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Document 52020IE1255

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine EU-Strategie für bessere grüne Fähigkeiten und Kompetenzen für alle“ (Initiativstellungnahme)

    EESC 2020/01255

    ABl. C 56 vom 16.2.2021, p. 1–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.2.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 56/1


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine EU-Strategie für bessere grüne Fähigkeiten und Kompetenzen für alle“

    (Initiativstellungnahme)

    (2021/C 56/01)

    Berichterstatterin:

    Tatjana BABRAUSKIENĖ

    Beschluss des Plenums

    20.2.2020

    Rechtsgrundlage

    Artikel 32 Absatz 2 der Geschäftsordnung

    Initiativstellungnahme

     

     

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

    Annahme in der Fachgruppe

    11.11.2020

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    2.12.2020

    Plenartagung Nr.

    556

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    241/4/8

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstreicht, dass wir alle die Pflicht haben, uns ökologisch verantwortungsbewusst zu verhalten. Eine nachhaltige ökologische Entwicklung erfordert einen drastischen Wandel unserer Gesellschaften, der auch persönliche und kollektive Veränderungen unserer Einstellung, unseres Verhaltens, unserer Lebensweise sowie in der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Organisation unserer Länder und Gesellschaften einschließt.

    1.2.

    Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Einbeziehung der Sozialpartner und der einschlägigen Interessenträger wirksame nationale Strategien aufzustellen, um bei der dringend erforderlichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) Fortschritte zu machen, denen zufolge die Länder Maßnahmen in den Bereichen inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung (SDG 4) und Klimawandel (SDG 13) ergreifen müssen. Insbesondere wird mit Einzelziel 13.3 darauf abgezielt, „die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung [zu] verbessern“. Einzelziel 4.7 soll „sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben“; dabei geht es nicht nur um die Verbesserung der Kompetenzen und die Förderung der Wirtschaft, sondern auch darum, die Ziele Weltbürgerschaft und Frieden voranzubringen. Die Bildung spielt eine entscheidende Rolle für diesen Wandel, was viel mehr beinhaltet als die bloße Behandlung von Umweltfragen im Unterricht.

    1.3.

    Der EWSA fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte umzusetzen, der für alle in Europa ein Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form vorsieht, und diesen anzuwenden, um die Entwicklung von grünen Kompetenzen und Fertigkeiten für den Umweltschutz und von Fachkompetenz für alle zu verbessern. Die Umsetzung dieses Grundsatzes muss in Absprache mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft nachhaltig mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden.

    1.4.

    Der EWSA ist der Ansicht, dass grüne Kompetenzen, ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln und nachhaltige Entwicklung allgemein in die Lernergebnisse (Wissen, Kompetenzen, Einstellungen und Werte) im Rahmen des formalen, informellen und nichtformalen Lernens aller Altersgruppen in sämtlichen Bildungsbereichen, Berufsausbildungen und Arbeitnehmerfortbildungen in den grünen Wirtschaftszweigen und darüber hinaus eingebunden werden sollten.

    1.5.

    Der EWSA fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, an eine stärkere Verknüpfung der umweltpolitischen Maßnahmen mit den beschäftigungs- und bildungspolitischen Maßnahmen zu denken. Dies dürfte unter anderem zu einer Fokussierung auf die Antizipation des Kompetenzbedarfs und die Entwicklung von Kompetenzen bei Arbeitslosen und Beschäftigten beitragen, in deren Aus- und Weiterbildung ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln und vor allem grüne Kompetenzen berücksichtigt werden sollten. Daher muss unbedingt sichergestellt werden, dass das Thema Klimawandel im Unterricht mit einer demokratischen Schulkultur und einem umweltbewussten Lernumfeld einhergeht und dass grüne Schulen geschaffen werden, die über eine klimagerechte und umweltfreundliche Infrastruktur verfügen, in Partnerschaft mit allen schulischen Interessenträgern nachhaltig geführt werden und die Schülerinnen und Schüler auf die Bekämpfung des Klimawandels als aktive Bürger und in ihrem späteren Beruf vorbereiten.

    1.6.

    Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, auf EU-Ebene Studien zum Thema Entwicklung grüner Kompetenzen und Fertigkeiten in den Mitgliedstaaten durchzuführen und ihre politische Strategie an diesen Studien auszurichten. Die Schulen sind für die Schülerinnen und Schüler eine wichtige Informationsquelle zu Umweltfragen, insbesondere im Zeitalter des allwissenden Internets, der sozialen Medien und von Fake News. Es sind jedoch weitere Informationen zu den Strategien der Mitgliedstaaten nötig, wie sie das Bewusstsein für den Klimawandel, ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln und die nachhaltige Entwicklung als grüne Kompetenzen und Fertigkeiten in die Bildungspolitik und die Lehrpläne in der frühkindlichen Bildung, der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung integrieren. In diesem Rahmen sollten auch soziale und fachliche grüne Kompetenzen und Fertigkeiten in der beruflichen Bildung, der beruflichen Erstausbildung und in der beruflichen Fortbildung sowie in der Weiterqualifizierung und Umschulung von Arbeitslosen und Beschäftigten erforscht werden.

    1.7.

    Der EWSA verweist darauf, dass Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen grüne Kompetenzen und Fertigkeiten benötigen, weswegen diese bei der Umsetzung des Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen (1) für alle Bildungsarten stärker berücksichtigt werden müssen. Ferner sollte der Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen dafür genutzt werden, die Bürgerkompetenz, die für ein ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln erforderlich ist, und die „mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik“, die als Grundlage für die ökologische Nachhaltigkeit insbesondere mit Blick auf den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt dienen sollte, zu verbessern. Darüber hinaus sollten grüne Kompetenzen und Fragen der ökologischen Verantwortung in alle Unterrichtsfächer einbezogen werden, insbesondere in die Fächer Geografie, Ethik und Philosophie.

    1.8.

    Der EWSA begrüßt, dass die Europäische Kommission in der neuen europäischen Kompetenzagenda (2) (2020) grüne Kompetenzen in den Blick nimmt. Er bedauert allerdings, dass zwar für die Länder eine Zielvorgabe für den Anteil der Erwachsenen mit grundlegenden digitalen Kompetenzen vorgeschlagen wird, aber keine Zielvorgabe zu dem Anteil der Erwachsenen angegeben wird, die eine hochwertige und inklusive Schulung in zumindest grundlegenden grünen Kompetenzen und Fertigkeiten erhalten haben.

    1.9.

    Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass mit dem europäischen Grünen Deal (3) (2019) eine umfassende EU-Strategie für die Bekämpfung des Klimawandels und den Umweltschutz vorgelegt wurde, um bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität in der EU zu verwirklichen, und verschiedene Strategien angekündigt wurden, die in Zukunft durch Rechtsakte, finanzielle Mittel und nationale Reformen unterstützt werden. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien aufzustellen, die auch auf die Bildung im Bereich ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln und grüne Kompetenzen sowie proaktive Weiterqualifizierung und Umschulung ausgerichtet sind, um den gerechten Übergang zu einer grünen Wirtschaft für alle zu erleichtern, insbesondere für Beschäftigte in schrumpfenden Branchen. Der EWSA erinnert daran, dass solche Reformen im Rahmen eines wirksamen sozialen Dialogs mit den Lehrer- und Arbeitnehmergewerkschaften, den Arbeitgebern und in Absprache mit den einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden müssen.

    1.10.

    Der EWSA begrüßt, dass im Rahmen des europäischen Grünen Deals ein „europäischer Kompetenzrahmen“ eingerichtet werden soll, und empfiehlt der Kommission, diesen weiterzuentwickeln, sodass er auf das formale, informelle und nichtformale Lernen im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung angewandt werden kann, was die Einbindung von Vertretern der Bildungsministerien, der Sozialpartner aus dem Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderer einschlägiger Interessenträger wie nichtstaatlicher Organisationen aus dem Jugend- und Bildungsbereich erfordert.

    1.11.

    Der EWSA begrüßt, dass das Europäische Parlament eine Entschließung zum europäischen Grünen Deal (4) angenommen und darin hervorgehoben hat, dass im Rahmen der Industriestrategie die Auswirkungen auf die Arbeitskräfte sowie Ausbildung, Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer (5) berücksichtigt werden müssen, und unterstützt die regionale Dimension dieser Strategie und eine starke Steuerung mit sozialem Dialog. Der EWSA unterstreicht, dass auch die Unternehmen Strategien für den Umweltschutz entwickeln müssen, weshalb die Kompetenzentwicklung auch bei den Arbeitgebern wichtig ist.

    1.12.

    Der EWSA fordert die künftigen EU-Ratsvorsitze und die Europäische Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen den Ratsformationen „Bildung“, „Beschäftigung“ und „Umwelt“ zu stärken, damit die Entscheidungsträger auf oberster Ebene eine Brücke schlagen zwischen der Bekämpfung des Klimawandels und der Bedeutung der Vermittlung grüner Kompetenzen und Fertigkeiten für alle Altersgruppen in allen Arten und Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

    1.13.

    Der EWSA fordert eine umfassende Strategie auf EU-Ebene, etwa in Form einer Empfehlung des Rates. Gegenstand einer solchen Strategie sollten die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung im Bereich der grünen Kompetenzen und Fertigkeiten, die Entwicklung von Strategien für grüne Schulen und die Weiterqualifizierung und Umschulung von Erwachsenen am Arbeitsplatz und darüber hinaus in Fertigkeiten sein, die für den Umweltschutz, die Gesellschaft und die Ökologisierung der Wirtschaft erforderlich sind. Der EWSA schlägt vor, in einer Empfehlung des Rates die Empfehlungen der neuen europäischen Kompetenzagenda weiterzuentwickeln und dabei den Fokus darauf zu richten, wie alle Bürgerinnen und Bürgern zu umweltbewusstem Denken und Verhalten motiviert werden können. Ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln sollte zu einer Querschnittskompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung im europäischen Bildungsraum gemacht werden. Der gleichberechtigte Zugang zum Erwerb grüner Kompetenzen für alle Altersstufen, Geschlechter und insbesondere sozioökonomisch benachteiligte Gruppen sollte hierbei besonders berücksichtigt werden. Die Umsetzung der Strategie auf diese Art sollte auch mit einer Aufwertung der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die staatlich finanzierte, nachhaltige Ausstattung mit angemessenen fachlichen, finanziellen und personellen Ressourcen einhergehen.

    1.14.

    Der EWSA ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten umfassende Strategien entwickeln und Mittel bereitstellen sollten, um die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern im Bereich Umweltschutz als fächerübergreifendes Thema in allen Stufen sämtlicher Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie spezifische Fortbildungen zu grünen Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten zudem für die Bereitstellung einer angemessenen fachlichen Unterstützung für Lehrkräfte und Ausbilder sowie einschlägige, aktuelle Unterrichtsmaterialien, -instrumente, -methoden und -verfahren zu diesem Thema sorgen.

    1.15.

    Der EWSA hebt hervor, dass der Erwerb grüner Kompetenzen am Arbeitsplatz zu einer stärkeren Resilienz und größeren Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten, Führungskräfte und Interessenträger und somit gleichzeitig zu einem grünen Wachstum beiträgt. Der EWSA ruft dazu auf, die Zusammenarbeit und die Bündelung der Ressourcen von Unternehmen (vor allem KMU) zu unterstützen, um den Fortbildungsbedarf in Bezug auf grüne Sozial- und Fachkompetenzen und -fertigkeiten zu decken.

    1.16.

    Der EWSA fordert die Bereitstellung von EU-Fördermitteln für grüne Kompetenzen und Fertigkeiten im Bereich Umweltschutz, z. B. sollten Erasmus+, der ESF+, das Aufbaupaket und der Fonds für einen gerechten Übergang darauf ausgerichtet werden, die Entwicklung grüner Kompetenzen bei den Lernenden aller Altersstufen finanziell zu unterstützen.

    1.17.

    Der EWSA fordert eine Ökologisierung des Europäischen Semesters (6), weswegen er die Kommission zur Zusammenarbeit mit den Bildungsministerien, den Sozialpartnern und entsprechenden Organisationen der Zivilgesellschaft aufruft, um länderspezifische Empfehlungen für die Mitgliedstaaten für eine bessere Vermittlung grüner Kompetenzen und Fertigkeiten auf allen Ebenen und für alle Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwerfen, von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschulbildung und Erwachsenenbildung unter Berücksichtigung einer wirksamen Unterstützung für Erwachsene nicht nur am Arbeitsplatz.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1.

    Die Bekämpfung des Klimawandels hat enorme Auswirkungen auf die sozialen Bedingungen, die Bildung, die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt. Das Jahr 2019 stand in Europa im Zeichen einer besonders großen Mobilisierung der Bürger, vor allem getragen von Schülern und Studierenden, die die Regierungen aufforderten, dringend und entschieden etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen. Wir alle, Verbraucher und Bürger im Allgemeinen, aber auch politische Entscheidungsträger, Unternehmen und Beschäftigte müssen ökologisch verantwortungsbewusst handeln und benötigen grüne Kompetenzen. Dies gilt für alle Branchen und Tätigkeiten, sowohl im Berufsleben (in Bezug auf Aufgaben von strategischer Planung und Innovation bis hin zu ganz grundlegender Arbeit in Fabriken und Dienstleistungen) als auch im Alltag (z. B. in Bezug auf Haushalt, Verkehr und Konsum) vor allem als Bestandteil jeder beruflichen Tätigkeit, auch wenn einige Tätigkeiten besondere Fachkenntnisse im Umweltbereich erfordern.

    2.2.

    Störungen der Wirtschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie dürfen nicht dazu führen, dass die Klimapolitik bei den Regierungen und Menschen in ganz Europa in den Hintergrund gerät. Die Politiker, Unternehmen, Gesetzgeber und Aktivisten in Europa haben ihre Entscheidungsträger zu grünen Investitionen aufgefordert, um dem Wachstum nach der Coronavirus-Pandemie wieder auf die Beine zu helfen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaft unter anderem durch die Bekämpfung des Klimawandels und die Förderung der biologischen Vielfalt wieder stark gemacht wird. Die Konjunkturpakete für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie sind eine Gelegenheit zur Einleitung eines grünen Wandels und Aufschwungs, der mit der Schaffung grüner Arbeitsplätze einhergeht.

    2.3.

    Parallel zur COVID-19-Krise kam es in mehreren Ländern zu heftigen Protesten infolge steuerlicher und sozialer Reformen, die von Teilen der Bevölkerung als ungerecht empfunden wurden. Diese jüngsten Entwicklungen zeigen die Dringlichkeit und die Notwendigkeit ehrgeiziger und wirksamer Klimaschutzmaßnahmen, die den am stärksten gefährdeten Regionen, Branchen, Arbeitnehmern und Bürgern im Allgemeinen Rechnung tragen und diese unterstützen sollten. Diese Klimaschutzmaßnahmen haben unweigerlich Auswirkungen auf das formale, informelle und nichtformale Lernen in allen Altersgruppen, weswegen grüne Kompetenzen, ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln und nachhaltige Entwicklung als Querschnittskompetenzen in die Lernergebnisse (Wissen, Kompetenzen, Einstellungen und Werte) in sämtliche Bildungsbereichen, Berufsausbildungen und Weiterbildungen von Arbeitnehmern in den grünen Wirtschaftszweigen und darüber hinaus integriert werden sollten. Grüne Kompetenzen und Fertigkeiten sollten als Fähigkeiten begriffen werden, die für die Gesellschaft und die Wirtschaft benötigt werden, um den ökologischen Anforderungen gerecht zu werden. Diese betreffen eine große Bandbreite ökologischer Aspekte, angefangen bei Klimawandel und Umweltverschmutzung bis hin zu natürlichen Ressourcen und biologischer Vielfalt.

    2.4.

    Die Bildung spielt bei der Bewusstmachung der ökologischen Herausforderungen und der Prägung der Einstellungen und Verhaltensweisen, die etwas bewirken können, eine grundlegende Rolle. Während laut OECD (7) viele 15-Jährige aus ökologischer Sicht pessimistisch auf ihre Zukunft blicken (8), haben bereits zahlreiche Länder Umweltthemen in ihre Lehrpläne aufgenommen, in denen Themen wie Recycling, Verbrauchsgewohnheiten im Alltag und nachhaltiges Verhalten behandelt werden. Die Schulen sind eine wesentliche Informationsquelle für Schülerinnen und Schüler, wenn es um Umweltwissen geht, und ein Ort, der verantwortungsbewusste und kritisch denkende Bürgerinnen und Bürger ausbildet, die um die Ursachen und Folgen von Umweltproblemen wissen und über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen verfügen, die für die Suche nach nachhaltigeren Lösungen benötigt werden. Es sind jedoch weitere Informationen zu den Strategien der Mitgliedstaaten nötig, wie sie das Bewusstsein für den Klimawandel, ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln und die nachhaltige Entwicklung als grüne Kompetenzen und Fertigkeiten in die Lehrpläne in der frühkindlichen Bildung, der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung integrieren.

    2.5.

    Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen benötigen grüne Kompetenzen und Fertigkeiten. Der Begriff „grüne Kompetenzen“ ist bereichsübergreifend und bezieht sich auf die Fähigkeit, Umweltaspekte mit anderen Kompetenzen zu verknüpfen. Dies erfordert ein ausreichendes Verständnis und Wissen über Umweltthemen, zugleich aber auch eine solide Grundlage allgemeiner und fachlicher Kompetenzen. Im Referenzrahmen der Schlüsselkompetenzen (9) wird erwähnt, dass mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik (MINT) die ökologische Nachhaltigkeit unterstützen müssen, insbesondere mit Blick auf den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, und dass für ein ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln Bürgerkompetenz erforderlich ist. Kompetenzen in den MINT-Fächern sind eine wichtige Grundlage für das Verständnis von Umweltthemen und außerdem für die Entwicklung von Problemlösungen. Kompetenzen wie kritisches Denken, Kreativität und Zusammenarbeit/Teamwork sind ebenfalls wichtig für eine umweltbewusste und aktive Bürgerschaft.

    2.6.

    Laut OECD gibt es in den meisten Ländern nur sehr wenige Schulen, die über ein spezielles Lehrangebot zum Thema Umwelt verfügen; häufiger wird das Thema allerdings im Rahmen anderer Kernlehrpläne behandelt, und viele Schulen bieten eher außerschulische Aktivitäten zum Thema Umwelt an (10). Es liegen jedoch noch keine speziellen internationalen Studien zu den nationalen Strategien und Lehrplänen über Umweltwissenschaften, zum Umweltbewusstsein und zur spezifischen Entwicklung von Angeboten für die Vermittlung und Bewertung grüner Kompetenzen vor. Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, die Forschung zum Thema Entwicklung grüner Kompetenzen und Fertigkeiten in den Mitgliedstaaten zu verstärken und ihre politische Strategie an den Forschungsergebnissen auszurichten.

    2.7.

    Die Ökologisierung der Wirtschaft bedeutet, Produkte herzustellen und Dienstleistungen anzubieten, deren Herstellung weniger Energie und Rohstoffe benötigt und zu geringeren CO2-Emissionen führt. Dies gilt für sämtliche Wirtschaftstätigkeiten in allen Branchen und umfasst Beschäftigte und Verbraucher (11). Die Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft erfordert strukturelle Veränderungen in allen Sektoren und Berufsfeldern in dem Maße, in dem neue „grüne“ Berufe entstehen oder verstärkt gebraucht werden. Am dringendsten ist jedoch die Ökologisierung der bestehenden Branchen. Dies erfordert ein neues Qualifikationsprofil, was durch aktualisierte Lehrpläne oder auch ganz neue Qualifikationen auf allen Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erreichen ist.

    2.8.

    In jedem Beruf sind spezifische Umweltaspekte zu berücksichtigen. Während die Ökologisierung der Wirtschaft vor allem in bestimmten Branchen wie Energie- und Ressourceneffizienz, Baugewerbe oder verarbeitendem Gewerbe einen Kompetenzbedarf schafft, führt der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in zahlreichen Branchen zu einem Bedarf an grünen Kompetenzen. Diese neuen Kompetenzen müssen zudem in verschiedenen Bildungsbereichen berücksichtigt werden, unter anderem in der beruflichen Bildung, angefangen bei der beruflichen Erstausbildung bis hin zu Weiterqualifizierungsmaßnahmen, sowie im Rahmen von Ausbildungslehrplänen. Diese neuen grünen Kompetenzen können von sehr fachlichen und arbeitsplatzspezifischen Kompetenzen bis hin zu persönlichen Kompetenzen wie einer verantwortungsbewussten Ressourcennutzung reichen, die für alle Berufsarten, Hierarchieebenen und Branchen wichtig sein können (12).

    2.9.

    Noch immer steht eine umfassende Strategie auf EU-Ebene, etwa in Form einer Empfehlung des Rates, aus. Gegenstand einer solchen Strategie sollten die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung im Bereich der grünen Kompetenzen und Fertigkeiten, die Entwicklung von Strategien für grüne Schulen und die Weiterqualifizierung und Umschulung von Erwachsenen nicht nur am Arbeitsplatz in Fertigkeiten sein, die für den Umweltschutz, die Gesellschaft und die Ökologisierung der Wirtschaft erforderlich sind. Der EWSA begrüßt, dass die Europäische Kommission in der neuen europäischen Kompetenzagenda (13) (2020) grüne Kompetenzen in den Blick nimmt. Er bedauert allerdings, dass zwar für die Länder eine Zielvorgabe für den Anteil von Erwachsenen mit grundlegenden digitalen Kompetenzen vorgeschlagen wird, aber keine Zielvorgabe zu dem Anteil der Erwachsenen angegeben wird, die zumindest in grundlegenden grünen Kompetenzen und Fertigkeiten geschult sind. Der EWSA schlägt vor, in einer Empfehlung des Rates die Empfehlungen der neuen europäischen Kompetenzagenda weiterzuentwickeln und dabei den Fokus darauf zu richten, wie bei allen Bürgerinnen und Bürgern umweltbewusstes Denken und Verhalten angeregt werden kann. Ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln sollte zu einer Querschnittskompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung im europäischen Bildungsraum gemacht werden. Der gleichberechtigte Zugang zum Erwerb grüner Kompetenzen für alle Altersstufen, Geschlechter und sozioökonomisch benachteiligte Gruppen sollte hierbei besonders berücksichtigt werden.

    2.10.

    Der Übergang zu einer emissionsarmen Kreislaufwirtschaft wird unweigerlich die Strukturen der Branchen und Tätigkeitsprofile verändern und Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich bringen, darunter schrumpfende Branchen und Branchen mit Einstellungsengpässen. Aus dieser Perspektive würden maßgeschneiderte Ansätze für stärker gefährdete Gruppen von Erwachsenen wie Geringqualifizierte (14) einen weiteren sozioökonomischen Nutzen erzielen.

    2.11.

    Es sollten umfassende Strategien entwickelt und Fördermittel bereitgestellt werden, um die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern im Bereich Umweltschutz als fächerübergreifendes Thema in allen Stufen sämtlicher Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie spezifische Fortbildungen zu grünen Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern. Daneben sollte für die Bereitstellung einer angemessenen fachlichen Unterstützung für Lehrkräfte und Ausbilder sowie einschlägige, aktuelle Unterrichtsmaterialien, -instrumente, -methoden und -verfahren zu diesem Thema gesorgt werden.

    2.12.

    Laut jüngsten Studien (15) liegt der Schwerpunkt von Weiterbildungsprogrammen zur Kompetenzentwicklung von Arbeitslosen oder Beschäftigten im Allgemeinen selten auf grünen Kompetenzen. Manche Branchenverbände und Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützigen Organisationen setzen sich jedoch für die Entwicklung dieser Kompetenzen ein. Daran zeigt sich vielleicht, wie schwach umweltrelevante Strategien den Feststellungen zufolge mit Strategien im Bereich Beschäftigung und Kompetenzen, darunter die Antizipation des Kompetenzbedarfs, miteinander verknüpft sind. In den untersuchten Ländern stehen grüne Kompetenzen und Arbeitsplätze allein selten im Fokus der Rechtsakte, Maßnahmen und Strategien. Gleichzeitig existieren kaum finanzielle Förderungen und Anreize für Unternehmen, die grünen Kompetenzen entwickeln.

    3.   Besondere Bemerkungen

    3.1.

    Der EWSA weist darauf hin, dass die Länder im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen in den Bereichen inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung (SDG 4) und Klimawandel (SDG 13) tätig werden müssen. Insbesondere wird mit Einzelziel 13.3 darauf abgezielt, „die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung [zu] verbessern“. Einzelziel 4.7 soll „sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben“; dabei geht es nicht nur um die Verbesserung der Kompetenzen und die Förderung der Wirtschaft, sondern auch darum, die Ziele Weltbürgerschaft, aktive demokratische Bürgerschaft und Frieden voranzubringen.

    3.2.

    Der EWSA betont, dass der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte, der für alle in Europa ein Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form vorsieht, im Rahmen einer besseren Vermittlung grüner Kompetenzen und Fertigkeiten für alle umgesetzt und die Umsetzung dieses Grundsatzes in Abstimmung mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft nachhaltig mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden muss.

    3.3.

    Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass mit dem am 11. Dezember 2019 vorgestellten europäischen Grünen Deal (16) eine umfassende EU-Strategie für die Bekämpfung des Klimawandels und den Umweltschutz vorgelegt wurde, um bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität in der EU zu erreichen, und verschiedene Strategien angekündigt wurden, die in Zukunft durch Rechtsakte, finanzielle Mittel und nationale Reformen unterstützt werden. Der EWSA begrüßt besonders, dass im europäischen Grünen Deal hervorgehoben wird, dass „Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen […] sich besonders [eignen], um mit Lernenden, Eltern und der Gemeinschaft insgesamt über die Veränderungen zu diskutieren, die für einen erfolgreichen Übergang erforderlich sind“. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals wird außerdem hervorgehoben, wie wichtig proaktive Weiterqualifizierung und Umschulung sind, um den gerechten Übergang zu einer grünen Wirtschaft für alle zu erleichtern, insbesondere für Beschäftigte in schrumpfenden Branchen.

    3.4.

    Mit dem europäischen Grünen Deal kündigte die Europäische Kommission an, „einen europäischen Kompetenzrahmen [zu] erarbeiten, der dazu beitragen soll, Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in den Bereichen Klimawandel und nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und zu bewerten. Außerdem wird sie Hilfsmaterialien bereitstellen und den Austausch bewährter Verfahren in EU-weit vernetzten Ausbildungsprogrammen für Lehrkräfte erleichtern.“ Der EWSA begrüßt diesen Vorschlag und empfiehlt, dass die Kommission einen Kompetenzrahmen entwickelt, der auf das formale, informelle und nichtformale Lernen im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung anzuwenden ist, die die Einbindung von Vertretern der Bildungsministerien, der Sozialpartner aus dem Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderer einschlägiger Interessenträger wie nichtstaatlicher Organisationen aus dem Jugend- und Bildungsbereich erfordert.

    3.5.

    Mit Blick auf das formale Lernen gehen grüne Kompetenzen und ein Fokus auf Klimawandel beim Lernen und Lehren mit mehr Demokratie in den Schulen und einem umweltbewussten Lernumfeld einher, was zur Schaffung grüner Schulen führt, die durch eine klimabewusste und eine umweltfreundliche Infrastruktur in Partnerschaft mit der gesamten Schulgemeinschaft nachhaltig geführt werden und die Schüler auf die Bekämpfung des Klimawandels als aktive Bürger und in ihrem späteren Beruf vorbereiten.

    3.6.

    Im Rahmen nationaler aktiver Strategien für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen müssen in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren, im Rahmen eines wirksamen sozialen Dialogs sowie in Absprache mit den entsprechenden Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich Schülern und Studierenden, jungen Menschen, Lehrkräften und Elternorganisationen, grüne Kompetenzen zur Förderung einer ressourceneffizienten und sozial integrativen Niedrigemissionswirtschaft entwickelt werden. Diese Strategien müssen darüber hinaus auf der Grundlage einer Antizipation des Qualifikationsbedarfs und wirksamer Systeme zur Abstimmung von Kompetenzen (17) ausgestaltet und stets aktuell gehalten werden. An diesem System müssen die einschlägigen Interessenträger, insbesondere die Sozialpartner und im Bereich Jugend und Bildung tätige nichtstaatliche Organisationen, beteiligt sein, und es muss weiteren politischen Zielen Rechnung getragen werden, etwa den Zielen im Bereich Bildung, Beschäftigung, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Migration. Dadurch könnte die allgemeine und berufliche Bildung rechtzeitig und gezielt auf den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedarf im Bereich grüne Kompetenzen ausgerichtet werden. Da der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft als strategisches Ziel der Mitgliedstaaten betrachtet wird, sollte die Förderung der Vermittlung grüner Kompetenzen darüber hinaus an die nationalen Wachstumsstrategien angepasst werden, damit Initiativen für die allgemeine und berufliche Bildung die nationalen strategischen Ziele erfüllen.

    3.7.

    Neben der formalen Bildung tragen nichtformale Lernumgebungen zur Herausbildung umweltbewusster Bürgerinnen und Bürgern bei, indem die Gelegenheiten und Voraussetzungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, sich das Grundwissen sowie die Kompetenzen, Werte, Einstellungen und umweltfreundlichen Verhaltensweisen anzueignen, die sie als umweltbewusste Bürger benötigen. Darüber hinaus wird ein umweltbewusster Bürger befähigt und motiviert, sich als Akteur für den Wandel in der Gesellschaft zu engagieren, der an der Lösung der derzeitigen Umweltprobleme und der Vermeidung neuer Probleme sowie an der Erreichung der Nachhaltigkeit und Wiederherstellung unserer (menschlichen) Beziehung mit der Natur mitwirken möchte. Lernformen wie ortsbezogenes Lernen, Bildung über städtische Ökologie (Civic Ecology), Handlungskompetenz und sozialwissenschaftliches Lernen durch Fragen (enquiry-based learning) können dazu beitragen, die Kompetenzen junger Menschen für die intensive gesellschaftliche Teilhabe zu entwickeln, die zur Verwirklichung eines ökologischen und gesellschaftlichen Wandels gebraucht werden (18). Daher ist es von grundlegender Bedeutung, Programme für die nichtformale Bildung und Organisationen, die mit diesen Weiterqualifizierungsmethoden arbeiten, zu unterstützen, da sie die formale Bildung in den Schulen ergänzen.

    3.8.

    Nach dem Vorbild der ersten gemeinsamen Tagung des Rates der Minister für Finanzen und für Bildung im Jahr 2019 (19) fordert der EWSA die künftigen EU-Ratsvorsitze und die Europäische Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen den Ratsformationen „Bildung“, „Beschäftigung“ und „Umwelt“ zu stärken, damit die Entscheidungsträger auf oberster Ebene eine Brücke schlagen zwischen der Bekämpfung des Klimawandels und der Bedeutung der Vermittlung grüner Kompetenzen und Fertigkeiten für alle Altersgruppen.

    3.9.

    Der EWSA begrüßt ferner, dass das Europäische Parlament eine Entschließung zum europäischen Grünen Deal (20) angenommen hat, in der es „unterstreicht, dass im Rahmen der Industriestrategie die Auswirkungen auf die Arbeitskräfte sowie Ausbildung, Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer (21) angemessen berücksichtigt werden müssen“, und die Kommission auffordert, „die regionale Dimension dieser Strategie genau zu prüfen und sicherzustellen, dass keine Menschen und Regionen zurückbleiben“ und außerdem darauf besteht, „dass die Strategie einen sozialen Dialog umfasst, an dem die Arbeitnehmer umfassend beteiligt werden“. Der EWSA unterstreicht, dass auch die Unternehmen Strategien für den Umweltschutz entwickeln müssen, weshalb auch die Arbeitgeber Kompetenzen entwickeln müssen.

    3.10.

    Ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln beginnt damit, die Menschen über die technischen Lösungen zu informieren, mit denen die Ökologisierung der Wirtschaft, des Privatlebens und der Haushalte eingeleitet werden kann. Zu diesem Zweck müssen dringend Maßnahmen entwickelt werden, damit den Unternehmen, Behörden und Haushalten mehr umweltfreundliche technische Lösungen zur Verfügung stehen. Außerdem muss die Handhabung dieser technischen Lösungen durch praktische Gebrauchsanleitungen gezeigt werden. Daher sollte die Strategie für einen gerechten Übergang (22) die Entwicklung von Kompetenzen und Fertigkeiten von Erwachsenen aller Altersgruppen nicht nur am Arbeitsplatz unterstützen und ihnen eine Berufswahl bzw. einen beruflichen Wechsel entsprechend einer nachhaltigen Lebenseinstellung ermöglichen.

    3.11.

    Der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte muss Realität werden, damit alle Erwachsenen den gleichen Zugang zu hochwertiger und inklusiver Bildung und lebenslangem Lernen mit Blick auf grüne Kompetenzen, grüne Technologien und die für bestimmte Berufe notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen nicht nur am Arbeitsplatz haben und so ihr Qualifikationsniveau verbessern können. Den Arbeitnehmern aller Qualifikationsniveaus und aller Unternehmensgrößen sollte unabhängig von Branche und geografischem Gebiet, in dem sie tätig sind, wirksame Unterstützung für eine bessere Weiterqualifizierung im Bereich grüne Kompetenzen und Kompetenzen für grüne Arbeitsplätze geboten werden. Diese Unterstützung muss als nationale und branchenspezifische Strategie unter Einbindung von Branchenräten für Kompetenzen und der Sozialpartner und unter besonderer Berücksichtigung der Qualität der Bildungsanbieter konzipiert werden.

    3.12.

    Die EU muss ihre Investitionen zur Verringerung ihrer CO2-Emissionen und ihres CO2-Fußabdrucks durch Projekte ankurbeln, die auch hochwertige Arbeitsplätze schaffen können. Finanzielle Fördermittel für den Erwerb grüner Kompetenzen und Fertigkeiten im Bereich Umweltschutz im Rahmen von Erasmus+ sind von grundlegender Bedeutung, damit Projekte in den Bereichen Jugend und Bildungszusammenarbeit zur Bekämpfung des Klimawandels, die Mobilität und der Austausch von Studierenden, jungen Menschen und Lehrkräften in Bezug auf das Lernen, die Schaffung grüner Schulen und die Lehrerfortbildung unterstützt werden können. Der EWSA nimmt die Bemühungen der Kommission zur Kenntnis, den Mitgliedstaaten neue Finanzmittel an die Hand zu geben, um Schulgebäude und den Schulbetrieb nachhaltiger zu machen. Diesbezüglich wird angestrebt, im Jahr 2020 3 Mrd. EUR für Investitionen in die Schulinfrastruktur bereitzustellen. Der EWSA begrüßt, dass andere EU-Fonds wie der ESF+, das Aufbaupaket und der Fonds für einen gerechten Übergang darauf ausgerichtet werden, die Entwicklung grüner Kompetenzen bei Lernenden aller Altersstufen finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig müssen nachhaltige öffentliche Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung sichergestellt werden (23).

    3.13.

    Vor dem Hintergrund einer hauptsächlich durch den Klimawandel bedingten grundlegenden Transformation der Arbeitswelt bietet die Unterstützung der Weiterqualifizierung von Erwachsenen wichtige Vorteile für jeden Einzelnen, die Arbeitgeber und die gesamte Wirtschaft. Die Finanzierung von Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte mit Unterstützung durch den ESF+ und andere europäische Fonds, die Unterstützung durch die nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der Beitrag der Arbeitgeber sind immens wichtig und sollten durch wirksame Strategien für Weiterqualifizierung und Umschulung ergänzt werden. Die Unterstützung der Zusammenarbeit und die Bündelung der Ressourcen von Unternehmen zur Deckung des Fortbildungsbedarfs können vor allem für KMU hilfreich sein, die selbst weder über die Zeit noch über die Ressourcen für entsprechende Fortbildungen verfügen (24). Der Erwerb grüner Kompetenzen am Arbeitsplatz würde zu einer stärkeren Resilienz und größeren Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten, Führungskräfte und Interessenträger und gleichzeitig zu einem grünen Wachstum beitragen.

    3.14.

    Der EWSA begrüßt, dass auf der Tagung des Rates „Umwelt“ am 5. März 2020 der Grüne Deal und die Ökologisierung des Europäischen Semesters (25) erörtert wurden und die Kommission aufgefordert wurde, mit den Bildungsministerien, den Sozialpartnern und entsprechenden Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um länderspezifische Empfehlungen für die EU-Mitgliedstaaten für eine bessere Vermittlung von grünen Kompetenzen und Fertigkeiten auf allen Ebenen und für alle Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erstellen, von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung, wobei eine wirksame Unterstützung für Erwachsene am Arbeitsplatz und darüber hinaus zu berücksichtigen ist.

    Brüssel, den 2. Dezember 2020.

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.

    (2)  COM(2020) 274 final.

    (3)  COM(2019) 640 final.

    (4)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“.

    (5)  Eigene Hervorhebung.

    (6)  Rat „Umwelt“, 5. März 2019.

    (7)  OECD (2014), Trends shaping education 2014 Spotlight 4 (Entwicklungen mit Einfluss auf die Bildung 2014, Spotlight 4).

    (8)  OECD (2019), Avvisati, F., Is there a generational divide in environmental optimism?, PISA in Focus (Gibt es eine Kluft zwischen den Generationen in Bezug auf den Umweltoptimismus?, PISA im Fokus), Nr. 95.

    (9)  ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.

    (10)  OECD (2012), How „green“ are today’s 15-year-olds? PISA in Focus (Wie umweltbewusst sind die heutigen 15-Jährigen? PISA im Fokus), Nr. 15.

    (11)  Eurofound (2011), Industrial relations and sustainability: the role of social partners in the transition towards a green economy (Arbeitsbeziehungen und Nachhaltigkeit: die Rolle der Sozialpartner beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft).

    (12)  Cedefop (2019), Skills for green jobs: 2018 update (Kompetenzen für grüne Arbeitsplätze: Update 2018). European synthesis report (Kompetenzen für grüne Arbeitsplätze: Update 2018. Synthesebericht für Europa). Die Cedefop-Studie behandelt Entwicklungen in Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich.

    (13)  COM(2020) 274 final.

    (14)  Ein umfassender Überblick über geringqualifizierte Erwachsene in der EU-27 und im Vereinigten Königreich ist zu finden in Cedefop (2020), Empowering adults through upskilling and reskilling pathways (Befähigung von Erwachsenen durch Weiterqualifizierung und Umschulung), Band 1: Adult population with potential for upskilling and reskilling (Erwachsene Bevölkerung mit Weiterqualifizierungs- und Umschulungspotenzial).

    (15)  Cedefop (2019), Skills for green jobs: 2018 update (Kompetenzen für grüne Arbeitsplätze: Update 2018). European synthesis report (Kompetenzen für grüne Arbeitsplätze: Update 2018. Synthesebericht für Europa). Diese Studie behandelt Entwicklungen in Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich.

    (16)  COM(2019) 640 final.

    (17)  Weitere Informationen zu Antizipation des Qualifikationsbedarfs und Abstimmung von Kompetenzen im Rahmen eines umfassenden Kompetenzsteuerungssystems sind zu finden auf der Cedefop-Website zu Antizipation des Qualifikationsbedarfs und Abstimmung von Kompetenzen. Zur Bedeutung der Antizipation des Qualifikationsbedarfs im Bereich grüne Kompetenzen vgl. Cedefop (2019), Skills for green jobs: 2018 update (Kompetenzen für grüne Arbeitsplätze: Update 2018).

    (18)  Paraskeva-Hadjichambi D. et al. (2020) Educating for Environmental Citizenship in Non-formal Frameworks for Secondary Level Youth (Bildung für die Umweltbürgerschaft in nichtformalen Lernumgebungen für Jugendliche der Sekundarstufe). In: Hadjichambis A. et al. (Hrsgg.) Conceptualising Environmental Citizenship for 21st Century Education (Konzeptionierung einer Umweltbürgerschaft für die Bildung im 21. Jahrhundert). Environmental Discourses in Science Education (Umweltdiskurse in der wissenschaftlichen Bildung), Band 4. Springer, Cham.

    (19)  Gemeinsame Tagung der Minister für Bildung und Finanzen.

    (20)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“.

    (21)  Eigene Hervorhebung.

    (22)  Der Mechanismus für einen gerechten Übergang ist Teil des Investitionsplans des europäischen Grünen Deals und wird mindestens 100 Mrd. EUR an Investitionen mobilisieren, um den Regionen, die von den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft am stärksten betroffen sind und die damit einhergehenden Herausforderungen weniger gut bewältigen können, zusätzliche gezielte Unterstützung zu bieten.

    (23)  ABl. C 262 vom 25.7.2018, S. 1.

    (24)  Cedefop (2019), Skills for green jobs: 2018 update (Kompetenzen für grüne Arbeitsplätze: Update 2018). In der Studie werden Entwicklungen in Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich erörtert.

    (25)  Rat „Umwelt“, 5. März 2019.


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