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Document 32000D0465
2000/465/EC: Decision of the European Parliament of 13 April 2000 granting discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the 1998 financial year: Section IV - Court of Justice; Section V - Court of Auditors; Section VI - Part B - Committee of the Regions
2000/465/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr, 1998, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Teil B: Ausschuß der Regionen
2000/465/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr, 1998, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Teil B: Ausschuß der Regionen
ABl. L 191 vom 27.7.2000, pp. 1–2
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 13/04/2000
2000/465/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr, 1998, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Teil B: Ausschuß der Regionen
Amtsblatt Nr. L 191 vom 27/07/2000 S. 0001 - 0002
Amtsblatt Nr. 040 vom 07/02/2001 S. 0389 - 0391
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr, 1998, Einzelplan IV - Gerichtshof, Einzelplan V - Rechnungshof, Einzelplan VI - Teil B: Ausschuß der Regionen (2000/465/EG) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 1998 (SEK(1999) 414 - C5-0008/1999), in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 1998 (C5-0266/1999)(1), in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 13. März 2000 (C5-0154/2000), gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 des EG-Vertrags, gestützt auf Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0089/2000), Gerichtshof 1. stellt fest, daß die Räumung des Hauptgebäudes des Gerichtshofs (Palais) von den zuständigen Stellen - Gerichtshof und luxemburgische Regierung - vier Jahre, nachdem die ersten Maßnahmen wegen der Asbestverseuchung getroffen worden waren, ermöglicht wurde; 2. stellt fest, daß seine Beurteilung der Gebäudepolitik des Gerichtshofs im Lichte des Sonderberichts vorgenommen wird, den der Rechnungshof derzeit bezüglich der Nebengebäude des Palais ausarbeitet; 3. fordert den Gerichtshof auf, rechtzeitig zur ersten Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans 2001 einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Qualität der finanziellen Vorausschau für die Mittelausstattung von Artikel 270 (Amtsblatt) in Anbetracht der Tatsache, daß die betreffenden Mittel in den Haushaltsjahren 1995 bis 1997 erhöht werden mußten, verbessert werden könnte; Rechnungshof 4. mißbilligt erneut, daß die für Kapitel 15 (Austausch von Beamten und Sachverständigen) veranschlagten Mittel immer weniger in Anspruch genommen werden; unterstreicht, daß dieser Austausch insbesondere für nationale Beamte und Verwaltungen von Vorteil sein kann; fordert den Rechnungshof auf, rechtzeitig zur ersten Lesung des Haushaltsplans 2001 einen Bericht vorzulegen, in dem er seine Politik für diesen Personalaustausch und die Probleme, die die vollständige Verwendung der verfügbaren Mittel seit 1997 behindern, erläutert; 5. stellt fest, daß die Mittel für Artikel 104 (Dienstreise- und Fahrkosten sowie Nebenkosten) zweimal aufgestockt werden mußten, damit die Mitglieder das Prüfprogramm 1998 abschließen konnten; fordert den Rechnungshof auf, diesbezüglich Planung und Vorausschau zu verbessern; Ausschuß der Regionen 6. fordert den Ausschuß der Regionen nachdrücklich auf, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Tendenz umzukehren, daß immer weniger (56,27 %) automatisch vom vorangegangenen Haushaltsjahr übertragene Mittel verwendet werden; fordert diesbezüglich, ihm bis 15 Juni 2000 einen Bericht über alle Mittel in Einzelplan VI vorzulegen, die automatisch von 1997 auf 1998 und von 1998 auf 1999 übertragen wurden und bei denen mehr als 10 % der Mittel verfielen; 7. bekräftigt seine Forderungen an den Ausschuß der Regionen, die Verwaltung der Mittel zu verbessern, mit deren Ausführung er von der Haushaltsbehörde beauftragt wurde; 8. erinnert daran, daß der Rechnungshof im Rahmen der Unterstützung des Parlaments bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans für den Ausschuß der Regionen eine Untersuchung durchgeführt hat, um die Richtigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen, die der Ausschuß der Regionen ergriffen hat, damit sich die im Jahresbericht 1996 festgestellten Unregelmäßigkeiten nicht wiederholen; stellt fest, daß der Rechnungshof im Anschluß an diese im September 1999 durchgeführte Untersuchung zum dem Ergebnis kam, daß er die Wirksamkeit der am 1. April 1999 eingeleiteten Maßnahmen noch nicht bescheinigen konnte; fordert nachdrücklich, daß die jüngsten Bestimmungen, die am 1. April 2000 in Kraft traten und auf eine Verbesserung der Kontrollen bezüglich der Zahlung von Reisekosten und Tagegeldern sowie Reisekostenvergütungen abzielen, voll und ganz mit den Bemerkungen des Rechnungshofs in Einklang stehen müssen; fordert, daß letzterer die Effizienz der neuen Bestimmungen im Rahmen seiner Weiterverfolgung des Jahresberichts 1996 bewertet; 9. bedauert, daß der Ausschuß der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuß fast zwei Jahre, nachdem das Parlament den Belliard-Gebäudekomplex geräumt hat, im Hinblick auf ihren Umzug in diese Gebäude anscheinend nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen sind; vertritt die Auffassung, daß die langwierigen Verhandlungen mit den Gebäudeeigentümern letztendlich die Gefahr beinhalten, daß das Versprechen der beiden Ausschüsse, den Belliard-Komplex möglichst rasch zu beziehen, nicht eingelöst werden kann; unterstreicht, daß sich die gegenwärtige Situation nachteilig auf den Haushalt der Union auswirkt, da Ausgaben für Miete und Nebenkosten sowohl für die derzeigen (Ardenne und Ravenstein) als auch für die künftigen (Belliard) Gebäude der Ausschüsse anfallen; 10. fordert den Ausschuß der Regionen sowie den Wirtschafts- und Sozialausschuß nachdrücklich auf, die oben erwähnten Verhandlungen gemäß dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung abzuschließen und die optimale Verwendung der ihnen von der Haushaltsbehörde auf eigenen Antrag (Mittelübertragung Nr. 44/1999 über 26000000 EUR zur Verfügung gestellten Mittel sicherzustellen; Entlastungsbeschluß 11. erteilt dem Kanzler des Gerichtshofs und den Generalsekretären des Rechnungshofs und des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998; 12. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluß den betroffenen Organen und der beratenden Institution zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) veröffentlichen zu lassen. Der Generalsekretär Julian Priestley Die Präsidentin Nicole Fontaine (1) ABl. C 349 vom 3.12.1999.