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Document 52018AR3640

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Das Weltraumprogramm der Europäischen Union und die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm

    COR 2018/03640

    ABl. C 86 vom 7.3.2019, p. 365–370 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.3.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 86/365


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Das Weltraumprogramm der Europäischen Union und die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm

    (2019/C 86/20)

    Berichterstatter:

    Andres JAADLA (EE/ALDE), Mitglied des Stadtrats von Rakvere

    Referenzdokument:

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

    COM(2018) 447 final

    POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    würdigt die Bedeutung der Weltraumtechnologien für die Unterstützung vieler Politikbereiche der EU, darunter Lösungen für intelligente Städte, Landwirtschaft, Umwelt, Klima, vorbeugenden und reaktiven Katastrophenschutz, Migration, Sicherheit, Raumplanung u. a., und verweist auf das Potenzial, das der Zugang zu hochwertigen und aktuellen Daten für bestehende und künftige Bedürfnisse bietet und das die europäische Wettbewerbsfähigkeit erhöht, für umfassenden sozioökonomischen Nutzen sorgt und die europäische Sicherheitslage verbessert;

    2.

    unterstützt die Vision der Europäischen Kommission einer Weltraumstrategie für Europa und deren Umsetzung durch das EU-Weltraumprogramm. Ein einheitliches und integriertes Weltraumprogramm steigert neben den Synergien zwischen den Einzelelementen auch die Wirksamkeit und Effizienz;

    3.

    ist der Auffassung, dass durch die Bündelung der EU-Weltraumaktivitäten in einer Verordnung ein schlüssiger Rahmen geschaffen und für eine bessere Sichtbarkeit dieses strategischen Bereiches gesorgt wird;

    4.

    betrachtet die Reform der EU-Weltraumpolitik als eine Chance für eine „Öffnung nach außen“, durch die alte und neue Vorhaben in vielen Bereichen von der Raumfahrt profitieren können;

    5.

    stellt fest, dass die Nutzung von Synergien zwischen Energie- und Weltraumfragen wichtig für die ordnungsgemäße Umsetzung der Energiepolitik der EU ist. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften werden immer häufiger im Energiesektor aktiv, weshalb Bereiche wie die Abstimmung der Energieinfrastruktur unter Einsatz der Satellitentechnologie gefördert werden sollten;

    6.

    fordert die Europäische Kommission auf, genauer zu klären und herauszuarbeiten, worum es bei dem Konzept bzw. bei der Schaffung von Weltraum-Plattformen und Innovationspartnerschaften geht. Dabei sollte sie vor allem die finanziellen und betrieblichen Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure benennen. Der Ausschuss unterstreicht, dass solche Initiativen für die Regionen besonders relevant werden könnten, darunter auch für solche Regionen, die sich über mehr als einen Mitgliedstaat erstrecken;

    7.

    ersucht die Europäische Kommission, durch klarere Vorschläge zu präzisieren, wie nationale, regionale und kommunale Behörden, KMU, Wissenschaftler, Forscher und spezifische Netze für die Verbreitung von Copernicus-Daten die Erdbeobachtungsdaten und -technologien stärker nutzen können, damit die vorgenannten Stellen sowohl in der Lage sind als auch die Möglichkeit haben, aus Daten nützliche Informationen für die Bevölkerung zu gewinnen;

    8.

    erkennt an, dass durch den Vorschlag eine möglichst breite und uneingeschränkte Beteiligung von Start-ups, neuen Marktteilnehmern, KMU sowie von anderen Wirtschaftsakteuren und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Lieferkette, auch durch Aufforderung der Bieter zur Vergabe von Unteraufträgen, gefördert werden soll. Der Ausschuss wünscht jedoch mehr Klarheit in Bezug darauf, wie mithilfe des Weltraumprogramms Anfangsinvestitionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstützt werden sollen, damit sie, wenn sie bei der Nutzung von Satellitendaten auf technische, finanzielle oder sachbezogene Probleme stoßen, ihren Verantwortlichkeiten gerecht werden können;

    9.

    ist der Auffassung, dass in der Verordnung besser erläutert werden sollte, wie sich die EU gegenüber den kommerziellen Akteuren in der Raumfahrt positionieren will, damit die europäische Wirtschaft in dieser in mancherlei Hinsicht spezifischen Branche — mit ihrer starken Konzentration, dem doppelten Verwendungszweck sowie den hohen Zugangsbarrieren aufgrund kostspieliger Anfangsinvestitionen und sonstiger Faktoren — gefördert werden kann, und meint, dass die Bestimmungen zur Sicherung des unabhängigen Zugangs zur Raumfahrt stringenter sein müssten;

    10.

    unterstreicht, dass der Schwerpunkt in dem Vorschlag auf Verwaltungsverfahren für die Zusammenarbeit zwischen der EU, der Agentur für das Weltraumprogramm, den Mitgliedstaaten und der ESA sicherstellen sollte, dass es keine Doppelarbeit gibt und keine doppelten Strukturen durch den Ausbau der neuen Agentur aufgebaut werden. Eine Verlagerung von weiteren Aufgaben auf die neue Agentur sollte nicht durch die Kommission allein erfolgen, sondern ausschließlich in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat;

    11.

    begrüßt die verbesserte Förderung des Weltraumprogramms, um die Weiterführung und Weiterentwicklung der maßgeblichen europäischen Weltraumprogramme Copernicus, Galileo und EGNOS sicherzustellen und zwei neue Initiativen, nämlich SST und GOVSATCOM einzuleiten;

    12.

    bedauert, dass in „Horizont Europa“ keine spezifischen Finanzmittel für Weltraumforschung vorgesehen sind, die der europäischen Industrie Anreize und Sicherheiten für die Weiterentwicklung in diesem Sektor bieten und auch die bestmögliche Synergie zwischen Industrie und Forschung sicherstellen könnten.

    Allgemeine Bemerkungen und Analyse

    13.

    Am 26. Oktober 2016 nahm die Europäische Kommission die „Weltraumstrategie für Europa“ an. Ziel war es, eine Gesamtstrategie für die Raumfahrtpolitik der Union zu konzipieren und zugleich eine angemessene Koordinierung und Verzahnung mit den Vorhaben der Mitgliedstaaten und der Europäischen Weltraumagentur (ESA) sicherzustellen. Der Verordnungsvorschlag unterstützt die Ziele der Weltraumstrategie für Europa durch spezifische Maßnahmen, mit denen bestehende Programme gestärkt, neue Programme aufgelegt und 16 Mrd. EUR für die Weltraumpolitik bereitgestellt werden;

    14.

    Der Ausschuss der Regionen unterstützt das Ziel der EU-Weltraumstrategie und würdigt ihre Bedeutung für die Regionen. Im Verordnungsentwurf werden diese Ziele gefördert, doch wird in Teilen nicht weit genug gegangen bzw. es wird nicht ausreichend klar dargelegt, wie Ergebnisse erzielt werden könnten. Die europäischen Bürger, die Unternehmen und die Forschung werden zunehmend im Weltraumsektor aktiv. Vor diesem Hintergrund sind die Aufnahme und die Förderung von Anwendungen weltraumgestützter Daten und Dienstleistungen von grundlegender Bedeutung, um zu gewährleisten, dass die Gesellschaft, die subnationalen Regierungs- und Verwaltungsebenen und Unternehmen ihre Vorteile nutzen können. In Anbetracht ihrer strategischen Bedeutung für die europäische Weltraumpolitik sollte die Zuständigkeit für die Aufnahme und die Förderung der Nutzung weltraumgestützter Daten und Dienstleistungen von der Europäischen Kommission aufmerksam verfolgt werden, und sie sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht über ihre diesbezüglichen Bemühungen erstatten;

    15.

    Die Nutzung von Weltraumtechnologien zur Unterstützung von Bodendiensten wird immer wichtiger. Immer mehr Privatpersonen drängen in den Weltraum. Die Nutzung des Weltraums ist in einer Weise zu einem Bestandteil unseres Alltags geworden, wie es zu Beginn des Weltraumzeitalters vor 60 Jahren nicht vorstellbar war, und weltraumgestützte Informationen und Dienstleistungen haben in vielen Bereichen des täglichen Lebens Einzug gehalten. Weltraumtechnologien sind für die digitale Wirtschaft unabkömmlich, sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu effizienteren öffentlichen Diensten, und sie eröffnen neue Forschungsfelder. Die EU nutzt Weltraumtechnologien seit Jahrzehnten intensiv und hat grundlegende Raumfahrtkomponenten wie Galileo und Copernicus entwickelt. Sie kann erreichen, was für die Mitgliedstaaten im Alleingang größtenteils unmöglich wäre, denn Zusammenarbeit ist entscheidend, wenn Europa im Weltraum eine wichtige Rolle spielen soll;

    16.

    Die Bedeutung einer engeren Koordinierung von Wissenschaft und Weltraumprogrammen in der EU sollte unterstrichen werden, wie auch die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung einer besseren Verzahnung von Wissenschaft und weltraumbezogenen Aktivitäten mit dem Unternehmertum. Die Entwicklung digitaler und weltraumbezogener Technologien sollte seitens der EU stärker unterstützt werden, und die Haushalte für Forschung und Weltraum sind enger zu koordinieren, da es sich bei diesen Technologien anerkanntermaßen um herausragende Innovationstreiber in einer Vielzahl von Bereichen handelt, die für die nachhaltige Entwicklung maßgeblich sind (wie etwa Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Energie, Umwelt, Katastrophenrisikomanagement und Klimaschutz). Der Zugang zu hochtechnologischen und wissenschaftlich anspruchsvollen Vorhaben ist entscheidend für die Zukunft des Weltraumsektors in der EU. Im Sinne einer Kapazitätsstärkung der europäischen Weltraumindustrie ist es wichtig, weiterhin parallel für eine Teilnahme europäischer Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen an den Programmen der ESA zu sorgen, um Spitzentechnologien für die Weltraumerkundung und einschlägige Systeme bereitzustellen. Damit die Entwicklung der Unternehmen gefördert wird, sollte das KMU-Instrument der EU für den Ausbau der unternehmerischen Tätigkeiten und der Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit weltraumbezogenen Produkten und Dienstleistungen in künftigen Rahmenprogrammen eingesetzt werden;

    17.

    Mit dem Vorschlag werden die aktuellen Weltraumaktivitäten konsolidiert und neue entwickelt, beispielsweise die Weltraumlageerfassung (Space Situation Awareness — SSA), welche die Umsetzung von Maßnahmen gegen Weltraumrisiken wie Weltraummüll, Weltraumunfälle und Weltraumwetterereignisse usw. ermöglichen würden. Zudem ist die Einrichtung eines Netzes für staatliche Satellitenkommunikation (GOVSATCOM) geplant, das eine Kommunikation an Orten und in Situationen ermöglicht, in denen keine normale Kommunikation möglich ist.

    Industriepolitik und Vergabe

    18.

    Weltraumtechnologien sind teuer und wissensintensiv, was eine beträchtliche Hürde für den Markteintritt von Unternehmen bedeutet. Gleichzeitig wird die Bedeutung von Weltraumtechnologien als Grundlagentechnologien immer noch weitgehend verkannt. Obwohl Unternehmen aller Größen und in allen Regionen den Weltraum auf verschiedene Arten nutzen könnten, dürften insbesondere kleinere Unternehmen, abgelegenere Regionen und kleinere Mitgliedstaaten zusätzliche Unterstützung benötigen, um Ideen entwickeln zu können, wie sie das Potenzial der Weltraumtechnologien nutzen könnten;

    19.

    Positiv ist, dass Weltraum-Plattformen, Innovationspartnerschaften und sonstige Unterstützung für Innovationen hervorgehoben werden — der Vorschlag erwähnt ausdrücklich auch die regionale Ebene. Allerdings werden keine Details genannt, wie dies erreicht werden soll;

    20.

    Trotz der Bestimmungen des Vorschlags könnte der Wettbewerbscharakter bei der öffentlichen Vergabe in der EU und die für die Teilnahme erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen Bedingungen schaffen, die Großunternehmen begünstigen. Dieses Ungleichgewicht könnte mit der Zeit wiederum zu Marktverzerrungen führen, durch die Start-ups, neue Marktteilnehmer, KMU und lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Nutzung der wirtschaftlichen Möglichkeiten, die das Weltraumprogramm eröffnen kann, ins Hintertreffen geraten;

    21.

    Kleine Unternehmen sind mitunter flexibler, reaktionsfähiger und kundennäher, weshalb sie bedeutende Glieder der Wertschöpfungskette sind und eine gewisse Rolle bei den Weltraumaktivitäten spielen. Unternehmen in allen Regionen könnten auf verschiedenen Wegen und in verschiedenem Umfang den Weltraum nutzen. Auch kleinere Unternehmen, abgelegene Regionen und kleine Mitgliedstaaten können zur Verarbeitung des enormen Datenaufkommens beitragen und neue, innovative Anwendungsbereiche erschließen. Die regionalen Gebietskörperschaften sollten sich unter Nutzung der verfügbaren Finanzinstrumente und durch Öffentlichkeitsarbeit darum bemühen, größeres Interesse an der Nutzung von Weltraumtechnologien für Marktzwecke zu wecken, etwa durch Maßnahmen zur Förderung von Gründungszentren für Start-ups aus diesem Bereich;

    22.

    In den Grundsätzen der Vergabe, die im Vorschlag der Verordnung enthaltenen sind, werden KMU, eine breite geografische Abdeckung, der Rückgriff auf mehrere Bezugsquellen sowie die Notwendigkeit genannt, alle Mitgliedstaaten einzubinden und eine übermäßige Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu vermeiden. Die Vorschläge zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im Verordnungstext sind unspezifisch;

    23.

    Das Bewusstsein für die möglichen Marktauswirkungen auf die europäische Industrie und die Regionen muss geschärft werden. Das Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge in der EU hat in Bezug auf die Verfahren der ESA einen anderen Schwerpunkt im Bereich der geografischen Verteilung oder des angemessenen Mittelrückflusses (juste retour). Die Auswirkungen eines veränderten Vergabeverfahrens auf die Regionen müssen berücksichtigt werden, denn die Vergabe durch die ESA ist für viele Regionen von großer Bedeutung;

    24.

    In der Raumfahrt herrschen ungleiche Wettbewerbsbedingungen, da manche Länder einen großen Verteidigungssektor haben, der Investitionen gewährleistet und aufgrund des doppelten Verwendungszwecks bei den meisten Weltraumaktivitäten auch zivilen Anwendungen zugutekommen kann. Europa muss eine enge Zusammenarbeit sicherstellen und darauf achten, dass alles gegen die fehlenden gleichen Ausgangsbedingungen unternommen und europäische Unternehmen unterstützt werden;

    25.

    Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten sich in verschiedenen Branchen, denen Weltraumanwendungen wichtige Daten liefern könnten (beispielsweise Energie, Verkehr, Umweltüberwachung oder Landwirtschaft und Lösungen für intelligente Städte), an Clustern der Weltraumwirtschaft beteiligen. Regionale Cluster, an denen mehr als nur ein Mitgliedstaat beteiligt ist, können als wichtiges industriepolitisches Mittel für die Weltraumpolitik und so zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der regionalen Entwicklung dienen;

    26.

    Aus der Verordnung sollte klar hervorgehen, welche Position die EU in Bezug auf kommerzielle Lieferanten einnimmt, zumal wenn es um sicherheitsrelevante Daten geht. Die Prioritäten sollten allgemein klarer formuliert werden, es sollte dargelegt werden, wie mit privaten Akteuren umzugehen ist, und außerdem sollten die Möglichkeiten der gemeinsamen Vergabe mit privaten Akteuren anerkannt werden.

    Sensibilisierung und eine integrative Raumfahrtpolitik

    27.

    Die Weltraumnutzung eröffnet etliche potenzielle Chancen für Forschung und Entwicklung und kann, wenn sie entsprechend gefördert, präsentiert sowie in alle Bildungsebenen integriert wird, neue Generationen von Forschern und Unternehmern in Europa begeistern und inspirieren. Dies ist entscheidend, wenn Europa in einer zunehmend globalisierten Welt auch weiterhin an vorderster Front im Weltraum agieren will. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sollten (formale und informelle) Bildungsmaßnahmen unterstützen, um die junge Generation für die Vorteile zu sensibilisieren, die sich aus der Nutzung von Weltraumtechnologien für die zivile Wirtschaft sowie für den Alltag der Bevölkerung ergeben, u. a. im Bereich der Gewährleistung der Sicherheit auf der lokalen und regionalen Ebene;

    28.

    Die EU ist gut aufgestellt, um Forschung, Austausch und ähnliche Vorhaben zu fördern. Im Vorschlag wird dieser Seite der Weltraumaktivitäten kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Forschung und Entwicklung könnten stärker und spezifischer herausgehoben werden. Es scheint, als ob die Synergie zwischen Industrie und Forschung im jetzigen Vorschlag nicht ausreichend unterstrichen wird;

    29.

    Es sollte stärker auf mögliche Synergien im Bereich der Cybersicherheit geachtet werden, denn diese Problematik durchdringt alle Aspekte der Raumfahrt (Bodenstationen, Satelliten, Uplink/Downlink und Daten).

    Galileo und Copernicus

    30.

    Galileo, das globale Satellitennavigationssystem der EU (GNSS), liefert kostenlose Positionsdaten, die Europa eine strategische Autonomie verleihen. EGNOS ist das europaregionale Erweiterungssystem. Die Autonomie Europas ist im gegenwärtigen komplexen und unvorhersehbaren geopolitischen Umfeld von grundlegender Bedeutung. Satellitendaten werden immer wichtiger. Zukunftstechnologien wie etwa autonome Fahrzeuge sind nur ein Beispiel dafür. Galileo bietet Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Dienste und Produkte, auch durch KMU und in allen Mitgliedstaaten. Diese Möglichkeiten und ihre Vorteile müssen so präsentiert werden, dass eine breite Nutzung gefördert wird;

    31.

    Die von Copernicus bereitgestellten Daten werden nicht so umfassend genutzt, wie dies eigentlich möglich wäre, obwohl ihre Nutzung kostenlos ist. Es sind Maßnahmen erforderlich, um die Möglichkeit der Datennutzung für eine größere Gemeinschaft zu fördern. In der Verordnung wird die Datenwertschöpfungskette erwähnt, mit der eine breitere Nutzung gefördert werden könnte. Bei hohen Nutzerzahlen und einem großen Datenvolumen ist ein schneller und sicherer Zugang entscheidend. Dies ist für die Regionen von zentraler Bedeutung, damit Unternehmen, auch kleine und mittlere Unternehmen, überall anhand der verfügbaren Daten neue Dienste entwickeln können;

    32.

    Es ist begrüßenswert, dass Maßnahmen zur Bereitstellung von Zugangsdiensten zu Copernicus-Daten und -Informationen (Data and Information Access Services — DIAS) vorgeschlagen werden. Eine gezieltere Unterstützung der Entwicklung des nachgelagerten Sektors für satellitenbasierte Dienste und Anwendungen seitens der EU und nationaler Quellen wäre wichtig. In dem Vorschlag wird anerkannt, dass die Nutzung von Erdbeobachtungsdaten und -technologien durch Kommunen, KMU, Wissenschaftler, Forscher, spezifische Netze für die Verbreitung von Copernicus-Daten sowie nationale und regionale Gremien gefördert und erleichtert werden muss, jedoch bleibt unklar, wie dies erreicht werden kann.

    SST

    33.

    Das System für die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking System — SST) ist angesichts der intensiven Nutzung des Weltraums eine wichtige und nützliche Erweiterung;

    34.

    In den Bestimmungen zum Anwendungsbereich des SST sollte die breite Einbeziehung von Interessenträgern in allen Teilen der EU festgeschrieben werden, einschließlich der Nutzung bestehender Lösungen, die auch kommerzielle Lösungen umfassen könnte, um den SST-Nutzern schnelle und wirkungsvolle Dienste anbieten zu können.

    GOVSATCOM

    35.

    GOVSATCOM entspricht direkt den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten, die keine Kapazitäten zur Entwicklung eigener Weltraumsysteme haben, und schafft so einen unmittelbaren Mehrwert für die Maßnahmen der EU;

    36.

    GOVSATCOM könnte für einige Regionen, beispielsweise Grenzregionen, besonders relevant sein. Dies wird anfangs hauptsächlich über die Mitgliedstaaten laufen. Die Regionen könnten jedoch später (vielleicht nach der Bewertung 2024) die Möglichkeit erhalten, direkt zu der Arbeit der Agentur beizutragen.

    Zugang zum Weltraum

    37.

    Der Weltraumzugang ist für Systeme wie GNSS, Copernicus und Galileo von zentraler Bedeutung. Europa sollte über einen autonomen Zugang zum Weltraum verfügen, um langfristig im Spiel bleiben zu können. Bei hohen Zugangshürden ist die Aufnahme neuer Startdienste ein kostspieliges und kompliziertes Unterfangen, weshalb über die Unterstützung moderner, effizienter und flexibler Startinfrastruktureinrichtungen nachgedacht werden sollte;

    38.

    Zu diesem Zweck könnte beispielsweise eine angepasste Vergabepolitik für europäische institutionelle Starts sowie eine kohärente Politik bezüglich der Machbarkeit kritischer Infrastrukturen eingesetzt werden. Die Möglichkeit gebündelter Raketenstarts, die Entwicklung alternativer Starttechnologien und die Unterstützung von Bodendienstinfrastrukturen sollten in der Verordnung klar erwähnt werden.

    Organisatorische Aspekte

    39.

    Der wichtigste organisatorische Vorschlag besteht darin, die Rolle der GSA auszuweiten, sodass sie nicht mehr nur eine Agentur für ein spezifisches Programm (Galileo) wäre, sondern eine Weltraumagentur für die EU, die neben der ESA aufgebaut wird und mit einem hohen Risiko für Doppelarbeit und dem Aufbau von Doppelstrukturen einhergeht. Dies muss vermieden werden, indem vor einer Aufgabenverlagerung auf die GSA zwingend eine sorgfältige Prüfung zu erfolgen hat, ob etwaige Kompetenzen bei der ESA bereits existieren. EU-Maßnahmen sollten neben einem Mehrwert für die Aktivitäten der Mitgliedstaaten auch einen Nutzen für die Arbeit der ESA bringen;

    40.

    Ein großer Teil des Verordnungsvorschlags hat die Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur zum Gegenstand und entstammt hauptsächlich der GSA-Verordnung. Diese starke Schwerpunktsetzung birgt die Gefahr, dass man sich zu sehr auf den Aufbau administrativer Strukturen konzentriert und letztendlich nicht hinreichende Human- und Finanzressourcen für das Kernanliegen — eine ehrgeizigere europäische Weltraum-Industriepolitik — bereitstehen;

    41.

    Bereits heute haben vor allem die kleinen Länder Schwierigkeiten, Humanressourcen für die Teilnahme an vielen Aktivitäten zu finden. Diese Schwierigkeiten könnten sich verschärfen und zu größeren Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Kapazitäten zur aktiven Teilnahme führen. Ziel sollte eine optimale Nutzung der Ressourcen sein, da es bereits einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen ESA und EU gibt;

    42.

    Die bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit verschiedener europäischer Weltraumorganisationen, darunter beispielsweise EUMETSAT oder ECMWF, sollte weitergeführt und vertieft werden. Vorhandenes Wissen und bestehende Strukturen sollten in vollem Umfang genutzt werden.

    Mittelausstattung

    43.

    Die Mittelzuweisung muss begrüßt werden. Das Weltraumprogramm flankiert viele EU-Politikbereiche, sodass die Kosten nicht nur Ausgaben für spezifische Tätigkeiten darstellen, sondern auch ein Mittel sind, um anderen EU-Politikbereichen eine wesentliche Komponente zuzuführen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Haushaltsmittel für die Förderung der Aufnahme und Nutzung die wachsende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen widerspiegeln sollten. Sie sollten demnach nicht geringer bemessen sein als im laufenden Zeitraum, z. B. bei Copernicus nicht unter 5 % der gesamten Mittelausstattung von Copernicus. Bei EGNOS/Galileo sollten die Kosten für die Einrichtung neuer Verwaltungsstrukturen nicht in die Haushaltsmittel für die Nutzung eingerechnet werden, deren Schwerpunkt ausschließlich die Förderung und die Entwicklung des Marktes sein sollte. Bereits eingeleitete Maßnahmen könnten, wenn sie nicht angemessen gefördert werden, ergebnislos bleiben, scheitern oder irrelevant werden, wodurch die bereits getätigten Investitionen in Gefahr gebracht würden;

    44.

    Es ist bedauerlich, dass im Programm „Horizont“ keine Mittel für die Raumfahrt vorgesehen sind;

    45.

    stellt fest, dass die Einführung von Weltraumtechnologien hohe Anfangsinvestitionen erfordert, und empfiehlt, dass die staatlichen Stellen die Möglichkeit prüfen, neue marktorientierte attraktive Finanzierungsinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen, die Weltraumtechnologien entwickeln, zu schaffen.

    Zusätzliche Fragen

    46.

    In strittigen Weltraumfragen wie etwa der Nutzung von Weltraumressourcen (u. a. Weltraumminen), die in der Gesetzgebung mancher Mitgliedstaaten, wie etwa der luxemburgischen, behandelt werden, kann die EU zu einem breiteren internationalen Konsens in der Frage beitragen, wie sich die einzelstaatlichen Gesetzgebungen zum internationalem Recht, das aus zahlreichen Übereinkommen besteht, verhalten;

    47.

    In Bezug auf einen Beitritt der EU zu Weltraum-Übereinkommen wird eine derartige Möglichkeit im Vorschlag zwar erwähnt, sie sollte allerdings von Fall zu Fall geprüft werden.

    Brüssel, den 6. Dezember 2018

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Karl-Heinz LAMBERTZ


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