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Document 52023XX0607(04)

    Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission 2023/C 199/07 (Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter https://edps.europa.eu erhältlich.)

    ABl. C 199 vom 7.6.2023, p. 13–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.6.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 199/13


    Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

    (2023/C 199/07)

    (Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter https://edps.europa.eu erhältlich.)

    Am 1. März 2023 erließ die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission (1) (den „Vorschlag“);

    Die allgemeinen Ziele des Vorschlags sind, so die Kommission, die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und die Erleichterung der Freizügigkeit; außerdem wird der Notwendigkeit einer verstärkten Nachhaltigkeit und digitalen Transformation des Straßenverkehrs Rechnung getragen.

    Der EDSB erkennt an, dass die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele, insbesondere die Förderung der Straßenverkehrssicherheit und die Erleichterung des freien Personenverkehrs, rechtmäßige Zwecke sind, die als im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben anzusehen sind. Gleichzeitig ist es wichtig, sicherzustellen, dass die vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele ein geeignetes Instrument darstellen.

    Der EDSB begrüßt die Absicht, den Vorschlag auf die unionsrechtlichen Datenschutzbestimmungen abzustimmen. Der EDSB begrüßt auch, dass der Vorschlag zusätzliche Garantien vorsieht, um den Schutz personenbezogener Daten, die im Zuge der Überprüfung der Fahrerlaubnisse des Führerscheininhabers offengelegt werden, zu gewährleisten. Ebenfalls positiv ist die Klarstellung, dass der Vorschlag keine Rechtsgrundlage für die Einrichtung oder Unterhaltung von Datenbanken auf Unions-/nationaler Ebene für die Speicherung biometrischer Daten bietet.

    Gleichzeitig bedauert der EDSB, dass die Erweiterung der Nutzung des Netzes für den Austausch von Informationen über den Führerschein zwischen den nationalen Behörden (RESPER) auf die Verhütung und Aufdeckung von Straftaten sowie diesbezügliche Ermittlungen keiner spezifischen Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen wurde, und er empfiehlt, die Verarbeitung von Führerscheinangaben auf Verkehrsdelikte zu beschränken.

    Des Weiteren ist der EDSB, was die Benutzung elektronischer Anwendungen für die Überprüfung digitaler Führerscheine angeht, der Ansicht, dass sichergestellt werden sollte, dass dafür nur die für die Überprüfung der Fahrerlaubnisse des Inhabers des digitalen Führerscheins erforderlichen personenbezogenen Daten verwendet werden. Abschließend empfiehlt der EDSB, dass die Verwendung der Brieftasche für die europäische digitale Identität (im Folgenden „EUid-Brieftasche“) für die Implementierung der App, die den digitalen Führerschein enthält, fakultativ sein sollte.

    1.   EINLEITUNG

    1.

    Am 1. März 2023 erließ die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission (2) (den „Vorschlag“);

    2.

    Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Legislativpakets, das als „Gesetzespaket für Verkehrssicherheit“ bezeichnet wird und Folgendes umfasst:

    a.

    einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2015/413/EU zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (3);

    b.

    einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die unionsweite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust (4).

    3.

    Dieser Vorschlag wurde unter der Überschrift „Neuer Schwung für die Demokratie in Europa“ in Anhang II zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 (REFIT-Initiativen) angekündigt (5).

    4.

    Die allgemeinen Ziele des Vorschlags sind, so die Kommission, die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und die Erleichterung der Freizügigkeit; außerdem wird der Notwendigkeit einer verstärkten Nachhaltigkeit und digitalen Transformation des Straßenverkehrs Rechnung getragen (6). Diesbezüglich enthält der Vorschlag Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrfähigkeiten und -kenntnisse und Fahrerfahrung sowie zur Eindämmung und Ahndung gefährlicher Verhaltensweisen; zur Gewährleistung einer angemessenen körperlichen und geistigen Tauglichkeit der Fahrzeugführer in der gesamten EU; zur Beseitigung unangemessener oder unnötiger Hindernisse für Bewerber um Führerscheine und Führerscheininhaber.

    5.

    Mit dem Vorschlag wird an die politischen Ziele folgender Strategiedokumente angeknüpft:

    a.

    Strategischer Aktionsplan zur Straßenverkehrssicherheit (7);

    b.

    EU-Rahmen für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2021-2030 – nächste Schritte zur Annäherung an die „Vision Null“ (8);

    c.

    Erklärung von Valetta zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (9);

    d.

    Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität (2020) (10);

    e.

    Globaler Plan für die Zweite Aktionsdekade für Straßenverkehrssicherheit der Vereinten Nationen (2021-2030) (11).

    6.

    Mit der vorliegenden Stellungnahme des EDSB wird das Konsultationsersuchen der Europäischen Kommission vom 1. März 2023 gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 (12) beantwortet. Der EDSB begrüßt, dass in Erwägungsgrund 42 des Vorschlags auf diese Konsultation verwiesen wird.

    6.   SCHLUSSFOGERUNGEN

    27.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der EDSB:

    (1)

    das Verhältnis des Vorschlags zum bestehenden unionsrechtlichen Datenschutzrahmen sowie zur Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation klarzustellen;

    (2)

    Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe c dahin gehend zu ändern, dass die Nutzung von RESPER auf die Ermöglichung des Zugriffs auf Führerscheinangaben zum Zwecke der Verhütung und Aufdeckung von straßenverkehrsbezogenen Straftaten und diesbezügliche Ermittlungen beschränkt wird;

    (3)

    eine Bestimmung aufzunehmen, die sicherstellt, dass im Zusammenhang mit der elektronischen Anwendung für die digitalen Führerscheine ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Überprüfung der Fahrerlaubnisse des Inhabers des digitalen Führerscheins erforderlich sind;

    (4)

    dass die EUid-Brieftasche für die Zwecke der Implementierung der App, auf der sich der digitale Führerschein befände, fakultativ verwendbar sollte.

    Brüssel, den 25. April 2023.

    Wojciech Rafał WIEWIÓROWSKI


    (1)  COM(2023) 127 final.

    (2)  COM(2023) 127 final.

    (3)  COM(2023) 126 final.

    (4)  COM(2023) 128 final.

    (5)  COM(2021) 645 final, Anhang II, S. 11.

    (6)  COM(2023) 127 final, S. 4.

    (7)  COM(2018) 293 final, Anhang I, Europa in Bewegung. Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich.

    (8)  SWD(2018) 283 final.

    (9)  Schlussfolgerungen des Rates zur Straßenverkehrssicherheit – zur Unterstützung der Erklärung von Valletta vom März 2017 (Valletta, 28./29. März 2017) 9994/17.

    (10)  COM(2020) 789 final.

    (11)  https://cdn.who.int/media/docs/default-source/documents/health-topics/road-traffic-injuries/global-plan-for-road-safety.pdf?sfvrsn=65cf34c8_35&download=true

    (12)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).


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