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Document 62017TN0742
Case T-742/17: Action brought on 9 November 2017 — Kim and Others v Council
Rechtssache T-742/17: Klage, eingereicht am 9. November 2017 — Kim u. a./Rat
Rechtssache T-742/17: Klage, eingereicht am 9. November 2017 — Kim u. a./Rat
ABl. C 13 vom 15.1.2018, p. 28–29
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/28 |
Klage, eingereicht am 9. November 2017 — Kim u. a./Rat
(Rechtssache T-742/17)
(2018/C 013/43)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Il-Su Kim (Pjöngjang, Nordkorea), Song-Sam Kang (Hamburg, Deutschland), Chun-Sik Choe (Pjöngjang), Kyu-Nam Sin (Pjöngjang) und Chun-San Pak (Pjöngjang) (Prozessbevollmächtigte: M. Lester, QC, S. Midwinter, QC, T. Brentnall und A. Stevenson, Solicitors)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Kläger beantragen,
— |
die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 für nichtig zu erklären, soweit sie die Kläger betrifft; |
— |
dem Beklagten ihre Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf sechs Gründe gestützt:
1. |
Der Beklagte habe keine angemessenen oder hinreichenden Gründe für die Einbeziehung der Kläger genannt. |
2. |
Die Annahme des Beklagten, dass die Kriterien für die Einbeziehung der Kläger in die angefochtenen Maßnahmen erfüllt seien, gehe offensichtlich fehl; für ihre Aufnahme gebe es keine sachliche Grundlage. |
3. |
Der Beklagte habe das Recht der Kläger auf Gleichbehandlung verletzt. |
4. |
Der Beklagte habe die Verteidigungsrechte der Kläger verletzt, indem er ihnen vor ihrer neuerlichen Aufnahme in die Liste keine Nachweise vorgelegt habe, auf die er sich gestützt habe. |
5. |
Der Beklagte habe Datenschutzrecht verletzt. |
6. |
Der Beklagte habe Grundrechte der Kläger, einschließlich ihres Rechts auf Schutz ihres Eigentums, Geschäftsbetriebs und guten Rufs, ohne Rechtfertigung und in unverhältnismäßiger Weise verletzt. |