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Document 52021AP0225

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2021 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem Königreich Norwegen betreffend zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung (11645/2020 — C9-0392/2020 — 2019/0126(NLE))

    ABl. C 15 vom 12.1.2022, p. 237–237 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.1.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 15/237


    P9_TA(2021)0225

    Übereinkommen EU/USA/Island/Norwegen: zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung ***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2021 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem Königreich Norwegen betreffend zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung (11645/2020 — C9-0392/2020 — 2019/0126(NLE))

    (Zustimmung)

    (2022/C 15/32)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (11645/2020),

    unter Hinweis auf den Entwurf des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem Königreich Norwegen betreffend zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung (10584/19),

    unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0392/2020),

    gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9-0125/2021),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten von Amerika, Islands und des Königreichs Norwegen zu übermitteln.

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