programm der Gemeinschaft für den Zeitraum 2003-2007 (im Folgenden "Programm" genannt) aufgestellt. Das Programm ist in den Anhängen enthalten.

Anhang I legt die Leitlinien, Hauptbereiche und Ziele der in dem genannten Zeitraum geplanten Maßnahmen fest und gibt einen Überblick über den Statistikbedarf, wie er sich aus den Erfordernissen der Politik der Europäischen Union ergibt. Dieser Bedarf ist nach Vertragstiteln gegliedert.

Anhang II fasst die Arbeitsthemen von Eurostat zusammen.

Artikel 2

Ziele und politische Prioritäten

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen der nationalen Stellen und der Kommission trägt dieses Programm den Hauptprioritäten der Gemeinschaftspolitik Rechnung:

- Wirtschafts- und Währungsunion,

- Erweiterung der Europäischen Union,

- Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung und Sozialagenda.

Ferner gewährleistet das Programm, dass die bisherige statistische Unterstützung für Entscheidungen in bereits bestehenden Politikbereichen weiterhin bereitgestellt und dass der aus neuen politischen Initiativen der Gemeinschaft resultierende zusätzliche Bedarf gedeckt wird. Das Programm trägt dem Erfordernis einer laufenden Überprüfung der statistischen Prioritäten und der Notwendigkeit der erstellten Statistiken Rechnung, damit die verfügbaren Ressourcen optimal genutzt werden können und der Beantwortungsaufwand möglichst gering gehalten wird.

Außerdem gewährleistet die Kommission vergleichbare und qualitativ hochwertige Statistiken.

Artikel 3

Finanzierung

Der Finanzrahmen für die Durchführung dieses Programms wird für den Zeitraum 2003-2007 auf 192500000 EUR festgelegt.

Für den Zeitraum 2003-2006 werden 150727000 EUR und für 2007 41773000 EUR zugewiesen. Der Betrag von 41773000 EUR ist zu bestätigen, wenn er mit der Finanziellen Vorausschau für den 2007 beginnenden Zeitraum in Einklang steht.

Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen der Finanziellen Vorausschau bewilligt.

Artikel 4

Berichte

Im dritten Jahr der Laufzeit des Programms erstellt die Kommission einen Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten und legt ihn dem Ausschuss für das Statistische Programm vor.

Am Ende der Laufzeit des Programms legt die Kommission nach Anhörung des Ausschusses für das Statistische Programm einen geeigneten Bewertungsbericht über die Durchführung des Programms vor; dabei trägt sie der Auffassung unabhängiger Sachverständiger Rechnung. Der Bericht muss bis Ende 2008 abgeschlossen sein und wird dann dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Artikel 5

Inkrafttreten

Diese Entscheidung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Artikel 6

Adressaten

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2002.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

P. Cox

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. Fischer Boel

(1) ABl. C 75 E vom 26.3.2002, S. 274.

(2) ABl. C 125 vom 27.5.2002, S. 17.

(3) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 25. April 2002 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht), Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 30. September 2002 (ABl. C 275 E vom 12.11.2002, S. 1) und Beschluss des Europäischen Parlaments vom 20. November 2002 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(4) ABl. L 52 vom 22.2.1997, S. 1.

(5) ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.

(6) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.

(7) ABl. L 59 vom 6.3.1991, S. 21. Beschluss geändert durch Beschluss 97/255/EG des Rates (ABl. L 102 vom 19.4.1997, S. 32).

(8) ABl. L 59 vom 6.3.1991, S. 19. Beschluss geändert durch Beschluss 96/174/EG des Rates (ABl. L 51 vom 1.3.1996, S. 48).

ANHANG I

STATISTISCHES FÜNFJAHRESPROGRAMM: GRUNDSÄTZE

EINLEITUNG

1. Bedarf an statistischen Informationen für die EU-Politik

Die EU-Institutionen und die Bürger müssen anhand von Fakten feststellen können, welche politischen Maßnahmen auf europäischer Ebene durchzuführen sind und welchen Erfolg diese Maßnahmen haben. Qualitativ hochwertige statistische Informationen spielen eine herausragende Rolle, wenn es darum geht, derartige Fakten bereitzustellen. Die Hauptaufgabe von Eurostat (dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften) besteht darin, zur Unterstützung von bereits in Angriff genommenen und von künftigen EU-Politiken sachdienliche und aktuelle Informationen über eine Vielzahl von sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Themen zu erstellen und zu verbreiten. Im sich entwickelnden eEuropa müssen Statistiken in der richtigen Form und zu dem Zeitpunkt verfügbar sein, wenn der Benutzer sie braucht. Während der Laufzeit dieses Programms müssen also weitere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Bürger Zugriff auf eine zunehmende Menge an grundlegenden Informationen über die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Entwicklungen haben Das Europäische Statistische System muss seine Strukturen und Strategien so weiterentwickeln, dass gewährleistet ist, dass das gesamte System das Qualitäts- und Leistungsniveau erreicht, das zur Deckung des gesamten Nutzerbedarfs erforderlich ist.

Aufbau des Anhangs

Im Mittelpunkt dieses Anhangs stehen die politischen Determinanten des Arbeitsprogramms; der Anhang gibt einen Überblick über den europäischen Statistikbedarf, wie er sich aus den Erfordernissen der EU-Politik ergibt. Dieser Bedarf ist nach den Titeln des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft untergliedert.

Zu jedem dieser Titel enthält der Anhang Angaben über:

- die grundsätzliche Ausrichtung der statistischen Arbeiten, die für die einzelnen Politikbereiche in dem Fünfjahreszeitraum durchgeführt werden sollen, sowie die jeweils vorgesehenen Aktionspläne, einschließlich etwaiger Rechtsakte,

- die Bereiche der statistischen Arbeit, die die Politiken des jeweiligen Titels unterstützen; hierzu werden die statistischen Arbeitsthemen herangezogen, wie sie im Rahmen des maßnahmenbezogenen Managements definiert sind.

2. Umsetzungsstrategien

a) Ziele

Die im Unternehmensplan von Eurostat niedergelegten Ziele werden bei der Ausführung des Arbeitsprogramms maßgebend sein; dieses wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostenwirksamkeit im Sinne des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 322/97 durchgeführt. Diese Ziele sind:

- Eurostat im Dienste der Kommission,

- Eurostat im Dienste anderer Europäischer Institutionen und der weiteren Benutzergemeinschaft,

- Hilfe bei der Betreuung und beim Ausbau des Europäischen Statistischen Systems,

- Förderung von Motivation und Zufriedenheit des Personals,

- Verbesserung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen,

- Steigerung der internen Produktivität.

b) Statistikproduktion

Gemeinsam mit seinen Partnern im ESS wird Eurostat Produktionsprozesse einführen, die gewährleisten, dass die europäische Statistik das Qualitätsniveau erreicht, das für die Zwecke der EU-Politik erforderlich ist. Besondere Bedeutung wird den im Zusammenhang mit der Eurozone benötigten Statistiken beigemessen werden.

Eurostat und seine Partner im ESS werden die auf EU- und auf nationaler Ebene erstellten Statistiken kontinuierlich daraufhin überprüfen, ob sie dem sich aus den EU- und aus den nationalen Politiken ergebenden Bedarf tatsächlich entsprechen und ob die beiden Aspekte voll integriert sind.

c) Effiziente Umsetzung

Die Kommission wird ihre Arbeitsweise weiter daraufhin überprüfen, ob ihre Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden. Dabei wird sich u. U. herausstellen, dass die Durchführung und das Follow-up bestimmter statistischer Arbeiten einer Exekutivagentur übertragen werden können. Der eventuellen Gründung einer solchen Agentur wird eine eingehende Prüfung der Angelegenheit in Einklang mit den Bestimmungen des Rates und der Kommission über derartige Einrichtungen vorangehen. Die ESS-Partner werden zum Fortgang der Angelegenheit vom Ausschuss für das Statistische Programm konsultiert und darüber auf dem Laufenden gehalten werden.

d) Finanzielle Aspekte der Durchführung des Programms

Unbeschadet der aufgrund anderer Rechtsvorschriften zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unterliegen die Haushaltsmittel, die für die unter dieses Programm fallenden statistischen Informationen bereitgestellt werden, dem jährlichen Haushaltsverfahren. Die Mittel werden verwendet für:

- die Erstellung von Statistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97, einschließlich der Entwicklung und Betreuung statistischer Informationssysteme und der erforderlichen zugehörigen Infrastruktur;

- Finanzhilfen für ESS-Partner (Eurostat plant den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den betreffenden Partnern);

- technische und administrative Hilfe sowie für andere Unterstützungsmaßnahmen.

3. Prioritäten

Bei der Festlegung der Prioritäten der statistischen Arbeiten werden vier Tätigkeitskategorien zugrunde gelegt.

a) Aus der Gemeinschaftspolitik resultierender Bedarf

Der statistische Bedarf der wichtigsten Bereiche der Gemeinschaftspolitik ergibt sich aus den diesbezüglichen Vorgaben der Kommission und kann folgendermaßen zusammengefasst werden:

- Wirtschafts- und Währungsunion: sämtliche für die dritte Stufe der WWU und den Stabilitäts- und Wachstumspakt erforderlichen Statistiken;

- EU-Erweiterung: Aufnahme der statistischen Indikatoren, die für die Beitrittsverhandlungen und die Integration der Kandidatenländer in das ESS von zentraler Bedeutung sind;

- Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung und Sozialagenda: insbesondere Statistiken über die Themen Arbeitsmarkt, Umwelt, Dienstleistungen, Lebensbedingungen und eEuropa;

- Offene Koordinierung: Vorgabe von Indikatoren und damit zusammenhängenden Statistiken auf der Grundlage von verbesserten Methoden und harmonisierten Outputs im Einklang mit den vom Europäischen Rat erteilten Aufträgen.

b) Wichtigste Projekte

Hierzu zählen zentrale Arbeiten, die für das Funktionieren des Systems unabdingbar sind und in Projektform durchgeführt werden:

- Infrastrukturarbeiten

Konsolidierung der Arbeitsweise des ESS in einem erweiterten Europa mit vertieften Beziehungen; es sollen verschiedene Instrumente der Zusammenarbeit zwischen nationalen statistischen Einrichtungen und Eurostat eingeführt werden. Zur Deckung des europäischen und des nationalen Bedarfs werden sich diese Instrumente im Wesentlichen auf den Datenaustausch zwischen den nationalen statistischen Stellen, die Spezialisierung der Mitgliedstaaten auf bestimmte Bereiche und die flexible Einführung statistischer Erhebungen stützen;

Entwicklung eines Systems, das auf die Entwicklung des politischen Bedarfs reagieren kann; gleichzeitig Förderung des Dialogs zwischen Statistikern und politischen Entscheidungsträgern, damit eine flexible Reaktion und die Sachdienlichkeit der statistischen Produkte gewährleistet sind;

Entwicklung einer technischen Infrastruktur auf der Ebene der Kommission und der Mitgliedstaaten, die eine höhere Produktivität, eine Entlastung der Auskunftspflichtigen und einen leichten Zugang der Nutzer zur statistischen Information gewährleistet;

die Beteiligung von Eurostat an den Projekten eKommission and eEurope, der Zugang des ESS zu Forschungs- und Entwicklungsprogrammen und das Programm für den Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA) werden Zusammenarbeit und Synergien zwischen den Arbeiten auf EU- und auf nationaler Ebene gewährleisten;

eine enge Zusammenarbeit zwischen amtlichen Statistikern und Wissenschaftlern wird die Qualität und die wissenschaftliche Grundlage der Gemeinschaftsstatistik sicherstellen.

- Einzelprojekte

Statistiken über die New Economy, d. h. auch über Themen wie Informationsgesellschaft und Innovation;

Statistiken über Forschung und Entwicklung, einschließlich Benchmarking der nationalen FTE-Politiken;

Konjunkturstatistiken;

Begleitindikatoren zu Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung;

Indikatoren für soziale Ausgrenzung und Armut.

c) Statistische Unterstützung für bestehende Politikbereiche

Hierbei handelt es sich um die Fortführung der statistischen Arbeiten zur Unterstützung von Maßnahmen in bestehenden Bereichen der Gemeinschaftspolitik, wie Landwirtschaft, Regionalpolitik und Außenhandel.

d) Sonstige Bereiche

Sie betreffen die Erhebung sonstiger statistischer Daten, die ebenfalls für die Gemeinschaftspolitik erforderlich sind.

Für die vorrangigen Arbeiten werden Art und Umfang der zu erhebenden Daten im Allgemeinen von Eurostat und den Mitgliedstaaten im Rahmen des ASP und des AWFZ festgelegt. Dies geschieht in Einklang mit der Verordnung des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und entspricht den vereinbarten Grundsätzen derartiger Entscheidungen über die Arbeitseinteilung.

4. Subsidiarität

Rechtlicher Rahmen

1. Beschluss 89/382/EWG, Euratom zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften

2. Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates

3. Beschluss 97/281/EG der Kommission vom 21. April 1997 über die Rolle von Eurostat bei der Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken(1).

Eurostat ist dafür verantwortlich, dass Gemeinschaftsstatistiken für die Zwecke der EU-Politik bereitstehen. Eurostat kann diese Aufgabe nur zusammen mit den statistischen Stellen der Mitgliedstaaten erfuellen. Daher basieren seine Arbeiten immer auf dem grundlegenden Prinzip der Subsidiarität. Dies bedeutet eine Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern, in der Hauptsache jedoch mit den statistischen Ämtern der EU-Mitgliedstaaten.

5. Ausgleich zwischen Bedarf und Ressourcen

Das ESS muss für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Bedarf an Informationen für gemeinschaftspolitische Zwecke und den auf regionaler, nationaler und EU-Ebene für die Bereitstellung dieser Information benötigten Ressourcen sorgen. Von besonderer Bedeutung ist die Bereitstellung angemessener Mittel auf nationaler Ebene, damit der statistische Informationsbedarf, der sich aus den politischen Entscheidungen der EU ergibt, gedeckt werden kann. Wichtig ist jedoch auch, dass genügend Flexibilität erhalten bleibt, damit die nationalen Stellen den gemeinschaftlichen Bedarf an statistischen Daten so wirtschaftlich wie möglich decken können.

Zur Unterstützung einer auf einer ausgewogenen Prioritätensetzung basierenden Strategie sollte die jährliche Programmplanung die laufende Überprüfung der weiteren Notwendigkeit von Gemeinschaftsstatistiken umfassen, wobei diejenigen Statistiken ermittelt werden, die eingeschränkt oder eingestellt werden könnten. Dies muss - als wesentlicher Grund für neue Initiativen im Statistikbereich - in enger Zusammenarbeit mit den Hauptnutzern der Statistiken erfolgen.

In diesem Anhang wird der statistische Bedarf im Zusammenhang mit den Gemeinschaftspolitiken dargestellt. Vor dem Hintergrund der Gesamtressourcenverwaltung werden die Prioritäten der verschiedenen statistischen Arbeiten gemäß dem im Vorstehenden beschriebenen Rahmen festgelegt.

STATISTISCHES FÜNFJAHRESPROGRAMM: ZIELE UND MAßNAHMEN

ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION

Statistische Auswirkungen

Es ist zu erwarten, dass während der Laufzeit des Programms (2003-2007) die Beitrittsverhandlungen mit einer Reihe von Kandidatenländern mit einem Beitrittsvertrag abgeschlossen werden. Für das Follow-up und den Abschluss dieser Verhandlungen benötigt die Kommission umfassende zuverlässige Statistiken, die in methodischer Hinsicht mit denen der bisherigen EU-Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Danach steht die EU vor zwei relativ unterschiedlichen Herausforderungen:

- Einbeziehung der neuen Mitglieder in sämtliche Gemeinschaftssysteme, etwa das Eigenmittelsystem, das System der Strukturfonds sowie sämtliche Programme;

- Fortsetzung der Vorbereitung der verbleibenden Kandidatenländer auf den Beitritt und der Unterstützung dieser Länder bei der Erfuellung der geltenden EU-Rechtsvorschriften.

In beiden Fällen sollten die an die Statistikproduktion der Kandidatenländer gestellten hohen Anforderungen, die Eurostat diesen Ländern vermitteln und deren Erfuellung von Eurostat überprüft werden muss, nicht unterschätzt werden. Unbedingt erforderlich sind natürlich grundlegende Wirtschaftsstatistiken, etwa Angaben über die sektorale und regionale Verteilung des BIP, sowie Bevölkerungs- und Beschäftigungsdaten. Von zentraler Bedeutung sind auch Daten, die Aufschluss über die Verwirklichung des Binnenmarktes geben, d. h. über grenzüberschreitende Tätigkeiten oder in diesem Zusammenhang relevante Aspekte, etwa Waren- und Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit, Zahlungsbilanz, Kapitalbewegungen, Mobilität natürlicher Personen (Wanderarbeitnehmer, Migration, Asylsuchende usw.), Industrieproduktion und -struktur mit Blick auf die Kapazitätsfrage usw. Die Statistikproduktion muss generell dem Bedarf des betreffenden Bereichs der EU-Politik entsprechen, wozu auch der durch die Währungsunion bedingte Bedarf gehört. Zusätzlich werden für zentrale EU-Politiken Statistiken über Bereiche benötigt, die im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen relevant sind, etwa Landwirtschaft, Verkehr, Regionalpolitik oder Umwelt.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Programmlaufzeit wird es vor allem um Folgendes gehen:

- Konsolidierung der Erhebung harmonisierter Daten für die Beitrittsverhandlungen und für EU-interne Zwecke;

- Fortsetzung der Unterstützung der Kandidatenländer und der neuen Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer statistischen Systeme an die Erfordernisse der Gemeinschaft, einschließlich der frühzeitigen Information über neue EU-Rechtsvorschriften.

TITEL I

Freier Warenverkehr

Statistische Auswirkungen

Die Verwirklichung des Binnenmarktes im Jahr 1993 hatte zur Folge, dass ein System zur statistischen Erfassung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten (Intrastat) eingeführt wurde, dass sich die Belastung der Auskunftspflichtigen verringerte und dass infolgedessen der Informationsbedarf der Wirtschafts- und Währungsunion besser gedeckt wird. Die Entlastungen wurden jedoch dadurch begrenzt, dass die nationalen Verwaltungen und zahlreiche Berufsverbände den Wunsch geäußert hatten, es möge ein detailliertes und mit der Außenhandelsstatistik kompatibles statistisches System für den innergemeinschaftlichen Handel beibehalten werden.

Gemäß dem 1999 von Eurostat und den Mitgliedstaaten gebilligten Strategieplan werden neue Anpassungen des Systems vor einer etwaigen Reform der Rechtsvorschriften untersucht und erprobt. Im Mittelpunkt des neuen Systems sollte somit die Lieferung von Ergebnissen stehen, die dem Bedarf der Gemeinschaft entsprechen, wobei strenge Qualitätsanforderungen in Bezug auf Erfassungsbereich, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit erfuellt werden. Der Inhalt der Ergebnisse sollte so definiert werden, dass die jetzigen Anforderungen gelockert werden und dass gleichzeitig die Entwicklung des Bedarfs im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration Berücksichtigung findet. Daneben werden Maßnahmen durchgeführt, um die Zuverlässigkeit der Statistiken über die Import- und die Exportpreise zu verbessern, damit die interne Wettbewerbsfähigkeit der Waren aus der EU besser gemessen werden kann.

Gleichzeitig werden die möglichen Auswirkungen des Übergangs zu einem gemeinsamen MwSt.-System analysiert werden müssen, und zwar durch Bewertung der administrativen und statistischen Datenquellen, die als Bezugsgrundlage verwendet werden können. Im Vordergrund steht dabei die Erhaltung der Verbindung zum MwSt.-System und die Verwendung des allgemeinen Unternehmensregisters.

Zusammenfassung

Am Ende der 5-jährigen Programmlaufzeit wird die Kommission die Systeme zur statistischen Erfassung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern unter Berücksichtigung der Entwicklung des Informationsbedarfs und des wirtschaftlichen und administrativen Umfelds angepasst und verbessert haben.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL II

Landwirtschaft

Statistische Auswirkungen

Landwirtschaft:

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) beansprucht fast die Hälfte des Gemeinschaftshaushalts. Die Kommission sieht sich daher bei der GAP einer wichtigen Aufgabe gegenüber. Wie üblich sind Maßnahmen auszuarbeiten, zu überwachen, zu bewerten und anzupassen. Der Kommission wurden weit reichende Kompetenzen bei der laufenden Verwaltung übertragen. Die Hauptanstrengungen in den Jahren 2003-2007 werden ebenso wie bereits während der Laufzeit des Programms für die Jahre 1998-2002 darauf abzielen, diese Statistiken zu erstellen und die erforderlichen Aktualisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Besondere Aufmerksamkeit wird weiterhin dem Umweltaspekt gewidmet. Zu diesem Zweck werden Statistiken entwickelt, die die Analyse der wechselseitigen Beziehungen zwischen Landwirtschaft und Umwelt ermöglichen; hierzu gehört auch die Verbesserung der Statistiken über den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, über ökologischen Landbau und über Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und von ländlichen Lebensräumen.

Der mit dem technischen Aktionsplan für die Agrarstatistik (Tapas) geschaffene Managementrahmen bietet einen gemeinsamen transparenten Ansatz für die optimale Verwendung der für die Erstellung von Agrarstatistiken verfügbaren nationalen und Gemeinschaftsressourcen. Die erstellten Statistiken sollen vielfältiger eingesetzt werden (z. B. Modellbildung, direkter Zugang für die Mitgliedstaaten und die Europäischen Institutionen).

Zwei zukunftsorientierte Aufgaben sollen in Angriff genommen werden. Agrarstatistiken sollen entwickelt werden, die den in sieben bis zehn Jahren bestehenden Erfordernissen gerecht werden; dabei muss berücksichtigt werden, wie sich die GAP aufgrund der aus der "Agenda 2000" resultierenden Reformen verändern könnte. Die Arbeiten an agrarökologischen Daten werden fortgesetzt; dies gilt vor allem für die Arbeiten an Indikatoren für die Integration von Umweltfragen in die GAP und operationellen Landschaftsindikatoren. Aufmerksamkeit wird auch dem zunehmenden Bedarf an Informationen über Verbraucher- und Sozialaspekte der GAP gewidmet sowie der statistischen Unterstützung der ländlichen Entwicklungskomponente der GAP. Die Schlussfolgerungen aus der umfassenden unabhängigen Überprüfung des derzeitigen Systems werden verwendet, um die Agrarstatistik der Gemeinschaft so anzupassen, dass neue oder geänderte Erfordernisse erfuellt werden können. Die zweite Aufgabe besteht darin, für die regelmäßige Übermittlung vergleichbarer Daten aus amtlichen Quellen aller Kandidatenländer, die einen Beitritt zur EU anstreben, zu sorgen.

Forstwirtschaft:

Besondere Aufmerksamkeit ist hier der Weiterführung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zu widmen, insbesondere was die Entwicklung qualitativ besserer Forststatistiken, einschließlich spezifischer Kriterien und Indikatoren betrifft, die für das Umweltmanagement und nachhaltige Forstwirtschaft benötigt werden. Parallel dazu sind Informationen über nachhaltige Holzverarbeitung zu entwickeln. Bei der Weiterentwicklung der Arbeiten in diesem Bereich sind die Folgen, die sich aus den Bonner Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll ergeben, zu berücksichtigen.

Fischerei:

Die zukünftigen Entwicklungen auf dem Gebiet der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) werden sich auf die Integration der verschiedenen Komponenten, von biologischen Aspekten bis zu den Beständen, konzentrieren, und zwar durch eine bessere Überwachung der Tätigkeit von Fischereifahrzeugen. Diese Maßnahmen dürften keine zusätzlichen Daten erfordern. Die wichtigsten Anstrengungen in den nächsten Jahren betreffen daher die Konsolidierung und Verbesserung der Datenströme (Vollständigkeit, Aktualität, Kohärenz, Vergleichbarkeit, Zugänglichkeit), denen geltende Rechtsvorschriften zugrunde liegen.

Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Begrenzung der Tätigkeit der Fischereifahrzeuge und der Verkleinerung des Umfangs der EU-Fischereiflotte lassen den Bedarf an Daten über Parameter zur Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Lage steigen. Diese Entwicklungen werden wahrscheinlich wichtige Elemente bei den Neuverhandlungen der GFP im Jahr 2002 darstellen. Eurostat wird diese Neuverhandlungen genau verfolgen, um sicherzustellen, dass sein Programm für die Fischereistatistik weiterhin den Datenbedarf der GFP widerspiegelt.

Zusammenfassung

Während der Programmlaufzeit wird sich die Kommission um Folgendes bemühen:

- Anwendung des Tapas-Systems zur progressiven Verbesserung der vorhandenen Agrarstatistiken, insbesondere in Bezug auf Qualität, Vergleichbarkeit, Rationalisierung, Vereinfachung und Aktualität;

- Weiterentwicklung von Agrarstatistiken zur Deckung des künftigen Bedarfs der GAP;

- Bereitstellung von Indikatoren für eine bessere Integration von Umweltfragen in die GAP sowie von Informationen über Verbraucher-/Wohlfahrtsaspekte der Landwirtschaft;

- Unterstützung der Entwicklung vergleichbarer Daten in den Kandidatenländern;

- Konsolidierung, Verbesserung und Ausweitung (der Indikatoren) der Forststatistik;

- Konsolidierung und Verbesserung der Qualität der Fischereistatistik.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL III

Freizügigkeit, Freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

Statistische Auswirkungen

Die Zahlungsbilanzstatistiken der EU liefern relativ ausführliche Informationen über den Handel mit Dienstleistungen und über Direktinvestitionen. Statistiken über den Handel von ausländischen Unternehmenseinheiten werden derzeit entwickelt. Alle diese Statistiken werden hauptsächlich erstellt, damit dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) entsprochen wird, d. h. damit Informationen über die Transaktionen mit Drittländern vorliegen. Nach Ansicht der Mitgliedstaaten ist es jedoch auch wichtig, dass weiterhin eine nationale Zahlungsbilanz (mit den Intra-EU-Strömen), ja sogar eine Zahlungsbilanz der Wirtschafts- und Währungsunion, erstellt wird. Derzeit umfassen die erstellten Statistiken sowohl die Extra-EU als auch die Intra-EU-Transaktionen und entsprechen somit den Erfordernissen des Binnenmarkts. Diese Informationen sind jedoch mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet. Zudem werden die Systeme zur Erhebung der Zahlungsbilanzdaten derzeit umstrukturiert (siehe Titel VII). Der diesbezügliche Bedarf der Kommissionsdienststellen muss daher neu bewertet und neu festgelegt werden.

Ein System von Indikatoren über die Globalisierung wird eingerichtet. Als Eckpfeiler für die Entwicklung in diesem Bereich werden neue Statistikinstrumente auf der Grundlage eines Informationsaustauschs unter den nationalen statistischen Ämtern und die Erhebung bestimmter Informationen auf europäischer Ebene benutzt.

Anhand der Informationen über ausländische Unternehmenseinheiten im Inland (FATS) lassen sich Europäisierung und Internalisierung der Wirtschaft messen.

Die Analyse von dauerhaftem Tourismus in Verbindung mit dauerhafter Entwicklung wird zunehmend zum Ziel der Statistiken; dazu werden Satellitenkonten erstellt.

Die Entscheidung des Rates über die Statistiken des audiovisuellen Sektors muss umgesetzt werden. Eurostat wird die Konsolidierung der seit 1999 durchgeführten Arbeiten zur Errichtung einer gemeinschaftlichen Infrastruktur für statistische Informationen für die audiovisuelle Industrie, die audiovisuellen Märkte und verbundene Branchen fortsetzen. Ferner muss eine Rechtsgrundlage für Telekommunikationsstatistiken ausgearbeitet werden.

Ein flexibles und entwicklungsfähiges System zur Erhebung von Informationen über die Indikatoren der Informationsgesellschaft wird schrittweise eingerichtet, und zwar auf der Grundlage bestehender oder neuer Erhebungen, je nach den vom Rat festgesetzten Prioritäten.

Zusammenfassung

Während des Fünfjahreszeitraums wird sich die Kommission bemühen:

- einen stabilen und flexiblen Satz von Indikatoren für die Globalisierung zu entwickeln;

- einen stabilen und flexiblen Satz von Indikatoren für die Informationsgesellschaft, d. h. auch für audiovisuelle Dienstleistungen, zu entwickeln;

- Fortschritte bei der Entwicklung von Satellitenkonten im Bereich Tourismus zu erzielen.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL IV

Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr

Statistische Auswirkungen

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1. Mai 1999 wurde der Gemeinschaft die Kompetenz für die Bereiche Einwanderung und Asyl zugewiesen. Auf Ersuchen des Europäischen Rates legte die Kommission im November 2000 zwei Mitteilungen vor, die in der Gemeinschaft eine Diskussion über die langfristigen Aspekte einer gemeinsamen EU-Politik in Gang bringen sollten. In beiden Dokumenten wird in diesem Zusammenhang auch das Thema Statistik angesprochen. In der Mitteilung über eine Migrationspolitik der Gemeinschaft(2) wird betont, dass es noch weiterer Informationen über die Migrationsströme in die EU und aus ihr hinaus sowie über die Migrationsmuster bedarf. In der Mitteilung zum Bereich Asyl(3) heißt es, für die Erarbeitung und Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems sei eine grundlegende Analyse des Ausmaßes der Ströme, ihrer Herkunft und der Merkmale der Asylanträge sowie der erteilten Antworten erforderlich. Die Erweiterung der Union und die Entwicklung der Zusammenarbeit mit den Ländern des Mittelmeerraums werden den Bedarf an statistischen Informationen in diesen Bereichen noch verstärken.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms wird die Kommission:

- gemeinsam mit den nationalen Stellen eine stärker standardisierte Nomenklatur für die Bereiche Wanderung und Asyl erarbeiten,

- Umfang und Qualität der einschlägigen Statistiken verbessern, damit den in den Mitteilungen der Kommission zu diesem Thema dargelegten Anforderungen entsprochen wird.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL V

Verkehr

Statistische Auswirkungen

Verkehrsstatistiken der Gemeinschaft sind erforderlich zur Unterstützung der gemeinsamen Verkehrspolitik (Artikel 70-80) und der Verkehrskomponente der transeuropäischen Netze (TEN) (Artikel 154-156).

Der Verkehr ist auch wichtiger Bestandteil der gemeinschaftlichen Regional- und Umweltpolitik (siehe Titel XVII und XIX) und besondere Aufmerksamkeit wird den Indikatoren für die nachhaltige Entwicklung zu widmen sein.

Die Gemeinschaftsstatistiken sollten ein umfassendes Verkehrsinformationssystem darstellen, das Daten enthält über Waren- und Personenströme, Infrastruktur, Ausrüstung, Verkehrsströme, Mobilität von Personen, Sicherheit, Energieverbrauch und Umweltauswirkungen sowie auch Daten über Verkehrskosten und -preise und Verkehrsunternehmen. Ein Schlüsselziel bildet die Verschiebung des Gleichgewichts zwischen den Verkehrsträgern, wobei Eisenbahnverkehr und Kurzstreckenschifffahrt gegenüber dem Straßenverkehr begünstigt werden, so dass die bestehende Verknüpfung von Wirtschaftswachstum und zunehmendem Straßenverkehr entfällt. Es müssen bessere Statistiken über die Aufteilung des Verkehrsaufkommens nach Verkehrsträgern bereitgestellt werden, wobei Personen und Güter erfasst, alle Verkehrsträger berücksichtigt und die fristgerechte Datenübermittlung verbessert werden sollten.

Die Öffnung der Verkehrsmärkte für den Wettbewerb wird objektive statistische Daten zur Überwachung der Entwicklung dieser Märkte und zur Bewertung der Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen in den Verkehrsunternehmen sowie auf die wirtschaftliche Lebensfähigkeit dieser Unternehmen erfordern. Sie wird auch den Bedarf an statistischen Indikatoren für Sicherheit und Dienstleistungsqualität verstärken. Die Markttrends werden die Erhebung statistischer Daten über den Güterverkehr erfordern, die weniger auf einzelne Verkehrsträger ausgerichtet sind, jedoch Informationen liefern über die vollständige intermodale Verkehrskette und den Warenverkehr aus einer Marktperspektive.

Die Überwachung der Beziehungen zwischen Verkehr und Umwelt wird ein zentraler Faktor sein, der in allen Bereichen der Verkehrsstatistik eine bessere Qualität und eine weiter reichende Erfassung erforderlich macht. Daraus wird sich auch ein spezifischer Bedarf an zusätzlichen Daten ergeben, z. B. über Mobilität von Personen und über Verkehrsmittel. Es wird erforderlich sein, den steigenden Bedarf an in Fahrzeugkilometern ausgedrückten Verkehrsdaten für alle Verkehrsträger zu decken, da derartige Daten für die Überwachung der Verkehrsüberlastung und des Schadstoffausstoßes von Bedeutung sind.

Das weiterhin hohe Niveau der Investitionen in die europäische Verkehrsinfrastruktur, insbesondere in die TEN, wird einen spezifischen Bedarf an Statistiken über Infrastruktur und Markttrends nach sich ziehen. Die TEN werden gemeinsam mit der Regionalpolitik der Gemeinschaft weiterhin einen Bedarf an mehr räumlich disaggregierten Daten über Verkehrsnetze und -ströme verursachen, die als integraler Bestandteil des gesamten Verkehrsinformationssystems betrachtet werden sollten.

Zusammenfassung

Während des Fünfjahreszeitraums wird sich die Kommission bemühen:

- den Erfassungsbereich der gemeinschaftlichen Verkehrsstatistik in Bezug auf alle Verkehrsträger und alle Arten von Informationen zu vervollständigen;

- die Rechtsgrundlagen für die Verkehrsstatistik soweit erforderlich weiter anzupassen und zu vervollständigen;

- die Erhebung weiterer Statistiken über intermodale Verkehrsketten ebenso zu fördern wie die Erhebung der zusätzlichen Daten, die zur Überwachung der Integration von Umweltfragen in die Verkehrspolitik benötigt werden (Berichterstattungssystem TERM).

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL VI

Gemeinsame Regeln für Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften

Ein direktes statistisches Programm ist nicht erforderlich. Statistische Informationen zu diesem Titel werden bei Bedarf von Daten und Indikatoren abgeleitet, die für andere Programmtitel erstellt wurden.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL VII

Wirtschafts- und Währungspolitik

Statistische Auswirkungen

Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion erfordert eine sehr genaue statistische Überwachung, damit die Koordinierung der makroökonomischen Politik und die geldpolitischen Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken unterstützt werden können. Aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt ergeben sich neue statistische Anforderungen. Der Bewertung des von den Mitgliedstaaten erreichten Grades der wirtschaftlichen Konvergenz kommt weiterhin große Bedeutung zu.

Damit Statistiken bereitgestellt werden können, die hinsichtlich Umfang, Vergleichbarkeit, Aktualität und Periodizität die Merkmale aufweisen, die für die Koordinierung der makroökonomischen Politik und die Unterstützung der geldpolitischen Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken erforderlich sind, werden die Arbeiten an kurzfristigen Indikatoren für Nachfrage, Produktion, Arbeitsmarkt, Preise und Kosten fortgesetzt. Damit die Dienstleistung für Konjunkturanalysten verbessert wird, werden neue Verfahren (z. B. Blitzschätzungen, Nowcasting usw.) angewandt. Diese Arbeiten werden die Weiterentwicklung der Währungs- und Finanzindikatoren ergänzen.

Im Rahmen des Aktionsplans zum Statistikbedarf der WWU ist eine ständige Verbesserung von Aktualität und Erfassungsbereich der Daten erforderlich. Die Berechnung der Aggregate für die Eurozone innerhalb kürzester Fristen wird die rechtzeitige Erstellung der vierteljährlichen VGR und Blitzschätzungen erfordern. Ferner sind umfangreiche Arbeiten erforderlich im Bereich der vierteljährlichen Finanz- und Nichtfinanzkonten der institutionellen Sektoren, die völlig konsistent sein sollten mit den jährlichen Konten und der kurzfristigen Statistik der öffentlichen Finanzen. Als Teil der Finanzkonten zu erstellende Angaben über die Partnersektoren, die Aufschluss geben über die Beziehungen zwischen den Sektoren (von wem zu wem), sind ein wichtiges Instrument für geldpolitische Analysen. Diese Informationen sollen während der Laufzeit dieses Fünfjahresprogramms schrittweise erhoben werden.

Das wichtigste Einzelthema während der Laufzeit des Programms (2003-2007) wird voraussichtlich die Erweiterung der EU von 15 auf 20 oder mehr Mitglieder sein. Dies wird umfassende Arbeiten mit sich bringen in Bezug auf die Datenlieferung durch die neuen Mitgliedstaaten und die Validierung durch Eurostat. Im Interesse einer uneingeschränkten Unterstützung der Erweiterungspolitik wird die Unterstützung der Kandidatenländer fortgesetzt und ausgebaut, damit Verfügbarkeit, Qualität, Aktualität und Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt werden.

Im Fall aller Mitgliedstaaten wird der Qualität der Daten in konstanten und jeweiligen Preisen verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. Die auf dem Bruttonationaleinkommen beruhenden Eigenmittel werden 60 % des EU-Haushalts ausmachen. Ein Großteil der Arbeiten wird in der Fortsetzung und Ergänzung der Bemühungen zur Harmonisierung der Statistiken über die Konvergenzkriterien bestehen. Das Ziel der Wahrung der Preisstabilität (Artikel 105 des Vertrags) und die Bereitstellung von Informationen für die der EZB obliegende Geldpolitik in der Eurozone machen es gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes(4) erforderlich, dass die Qualität der harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) gewahrt und weiter verbessert wird. Die HVPI-Methodik ist im Rahmen der oben genannten Ratsverordnung über HVPI zu vervollständigen und zu konsolidieren.

Die Überwachung der Haushaltslage und des öffentlichen Schuldenstands (Artikel 104 des Vertrags und Stabilitäts- und Wachstumspakt von Dublin) erfolgt anhand der Konten des Staates, die nach der vom Rat erlassenen ESVG-1995-Verordnung (EG) Nr. 2223/96 vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft(5) erstellt werden. Die Harmonisierung und Vergleichbarkeit der Daten wird weiter überwacht, damit den institutionellen Entscheidungsträgern qualitativ hochwertige und vergleichbare statistische Instrumente an die Hand gegeben und so Verzerrungen bei der Beurteilung der Haushaltslage in den einzelnen Mitgliedstaaten vermieden werden können.

Die in Artikel 99 des Vertrags vorgesehene Überwachung der Wirtschaftslage in den Mitgliedstaaten verstärkt die Notwendigkeit der vollständigen Durchführung des bestehenden Datenübermittlungsprogramms für die VGR gemäß der Verordnung zum ESVG 95, insbesondere in Bezug auf Aktualität und Erfassungsbereich, und seiner schrittweisen Ausweitung auf neue Bereiche durch Überarbeitung und Erweiterung der Rechtsvorschriften.

Die Arbeiten zur Erstellung der wichtigsten volkswirtschaftlichen Gesamtgrößen in Kaufkraftparitäten (KKP) werden fortgesetzt. Die Überarbeitung der KKP-Methodik im Hinblick auf zuverlässigere Ergebnisse für vergleichende Analysen, die im vorigen Fünfjahresprogramm begann, dürfte mit dem Erlass der Ratesverordnung zu den KKP abgeschlossen werden.

Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion hat erhebliche Auswirkungen auf die Zahlungsbilanzstatistik. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Schwellenwerte, die, wenn sie entsprechend den derzeitigen Plänen geändert werden, erhebliche Entwicklungsarbeiten erfordern werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität dieser Daten erhalten bleibt. Zahlreiche Mitgliedstaaten (insbesondere die, in denen Bankmeldungen die Hauptquelle für die Erstellung der Zahlungsbilanz bilden) überarbeiten derzeit ihre Zahlungsbilanz-Erhebungssysteme, um sich an die neuen Umstände anzupassen. Die Arbeiten werden in den kommenden Jahren fortgesetzt, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten den EU-Organen und der EZB weiterhin geeignete Daten von guter Qualität liefern, insbesondere über den Handel mit Dienstleistungen, Direktinvestitionen und den Handel ausländischer Unternehmenseinheiten. Vorrangig behandelt wird auch die Erhebung (und Analyse) von Daten der Kandidatenländer. Diese Daten werden von mehreren Dienststellen der Kommission gefordert, insbesondere von denen, die sich mit wirtschaftlicher Überwachung, Handelspolitik und Außenbeziehungen befassen.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms wird die Kommission darauf hinarbeiten,

- im Rahmen des WWU-Aktionsplans die Entwicklung und Produktion der Statistiken voranzutreiben, die für die Koordinierung der makroökonomischen Politik, für die Geldpolitik, für die Durchführung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie für die fortgesetzte Bewertung der wirtschaftlichen Konvergenz benötigt werden;

- die Anwendung der Verordnung über das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechungen (ESVG 95) zu vertiefen;

- das Erhebungssystem für die Zahlungsbilanzstatistik zu überarbeiten.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL VIII

Beschäftigung

Statistische Auswirkungen

Die Entwicklung der Arbeitskräftestatistik der Union wird sich an folgenden politischen Prozessen ausrichten: EU-Erweiterung, Europäische Beschäftigungsstrategie, Wirtschafts- und Währungsunion und Benchmarking (wobei jedes Frühjahr dem Europäischen Rat Strukturindikatoren vorzulegen sind).

Die Arbeitskräftestatistik ist weitgehend von EU-Verordnungen bestimmt. Dank dieser Verordnungen werden die Beitrittsländer bis 2003 große Fortschritte bei der Erfuellung der EU-Anforderungen erzielt haben. Die vollständige Erfuellung dieser Anforderungen, die regelmäßige Datenübermittlung und die Anpassung an neue Entwicklungen sind die Herausforderungen der Jahre 2003-2007.

Durch neue Zielsetzungen für die Beschäftigungsquoten für die Jahre 2005 und 2010 hat der Europäische Rat die Notwendigkeit verstärkt, die Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie und insbesondere die jährliche Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu überwachen. Diese Überwachung betrifft auch die kontinuierliche Arbeitskräfteerhebung und die Anpassung ihres Variablenkatalogs. Zur Messung des Gender Gap (insbesondere des Lohngefälles in allen Wirtschaftszweigen) sowie des Qualifikationsgefälles werden außerdem häufiger vorliegende und vollständigere statistische Daten benötigt. Hierzu gehören Statistiken über die Struktur der Verdienste und Studien über eine neue Gemeinschaftserhebung über freie Stellen.

In einem so großen Gebiet wie der WWU ist die Entwicklung der Arbeitskosten wesentlich am potenziellen Inflationsdruck beteiligt und muss deshalb durch qualitativ hochwertige und hochaktuelle Konjunkturstatistiken überwacht werden. Die Umsetzung der Verordnung über den Arbeitskostenindex und die laufende Verbesserung der kurzfristigen Arbeitskostenstatistiken sind äußerst wichtig, ebenso wie die Verbesserung der Messung der Arbeitsproduktivität (wozu auch bessere Reihen über das Arbeitsvolumen gehören).

Zusammenfassung

- In allen Mitgliedstaaten Durchführung einer kontinuierlichen Arbeitskräfteerhebung, die vierteljährliche Daten liefert;

- Harmonisierung eines Teils der Fragebogen;

- Erfassung/Auswertung der Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2002;

- Durchführung der Arbeitskostenerhebung 2004 für die NACE-Abschnitte M, N und O;

- vollständige Umsetzung der Verordnung des Rates über den Arbeitskostenindex;

- Durchführung der Verdienststrukturerhebung 2006;

- Entwicklung eines Zielsystems für Europäische Arbeitskostenstatistiken.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL IX

Gemeinsame Handelspolitik

Statistische Auswirkungen

Gemäß Artikel 133 des Vertrags ist die Europäische Kommission zuständig für die Führung von Verhandlungen über Handelsabkommen mit Drittländern. Dazu gehören auch die Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Es kommt daher darauf an, dass die einschlägigen Daten von guter Qualität sind.

In den nächsten Jahren werden die Arbeiten fortgesetzt, damit sichergestellt ist, dass Qualität, Gliederungstiefe und Harmonisierungsgrad der Daten über den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen (sowohl was die geografische Untergliederung als auch was die Angaben nach Positionen betrifft), über Direktinvestitionen und über den Handel ausländischer Unternehmenseinheiten den Anforderungen der für die Durchführung der Handelspolitik zuständigen Kommissionsdienststellen entsprechen.

Die im November 2001 initiierte Doha-Runde wird nachhaltige Entwicklung und die Auswirkungen der Gemeinsamen Handelspolitik auf die Entwicklungsländer zu zentralen Themen machen. Arbeiten zur Koordinierung der Erhebung von Globaldaten werden erforderlich werden.

Die Erhebung und Analyse der Daten der Kandidatenländer wird in den nächsten Jahren ebenfalls oberste Priorität genießen. Ferner werden Arbeiten durchgeführt, um die Methodikdiskussion unter den Mitgliedstaaten zu koordinieren, auch wenn in diesem Bereich bereits ein signifikanter Harmonisierungsgrad erreicht worden ist. Zudem ist die Erstellung von Zahlungsbilanzstatistiken der Gemeinschaftsinstitutionen unentbehrlich für eine umfassende EU-Zahlungsbilanz.

Die Harmonisierung der statistischen Vorschriften wird fortgesetzt, und zwar innerhalb eines methodischen Rahmens, der sich stärker an den kürzlich von den Vereinten Nationen angenommenen internationalen Empfehlungen orientiert. Die statistischen Informationen werden durch eine effizientere Nutzung des Inhalts der Zollanmeldungen verbessert, und der mit der Entwicklung der Europäischen Union und des internationalen Handels (Erweiterung, Globalisierung, Liberalisierung des Handels) verbundene Bedarf wird berücksichtigt. Ferner werden Maßnahmen durchgeführt, um die Zuverlässigkeit der Statistiken über Einfuhr- und Ausfuhrpreise zu verbessern, damit die externe Wettbewerbsfähigkeit der EU-Erzeugnisse besser gemessen werden kann.

Zusammenfassung

Am Ende der 5-jährigen Laufzeit des Programms wird die Kommission:

- die Daten der Beitrittskandidaten schrittweise integriert haben;

- das Datenerhebungs- und -produktionssystem angepasst und verbessert haben;

- den methodischen Rahmen unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen Empfehlungen, neuer Informationsbedürfnisse und der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und des Zollwesens verbessert und weiterentwickelt haben;

- die Nutzung existierender Daten für die Analyse der globalen nachhaltigen Entwicklung verstärkt haben.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL X

Zusammenarbeit im Zollwesen

Ein direktes statistisches Programm ist nicht erforderlich. Statistische Informationen zu diesem Titel werden bei Bedarf von Daten und Indikatoren abgeleitet, die für andere Programmtitel erstellt wurden.

TITEL XI

Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend

Statistische Auswirkungen

Während der Programmlaufzeit wird eine kohärente Strategie entwickelt, um die Verfügbarkeit eines vollständigen Satzes von Indikatoren für alle sozialen Bereiche sicherzustellen, in enger Zusammenarbeit mit Maßnahmen des Titels VIII. Die Qualität der vorhandenen Informationen soll verbessert und es sollen neue Indikatoren eingeführt werden, um die als prioritär eingestuften Bereiche, wie soziale Ausgrenzung und lebensbegleitendes Lernen, abzudecken. Im Zusammenhang mit dem "Bericht über die konkreten Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung", der vom Europäischen Rat in Stockholm ratifiziert wurde, muss die enge Zusammenarbeit mit der GD Bildung und Kultur fortgesetzt werden. Neben der Fortführung der statistischen Arbeiten in den drei für 2002 festgelegten prioritären Bereichen (Grundfertigkeiten; Informations- und Kommunikationstechnologien; Mathematik, Naturwissenschaft und Technik) wird die Umsetzung anderer Ziele neue Arbeiten erforderlich machen. Es gilt, Indikatoren zu entwickeln, für die es noch keine Daten gibt oder die nicht die erforderlichen Qualitätskriterien erfuellen, die aber für das Erreichen der festgelegten Zielsetzungen von Bedeutung sind.

Der Umfang der Sozialstatistik wird geografisch erweitert, um alle Beitrittskandidaten ebenso zu erfassen wie außereuropäische Gebiete, z. B. die MEDSTAT-Länder (Mediterranean Programme of Statistical Cooperation, Mittelmeer-Programm zur Zusammenarbeit im Statistikbereich). Die demografischen Daten werden die Bezugsgröße für diese Entwicklung bilden. In dem Maße, in dem die Ergebnisse der Zensusrunde 2001 aufbereitet und veröffentlicht werden, wird es zunehmend um die regelmäßige Aktualisierung der Daten und die Vorbereitung für die nächste Runde gehen, wobei ein einheitliches Vorgehen in dem gesamten oben genannten erweiterten geografischen Gebiet gefördert wird. Erforderlich sind auch Bevölkerungsvorausschätzungen auf nationaler Ebene, und zwar für das gesamte Gebiet.

Während der Programmlaufzeit wird die Verbesserung der Erhebung und Verarbeitung von Daten über die internationale Mobilität in Hochschulbildung und Forschung eine besondere Rolle spielen. Hier gilt es zunächst, eine Harmonisierung der grundlegenden Definitionen und der wichtigsten Indikatoren zu erreichen.

Das Thema "lebensbegleitendes Lernen", das die Tatsache widerspiegelt, dass die wirtschaftlichen Veränderungen eine ständige Aktualisierung der beruflichen Fähigkeiten und der sozialen Kompetenzen erfordern, wird während der gesamten Programmlaufzeit von Bedeutung sein. Für die Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Bildungspolitik ist ein umfassendes System von "Statistiken des Lernens" erforderlich, bei dem die öffentlichen und privaten Bildungsinvestitionen im Vordergrund stehen. Die derzeit vorliegenden Informationen über Bildung und Ausbildung werden durch weitere Daten über Erwachsenenbildung vervollständigt werden müssen.

Die für 2002 geplante Mitteilung der Kommission über eine neue Gemeinschaftsstrategie zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz setzt voraus, dass die letzte Phase der Europäischen Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) und die erste Phase der Europäischen Statistik der Berufskrankheiten (EODS) vollständig umgesetzt werden. Außerdem werden die Indikatoren im Bereich Arbeitsqualität, berufsbedingte Gesundheitsprobleme und sozioökonomische Kosten von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz weiterentwickelt.

Im Rahmen von Artikel 13 des Vertrags und der Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung wird eine Methodik für die regelmäßige Bereitstellung statistischer Angaben über die Eingliederung von Behinderten in die Gesellschaft entwickelt werden.

Signifikante soziale Veränderungen, von denen die meisten sich bereits abzeichnen, dürften auch während der Laufzeit des Programms stattfinden (z. B. in der Bevölkerungspyramide, der Haushaltsstruktur, den Wanderungstrends, den Arbeitsstrukturen, den Bildungssystemen usw.), so dass - zusätzlich zu den oben beschriebenen - ein neues Instrument erforderlich ist. Die EU-Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) werden auf einer breiten Auswahl von Quellen beruhen und die Erfahrungen nutzen, die in den Neunzigern mit der Durchführung der aufeinander folgenden Wellen des Europäischen Haushaltspanels gewonnen wurden. Sie werden eingeführt, um eine Reihe von Informationen über die Lebensbedingungen der europäischen Bürger während der 5-jährigen Programmlaufzeit und darüber hinaus bereitzustellen.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms wird die Kommission:

- eine kohärente Strategie entwickeln, die die Verfügbarkeit eines vollständigen Satzes von Indikatoren für alle sozialen Bereiche gewährleistet;

- mit Hilfe neu entwickelter Indikatoren regelmäßig Informationen über die Lebensbedingungen der Bürger zur Verfügung stellen;

- Informationen über Betreuungseinrichtungen für Erwachsene und für Kinder bereitstellen.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XII

Kultur

Statistische Auswirkungen

Die Maßnahmen der Gemeinschaft im kulturellen Bereich beruhen auf Artikel 151 des Vertrags. Die Verbesserung des Wissens und der Verbreitung von Informationen über zentrale europäische Kulturaspekte bildet ein Hauptelement der diesbezüglichen Kompetenzen der Gemeinschaft. Darüber hinaus besteht die eindeutige Vorschrift, dass die Gemeinschaft kulturelle Aspekte bei der Festlegung und Durchführung ihrer gesamten Politik berücksichtigen muss.

Im Rahmen des Statistischen Programms der Gemeinschaft 2003-2007 bestehen die prioritären Arbeiten zur Kulturstatistik in der Konsolidierung der Pilotarbeiten zur Beschäftigung im Kulturbereich, zur Teilnahme an kulturellen Aktivitäten und zu Statistiken über Kulturausgaben. Gleichzeitig wird das Statistische Programm in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den zuständigen internationalen Organisationen die methodologischen Arbeiten und die Entwicklung von Statistiken über Erträge aus Kulturinvestitionen unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Entwicklung internationaler Methodiken gewidmet, die eine statistische Messung und Analyse des Beitrags erlauben, den die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten zu sozialen Zielen, wie Erhöhung des Bildungsstands und der Beschäftigungsquoten und Verringerung von Kriminalität und Ungleichheiten im Gesundheitswesen, leisten kann.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms wird die Kommission:

- die vorhandenen statistischen Informationen über den Kulturbereich konsolidieren;

- Verfahren zur Messung der gesellschaftlichen Auswirkungen von Kultur entwickeln und anwenden.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XIII

Gesundheitswesen

Statistische Auswirkungen

Gemäß Artikel 152 des Vertrags gehört zur Tätigkeit der Gemeinschaft im Gesundheitswesen auch die Bereitstellung von Gesundheitsinformationen. Innerhalb des Europäischen Statistischen Systems wurde zur Unterstützung der gemeinschaftlichen Aktionsprogramme im Gesundheitswesen ein statistischer Grundrahmen für das Gesundheitswesen geschaffen, der Gesundheitszustand, Gesundheitsdeterminanten und Gesundheitsressourcen abdeckt. Das neue gemeinschaftliche Aktionsprogramm zum Gesundheitswesen(6) wird die Weiterentwicklung des statistischen Elements der Gesundheitsinformationen im Rahmen des Statistischen Programms der Gemeinschaft nach sich ziehen. Dabei werden die zu erhebenden Daten, soweit notwendig, gegliedert nach Geschlecht, Alter, Ort und, sofern verfügbar Einkommensniveau. Im Zeitraum 2003-2007 werden die Gesundheitsstatistiken so weiterentwickelt werden, dass sie den besonderen Anforderungen entsprechen, die sich aus dem neuen Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergeben. Es wird vor allem erforderlich sein, den Bedarf an Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung zu decken.

Der allgemeine Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Infrastruktur für das Basissystem von Statistiken der öffentlichen Gesundheit (auf der Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene) sowie auf der Harmonisierung und Verbesserung der Vergleichbarkeit vorhandener Daten. Dies wird in Zusammenarbeit mit den für das Gesundheitswesen zuständigen internationalen Organisationen (WHO und OECD) geschehen.

Im Hinblick auf Konsistenz und Komplementarität werden im Rahmen dieses Programms auch spezifische Maßnahmen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Konzepte, Definitionen und Klassifikationen der Gesundheitsstatistik für den gesamten Bereich der Gesundheitsinformationen verwendet werden.

Im Einklang mit den einschlägigen Vereinbarungen mit den betroffenen Ländern werden die Statistiken zur öffentlichen Gesundheit schrittweise um alle Kandidatenländer erweitert.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms wird die Kommission:

- die Gesundheitsstatistiken weiterentwickeln, damit sie den speziellen Anforderungen gerecht werden, die sich aus dem Aktionsprogramm zur öffentlichen Gesundheit ergeben;

- die Infrastruktur des Basissystems von Statistiken zur öffentlichen Gesundheit ausbauen.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XIV

Verbraucherschutz

Statistische Auswirkungen

In den letzten Jahren hat die Verbraucherpolitik in den EG-Institutionen einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten (Artikel 153 des Vertrags).

Die Kommission hat einen Aktionsplan für den Verbraucherschutz 1999-2001 aufgestellt, dem Maßnahmen zugunsten des Verbrauchers folgen sollen. Der derzeitige Aktionsplan war wie auch seine Vorläufer beeinträchtigt durch das beschränkte Angebot an Daten, die für eine fundierte Beurteilung erforderlich gewesen wären. Derzeit wird der Aktionsplan für den Verbraucherschutz 2002-2005 aufgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf einem systematischeren und umfassenderen Vorgehen, um eine angemessene "Wissensgrundlage" als wichtiges Instrument zur Unterstützung der einschlägigen Politik zu schaffen.

Eurostat zielt in diesem Bereich darauf ab, allgemein für die Öffentlichkeit interessante statistische Daten bereitzustellen, die auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene Aufschluss über Verbrauchs- und Verbraucherfragen geben.

Zusammenfassung

Während der fünfjährigen Laufzeit des Programms wird die Kommission:

- in speziellen Veröffentlichungen Statistiken über Verbraucherschutz in einem benutzerfreundlicheren Format bereitstellen;

- die methodische Unterstützung im Zusammenhang mit Verletzungen im häuslichen Bereich vorantreiben;

- das Bewusstsein für das Thema Verbraucherschutz in allen relevanten Statistikbereichen schärfen;

- die Berücksichtigung von Verbraucherschutzaspekten bei neuen statistischen Maßnahmen sicherstellen;

- die Entwicklung von Verbraucherschutzstatistiken in den statistischen Diensten der Mitgliedsländer fördern.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XV

Transeuropäische Netze

Ein direktes statistisches Programm ist nicht erforderlich. Statistische Informationen zu diesem Titel werden bei Bedarf von Daten und Indikatoren abgeleitet, die für andere Programmtitel erstellt wurden.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XVI

Industrie

Statistische Auswirkungen

Die diesbezüglichen statistischen Arbeiten betreffen auch das Baugewerbe, den Dienstleistungssektor, die Energiewirtschaft und die Agrarindustrie und dienen hauptsächlich der Unterstützung der Politiken, die aufgrund des Vertrags von Amsterdam und auf verschiedenen späteren Gipfeltreffen (insbesondere dem Gipfel von Lissabon im März 2000) beschlossen wurden. Entsprechende Entwicklungen sind insbesondere in folgenden Bereichen vorgesehen: Globalisierung, interne und externe Organisation der Unternehmen (und allgemeiner des Produktionssystems), Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Unternehmergeist und Regieren, Nachfrage sowie Beschäftigung und Humanressourcen.

Die Durchführung der verschiedenen Verordnungen zur Unternehmensstatistik wird oberste Priorität haben. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Qualität der Ergebnisse.

Damit die strukturellen Veränderungen der Industrie verfolgt werden können, wird ein Programm zur Entwicklung der Unternehmensstatistiken in enger Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Systemen durchgeführt. Es geht dabei um die Anpassung der geltenden Verordnungen, aber auch um die Unterstützung der großen europäischen Politiken, insbesondere in Bezug auf den Binnenmarkt, die Erweiterung, die Wirtschafts- und Währungspolitik, die Informationsgesellschaft und Beschäftigung sowie um die Unterstützung der dem Jahresbericht der Union zugrunde liegenden Strukturindikatoren.

Eurostat wird mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeiten einer maximalen Rationalisierung der nationalen Erhebungsmethoden und ihrer Koordination untersuchen, um die Belastung der Unternehmen soweit wie möglich zu reduzieren. Besondere Bemühungen werden zur Verbesserung der Analyse des Binnenmarkts unternommen, und zwar mit Hilfe der vorhandenen oder noch zu entwickelnden statistischen Instrumente, insbesondere PRODCOM (und analoger Instrumente für den Dienstleistungsbereich).

Energie:

Im Bereich der Energiestatistik wird die Arbeit darin bestehen, die Qualität der Energiebilanzen zu verbessern, insbesondere im Bereich des Verbrauchs, um damit dem Bedarf aus den Beobachtungsmechanismen für Treibhausgas-Emissionen besser zu entsprechen. Das gegenwärtige System soll ausgebaut werden, damit es die mit nachhaltiger Entwicklung verbundenen Aspekte besser berücksichtigen kann (Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energieträger). Ferner sollen die Wirksamkeit des Wettbewerbs auf den liberalisierten Märkten und seine Auswirkung auf die Verbraucher und die Energiewirtschaft verfolgt werden.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms sollen Fortschritte in folgenden Bereichen erzielt werden:

- Verbesserung des Systems für die Weiterentwicklung der strukturellen Unternehmensstatistik, so dass der Politikbedarf berücksichtigt wird und besser auf Veränderungen (etwa in den Bereichen Umwelt, Politik und Nutzer) reagiert werden kann.

- Aufrechterhaltung der erforderlichen Infrastruktur wie Unternehmensregister und Klassifikationen.

- Schwerpunktverlagerung auf Qualitätsbeurteilung und Verbesserung der erstellten Daten.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XVII

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Statistische Auswirkungen

Eines der Schlüsselelemente beim Aufbau der Europäischen Union ist die Korrektur sozialer und regionaler Ungleichgewichte. Sie bildet auch das Hauptziel der Strukturfonds. Seit deren Reform im Jahr 1988 hat die Kommission eine integrierte Politik für den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt geschaffen, in deren Rahmen Regionalstatistiken bei der Ausführung von Entscheidungen eine wichtige Aufgabe zukommt: Die Förderungswürdigkeit von Gebieten aufgrund regionalpolitischer Ziele wird anhand von sozioökonomischen Kriterien in Bezug auf bestimmte Schwellenwerte definiert; die Entscheidung über Finanzhilfen für die Mitgliedstaaten erfolgt objektiv, anhand von statistischen Indikatoren. Darüber hinaus ist eine Bewertung der Auswirkungen der Gemeinschaftspolitik auf regionaler Ebene und eine Quantifizierung regionaler Ungleichgewichte nur möglich, wenn man Zugang zu umfassenden Regionalstatistiken hat.

Die von der Kommission verfassten regelmäßigen Bewertungsberichte ("Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt"(7)) über die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen erfordern ein umfangreiches Arsenal an statistischen Informationen. Urbane Themen verdienen besondere Aufmerksamkeit angesichts der Tatsache, dass die politischen Entscheidungsträger zunehmend eine Bewertung der Lebensqualität in den Städten Europas fordern. Als Grundlage für ihre künftigen Maßnahmen benötigen sie vergleichbare Daten über alle Städte der EU. Die Mitteilungen der Kommission von 1997 ("Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union") und 1998 ("Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: ein Aktionsrahmen") unterstrichen insbesondere diese Notwendigkeit vergleichbarerer Informationen.

Die im Rahmen des Statistischen Programms 2003-2007 durchzuführenden Arbeiten werden daher sehr weitgehend durch das Aussehen der gemeinschaftlichen Regionalpolitik in einer erweiterten Europäischen Union und durch den neuen Programmplanungszeitraum für die Strukturfonds bestimmt. Der dritte Kohäsionsbericht soll Anfang 2004 von der Kommission angenommen werden, während die Schlussfolgerungen daraus (als Verordnungsentwürfe) im weiteren Verlauf dieses Jahres umgesetzt werden sollen. Zu den benötigten Daten gehören Bevölkerungsvorausschätzungen auf regionaler Ebene und Angaben zur regionalen Demografie.

Geografische Informationen:

Viele Kommissionsdienststellen verwenden geografische Informationssysteme, um die Politiken, für die sie zuständig sind, zu konzipieren, durchzuführen und zu bewerten. Dieser Trend wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen, da die Technologien voranschreiten und Daten umfassender verfügbar werden. Die Initiativen im Zusammenhang mit einer europäischen Infrastruktur für raumbezogene Daten werden zu neuen Herausforderungen in diesem Bereich führen. Eurostat als Verwalterin der Referenzdatenbank der Kommission muss sich dieser Herausforderungen annehmen.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms sollen Fortschritte in folgenden Bereichen erzielt werden:

- Einführung der für die nächste Phase der Strukturfonds benötigten statistischen Indikatoren;

- Bereitstellung der für den Kohäsionsbericht benötigten Daten und statistische Begleitung der Kommissionsvorschläge für die Strukturfonds nach 2006;

- Förderung der Verwendung geografischer Informationssysteme für Politikzwecke.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XVIII

Forschung und technologische Entwicklung

Wissenschafts-, Technologie- und Innovationsstatistiken

Statistische Auswirkungen

Das allgemeine Ziel der FTE-Politik der Gemeinschaft besteht in der Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäischen Wirtschaft und der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene. Auf dem Gipfel von Lissabon im Jahr 2000 hat der Europäische Rat ein klares strategisches Ziel für Europa im nächsten Jahrzehnt festgelegt. Die Messung der harmonisierten Inputs, Outputs und sozioökonomischen Auswirkungen der wissensbasierten Wirtschaft wird auf der europäischen Forschungstagesordnung weiterhin ganz oben stehen, wie in der Diskussion über den Europäischen Forschungsraum deutlich erkennbar ist.

Für alle neueren FuE- und Innovationspolitiken sind aktuelle harmonisierte Daten erforderlich, deren Erhebung mit den Mitgliedstaaten vereinbart und von Eurostat koordiniert werden muss. Jährliche Aktualisierungen der Indikatoren für beide Initiativen werden die Durchführung häufigerer Erhebungen in den Mitgliedstaaten sowie qualitative Verbesserungen erforderlich machen. Es muss möglich sein, Statistiken über die Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie sowie geschlechtsspezifische Statistiken zu erstellen, damit den Politikern die nötigen Daten zur Bewertung der Wirksamkeit der entsprechenden Gemeinschaftspolitik zur Verfügung gestellt werden können.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms wird es vor allem um Folgendes gehen:

- Verbesserung der Qualität vorhandener Indikatoren und Fortsetzung der konzeptuellen Arbeiten zur Erstellung und Weiterentwicklung neuer Indikatoren für das Benchmarking der nationalen Forschungs- und Innovationspolitiken und insbesondere zur Ermittlung der Humanressourcen und ihrer Mobilität in Forschung und Entwicklung;

- im Rahmen des Europäischen Forschungsraums Entwicklung weiterer Statistiken über FTE und Innovation, und insbesondere eines theoretischen Rahmens für die häufigere Erstellung von FTE- und Innovationsstatistiken;

- Ausarbeitung eines allgemeinen Rahmens zur Erfassung der Wissensgesellschaft;

- Erfassung der technologischen Trends anhand von harmonisierten Patentstatistiken;

- Einbindung der Kandidatenländer in den globalen Rahmen der Entwicklung harmonisierter vergleichbarer Statistiken über FTE und Innovation.

Forschung in der Statistik

Statistische Auswirkungen

Im Rahmen ihrer FuE-Politik fördert die Gemeinschaft Forschungsaktivitäten, die gemeinschaftliche Politiken unterstützen. Die amtliche Statistik wurde in verschiedenen Rahmenprogrammen (und den vorbereitenden Dokumenten zum 6. Rahmenprogramm) als ein Gebiet identifiziert, auf dem FuE-Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene in die Wege geleitet werden.

Die zunehmende Verwendung von Statistiken für den politischen Entscheidungsprozess in den späten Neunzigern hat zur Nachfrage nach genaueren vergleichbaren Statistiken geführt, insbesondere nach Konjunkturindikatoren zur Überwachung der Entwicklung von Binnenmarkt und Währungsunion. Die kommende Erweiterung der Europäischen Union verstärkt diese Notwendigkeit eines raschen Zugangs zu derartigen Informationen.

Daneben bietet die Technologie neue Möglichkeiten der Erhebung von Daten und Verbreitung von Statistiken. Gleichzeitig beklagen die Auskunftspflichtigen (Unternehmen und Einzelpersonen) den Beantwortungsaufwand und fordern seine Verringerung durch stärkere Automatisierung und bessere Verwendung vorhandener Informationen. FuE in der Statistik hat eine bedeutende europäische Dimension, da die statistische Produktion zwangsläufig international ist, weil sie sich nur wenige Mitgliedstaaten allein leisten könnten. Verbunden mit der zunehmenden Bedeutung einer Kosten-Nutzen-Analyse der erstellten Statistiken ergeben sich daraus neue Anforderungen an die Erstellung europäischer Statistiken. Die europäischen amtlichen Statistiker müssen daher die heute angewandten Verfahren zur Erhebung und Erstellung von Statistiken über eine größer werdende Palette von Phänomen neu überdenken.

Diese Erfordernisse verdeutlichen die Bedeutung der Verwendung bestehender Datenquellen für die Erstellung von Statistiken für eine eingehende statistische Analyse. Dazu sind Methoden und Werkzeuge zu entwickeln, die eine kombinierte Nutzung von Daten unterstützen (z. B. Verwaltungsdaten und Stichprobenerhebungen oder unterjährliche Statistiken und Strukturstatistiken).

Zusammenfassung

Während der kommenden fünf Jahre wird es vor allem darum gehen,

- neue Werkzeuge und Methoden für die amtliche Statistik zu entwickeln;

- die Statistiken zur Messung neuer sozioökonomische Phänomene besser zu konzipieren und zu entwickeln;

- Technologie und Know-how innerhalb des Europäischen Statistischen Systems zu transferieren;

- die Qualität des statistischen Produktionsprozesses und der statistischen Produktionsleistung zu verbessern.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XIX

Umwelt

Statistische Auswirkungen

Die Umweltstatistik soll in erster Linie als effizientes Werkzeug zur Durchführung und Bewertung der Umweltpolitik der Europäischen Union dienen. Die prioritären Aspekte der Umweltpolitik sind im 6. Umweltaktionsprogramm, der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Cardiff-Strategie für die Integration von Umweltbelangen in andere Politikbereiche definiert.

Im von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen 6. Umweltaktionsprogramm "Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand" sind die prioritären Bereiche der Umweltstatistik festgelegt. Die vier wichtigsten Politikbereiche sind: Klimawechsel, Natur und biologische Vielfalt, Umwelt und Gesundheit und Lebensqualität, natürliche Ressourcen und Abfälle. Das neue Programm unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Fortschritte bei der Einbeziehung von Umweltfragen in alle relevanten Politikbereiche und der Gewährleistung besserer und leichter zugänglicher Umweltinformationen für die Bürger. Ferner soll eine umweltbewusstere Einstellung gegenüber der Bodennutzung entwickelt werden.

Der Europäische Rat von Göteborg hat im Juni 2001 eine EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung angenommen. Die Strategie stützt sich auf vier vorrangige Bereiche (Klimaveränderungen, Verkehr, öffentliche Gesundheit und natürliche Ressourcen); sie soll jährlich überprüft werden. Die Strategie wird den Bedarf an umweltbezogenen Statistiken stark beeinflussen, doch wird sich der Nachhaltigkeitsaspekt auch auf die Sozial- und Wirtschaftsstatistik auswirken. Um die Fortschritte messen zu können, wird die nachhaltige Entwicklung in die Liste der Strukturindikatoren für den Synthesebericht aufgenommen; entsprechende Daten sollen ab 2002 jedes Jahr auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vorgelegt werden.

Der Europäische Rat von Göteborg hat auch eine Strategie zur externen Dimension der nachhaltigen Entwicklung gefordert, und im Hinblick auf den Weltgipfel der Vereinten Nationen (VN) zur nachhaltigen Entwicklung wird die Annahme einer umfassenden Agenda erwartet.

Was den Umweltteil des Statistischen Programms anbelangt, so machen es das Aktionsprogramm und die Strategie für nachhaltige Entwicklung erforderlich, dass die derzeitigen Arbeitsbereiche weitergeführt, jedoch auch erweitert und angepasst werden. Der Schwerpunkt des Statistischen Programms liegt weiterhin auf Statistiken, die in enger Beziehung zu sozioökonomischen Statistiken stehen, etwa Angaben über die Umweltbelastungen aufgrund menschlicher Tätigkeiten und die Reaktionen der gesellschaftlichen Akteure. Die Fähigkeit der Statistik zur Beschreibung der wechselseitigen Beziehungen zwischen sozialer, wirtschaftlicher und Umweltentwicklung muss verbessert werden. Das Programm wurde so konzipiert, dass der Bedarf an Statistiken auch durch Informationen der Europäischen Umweltagentur gedeckt wird, und die Arbeitsbereiche werden weiterhin komplementär sein.

Entscheidend für nachhaltige Entwicklung ist die Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikbereiche, allerdings wurden größere Fortschritte bisher nur in drei der neun Sektoren (Verkehr, Landwirtschaft und Energie) erzielt. Damit sie als ein Instrument für diese Politiken dienen kann, werden die Arbeiten zur vollständigen Harmonisierung der Umweltkomponente der Gemeinschaftsstatistik mit den relevanten sozioökonomischen Statistiken fortgesetzt. Bei der Erstellung einiger relevanter Statistiken sind in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt worden. Entsprechende Maßnahmen werden auch für andere Politikbereiche wichtig sein. Den Indikatoren für die biologische Vielfalt, der Ressourcenverwendung/Intensität und den Giftstoffen sowie deren Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit sollte ebenfalls größere Bedeutung beigemessen werden. Die Bodennutzungsstatistik wird durch Landschaftsstatistiken verbessert. Die Fischereistatistik wird wichtig sein, damit die Entwicklung dieser knappen Ressource veranschaulicht wird (siehe Titel II). Aggregierte Indikatoren, für die Produktions- und Handelsstatistiken sowie andere Quellen verwendet werden, können einen Beitrag leisten zur Beschreibung der gesellschaftlichen Abhängigkeit von Chemikalien. Auch die Sozialstatistik muss durch eine Umweltkomponente ergänzt werden, damit Verbrauchsmuster und etwaige Gesundheitseffekte aufgrund von Verschmutzung und des Einsatzes von Chemikalien deutlich werden.

Die Umsetzung der Verordnung zur Abfallstatistik wird eine wichtige Aufgabe darstellen. Neue Politiken, die Abfall- und Ressourcenmanagement verknüpfen, erfordern auch statistische Maßnahmen zur konsistenten Beschreibung von Materialströmen, Ressourcenverwendung, Abfällen, Wiederverwendung und ökologischer Effizienz. Die Durchführung der Rahmenrichtlinie Wasser wird eine statistische Unterstützung und stärkere Harmonisierung der Wasserstatistiken erfordern. Eine bessere Rechtsgrundlage für diese Statistiken ist von zentraler Bedeutung. Die Durchführung der IVVU-Richtlinie (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) muss statistisch unterstützt werden, damit die Vergleichbarkeit mit der Unternehmensstatistik gewährleistet ist. Eine wichtige Aufgabe wird daher die Überprüfung der Meldepflichten und die Koordinierung zwischen statistischen und sonstigen Meldungen darstellen.

Es wurden auch Umweltgesamtrechnungen in Verbindung mit den VGR entwickelt. Sie bilden eine wesentliche Grundlage für die Umweltanalyse und die Entwicklung umfassenderer Modelle für die Interaktionen zwischen Wirtschaft und Umwelt. Sie werden weiter angepasst und erweitert, damit sie als wichtiges statistisches Werkzeug für Analysen der nachhaltigen Entwicklung dienen können.

Zusammenfassung

Während der fünfjährigen Laufzeit des Programms wird es vor allem darum gehen,

- die zentralen Umweltstatistiken zu verbessern, d. h. vor allem Statistiken über Abfälle, Wasser und Umweltschutzausgaben, wobei die für Umweltindikatoren erforderlichen Statistiken im Vordergrund stehen; außerdem müssen die Rechtsgrundlagen für diese Statistiken geschaffen werden;

- in Zusammenarbeit mit anderen Kommissionsdienststellen und der Europäischen Umweltagentur leicht verständliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsindikatoren zu erstellen;

- die Arbeiten an einer Umweltkomponente für sozioökonomische Statistiken fortzusetzen, damit die Anforderungen in Bezug auf Indikatoren für die Einbeziehung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in andere Politikbereiche erfuellt werden;

- die Arbeiten zur Einbeziehung des Umweltbereichs in die VGR fortzusetzen, und zwar durch regelmäßige Erstellung eines Satzes von Umweltkonten und deren Anpassung an prioritäre Nachhaltigkeitsaspekte;

- an der Überprüfung der Meldepflichten teilzunehmen und die enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur fortzusetzen, und zwar durch koordinierte Maßnahmen und dadurch, dass sich die beiden Einrichtungen hinsichtlich der Datenerhebung ergänzen.

- die Datenerhebung für die Analyse der globalen nachhaltigen Entwicklung zu verstärken.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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TITEL XX

Entwicklungszusammenarbeit (und andere externe Aktionen)

Statistische Auswirkungen

Das allgemeine Ziel besteht in der Unterstützung der EU-Außenpolitik durch Bereitstellung sachdienlicher und zielgerichteter technischer statistischer Hilfe, um die statistische Kapazität der Länder zu verbessern, die EU-Gelder erhalten. In der künftigen Strategie wird jedoch die Notwendigkeit einer Anpassung an den sich verändernden Kontext der EU-Politik anerkannt.

Widerspiegelung der EU-Politik in der statistischen Zusammenarbeit

Der deutlichste Politikwandel betrifft die Tatsache, dass die EG-Entwicklungspolitik, insbesondere gegenüber den AKP-Ländern, zunehmend explizit auf die Verringerung der Armut abzielt. Daher wird die statistische Zusammenarbeit stärker auf eine bessere Messung und Überwachung der Armut ausgerichtet sein, woraus sich eine Zunahme der Tätigkeiten insbesondere im Bereich der Sozialstatistik ergeben wird. Dementsprechend werden die Generaldirektionen Entwicklung und Außenbeziehungen sowie Europeaid technisch beraten und unterstützt bei der Messung der Auswirkungen der EG-Entwicklungsprogramme auf die Armut.

Da sich die betreffenden Länder zunehmend um den Ausbau ihrer regionalen Strukturen bemühen, wird die regionale Integration weiterhin ein Programmschwerpunkt sein. Die zu unterstützenden Bereiche umfassen multilaterale Überwachung, Verbesserung der VGR, Preisstatistik, Agrarstatistik, Außenhandel, Unternehmensstatistik und statistische Ausbildung.

Das wichtigste Ziel in der Zusammenarbeit mit den 12 Mittelmeer-Partnerländern wird die institutionelle und interinstitutionelle Verstärkung der nationalen statistischen Systeme sein. Die Harmonisierung und Erstellung von Statistiken und ein verbesserter Datenzugang für die Nutzer werden unterstützt, damit eine solide Grundlage für politische Entscheidungen und eine gute Staatsführung geschaffen wird. Prioritäre Bereiche neben den sozioökonomischen Statistiken sind Wanderung, Tourismus und Umwelt.

Die statistische Zusammenarbeit zwischen der EU und den GUS-Ländern dient der Unterstützung und Überwachung der wirtschaftlichen Kooperation und des Reformprozesses sowie der Förderung der Marktwirtschaft. Benötigt werden vor allem Wirtschafts- und Außenhandelsstatistiken.

Eurostat wird seine Bemühungen zur Verbesserung der Koordination innerhalb der Gebergemeinschaft (bilaterale und multilaterale Geber) fortsetzen und verstärken. Dementsprechend wird Eurostat im Kontext der OECD/DAC, der VN und der Weltbank die Arbeiten zur Messung des Impakts der Entwicklungszusammenarbeit auf die Erreichung der auf dem Millennium-Gipfel der VN im Jahr 2000 angenommenen Entwicklungsziele für das Jahrtausend unterstützen. Es wird damit eine aktive Rolle bei der Initiative Paris 21 und auf dem Balkan übernehmen. Vor allem die technische Zusammenarbeit wird die Bedeutung der Konzentration auf die Nutzer unterstreichen und den Wert einer mehrjährigen Programmplanung erhöhen.

Innovative Arbeiten werden durchgeführt, um Ansätze und Methoden zur Messung und Überwachung von Menschenrechten und guter Staatsführung zu entwickeln.

Zusammenfassung

Während der 5-jährigen Laufzeit des Programms wird es vor allem darum gehen,

- technische statistische Unterstützung zu leisten, um die statistische Kapazität der Länder zu verbessern, die EU-Gelder erhalten;

- die Messung und Überwachung der Armut zu verstärken;

- Ansätze und Methoden zur Messung und Überwachung von Menschenrechten und guter Staatsführung zu entwickeln.

Datenbedarf der Politik und Output von Eurostat

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(1) ABl. L 112 vom 29.4.1997, S. 56.

(2) Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine Migrationspolitik der Gemeinschaft, 22. November 2000 (KOM(2000) 757 endg.).

(3) Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament für ein gemeinsames Asylverfahren und einen unionsweit geltenden einheitlichen Status für die Personen, denen Asyl gewährt wird, 22. November 2000 (KOM(2000) 755 endg.).

(4) ABl. L 257 vom 27.10.1995, S. 1.

(5) ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 359/2002 (ABl. L 58 vom 28.2.2002, S. 1).

(6) Mitteilung der Kommission über die gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft und Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2001-2006) - KOM(2000) 285 endg. vom 16. Mai 2000.

(7) "Einheit Europas, Solidarität der Völker, Vielfalt der Regionen", 2. Bericht zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, Europäische Kommission, Januar 2001.

ANHANG II

STATISTISCHES FÜNFJAHRESPROGRAMM 2003-2007: ARBEITSTHEMEN VON EUROSTAT

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