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Document 52016IE0899

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Förderung innovativer und wachstumsstarker Unternehmen“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 75 vom 10.3.2017, p. 6–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/6


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Förderung innovativer und wachstumsstarker Unternehmen“

(Initiativstellungnahme)

(2017/C 075/02)

Berichterstatter:

Antonio GARCÍA DEL RIEGO

Beschluss des Plenums

21.1.2016

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

 

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme in der Fachgruppe

29.11.2016

Verabschiedung auf der Plenartagung am

14.12.2016

Plenartagung Nr.

521

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

220/1/8

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bestärkt die Kommission darin, die Ausarbeitung von Vorschlägen für politische Maßnahmen zur Förderung der Gründung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmen fortzuführen; er empfiehlt, diese Initiativen von einem einzelnen Referat durchführen, leiten und koordinieren zu lassen, das für die Bewertung, Überwachung und Schaffung von Synergien zwischen den innovativen politischen Maßnahmen der unterschiedlichen Generaldirektionen zuständig ist. Mit diesen Maßnahmenvorschlägen sollten folgende Ziele erreicht werden: Stärkung des Binnenmarkts sowie der Cluster und Ökosysteme, in denen innovative Start-ups gegründet werden, Entwicklung der Komponente der Beteiligungsfinanzierung auf den europäischen Kapitalmärkten, Fokussierung akademischer Agenden auf zukunftsorientierte Berufe und Senkung der Kosten und des bürokratischen Aufwands bei der Gründung eines neuen Unternehmens.

1.1.1.

Die Kommission sollte die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vorantreiben: Langfristige Harmonisierungsprojekte wie z. B. Rechnungslegungs- und Insolvenzstandards sowie die automatische Anerkennung beruflicher und akademischer Qualifikationen, die beschleunigte Umsetzung des digitalen Binnenmarkts und die vollständige Umsetzung der Initiative für die Kapitalmarktunion (1) würde für die EU im Hinblick auf die Ausschöpfung des Potenzials eines echten Binnenmarkts von großem Nutzen sein. Einfache und wirksame grenzübergreifende Vertragsbestimmungen würden den grenzüberschreitenden elektronischen Handel fördern und die Fragmentierung des Verbraucherrechts sowie die Befolgungskosten für die Unternehmen einschränken.

1.1.2.

Die Beteiligungsfinanzierung muss ausgeweitet werden, um Start-ups in der Entwicklungsphase zu unterstützen. Dies setzt u. a. eine neutralere Steuerregelung voraus, die keinen Unterschied zwischen Kredit- und Beteiligungsfinanzierung macht, d. h., bei der sowohl Zins- als auch Dividendenzahlungen steuerlich abgesetzt werden können (2). Start-ups sollten auch auf Aktienoptions-Pakete zurückgreifen können, um Talente anzuziehen und zu binden.

1.1.3.

Es sollte — auch mithilfe bildungspolitischer und nicht-legislativer Initiativen — eine Beteiligungskapitalkultur geschaffen und gefördert werden. Im europäischen Finanzsystem müssen liquide Anlageprodukte für Kleinanleger entwickelt werden, um sie zur Investition in Kleinunternehmen zu ermutigen.

1.1.4.

Der Abbau unnötiger Bürokratie und der Überregulierung sind ebenfalls entscheidend, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und unnötige Kosten und verzichtbaren Zeitaufwand für Unternehmer zu vermeiden.

1.1.5.

Die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen (Groß- und Kleinunternehmen) muss in den Mitgliedstaaten verstärkt und beschleunigt werden; neue Maßnahmen sind zu ergreifen, um die EU für Talente attraktiver zu machen.

1.1.5.1.

Der EWSA fordert die Kommission auf, sämtliche rechtliche Einschränkungen für den Austausch von studentischen Unternehmern und Jungunternehmern (3) zu beseitigen, bspw. mittels Einrichtung eines Erasmus-Programms für Jungunternehmer.

1.1.5.2.

Der EWSA spricht sich zwecks Sensibilisierung für vielversprechende Unternehmen dafür aus, eine plattformbasierte Informationsdatenbank in die Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH) und das Europäische Investitionsprojektportal (EIPP) zu integrieren (4). Diese könnte wachstumsstarke Unternehmen der EU in verschiedenen Branchen umfassen, die auf der Grundlage objektiver und transparenter Kriterien ausgewählt werden und unternehmensübergreifendes Vergleichen und Benchmarking ermöglichen.

1.1.6.

Der EWSA ist der Überzeugung, dass der Austausch und die Evaluierung bewährter Verfahren wertvolle Erkenntnisse für die Erprobung neuer Maßnahmen bieten (5).

1.2.

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) und die Europäische Investitionsbank (EIB) werden aufgefordert, innovative Unternehmen mit spezifischem Risiko- und Startkapital zu unterstützen, um den Technologietransfer von den Hochschulen und Forschungszentren zu erleichtern. Dies könnte die Form einer ersten Darlehensgarantie annehmen, mit der anfängliche Bedenken gegen eine private Finanzierung überwunden werden könnten.

1.3.

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der über Mittel von 21 Mrd. EUR aus Garantien der Europäischen Union und EIB-Kapital verfügt, sollte eine entscheidende Rolle dabei spielen, innovative Projekte beim Skalieren und dem Markteintritt zu unterstützen. Außerdem könnte der EFSI ein Modell für künftige EU-Haushalte sein bei einer Entwicklung weg von der traditionellen Methode der Finanzierung von Projekten durch Zuschüsse hin zu einem effizienteren investitionsgestützten Modell, bei dem Mittel für Projekte eingesammelt werden. Mit dem EFSI sind relativ risikobehaftete Bereiche erfolgreich finanziert worden, die andernfalls leicht übersehen worden wären (6).

1.4.

Der EWSA fordert den Aufbau eines umfangreicheren Instrumentariums zur Förderung von Investitionen in der Wachstumsphase einschließlich „asymmetrischer Fonds“, die unterschiedliche Renditen für unterschiedliche Arten von Anlegern sowie alternative Finanzierungsinstrumente wie z. B. Crowdfunding bieten (7). Zur Erleichterung des Marktzugangs europäischer KMU sollte auch die Schaffung von Teilmärkten erwogen werden.

1.5.

Die Europäische Kommission sollte sich mit den regulatorischen Asymmetrien zwischen der EU und den USA bezüglich der Behandlung von Investitionen in Software befassen und die ordnungspolitischen Zwänge beseitigen, die Investitionen des europäischen Finanzsektors in die digitale Entwicklung behindern.

2.   Bewertung der aktuellen Situation

2.1.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und tragen maßgeblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Wirtschaftswachstum bei (8).

2.1.1.

2015 machten über 22,3 Mio. KMU in der Europäischen Union 99,8 % aller nichtfinanziellen Unternehmen aus, beschäftigten 90 Mio. Menschen (66,9 % der Gesamtbeschäftigung), generierten 57,8 % der gesamten Wertschöpfung (9) und schufen 85 % der neuen Arbeitsplätze. Europa muss dafür sorgen, dass eine neue Generation von KMU geschaffen wird, um die 200 000 jährlich in Insolvenz gehenden KMU zu ersetzen (10), wovon 1,7 Mio. Arbeitnehmer betroffen sind. Für das künftige Wirtschaftswachstum sind jedenfalls diejenigen Unternehmen von besonderer Bedeutung, die neue Ideen entwickeln, wachsen und exportieren wollen.

2.2.

Die Gründung von Start-up-Unternehmen mit hohen Wachstumsraten ist von wesentlicher Bedeutung, da ihr Schwerpunkt auf Innovationen in schnell wachsenden Sektoren mit hoher Wertschöpfung liegt. Es handelt sich um Unternehmen, die in Zukunft Arbeitsplätze schaffen und das Produktivitätswachstum ankurbeln, was für die Verbesserung des Lebensstandards von zentraler Bedeutung ist. Europa verzeichnet zwar in einigen Bereichen Fortschritte, hat aber Rückstand beim Übergang von der Start-up- zur Scale-up-Phase (von der Gründungs- zur Expansionsphase), der schließlich zu dem in Europa benötigten Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum führen soll (11).

2.3.

In dieser Initiativstellungnahme geht es vor allem um Scale-ups: wachstumsstarke Unternehmen mit einem durchschnittlichen Personalzuwachs (oder einer Umsatzsteigerung) von mehr als 20 % pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren und mit zehn oder mehr Mitarbeitern zu Beginn des Beobachtungszeitraums (12). Ein wesentliches Merkmal von Scale-up-Unternehmen sind ihre Geschäftsmodelle mit hoher Skalierbarkeit. Skalierbarkeit wird definiert als die Fähigkeit, im Hinblick auf Marktzugang, Einnahmen und Struktur zu wachsen, beispielsweise durch die schnelle Übernahme des Geschäftsmodells auf unterschiedlichen Märkten oder bei neuen Managementpraktiken.

2.3.1.

In einer OECD-Studie unter Einbeziehung von elf Ländern wurde festgestellt, dass Scale-up-Unternehmen in allen elf Ländern (13) weniger als 10 % aller Firmen ausmachten, jedoch bis zu zwei Drittel aller neuen Arbeitsplätze (14) schufen.

2.4.

Start-ups sind im Allgemeinen auf kurze Sicht weniger rentabel und von externer Finanzierung abhängig. Wenn diese innovativen Unternehmen nicht in der Lage sind, ihre Expansionspläne zu finanzieren, können sie nicht wachsen: Ihr vorhandenes Potenzial für Produktivitätswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen kann sich dann mit großer Wahrscheinlichkeit nicht entfalten.

2.4.1.

In einer Untersuchung der Weltbank (15) wurde der durchschnittliche Anteil von notleidenden KMU-Darlehen in entwickelten Märkten im Jahr 2007 auf 6,93 % geschätzt und ist damit mehr als doppelt so hoch wie bei Darlehen an Großunternehmen, bei denen dieser Wert 2,54 % beträgt. Der Anteil der notleidenden Darlehen ist während der Krise in Portugal, Spanien, Italien und Irland drastisch gestiegen, auf Werte zwischen 10 % und 25 %.

2.4.1.1.

Maßnahmen, mit denen Banken zur Darlehensvergabe an risikoreichere Firmen — insbesondere an Firmen in der Anfangsphase mit begrenzten Sicherheiten — angehalten werden, könnten zu einer höheren Risikoexposition der Banken, zu Kreditknappheit und zu erhöhter finanzieller Instabilität (16) führen.

2.5.

Europa muss sich auf das reibungslose Funktionieren des „Übergangs zwischen den Finanzierungsphasen“ konzentrieren, was derzeit nicht gegeben ist.

2.5.1.

Der Übergang bezieht sich auf vier Phasen: Start-up-Phase (Finanzierung durch Darlehen, Gründungskapital, Familie und Freunde); Kapital-Wachstumsphase (Crowdfunding, Mikrofinanzierung, Business Angels); Phase anhaltenden Wachstums (Verbriefungen, private Beteiligungen, Risikokapital, institutionelle Anleger, private Schuldverschreibungen) und Exit-Phase (Erwerb, Aktienmärkte).

3.   Voraussetzungen für die Entwicklung eines Innovationsökosystems für Scale-up-Unternehmen

3.1.

Erfolgreiche Innovationsökosysteme, in denen Scale-ups gefördert werden, zeichnen sich durch eng miteinander verbundene Netzwerke aus Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen, Großunternehmen, Risikokapitalgeber sowie das Vorhandensein kreativer und unternehmerischer Talente (17) aus.

3.1.1.

In der Regel werden Start-ups in Technologiezentren im Umfeld erstklassiger Hochschulen gegründet, die bei der Entwicklung eines dynamischen Geschäftsumfelds als Hauptakteure fungieren, da sie die Chance zur Entfaltung von Talenten bieten, sowohl für Studierende als auch für die Wissenschaft. Durch leistungsfähige, gut vernetzte Cluster wird die Produktivität von Unternehmen gefördert, die Innovationsrichtung und -geschwindigkeit vorgegeben und die Entstehung neuer Unternehmen gefördert. Die USA und China sowie einige Standorte in Europa führen einen langfristigen Kampf um Talente und Kapital sowie für die Innovationsförderung.

3.1.2.

Gleichwohl behindert die Fragmentierung des europäischen Arbeitsmarkts den Übergang von Start-ups zu Scale-ups. Diesbezüglich ist es von vordringlicher Bedeutung, die Arbeitskräftemobilität in der EU zu fördern und Talente aus Drittstaaten anzuziehen, die selbst wiederum als Anziehungspol wirken, wodurch eine positive Dynamik geschaffen wird.

3.1.3.

Es sollte ein Erasmus-Programm für Jungunternehmer aufgelegt werden. Es würde sich in den Leitgrundsatz für Wachstum und Beschäftigung einfügen, wäre eine mobilitätsfördernde Initiative und würde von den Unternehmen begrüßt werden.

3.1.3.1.

Vor Kurzem wurden einige Maßnahmen zur Anwerbung von Talenten aus Drittstaaten ergriffen. Mit der im Jahr 2009 eingeführten „Blauen Karte“ wurde die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte bei Einstellung durch einen EU-Arbeitgeber erleichtert (18). Einige europäische Länder haben bereits auf nationaler Ebene spezifische Visaverfahren für Unternehmer eingerichtet, und weitere folgen (19).

3.1.4.

Ein bemerkenswertes Erfolgsbeispiel für ein Technologiezentrum ist Oxbridge, die Region im Vereinigten Königreich, die die Universitäten Oxford und Cambridge umfasst. Während der anhaltenden Phase der wirtschaftlichen Rezession und Stagnation zwischen 2008 und 2012 wuchs die Hightech-Community in Großbritannien weiter (20).

3.1.4.1.

Viele europäische Universitäten haben jedoch weder den Status noch die Struktur oder das Bestreben, die Voraussetzungen für das Wachstum unternehmerischer Vorhaben auf dem Campus zu schaffen — oder sich dafür gegenüber den Regierungen starkzumachen (21). Hochschulrektoren und Regierungen sollten Verbindungen zur Industrie knüpfen sowie in Technologietransferbüros auf dem Campus und die Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen durch Bildungsmaßnahmen investieren (22).

3.1.5.

Spin-offs als Ergebnis von Technologietransfers aus Universitäten haben aufgrund mangelnder Mittel und spezialisiertem Management Schwierigkeiten, an Größe zu gewinnen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass sie auf institutionelle Unterstützung zählen können, um die anfängliche Zurückhaltung privater Anleger bei der Investition in Spin-offs mit technischem Profil wettzumachen, da diese als zu technisch und riskant eingestuft und häufig nicht verstanden werden.

3.2.

Obwohl das Bildungsniveau vergleichbar ist, werden in Europa wesentlich seltener neue Unternehmen gegründet als in den USA. Zu den zahlreichen Gründen hierfür zählen hohe Risikoscheu, Verwaltungsaufwand, eine unterentwickelte „Kultur der zweiten Chance“ und unzureichende Ausbildungsprogramme mit unternehmerischem Bezug sowie eine mangelnde Kultur des privaten Beteiligungskapitals. Ebenso sollte auf eine frühe Entwicklung unternehmerischer Kultur in der Grundschule und den weiterführenden Schulen geachtet werden.

3.2.1.

In der Tat fürchten sich Europäer bei der Gründung eines neuen Unternehmens am meisten vor dem Insolvenzrisiko: 43 % in Europa im Gegensatz zu 19 % in den USA. In den USA (23) trägt das recht effektive Insolvenzsystem für Unternehmen ohne strafenden Charakter sowie die allgemein größere Akzeptanz von Unternehmensinsolvenzen zu einer höheren Risikobereitschaft bei. Die Entwicklung einer stärker unternehmerisch geprägten Kultur sollte für die politischen Entscheidungsträger und Ausbildungseinrichtungen Priorität bekommen.

3.2.1.1.

Laut einer kürzlich durchgeführten Studie haben Unternehmen, die im zweiten Anlauf gegründet wurden, einen höheren Umsatz, ein höheres Beschäftigungswachstum und größere Chancen, externe Geldmittel zu akquirieren (24). In Spanien sind lediglich 20 % der Unternehmer, die zum ersten Mal ein Start-up-Unternehmen gründen, erfolgreich. Bei denjenigen, die einen zweiten Versuch wagen, steigt die Erfolgsquote auf bemerkenswerte 80 %.

3.3.

Bei wachstumsstarken und innovativen Unternehmen ist die Wahrscheinlichkeit höher, zurückgewiesen zu werden, wenn es um die Gewährung von Bankdarlehen geht, da es ihnen an Kapital fehlt, einem Schlüsselelement im Rahmen der Bonitätsprüfung von Banken (25). Die Beteiligungsfinanzierung ist daher für Start-ups und für Unternehmen mit ehrgeizigen Expansionsplänen, doch ungewissen und negativ prognostizierten Mittelzuflüssen, von grundlegender Bedeutung. Die Kreditvergabe durch Banken sollte folglich ergänzt werden, indem die Vielfalt und Flexibilität von Finanzierungsquellen — mit besonderem Schwerpunkt auf der Beteiligungsfinanzierung — gefördert wird.

3.4.

In Europa sollte eine Kultur des privaten Beteiligungskapitals geschaffen und gefördert werden, und die europäischen Finanzsysteme sollten Anlageprodukte entwickeln, die für Kleinanleger geeignet sind und ihnen die nötige Liquidität für Investitionen in innovative Kleinunternehmen verschafft.

3.4.1.

Aufgrund der mangelnden Finanzierung nach der Startphase können europäische Start-ups nicht mit dem Wachstumstempo ihrer US-amerikanischen Pendants mithalten und müssen entweder schon früher Einnahmen erzielen, um überleben zu können, oder sie werden vorzeitig zu Schleuderpreisen verkauft. Im Jahr 2009 befanden sich lediglich 5 % der europäischen Unternehmen, die seit 1980 neu gegründet wurden, unter den Top 1 000 in puncto Marktkapitalisierung. In den USA betrug dieser Anteil 22 % (26).

3.4.1.1.

Auffallend ist, dass über die Hälfte des weltweiten Beteiligungskapitals in den USA vergeben wird — und nur 15 % in Europa. 2013 wurden in den USA 26 Mrd. EUR Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt und 5 Mrd. EUR in Europa, während private Geldgeber (Business Angels) 6 Mrd. EUR an europäische Start-ups vergaben und 20 Mrd. EUR an US-amerikanische.

3.4.1.2.

Somit leidet Europa an einem erheblichen Mangel an Finanzierungen durch Business Angels und mit Risikokapital; die in den USA vergebenen Summen sind drei- bzw. fünfmal höher. Dies ist eine maßgebliche Differenz, da diese Art von Kapital benötigt wird, um Firmen in größere und erfolgreichere Unternehmen umzuwandeln.

3.4.1.3.

Der Hauptgrund dafür liegt in der hohen Fragmentierung des europäischen Risikokapitalmarkts entlang der nationalen Grenzen. Mit ca. 60 Mio. EUR ist der durchschnittliche europäische Risikokapitalfonds nur halb so groß wie der durchschnittliche Fonds in den USA, und 90 % der Risikokapitalanlagen in der EU konzentrieren sich auf nur acht EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich) (27). Aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten müssen Risikokapitalgesellschaften bei der Beschaffung von Mitteln in ganz Europa hohe Kosten tragen. Das führt dazu, dass sie klein bleiben und über weniger Kapital zur Unterstützung wachsender Unternehmen verfügen. Würden die Risikokapitalmärkte in der EU eine ähnliche Tiefe wie in den USA aufweisen, wären zwischen 2008 und 2013 den Unternehmen ganze 90 Mrd. EUR zusätzlicher Mittel zur Verfügung gestanden (28).

3.4.1.4.

Ferner ist auch die unzureichende Beteiligung privater Anleger ein Problem. In den letzten zehn Jahren ist die europäische Risikokapitalbranche immer stärker von Institutionen des öffentlichen Sektors abhängig geworden, die im Jahr 2015 31 % (29) der gesamten Investitionen beisteuerten — 2007 waren dies noch lediglich 15 % (30). Ziel sollte es nicht sein, weniger Mittel der öffentlichen Hand zu bekommen, sondern mehr private Gelder zu mobilisieren. Die Anlegerbasis muss verbreitert und diversifiziert werden, wenn sich diese Branche auf lange Sicht selbst tragen soll.

3.4.1.5.

Um öffentlich-private Partnerschaften anzuregen, sollten asymmetrische Fonds erwogen werden. Dies sind Risikokapitalfonds, deren Anleger je nach Investitionsziel unterschiedliche Bedingungen und Renditen erhalten; dabei werden die verschiedenen Interessen der Partner in unterschiedlichen Kooperationen anerkannt. Solche Fonds gibt es bereits in Finnland, Griechenland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden.

3.4.2.

Zur Erleichterung des Marktzugangs europäischer KMU sollte auch die Schaffung von Teilmärkten erwogen werden. Sie sollten niedrige Börsenzugangskosten und einen flexiblen und auf die Bedürfnisse kleiner, dynamischer Unternehmen maßgeschneiderten Ansatz ermöglichen. Gute Beispiele hierfür sind der „London’s Alternative Investment Market“ (AIM), der „Nouveau Marché“ in Paris oder der „Mercado Alternativo Bursatil“ (MAB) in Madrid. Dieses flexible Regulierungssystem kann indes ein zweischneidiges Schwert sein. Kleinunternehmen haben zwar einen einfacheren Börsenzugang zwecks Streuung von Anteilen, aber andererseits könnte es für unerfahrene Anleger schwierig sein, das genaue Risikoprofil eines Unternehmens zu bewerten.

3.4.3.

Branchenspezifische Vorschriften beeinträchtigen mitunter die Fähigkeit von Unternehmen in der EU im Vergleich zu ihren Wettbewerbern in den USA, in die technologische Entwicklung zu investieren. Bspw. gibt es eine ungleiche Regulierung für Finanzunternehmen in Europa, den USA und der Schweiz bezüglich der erforderlichen Investitionen in Software und andere, für die digitale Entwicklung unerlässliche immaterielle Vermögenswerte.

3.4.3.1.

Der Bankensektor ist der bei Weitem weltweit größte IT-Bereich: 700 Mrd. USD werden vom Finanzsektor für IT-Innovationen ausgegeben — jeder fünfte ausgegebene Euro und ca. 5 % bis 10 % aller Investitionen stammen aus dem Finanzsektor (31). Folglich sind Banken sowohl ein maßgeblicher Akteur des digitalen Wandels als auch der größte Geldgeber der digitalen Wirtschaft.

3.4.3.2.

Gleichwohl werden die dringend benötigten Investitionen in IT durch den normativen Rahmen beeinträchtigt. Software sollte bei der Finanzmarktregulierung als ein ordentlicher Vermögenswert angesehen werden und EU-Banken sollten nicht gezwungen sein, solche Investitionen bezüglich der Kapitalanforderungen auszunehmen.

3.5.

Unterschiedliche Steuersysteme in den Mitgliedstaaten und verschiedene Finanzierungsformen stellen ein Hindernis für die Entwicklung eines europaweiten Kapitalmarktes dar, was sich sowohl auf Anleger als auch auf Emittenten auswirkt.

3.5.1.

Die meisten Körperschaftsteuersysteme in Europa begünstigen die Kreditfinanzierung gegenüber einer Finanzierung durch Beteiligungskapital: Zinsaufwendungen können abgesetzt werden, während Dividendenzahlungen im Rahmen einer Beteiligungsfinanzierung jedoch nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Diese verschuldungsfreundliche Unternehmensbesteuerung könnte durch Steuerermäßigungen für die Kosten sowohl der Beteiligungs- als auch der Kreditfinanzierung (32) ersetzt werden.

3.5.1.1.

Steueranreize spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Geldmitteln für wachstumsstarke Unternehmen in der Anfangsphase, und einige Regierungen in verschiedenen Ländern der Welt gewähren Steuerermäßigungen für Einzelpersonen und Unternehmen, die in Hochtechnologie-Start-ups oder in qualifizierte Risikokapitalfonds investieren (33).

3.5.1.2.

Aktionenoptionen sind seit jeher ein attraktiver Vorteil für Beschäftigte und Eigentümer von Start-ups, da viele zugunsten von Aktienoptionen auf Gehaltszulagen verzichten. In den meisten Mitgliedstaaten werden Aktienoptionen steuerlich sehr repressiv behandelt, da sie als normales Einkommen eingestuft und nach einem Grenzsteuersatz besteuert werden. Es sollte eine steuerliche Vorzugsbehandlung für Aktienoptionen wie z. B. bei den „Incentive Stock Options“ (ISO) (34) in den USA gefördert werden.

3.5.2.

Für Unternehmen — insbesondere mit einem grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsangebot — ist es kostspielig, die Mehrwertsteuerbestimmungen einzuhalten. Der EWSA begrüßt die Ankündigung der Kommission, im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie bis Ende 2016 Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch unterschiedliche Mehrwertsteuersysteme zu reduzieren. Die Kommission schlägt diesbezüglich zur Unterstützung von Start-ups und Mikrounternehmen u. a. die Einführung eines Schwellenwerts vor, unter dem eine Mehrwertsteuer-Befreiung gilt (35).

3.6.

Die Erschließung des vollen Potenzials des Binnenmarktes ist wichtig, damit Start-ups ihre Waren und Dienstleistungen bereits in der Anfangsphase in der gesamten EU anbieten und schnell expandieren können, um auf globalen Märkten zu konkurrieren.

3.6.1.

Einfache und wirksame Vorschriften für grenzübergreifende Vertragsbestimmungen für Verbraucher und Unternehmen sind eine Priorität der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Sie würden den grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der EU durch Beseitigung der Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbraucher- und Vertragsrechts fördern. Die Beseitigung der mit unterschiedlichen Vertragsrechtsvorschriften verbundenen Hemmnisse würde den Konsum in der EU um 18 Mrd. EUR ansteigen lassen, und das BIP könnte, gemessen am derzeitigen Niveau, um 4 Mrd. EUR zulegen (36).

3.7.

Außerdem führt unnötiger Verwaltungsaufwand zu zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand für Unternehmer.

3.7.1.

Zwischen 2013 und 2015 lagen die durchschnittlichen Kosten für die Gründung eines Unternehmens in der EU bei 4,1 % des Pro-Kopf-BIP, während sie in den USA bei 1,17 % lagen (37).

3.7.2.

Die durchschnittliche Dauer für die Gründung und Registrierung eines Unternehmens in der EU beträgt 11,6 Tage. In den USA kann innerhalb von nur sechs Tagen ein Unternehmen gegründet werden.

3.8.

Die Informationsasymmetrie ist ein weiterer Grund, wieso in Europa nicht genügend wachstumsstarke Unternehmen entstehen. Anleger haben keinen vollständigen Überblick über alle Investitionsmöglichkeiten. Zudem stehen nichteuropäische Investoren vor zusätzlichen Hindernissen, wenn sie versuchen, die Besonderheiten der verschiedenen nationalen Märkte zu verstehen. Ein speziell hierfür eingerichtetes Portal im Zusammenhang mit der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) und dem Europäischen Portal für Investitionsvorhaben (EIPP) (38) würde wachstumsstarken Projekten mehr Sichtbarkeit verschaffen und die Informationsasymmetrie verringern.

4.   Ausgewählte Beispiele für die zahlreichen derzeitigen bewährten Verfahren

4.1.

Eine Reihe von Staaten haben bewährte Verfahren zur Unterstützung von Start-ups und Scale-ups entwickelt. Der EWSA empfiehlt der Kommission, die Möglichkeiten für ihre Umsetzung auf europäischer Ebene sorgfältig zu prüfen.

4.1.1.

In Deutschland müssen Firmen einer Industrie- und Handelskammer (IHK) beitreten, die Beratung und Unterstützung anbietet (39).

4.1.2.

Staatliche Kreditgarantieregelungen, wie in Italien, dem Vereinigten Königreich, Polen und Frankreich, sollten ebenso sondiert werden wie die staatliche Kofinanzierung, wie sie in Deutschland und Schweden (40) besteht.

4.1.3.

Im Vereinigten Königreich bestehen drei Arten von Steueranreizen, um mehr Mittel in risikoreichere Anlagen zu lenken (EIS), (SEIS) und (VCT) (41).

4.1.4.

Die italienische Region Piemont hat in zwölf Industrie-Clustern Netzwerke entwickelt, um Unternehmen, Hochschulen und lokale Regierungen zusammenzubringen (42).

4.1.5.

In der spanischen Region Baskenland fördert die Genossenschaft Elkar-Lan die Gründung von Genossenschaften durch eine umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung des Projekts, durch Schulungen und Zugang zu Subventionen und finanzieller Hilfe (43).

4.1.6.

Die Digitalisierung von Behördendiensten könnte wie im Falle von Estland zu einem Durchbruch bei der Wachstumsförderung von innovativen Hochtechnologieunternehmen führen. Die Entwicklung von elektronischen Behördendiensten auf europäischer Ebene würde enorme Auswirkungen haben.

4.1.7.

Im Zeitalter der datengesteuerten Wirtschaft können immaterielle Vermögenswerte, die unter Einsatz traditioneller Finanzierungsmechanismen schwierig zu bewerten und einzuschätzen sind, einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Das Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs hat Verfahren zur Identifizierung und Messung solcher Vermögenswerte mit Blick auf die Liquidität (44) konzipiert.

4.1.8.

Ein spezielles Team von Tech City UK namens „Future Fifty“ unterstützt die 50 wachstumsstärksten Unternehmen der digitalen Wirtschaft im Vereinigten Königreich. Das Programm bietet Zugang zu Sachwissen im öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft, vermittelt Kontakte zur institutionellen Anlegerbasis im Vereinigten Königreich und bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Unternehmen, um ihnen rasches Wachstum zu ermöglichen und die Grundlagen für die Bereitschaft für einen Börsengang (45), Fusionen und Übernahmen und weltweite Expansion (46) zu legen.

4.1.9.

2015 hat die US-Regierung das STEM-Programm (Science, Technology, Engineering, Maths) eingeführt, mit dem Jugendliche dazu gebracht werden sollen, ein Studium im Bereich Wissenschaft, Technik, Ingenieurswesen oder Mathematik zu beginnen. Es ist von zentraler Bedeutung, die Studierenden auf die künftigen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts (47) vorzubereiten. Dabei wird zusehends Gewicht auf übertragbare Kompetenzen und auf „STEAM“ gelegt, wobei das A für „Arts“ — Kunst steht.

5.   Von der Kommission ergriffene Initiativen, um die Gründung und das Wachstum von Start-ups zu fördern

5.1.

Die Kommission hat bemerkenswerte Anstrengungen zur Unterstützung von Unternehmern unternommen und in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen ergriffen, wobei eine Reihe unterschiedlicher Generaldirektionen maßgeblich daran beteiligt ist: GD CNECT (48), GD EAC (49), GD GROW (50), GD RTD (51) und GD FISMA (52).

5.2.

Viele dieser Initiativen wurden erst vor Kurzem ergriffen, weshalb es noch zu früh ist, um ihre Auswirkungen zu beurteilen. Der EWSA ist jedoch der Auffassung, dass die Kommission auf dem richtigen Weg ist und bestärkt sie darin, diese Arbeit unter stetiger Konsultation der einschlägigen europäischen und nationalen Interessenträger fortzusetzen.

Brüssel, den 14. Dezember 2016

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Der EWSA hat seine Unterstützung für die Kapitalmarktunion-Initiativen bereits in seinen Stellungnahmen zu folgenden Themen zum Ausdruck gebracht: „Aktionsplan zur Kapitalmarktunion“ (ABl. C 133 vom 14.4.2016, S. 17), „Verbriefung“ (ABl. C 82 vom 3.3.2016, S. 1) und „Prospekte“ (ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 9).

(2)  Der EWSA hatte bereits mehrfach die Beseitigung der verschuldungsfreundlichen Aspekte in den Steuersystemen gefordert, so z. B. in seiner Stellungnahme ECO/361 „Unternehmensfinanzierung — Untersuchung alternativer Mechanismen“ (ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 20).

(3)  Siehe auch die EWSA-Stellungnahme zum Thema „Hochschulen engagieren sich für Europa“ (ABl. C 71 vom 24.2.2016, S. 11).

(4)  European Investment Advisory Hub: http://www.eib.org/eiah/index.htm.

Informationen über das Europäische Investitionsprojektportal finden Sie hier: https://ec.europa.eu/eipp/desktop/de/index.html.

(5)  Siehe Ziffer 4.

(6)  European Digital Forum, „From Start-up to Scale-up: Growing Europe’s Digital Economy“, Sergey Filippov und Paul Hofheinz, 2016, S. 3-5.

(7)  Siehe ebd, S. 5.

(8)  Definition der EU für KMU: (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36).

(9)  http://www.eif.org/news_centre/publications/eif_annual_report_2015.pdf.

(10)  Insolvenz und zweite Chance für redlich gescheiterte Unternehmer — Maßnahmen der Europäischen Kommission. Unternehmertag, 12. November 2015.

(11)  Ein Start-up wird gemeinhin definiert als ein unternehmerisches Unterfangen auf der Suche nach einem reproduzier- und skalierbaren Geschäftsmodell. Diese neu gegründeten Unternehmen sind im Allgemeinen hochinnovativ und basieren normalerweise auf bis dahin nicht existierenden Ideen, Technologien oder Geschäftsmodellen. Im Gegensatz dazu ist ein Scale-up-Unternehmen ein rasch expandierendes und in Bezug auf Marktzugang, Einnahmen oder Beschäftigtenzahl rasch wachsendes Unternehmen. Siehe Octopus High Growth Small Business Report 2015 (London: Octopus, 2015).

(12)  https://www.linkedin.com/pulse/20141201163113-4330901-understanding-scale-up-companies.

(13)  UK, Finnland, Spanien, Italien, USA, Kanada, Norwegen, Niederlande, Dänemark, Neuseeland und Österreich.

(14)  Supporting investors and growth firms — T. Aubrey, R. Thillaye, and A. Reed, 2015, S. 11.

(15)  http://siteresources.worldbank.org/INTFR/Resources/BeckDemirgucKuntMartinezPeria.pdf.

(16)  Supporting investors and growth firms — T. Aubrey, R. Thillaye, and A. Reed, 2015, S. 21.

(17)  Tataj, D. „Innovation and Entrepreneurship. A Growth Model for Europe beyond the Crisis“, Tataj Innovation Library, New York, 2015.

(18)  https://www.apply.eu/directives/.

(19)  http://tech.eu/features/6500/European-start-up-visa.

(20)  www.cambridge.gov.uk/sites/default/files/documents/cnfe-aap-io-employment-sector-profile.pdf.

(21)  Clustering for Growth, How to build dynamic innovation clusters in Europe, S. 11.

(22)  Siehe auch die EWSA-Stellungnahme zum Thema „Hochschulen engagieren sich für Europa“ (ABl. C 71 vom 24.2.2016, S. 11).

(23)  Insolvenz und zweite Chance für redlich gescheiterte Unternehmer — Maßnahmen der Europäischen Kommission.

(24)  Forschungen von Professor Kathryn Shaw an der Stanford Graduate School of Business.

(25)  Supporting investors and growth firms — T. Aubrey, R. Thillaye, and A. Reed, 2015, S. 40.

(26)  http://eref.knowledge-economy.net/uploads/documents/Born%20to%20Grow.pdf.

(27)  Europäische Kommission, Grünbuch über die Schaffung einer Kapitalmarktunion, siehe

(28)  ebd.

(29)  http://www.investeurope.eu/media/476271/2015-european-private-equity-activity.pdf.

(30)  http://www.investeurope.eu/media/340371/141109_EVCA_FOF_scheme.pdf.

(31)  Europäische Bankenvereinigung, 16. September 2016.

(32)  Serena Fatica, Thomas Hemmelgarn und Gaëtan Nicodème, „The Debt-Equity Tax Bias: Consequences and Solutions“, Arbeitspapier der Kommission zu Steuerthemen Nr. 33 (2012): http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/gen_info/economic_analysis/tax_papers/taxation_paper_33_en.pdf.

(33)  Siehe Ziffer 4.3.

(34)  https://www.law.cornell.edu/cfr/text/26/1.422-2.

(35)  http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1024_de.htm.

(36)  http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6264_de.htm.

(37)  www.theglobaleconomy.com/USA/Cost_of_starting_business.

(38)  Siehe Fußnote 4.

(39)  http://www.dihk.de.

(40)  Supporting investors and growth firms — T. Aubrey, R. Thillaye, and A. Reed, 2015, S. 36.

(41)  Enterprise Investment Scheme (EIS), Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS) und Venture Capital Trust (VCT).

(42)  cordis.europa.eu/piedmont/infra-science_technology_en.html.

(43)  www.elkarlan.coop.

(44)  https://www.gov.uk/government/publications/banking-on-ip.

(45)  Erstes öffentliches Zeichnungsangebot (IPO) oder Börsengang.

(46)  http://futurefifty.com/.

(47)  https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2015/03/23/fact-sheet-president-obama-announces-over-240-million-new-stem-commitmen.

(48)  Aktionsplan Unternehmertum 2020.

(49)  Erasmus-Programm.

(50)  Binnenmarktstrategie.

(51)  Horizont 2020, Rahmenprogramm für Forschung und Innovation.

(52)  Kapitalmarktunion.


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