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Document 31994D0352

94/352/EG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 21. April 1994 zur Entlastung der Kommission für die Finanzverwaltung des sechsten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1992

ABl. L 156 vom 23.6.1994, p. 43–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/04/1994

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1994/352/oj

31994D0352

94/352/EG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 21. April 1994 zur Entlastung der Kommission für die Finanzverwaltung des sechsten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1992

Amtsblatt Nr. L 156 vom 23/06/1994 S. 0043 - 0043


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 21. April 1994 zur Entlastung der Kommission für die Finanzverwaltung des sechsten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1992 (94/352/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

- gestützt auf den EG-Vertrag,

- gestützt auf das dritte AKP-EWG-Abkommen (1),

- in Kenntnis der Vermögensübersichten und der Haushaltsrechnungen des fünften, sechsten und siebten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1992 (KOM(93)0234),

- in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 1992 und der Antworten der Organe (2),

- in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 25. März 1994 (C3-0151/94),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle und der Stellungnahme des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A3-0257/94),

1. erteilt der Kommission Entlastung für die Finanzverwaltung des sechsten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 1992 auf der Grundlage der folgenden Beträge:

- Einnahmen des Haushaltsjahres:

gezahlte Beiträge: 1 650 259 399,63 ECU,

verschiedene Einnahmen: 50 967 550,61 ECU,

- Ausgaben des Haushaltsjahres: 914 829 311,80 ECU;

2. legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die Bestandteil dieses Beschlusses ist;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß und die Entschließung mit seinen Bemerkungen der Kommission, dem Rat, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und sie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Geschehen zu Straßburg am 21. April 1994.

Der Generalsekretär

Enrico VINCI Der Präsident

Egon KLEPSCH

(1) ABl. Nr. L 86 vom 31. 1. 1986, S. 1.

(2) ABl. Nr. C 309 vom 16. 11. 1993.

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