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Document 52015AP0399

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (07134/2015 — C8-0323/2015 — 2015/0036(NLE))

    ABl. C 366 vom 27.10.2017, p. 164–164 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.10.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 366/164


    P8_TA(2015)0399

    Beitritt zur erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun ***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (07134/2015 — C8-0323/2015 — 2015/0036(NLE))

    (Zustimmung)

    (2017/C 366/22)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07134/2015),

    unter Hinweis auf den Briefwechsel zur Erlangung der Mitgliedschaft in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun,

    unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0323/2015),

    gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses (A8-0318/2015),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun zu übermitteln.


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