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Document JOL_2000_197_R_0048_01

2000/488/EG: Beschluss des Rates vom 20. Juli 2000 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Republik Zypern über die Aufnahme einer Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des Dritten Mehrjahresprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000) - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über die Aufnahme einer Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des dritten Mehrjahresprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000)

ABl. L 197 vom 3.8.2000, p. 48–52 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

32000D0488

2000/488/EG: Beschluss des Rates vom 20. Juli 2000 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Republik Zypern über die Aufnahme einer Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des Dritten Mehrjahresprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000)

Amtsblatt Nr. L 197 vom 03/08/2000 S. 0048 - 0048


Beschluss des Rates

vom 20. Juli 2000

über den Abschluss des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Republik Zypern über die Aufnahme einer Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des Dritten Mehrjahresprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000)

(2000/488/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 157 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entschließung des Assoziationsrates EG/Zypern vom 12. Juni 1995 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. und 13. Dezember 1997 in Luxemburg wurden bestimmte Punkte der Strategie zur Vorbereitung auf den Beitritt festgelegt, zu denen auch die Beteiligung Zyperns an Gemeinschaftsprogrammen zählt, wie durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki bestätigt wurde.

(2) Der Beschluss 97/15/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über ein Drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000)(2), (nachstehend "Programm" genannt), sieht in Artikel 7 Absatz 2 vor, dass dieses Programm einer Beteiligung Zyperns offensteht.

(3) Die Kommisison hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft ein Abkommen ausgehandelt, das Zypern eine Programmbeteiligung ermöglicht.

(4) Das Abkommen sollte genehmigt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über die Aufnahme einer Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des Dritten Mehrjahresprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000) wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem in Artikel 6 des Abkommens vorgesehenen Gemeinsamen Ausschuss.

Artikel 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Artikel 4

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Europäischen Gemeinschaft vor.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F. Parly

(1) Stellungnahme vom 5. Juli 2000 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2) ABl. L 6 vom 10.1.1997, S. 25.

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