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Document 52018IR2515

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Modelle lokaler Energie-Ownership und die Rolle lokaler Energiekommunen im Rahmen der Energiewende in Europa“

COR 2018/02515

ABl. C 86 vom 7.3.2019, p. 36–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/36


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Modelle lokaler Energie-Ownership und die Rolle lokaler Energiekommunen im Rahmen der Energiewende in Europa“

(2019/C 86/05)

Berichterstatterin:

Mariana GÂJU (RO/SPE), Bürgermeisterin der Gemeinde Cumpăna, Kreis Constanța

Referenzdokument:

Befassungsschreiben des österreichischen Ratsvorsitzes

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Wichtigste Feststellungen

1.

ist sich im Klaren darüber, dass dem Energiesektor eine maßgebende Rolle für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zukommt und dass die Lebensqualität der Bürger sowie das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft eines Landes von der Verfügbarkeit erschwinglicher, die Umwelt möglichst wenig belastender Energie abhängen;

2.

bekräftigt, dass Energie ein wichtiger kommunaler Wirtschaftsfaktor ist. Sie macht einen Teil der Betriebskosten der Unternehmen und Dienste vor Ort aus und wirkt sich auf die Kaufkraft der Privathaushalte aus, denn die Belieferung mit Energie beinhaltet die Deckung des Grundbedarfs an Heizung, Warmwasser, Klimatisierung, Lebensmittelzubereitung und -aufbewahrung, Zugang zu Informationen usw.;

3.

betont, dass Gemeinschaftsinitiativen, denen kollaborative Ansätze vor Ort zugrunde liegen, von natürlichen Personen oder Gruppen natürlicher Personen, kleinen Unternehmen, Kommunen oder auch Privathaushalten, die unabhängig oder im Rahmen einer Organisation handeln, gegründet werden können; lokale Energiekommunen können eine wichtige Rolle bei der Energiewende übernehmen und die Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien zum Vorteil der Bürger vor Ort und der gesamten Union anregen;

4.

gibt zu bedenken, dass eine Rekommunalisierung, eine Dezentralisierung der Dienste und eine partizipative Governance in Form von Energiepartnerschaften oder -genossenschaften, die nachweislich Bürgerenergieinitiativen stärken, Voraussetzung dafür sind, dass lokale oder regionale Gebietskörperschaften die (ggf. teilweise) Zuständigkeit für die Energiesysteme übernehmen;

5.

stellt fest, dass der organisatorischen Struktur der Bürgerenergiegemeinschaften verschiedene Rechtsformen zugrunde liegen können, u. a. Partnerschaften mit den lokalen Gebietskörperschaften (einschl. öffentlich-private Partnerschaften, ÖPP), Genossenschaften, Gemeinschaftsstiftungen, GmbHs, gemeinnützige Unternehmen im Besitz ihrer Kunden, kommunale Mieter- oder Hauseigentümervereinigungen;

6.

ist der Auffassung, dass eine lokale Energiekommune durch die Erzeugung, die Verteilung und den Verbrauch elektrischer Energie oder durch die Bereitstellung von Fernwärme und Fernkälte, mit oder ohne Anschluss an lokale Verteilernetze, eine effiziente Energiewirtschaft auf kommunaler Ebene sicherstellen kann;

7.

erachtet Energiekommunen als Impulsgeber für die Einbindung der Bürger in die Energiewende und damit in eine nachhaltige Wirtschaftsweise bzw. für die Förderung der Einführung nachhaltiger Energietechnologien zum Vorteil der Bürger, die Verantwortung für ihren ökologischen Fußabdruck übernehmen;

8.

weist darauf hin, dass die Rekommunalisierung der Energieversorgung im Einklang mit der politischen Förderung der Energiewende über spezifische Maßnahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energieträger auf allen Governance-Ebenen steht;

9.

begrüßt, dass ein Rechts- und Regelungsrahmen für Einrichtung, Betrieb und Energiemarktzugang der lokalen Energiekommunen auf EU-Ebene festgelegt wird; erinnert daran, dass dafür gesorgt werden muss, dass klare Begriffsbestimmungen und Vorschriften Rechtssicherheit gewährleisten, damit lokale Energiekommunen eine positive Rolle in einer gerechten Energiewende übernehmen können, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Dies bedeutet auch, dass sie Zugang zu Finanzierungsinstrumenten und/oder Partnerschaften haben müssen, um das Investitionsrisiko in Energiekommunen zu verringern und jedwede negativen Vorurteile gegen sie auszuräumen;

10.

macht darauf aufmerksam, dass Energiegenossenschaften (rechtliche Organisationsstruktur einer Gemeinschaftsinitiative) in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht ein einzigartiges Eigentümermodell darstellen und auf die Erwirtschaftung von Vorteilen vor Ort ausgerichtet sind. Sie stellen Energiedienste bereit, wie den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien oder die Beteiligung an solchen Anlagen zum Eigenverbrauch und zum Verkauf, den Betrieb und die Bewirtschaftung von Energiespeichern, Mikronetzen und Verteilerinfrastruktur sowie die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen;

11.

vertritt die Auffassung, dass Energiegenossenschaften zur Dezentralisierung, Öffnung und Demokratisierung der Energiesysteme beitragen, dadurch eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf lokaler Ebene begünstigen und somit einen Beitrag zur Lösung des Problems der Energiearmut leisten und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort fördern können;

12.

gibt zu bedenken, dass die Nutzung der erneuerbaren Energien in den meisten Mitgliedstaaten durch Förderregelungen unterstützt wird, die an die lokalen und regionalen Gegebenheiten angepasst sind. Einige Mitgliedstaaten haben erneuerbarer Energie Einspeisevorrang zugebilligt, während andere den Zugang zu angemessenen Bedingungen gewährleisten. Außerdem gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung und Vereinfachung des behördlichen Genehmigungsverfahrens für Kleinanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie im Rahmen der regionalen und nationalen Planung;

13.

empfiehlt soweit nötig eine Verschlankung der verschiedenen nationalen Förderregelungen auf europäischer Ebene, um sicherzustellen, dass sie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG), des Übereinkommens von Paris und der Ziele der europäischen Energieunion beitragen können;

14.

räumt ein, dass eine zielorientierte Strategie benötigt wird, um eine möglichst umfängliche und effiziente Nutzung von Biomasse zu fördern, die zur Verringerung des Klimagasausstoßes beiträgt. Er empfiehlt die Förderung einer optimalen Nutzung von Biomasse-Restströmen aus sämtlichen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen für die mittel- und langfristige Energieerzeugung;

15.

empfiehlt, den politischen und den rechtlichen Rahmen für den Umbau der Energieinfrastruktur weiterzuentwickeln und miteinander zu verknüpfen, um den lokalen, regionalen und grenzübergreifenden Verbund auszubauen, mehr Energiespeichermöglichkeiten und intelligente Netze für die Nachfragesteuerung im Rahmen eines Energiesystems mit einem großen Anteil erneuerbarer Energie zu gewährleisten;

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

16.

spricht sich dafür aus, lokale Energie-Ownership durch Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energieträger und der Energiewende sowie durch Gewährleistung finanzieller Unterstützung für erneuerbare Energieträger zu einer Selbstverständlichkeit zu machen;

17.

plädiert für eine engere Koordinierung der Regional- und Energiepolitik der EU und der Mitgliedstaaten, um die umfangreichen Vorteile der Energiewende einschl. der Dezentralisierung der Energiesysteme sowie der Verringerung der Abhängigkeit von (überwiegend importierten) fossilen Brennstoffen für eine nachhaltige regionale Entwicklung zum Tragen zu bringen;

18.

plädiert für die Einführung von Vorschriften, die den lokalen Energiekommunen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten gewähren, um sie auf diese Weise durch politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften zu fördern, die ihrer Rolle und ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden, um die lokale/regionale Zusammenarbeit durch geeignete Maßnahmen bzw. Regeln zu fördern, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen und ihre Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, und um den Zugang zu technischen und wirtschaftlichen Informationen, zu den Leitlinien und zur Finanzierung zu erleichtern;

19.

fordert die Mitgliedstaaten auf, verschiedene gemeinsame Formen lokaler Energie-Ownership vorzuschlagen und umzusetzen, denn die lokalen Energiekommunen müssen in verschiedenen Mitgliedstaaten diverse Herausforderungen bewältigen, um funktionieren zu können und auf lokaler Ebene Nutzen zu bringen, bspw. inkohärente, nicht auf den Markt abgestimmte Regelungen, nationale Strategien und Programme, die der Förderung lokaler Energiekommunen und regionaler Energiegemeinschaften keine Rechnung tragen, und die unübersichtlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für neue Energiemarktteilnehmer;

A.    Empfehlungen für die Entscheidungsträger auf EU-Ebene

20.

ist sich darüber im Klaren, dass im Wege von EU-Rechtsvorschriften gleiche Ausgangsbedingungen und Mindestanforderungen zur Förderung lokaler Energiekommunen festgelegt werden müssen, sodass die EU in diesem Bereich eine Vorbildfunktion übernehmen kann;

21.

empfiehlt, die politischen Instrumente auf EU-Ebene und die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung oder Ergänzung der EU-Rechtsvorschriften auf die Förderung der Entwicklung der lokalen Energiekommunen und auch der Energiegenossenschaften auszurichten;

22.

regt an, auf Ebene der Mitgliedstaaten eine zweckmäßige und funktionale Auslegung der Definitionen von „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und „lokale Energiekommune“ bzw. anderer funktionaler Bezeichnungen wie kommunales Energieunternehmen, Genossenschaft, Verbund usw. sicherzustellen, um den Zugang dieser Organisationen zum Energiemarkt und die Berücksichtigung ihrer spezifischen Erfordernisse, auch ihres Förderbedarfs und ggf. zusätzlicher Anreize, zu gewährleisten;

Wahrung stabiler politischer Rahmenbedingungen zur Förderung der erneuerbaren Energieträger

23.

stellt fest, dass lokale Energiekommunen häufig im Bereich Erzeugung, Bereitstellung, Verteilung und Verbrauch erneuerbarer Energie tätig sind;

24.

macht darauf aufmerksam, dass lokale Energiekommunen zur Finanzierung und Risikosteuerung im Rahmen ihrer Tätigkeiten systematisch öffentliche Fördermechanismen für erneuerbare Energien nutzen, dass die EU-Entscheidungsträger jedoch angekündigt haben, dass Fördermechanismen, bei denen es sich nicht um Prämiensysteme handelt und die marktunabhängig sind (bspw. Pauschaltarife), abgeschafft werden;

25.

gibt zu bedenken, dass die Umstellung auf marktbasierte Förderregelungen und Ausschreibungen die den lokalen Energiekommunen zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen einschränken und sie bei Vergabeverfahren mit komplexen Auflagen sogar aus dem Markt verdrängen könnte;

26.

spricht sich dafür aus, dass die spezifischen Förderregelungen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bleiben und dass die Rechtsvorschriften und Ansätze der EU die einzelstaatliche Unterstützung für erneuerbare Energie nicht auf marktbasierte oder marktunabhängige finanzielle Maßnahmen beschränken sollten;

Einführung von Energiemarktregeln, die die Energiewende in allen Aspekten unterstützen

27.

fordert nachdrücklich dynamischere und wettbewerbsfähigere Endkundenstrommärkte und betont, dass es wichtig ist, die Marktkonzentration im Stromgroß- und -einzelhandel zu überwachen und die wirtschaftliche und finanzielle Macht und Einflussnahme verschiedener Marktakteure zu kontrollieren, damit die Energieverbraucher von der Liberalisierung des Energiemarkts profitieren und die lokalen Energiekommunen zu einem diversifizierten und flexiblen Markt beitragen können;

28.

erachtet es als besonders erfreulich, dass infolge der Verbesserungen des derzeitigen EU-Rechtsrahmens durch die Vorschläge des neuen Legislativpakets über saubere Energie sowie der neuen Energiebinnenmarktrichtlinie die Relevanz der lokalen Energiekommunen als Energieerzeuger, -verteiler und -verbraucher für die Funktion des Energiesystems anerkannt und die Vorschriften auf die von den lokalen Energiekommunen erbrachten Dienste wie Energieeffizienz, Energiespeicherung, Verwaltung der lokalen Verteilnetze und Regelleistung ausgedehnt werden;

29.

empfiehlt, die für Kleinerzeuger erneuerbarer Energie und lokale Energiekommunen geltenden Vorschriften und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, um sicherzustellen, dass diese Marktteilnehmer, bei denen es sich im Allgemeinen um eigenständige Energieunternehmen handelt, nicht durch Verwaltungskosten und explizite oder implizite Kosten benachteiligt werden;

30.

ist der Auffassung, dass die Vorschriften und Regelungen nicht die Möglichkeiten der Inhaber kleiner Kapazitäten erneuerbarer Energie oder der lokalen Energiekommunen beschränken dürfen, nach dem Vorbild spezialisierter Unternehmen ihre Produktion zusammenzufassen und Energie zu liefern, bspw. auch über innovative Initiativen wie virtuelle Kraftwerke;

Gewährleistung von Übereinstimmung und Kohärenz der verschiedenen politischen Maßnahmen

31.

plädiert dafür, dass die lokalen Energiekommunen in den verschiedenen EU-Rechtsakten kohärent und im Einklang mit den Definitionen von „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und „lokale Energiekommune“ berücksichtigt werden;

B.    Empfehlungen für die Entscheidungsträger auf nationaler Ebene

32.

empfiehlt nachdrücklich, EU-Rechtsvorschriften rasch in nationales Recht umzusetzen und die gemeinsame Energiepolitik durchzuführen. Die nationalen Entscheidungsträger sollten nationale Ziele und spezifische Fördermaßnahmen für lokale Energiekommunen festlegen;

Anerkennung der Rolle und der spezifischen Erfordernisse der lokalen Energiekommunen in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften und politischen Strategien

33.

stellt fest, dass die Vorschläge des Legislativpakets über Energie im Allgemeinen und saubere Energie im Besonderen Maßnahmen beinhalten, die die Anerkennung der Rolle der lokalen Energiekommunen bei der Energiewende auf Ebene der EU fördern, und dass die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang vergleichbare einschlägige Regelungen festlegen müssen, die jedoch die spezifischen nationalen Bedürfnisse berücksichtigen;

Festlegung von Maßnahmen und Vorschriften zur Förderung der lokalen Energiekommunen und der lokalen Zusammenarbeit

34.

fordert eindringlich, dass die nationalen Entscheidungsträger zugängliche Maßnahmen und Vorschriften zur Förderung der lokalen Energiekommunen als Modelle lokaler Energie Ownership festlegen. Damit könnten

a)

der garantierte Zugang kleiner Energieerzeuger zum Energiemarkt und zur spezifischen Infrastruktur sichergestellt und

b)

die Energievorhaben der kleinen lokalen/regionalen Erzeuger auf lokaler Ebene gefördert werden;

35.

unterstreicht, dass durch die Festlegung geeigneter Regeln sichergestellt werden kann, dass mögliche Vorteile der Gemeinschaft vor Ort Nutzen bringen und eher der lokalen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zugutekommen als den Anteilseignern der Projekte;

36.

macht darauf aufmerksam, dass die nachhaltige Entwicklung und die Umweltvorteile von Bürgerenergievorhaben über nationale politische Maßnahmen gefördert werden können, die finanzielle Anreize (bspw. Steuerbefreiungen, Investitionsbeihilfen) oder Senkungen der Energiekosten und ggf. zusätzliche Anreize für Vorhaben anbieten, die eine autarke Energieversorgung zum Ziel haben oder Dienste und Vorteile verschiedener Art ermöglichen;

Annahme von vereinfachten und verhältnismäßigen Regelungs- und Verwaltungsverfahren für die lokalen Energiekommunen

37.

befürwortet die Einführung von Anforderungen in Verbindung mit der Einrichtung der zentralen Anlaufstelle für die Zertifizierung und Genehmigung der Vorhaben, die in der neuen Richtlinie über die erneuerbaren Energieträger vorgeschlagen wird; davon ausgehend können die Mitgliedstaaten an den jeweiligen nationalen und lokalen Kontext angepasste Lösungen entwickeln;

Gewährleistung des Zugangs der lokalen Energiekommunen zu technischen Informationen, Leitlinien und Finanzierung

38.

nimmt zur Kenntnis, dass verschiedene lokale Energiekommunen und Energiegenossenschaften Projektfinanzierungsmöglichkeiten im Rahmen von öffentlichen Fördersystemen und EU-Initiativen sowie über Geschäftsbanken genutzt haben;

39.

empfiehlt, auf nationaler Ebene spezifische finanzielle Förderregelungen für lokale Energiekommunen einzuführen, insbesondere für die Planungs- und Startphase (bspw. Umwandlung von Beihilfen in Darlehen, Bürgschaften oder Darlehen zu ermäßigten Konditionen usw.) und in diesem Sinn den Zugang zu den technischen Informationen und den Leitlinien für die Lancierung, Finanzierung und Durchführung von Bürgerenergievorhaben zu vereinfachen;

C.    Empfehlungen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

Annahme von lokalen Fördermaßnahmen zur Entwicklung der lokalen Energiekommunen

40.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten ergänzen können, indem sie zusätzliche Ziele für den Beitrag der lokalen Energiekommunen zu den lokalen Energiezielen festlegen; so haben beispielsweise zahlreiche Städte im Rahmen des Bürgermeisterkonvents lokale Pläne für nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Energie und Klimaschutz aufgestellt;

41.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die lokalen Energiekommunen und regionalen Energiegemeinschaften zu ermitteln, die zur Verwirklichung der lokalen energie- und sozialpolitischen Ziele beitragen können, und Mechanismen zur Unterstützung ihrer Entwicklung sowie Beratungsdienste auszuwählen — wenn dies zweckmäßig ist und ohne Diskriminierung erfolgen kann;

Prüfung der Möglichkeiten zur Errichtung von Partnerschaften mit den lokalen Energiekommunen oder zur Gründung lokaler Energiekommunen

42.

ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Stärkung des Beitrags der lokalen Energiekommunen zu den lokalen politischen Zielen Partnerschaften mit den bereits bestehenden lokalen Energiekommunen eingehen oder in Zusammenarbeit mit den Bürgern vor Ort neue lokale Energiekommunen gründen können;

43.

unterstreicht, dass die lokalen Energiekommunen und die Gebietskörperschaften sich als Partner ergänzen; die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bieten einen Rahmen für Erneuerbare-Energien-Vorhaben, bürokratische Hilfestellung und günstige Tarife, und die lokale Energiekommune ist für den technischen Sachverstand sowie die wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung bei der Projektdurchführung zuständig;

44.

vertritt die Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, indem sie Verantwortung für die lokalen Energieverteilnetze übernehmen, und sie entweder selbst oder über Energiedienstleister betreiben. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben die wichtige Aufgabe, ihre Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der Teilnahme am lokalen Energiemarkt aufzuklären und einschlägig zu informieren.

Brüssel, den 6. Dezember 2018

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


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