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Document JOL_1999_182_R_0020_002

Beschluß des Rates vom 22. April 1999 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das Ökopunktesystem, das ab dem 1. Januar 1997 auf den slowenischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das Ökopunktesystem, das ab dem 1. Januar 1997 auf den slowenischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist

ABl. L 182 vom 16.7.1999, p. 20–39 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

31999D0457

1999/457/EG: Beschluß des Rates vom 22. April 1999 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das Ökopunktesystem, das ab dem 1. Januar 1997 auf den slowenischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist

Amtsblatt Nr. L 182 vom 16/07/1999 S. 0020 - 0020


BESCHLUSS DES RATES

vom 22. April 1999

über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das Ökopunktesystem, das ab dem 1. Januar 1997 auf den slowenischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist

(1999/457/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 75 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Untersatz 1,

auf Vorschlag der Kommission(1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Zusatzsprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Slowenien im Bereich Verkehr(3), insbesondere Artikel 1, legt fest, daß ab dem 1. Januar 1997 ein Ökopunktesystem zur Anwendung kommen soll, das dem in Artikel 11 des Protokolls Nr. 9 der Beitrittsakte von 1994 festgelegten System gleichwertig ist.

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien zur Festlegung der Berechnungsmethode und der näheren Regeln und Verfahren für die Verwaltung und Kontrolle der Ökopunkte sollte genehmigt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das Ökopunktesystem, das ab dem 1. Januar 1997 auf den slowenischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist, wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen in Form eines Briefwechsels im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Geschehen zu Luxemburg am 22. April 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

W. MÜLLER

(1) ABl. C 342 vom 10.11.1998, S. 7.

(2) ABl. C 150 vom 28.5.1999, S. 163.

(3) ABl. L 351 vom 23.12.1997, S. 62.

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