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Dokumentum 52022XG1115(01)

    Mitteilung an die Personen und die Organisation, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/2232 des Rates, und der Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2228 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen unterliegen 2022/C 433/07

    ST/13826/2022/INIT

    ABl. C 433 vom 15.11.2022., 37—37. o. (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.11.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 433/37


    Mitteilung an die Personen und die Organisation, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/2232 des Rates, und der Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2228 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen unterliegen

    (2022/C 433/07)

    Den Personen und der Organisation, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/2232 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2228 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

    Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die Personen und die Organisation, die in den genannten Anhängen aufgeführt sind, in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2018/1544 und der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme der Personen und der Organisation in die Liste sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

    Die betroffenen Personen und die betroffene Organisation werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1542) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 3 der Verordnung).

    Die betroffenen Personen und die betroffene Organisation können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 19. Juni 2023 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    RELEX.1

    Rue de la Loi/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIЁ

    E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

    Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 und Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1542 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.

    Die betroffenen Personen und die betroffene Organisation werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


    (1)  ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 25.

    (2)  ABl. L 293 vom 14.11.2022, S. 32.

    (3)  ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 12.

    (4)  ABl. L 293 vom 14.11.2022, S. 1.


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