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Document 52015AE6764

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Jahreswachstumsbericht 2016 [COM(2015) 690 final] und dem Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates — Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2016 [COM(2015) 700 final]

ABl. C 133 vom 14.4.2016, p. 37–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/37


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Jahreswachstumsbericht 2016

[COM(2015) 690 final]

und dem Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates — Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2016

[COM(2015) 700 final]

(2016/C 133/08)

Berichterstatter:

Juan MENDOZA CASTRO

Die Europäische Kommission beschloss am 22. Dezember 2015, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgenden Vorlagen zu ersuchen:

„Jahreswachstumsbericht 2016 und Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates — Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2016“

[COM(2015) 690 final und COM(2015) 700 final].

Der gemäß Artikel 19 der Geschäftsordnung eingesetzte und mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Unterausschuss „Jahreswachstumsbericht 2016“ nahm seinen Entwurf einer Stellungnahme am 12. Januar 2016 einstimmig an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 514. Plenartagung am 17./18. Februar 2016 (Sitzung vom 17. Februar 2016 mit 139 gegen 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit: Der Ausschuss äußert seine Besorgnis über die sieben Jahre nach Einsetzen der Krise anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, die insbesondere in bestimmten Mitgliedstaaten herrscht. Auch bei der Jugendarbeitslosigkeit, der Zahl junger Menschen, die sich weder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden noch eine Arbeit haben (NEETs), und bei der Langzeitarbeitslosigkeit sind jeweils hohe Ziffern zu verzeichnen.

1.2.

Der Jahreswachstumsbericht (JWB) 2016 enthält mehr Analysen, Ziele und Vorgaben im sozialen Bereich, wobei dieser neue Ansatz, damit er wirklich greift, nicht auf der Bekräftigung der politischen Empfehlungen aus früheren Jahren beruhen sollte. Neben den von der Kommission angeführten Impulsen für private Investitionen sind auch eine Ankurbelung der Binnennachfrage und umfassende öffentliche Investitionen für die stagnierende Wirtschaft und Beschäftigung erforderlich.

1.3.

Europäisches Semester Der EWSA begrüßt die Entscheidung zur besseren Kontrolle der Europa-2020-Ziele und die Aufteilung in eine europäische und eine nationale Stufe, da dadurch die Zuständigkeiten für die Erfüllung der gesetzten Ziele besser voneinander abgegrenzt werden können. Unbedingt erforderlich ist zudem eine stärkere Kohärenz zwischen den Maßnahmen der europäischen Governance und den Zielen Strategie Europa 2020.

1.4.

Im Rahmen des Europäischen Semesters sollte langfristig die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG, sustainable development goals) berücksichtigt werden, die in der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen festgelegt worden sind.

1.5.

Wirtschaft: Die Europäische Union verzeichnet derzeit eine moderate Erholung, wobei ihr allerdings temporäre prozyklische Faktoren zugutekommen. Der Rekordüberschuss bei den Ausfuhren aus dem Euro-Raum spiegelt unter anderem die Auswirkungen der Abwertung des Euro wider. Die im Verhältnis zu den Investitionen zu hohen inländischen Spareinlagen sind Ausdruck der fortbestehenden Zweifel an der wirtschaftlichen Erholung und dem Wachstum.

1.6.

Angesichts des deutlichen Rückgangs der Investitionen ist es nach Aussage des Ecofin dringend notwendig, das allgemeine Investitionsklima zu verbessern, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, die Produktivität zu steigern und das Wachstumspotenzial zu verbessern. Der EWSA seinerseits hält eine Neuausrichtung der Sparpolitik durch eine stärkere Orientierung auf wachstumsfördernde Maßnahmen für notwendig (1).

1.7.

Wegen der großen Zahl der von Armut oder Ausgrenzung bedrohten Menschen gibt es Fragezeichen in Bezug auf das Erreichen eines der Hauptziele der Strategie Europa 2020.

1.8.

Angesichts des großen Zustroms von Flüchtlingen und Asylsuchenden schlägt der EWSA Maßnahmen auf der Grundlage eines gemeinsamen und solidarischen Vorgehens, der Achtung der Werte und Rechtsvorschriften des Völkerrechts, der Gleichbehandlung und des Vorrangs des menschlichen Lebens vor jedwedem sicherheitspolitischen Konzept vor. Darüber hinaus bekräftigt er, dass das Schengener Übereinkommen ein Grundpfeiler der Architektur der EU ist.

2.   Empfehlungen des EWSA

2.1.

Im Jahreswachstumsbericht 2016 wird besonderer Nachdruck auf die Bedeutung von Investitionen in beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen gelegt, womit einer Empfehlung des EWSA entsprochen wird. Dies erfordert einen ehrgeizigen Ansatz seitens der Kommission.

2.2.

Im Jahreswachstumsbericht 2016 sollte der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Kontrolle liegen, um die Maßnahmen in den Kernfeldern der EU-Politik zur Marktintegration und Modernisierung der Wirtschaft — insbesondere das EU-Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung — wirksam umzusetzen. Es bedarf effizienter nationaler Steuerungsrahmen, um mehr Vertrauen zu schaffen, und es gilt, die erforderlichen Haushaltsspielräume (fiscal buffers) wiederherzustellen und eine prozyklische Fiskalpolitik zu vermeiden.

2.3.

Von wesentlicher Bedeutung sind auch stärkere Synergieeffekte zwischen den Investitions- und Entwicklungsstrategien der einzelnen Volkswirtschaften und der EU-Gesamtwirtschaft.

2.4.

Der EWSA regt an, im Rahmen der politischen Prioritäten den Schwerpunkt besonders auf zwei Bereiche zu legen: Investitionen und Beschäftigung.

2.5.

Die Instrumente des mehrjährigen Finanzrahmens und der Fazilität „Connecting Europe“ spielen für die Überwindung der Krise und die Rückkehr auf einen Wachstumspfad eine entscheidende Rolle. Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass die Investitionsoffensive für Europa gut angelaufen ist, und hat diesbezüglich vorgeschlagen, eine größere Zahl von institutionellen Anlegern dafür zu gewinnen und umfassender über die Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

2.6.

Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit (die 50 % der Gesamtarbeitslosigkeit ausmacht) und der Jugendarbeitslosigkeit sind „Sofortmaßnahmen“ erforderlich. Darüber hinaus sollte die Kommission eine umfassende Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben vorlegen.

2.7.

Die Investitionen in die Energiewende (Übereinkommen von Paris) müssen eine Quelle für neue Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung sein.

2.8.

Der EWSA fordert stärkere Bemühungen um eine Koordinierung bei der Bekämpfung von aggressiver Steuerplanung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.

2.9.

Der EWSA fordert, die Sozialpartner und anderen Vertretungsorganisationen der Zivilgesellschaft u. a. über die nationalen Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbare Organisationen umfassend in der Sozialpolitik und die nationalen Reformpläne einzubeziehen. Zum Vorschlag der Kommission zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Raum wird der EWSA im März 2016 eine gesonderte Stellungnahme verabschieden. Diese Ausschüsse müssen auf jeden Fall in den einzelnen Mitgliedstaaten mit der Tarifautonomie und den Verfahren der Mitbestimmung und des Dialogs der Sozialpartner voll im Einklang stehen.

2.10.

Demokratische Legitimation: Angesichts des Demokratiedefizits gilt es, die der Europäischen Union zugrunde liegenden Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit zu konsolidieren und ein soziales Europa zu stärken, das die soziale Ausgrenzung bekämpft und die Solidarität wahrt.

3.   Einleitung

3.1.

Laut JWB 2016:

verzeichnet die Wirtschaft der Europäischen Union eine moderate Erholung, wobei ihr allerdings temporäre prozyklische Faktoren wie die niedrigen Ölpreise, einer relativ schwacher Euro und eine akkommodierende Geldpolitik zugutekommen;

sollte die Politik daher auf eine Konsolidierung der wirtschaftlichen Erholung und eine Angleichung an die leistungsfähigsten Mitgliedstaaten ausgerichtet sein;

dürfte sich die Wirtschaftstätigkeit schrittweise beschleunigen;

ergibt sich sowohl bei der Wirtschaftsleistung und den sozialen Bedingungen als auch bei der Umsetzung von Reformen ein sehr uneinheitliches Bild in der EU.

3.2.

Die alten politischen Prioritäten, die auf die Schaffung eines ausgewogenen Rahmens zwischen strukturellen Veränderungen, Solidität der öffentlichen Haushalte und Investitionen abzielen, werden beibehalten. Der Jahreswachstumsbericht 2016 enthält konkretere Überlegungen in Bezug auf den Arbeitsmarkt, u. a. zu Aspekten wie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Gefälle zwischen Frauen und Männern und Jugendbeschäftigung.

3.3.

Der EWSA fordert eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung als Voraussetzung für schnelle und hochwertige Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger.

3.4.

Der Ansatz ist auch auf die Verbesserung der Qualität, die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz der Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung eines günstigen Umfelds für Investitionen und Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet.

3.5.

Dem Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts kann als wichtigstes Fazit entnommen werden, dass es ein großes Gefälle zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt und sich die soziale Situation und die Beschäftigungslage nur langsam verbessern. Weitere Schlussfolgerungen sind:

Fortführung der Arbeitsmarktreformen;

Steuersysteme, die die Schaffung von Arbeitsplätzen stärker begünstigen;

Investitionen in das Humankapital durch allgemeine und berufliche Bildung mit Schwerpunkt vor allem auf junge Menschen;

Fortsetzung der maßvollen Lohnentwicklung;

Maßnahmen für Jugendbeschäftigung und in Bezug auf die große Zahl von Menschen, die sich weder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden noch Arbeit haben (NEETs).

4.   Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit:

4.1.

Sieben Jahre nach Einsetzen der Krise bekräftigt der Ausschuss seine Besorgnis über die Beschäftigungslage, die insbesondere in bestimmten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes herrscht. In der EU sind 22,5 Mio. Menschen arbeitslos (davon 17,2 Mio. im Euro-Raum), wobei eine spürbare Verbesserung in diesem Bereich für die kommenden zwei Jahre nicht absehbar ist. Neben den sozialen und wirtschaftlichen Folgen ist dies ein weiterer Faktor für die Verdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der europäischen Integration.

4.2.

Der JWB 2016 enthält mehr Analysen, Ziele und Vorgaben im sozialen Bereich. Damit dieser neue Ansatz wirklich greift und die Vorschläge keine leeren Worte bleiben, darf er nicht auf der Bekräftigung der politischen Empfehlungen aus früheren Jahren — vornehmlich der strukturellen Arbeitsmarktreformen — beruhen, sondern muss wahrhaft koordinierte Impulse für Wachstum und Beschäftigung geben.

4.3.

Im Jahreswachstumsbericht 2016 wird besonderer Nachdruck auf die Bedeutung von Investitionen in beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen gelegt, womit einer Empfehlung des EWSA entsprochen wird. Dies erfordert einen ehrgeizigen Ansatz seitens der Kommission.

4.4.

Neben den von der Kommission angeführten Impulsen für private Investitionen, die die Grundlage ihres Vorschlags bilden, sind auch umfassende öffentliche Investitionen für die stagnierende Wirtschaft und Beschäftigung erforderlich.

5.   Europäisches Semester: bessere Kontrolle

5.1.

Im Jahreswachstumsbericht 2016 sollte der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Kontrolle liegen, um die Maßnahmen in den Kernfeldern der EU-Politik zur Marktintegration und Modernisierung der Wirtschaft wirksam umzusetzen.

5.2.

Im Rahmen des Europäischen Semesters sind auch Fortschritte bei der Entfaltung des im Oktober 2015 überarbeiteten Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung notwendig. Es bedarf jeweils effizienter nationaler Steuerungsrahmen, um mehr Vertrauen zu schaffen, und es gilt, die erforderlichen Haushaltsspielräume (fiscal buffers) wiederherzustellen und eine prozyklische Fiskalpolitik zu vermeiden (2). Die Finanzinstrumente der EU und die nationalen Haushalte sollten zu diesen Zielen beitragen.

5.3.

Der EWSA begrüßt die Entscheidung für eine bessere Kontrolle der Europa-2020-Ziele im Rahmen des Europäischen Semesters, wie sie im Bericht der fünf Präsidenten vorgeschlagen wurde (3). Parallel zu der besseren Anwendung und Überwachung der bestehenden Strategie wird die Entwicklung einer über den Zeithorizont 2020 hinausgreifenden Vision angekündigt, die auch die von den Vereinten Nationen für 2030 vereinbarten neuen Nachhaltigkeitsziele (SDG, sustainable development goals) berücksichtigt. Der EWSA begrüßt diese Initiative, die seinen Standpunkt untermauert, dass die EU zur Umsetzung der SDG ihren Planungshorizont bis mindestens 2030 ausdehnen und dazu eine integrierte Strategie für ein nachhaltiges Europa in einer globalisierten Welt auflegen muss.

5.4.

Durch die Aufteilung des Semesters in zwei Stufen, eine europäische Komponente (von November bis Februar) und eine nationale Komponente (von Februar bis Juni) werden die Zuständigkeitsbereiche besser voneinander abgegrenzt und können die Sozialpartner umfassender zu den Reformprozessen in Europa konsultiert werden.

6.   Wirtschaftsentwicklung

6.1.

Die EU verzeichnet ein BIP-Wachstum von 1,9 % im Jahr 2015 und Wachstumserwartungen von 2,0 % für 2016 und von 2,1 % für 2017 (4), wobei es jedoch deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt.

6.2.

Der EWSA hebt hervor, dass der Export — mit einem Rekordüberschuss vor 3,5 % des BIP im Euro-Raum (1,9 % des BIP in der EU-28) — die treibende Kraft der wirtschaftlichen Erholung war. In aggregierter Betrachtung weist das Euro-Währungsgebiet einen der weltweit höchsten Leistungsbilanzüberschüsse auf, der wohl auch 2015 weiter anwachsen wird. Während sinkende Rohstoffpreise und die Abwertung des Euro zur positiven Entwicklung der Handelsbilanz beigetragen haben, spiegelt der Überschuss vor allem die im Verhältnis zu den Investitionen zu hohen inländischen Ersparnisse im Euro-Währungsgebiet wider (5). Dies ist auch Ausdruck der fortbestehenden Zweifel an der wirtschaftlichen Erholung und dem Wachstum.

6.3.

Die Lohnzurückhaltung, die sinkenden Erdölpreise, die niedrigen Zinssätze und die Wechselkursentwicklung wirken sich günstig auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft aus. Die wirtschaftliche Erholung hängt zunehmend von der Binnennachfrage ab, diese wird jedoch durch die Haushaltszwänge, die hohe Saisonabhängigkeit der Beschäftigung, die Lohnzurückhaltung und die unzureichende Verfügbarkeit von Krediten für private Haushalte und Unternehmen, insbesondere KMU, beeinträchtigt.

7.   Bemerkungen zum Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts

7.1.

Laut Beschäftigungsbericht wurden im Zuge von Reformen Lohnfindungsmechanismen gestärkt, die die Lohnentwicklung stärker an der Produktivität ausrichten und das verfügbare Einkommen der Haushalte aufbessern; hier sind insbesondere die Mindestlöhne zu nennen. Der EWSA weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass das Lohnwachstum im Zeitraum 2008-2015 in mindestens 18 Mitgliedstaaten hinter dem Wachstum der Produktivität zurückblieb (6).

7.2.

Im Jahr 2014 sanken die Lohnstückkosten (LSK) in einer Reihe von besonders stark von der Krise betroffenen Ländern des Euro-Raums. In Ländern, in denen sich die Arbeitsmarktsituation verbessert, trägt die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden nun positiv zur Entwicklung der Lohnstückkosten bei (7).

7.3.

Der EWSA stimmt zu, dass Modernisierung, bessere Abstimmung des Qualifikationsangebots auf den Arbeitsmarktbedarf und nachhaltige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung, z. B. digitale Kompetenzen, für die Beschäftigung, das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU unabdingbar sind.

7.4.

Derzeit liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit an der Gesamtarbeitslosigkeit bei 50 %. Für dieses Problem sind „Sofortmaßnahmen“ und hier vorrangig Arbeitsmarktmaßnahmen erforderlich. Besonderes Augenmerk sollte auch der hohen Jugendarbeitslosigkeit und den jungen Menschen gelten, die weder eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren noch eine Arbeit haben (NEETs).

7.5.

Bezeichnenderweise haben aktuelle Untersuchungen zum Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage gezeigt, dass weniger als die Hälfte der Stellenbesetzungsschwierigkeiten mit echten Qualifikationslücken zu tun hat; fast ein Drittel lässt sich auf eine unattraktive Bezahlung zurückführen.

7.6.

Angesichts der großen Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen im Jahr 2014 (24,4 % oder 122 Mio. Menschen in der EU-28) und der Entwicklung dieses Anteils in den letzten Jahren gibt es viele Fragezeichen im Hinblick auf das Erreichen eines der Kernziele der Europa-2020-Strategie.

7.7.

Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor unterrepräsentiert, obgleich sie zunehmend besser qualifiziert sind und bei den formalen Bildungsabschlüssen die Männer sogar übertreffen. Das geschlechtsspezifische Rentengefälle von 40 % ist das Ergebnis einer kürzeren Erwerbstätigkeitsdauer und niedrigerer Gehälter. Der EWSA bedauert, dass der Beschäftigungsbericht 2016 keine Vorschläge zu dieser Frage enthält. Er betont ferner, dass die Kommission noch keine umfassende Strategie zur Geschlechtergleichstellung mit spezifischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der bestehenden politischen Verpflichtungen und der Forderungen der organisierten Zivilgesellschaft vorgelegt hat (8).

8.   Politische Prioritäten für 2016

8.1.

Die Erwartungen, die Krise zu überwinden, haben sich noch nicht erfüllt.

8.2.

Aufgrund der großen sozialen und wirtschaftlichen großen Unterschiede innerhalb der EU muss die Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt werden, um die diesbezüglichen Ziele erreichen zu können. Von wesentlicher Bedeutung sind hier stärkere Synergieeffekte zwischen den Investitions- und Entwicklungsstrategien der einzelnen Volkswirtschaften und der EU-Gesamtwirtschaft.

8.3.

Von den politischen Prioritäten für 2016 hebt der EWSA insbesondere zwei Bereiche hervor: Investitionen und Beschäftigung.

8.4.   Dringend notwendige Wiederbelebung der Investitionstätigkeit

8.4.1.

Angesichts des deutlichen Rückgangs der Investitionen ist es dringend notwendig, das allgemeine Investitionsklima zu verbessern, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, die Produktivität zu steigern und das Wachstumspotenzial zu verbessern (9). Der EWSA seinerseits hält eine Neuausrichtung der Sparpolitik durch eine stärkere Orientierung auf wachstumsfördernde Maßnahmen für notwendig.

8.4.2.

Den Instrumenten des mehrjährigen Finanzrahmens (u. a. den Struktur- und Investitionsfonds) kommt entscheidende Bedeutung zu, um die Krise zu bewältigen und zu nachhaltigem Wachstum zurückzukehren. Dies gilt insbesondere für die Fazilität „Connecting Europe“, die transeuropäischen Infrastrukturnetze in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie.

8.4.3.

Die Investitionsoffensive für Europa — ein Schritt in die richtige Richtung, der durch weitere Maßnahmen ergänzt werden muss — ist gut angelaufen. Der EIB zufolge wurden im Jahr 2015 Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. EUR gefördert und profitierten 71 000 KMU und Midcaps von Investitionsvorhaben des EFSI. Um das Ziel von einem Investitionsvolumen in Höhe von 315 Mrd. EUR bis 2017 zu erreichen, ist es erforderlich:

mehr institutionelle Investoren (aus der EU und Drittstaaten) zu gewinnen. Bisher haben nur neun Mitgliedstaaten finanzielle Beiträge zugesagt, wobei einige der Länder mit dem größten Modernisierungsbedarf in der Wirtschaftsstruktur nicht darunter sind;

bessere Information über die Möglichkeiten einer EFSI-Finanzierung, da die Behörden und privaten Investoren in einigen Fällen diese Möglichkeiten noch nicht ausreichend kennen.

8.4.4.

Mehr als die Hälfte der EFSI-Projekte betreffen die Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Innovation. Die Erfüllung des Übereinkommens von Paris im Hinblick auf den Übergang von einer fossilen, ressourcen- und energieintensiven Wirtschaft zu einem Niedrigemissions-Wirtschaftsmodell mit einem geringen Fußabdruck stellt die EU vor eine riesige Herausforderung und erfordert eine erhebliche Senkung ihrer Emissionen. Die Investitionen in die Energiewende sind eine Quelle für neue Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung. Sie tragen zudem maßgeblich zu einer Senkung der Energiepreise mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene bei.

8.4.5.

Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass sich die Bedingungen für die Finanzierung der Realwirtschaft erheblich verbessert haben, auch wenn nach wie vor Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Dieses Problem betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die in hohem Maße auf eine Kreditfinanzierung durch die Banken angewiesen sind. Die Kapitalmarktunion, eine der wichtigsten Initiativen der EU, sollte vor allem darauf abzielen, den Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu erleichtern (10).

8.4.6.

Investitionen in Humankapital: Der EWSA bedauert den Rückgang der öffentlichen Ausgaben für Bildung (11), denn Europa braucht ja gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte, um sein wirtschaftliches Potenzial entfalten zu können. Die Reformmaßnahmen sollten vorrangig darauf ausgerichtet sein, den Kenntnisstand zu erhöhen und die Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern, um die wachsende Kluft zwischen Gering- und Hochqualifizierten zu schließen.

8.5.   Förderung von Beschäftigung und inklusiver Sozialpolitik sowie nachhaltigem Wirtschaftswachstum

8.5.1.

Die innovativen Sektoren weisen ein hohes Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen auf. Ihnen gelten daher die EU-Maßnahmen zur Marktintegration und Modernisierung der Wirtschaft (digitale Agenda, Energiebinnenmarkt, Rahmen für den audiovisuellen Sektor, Telekommunikationsmarkt).

8.5.2.

Stabile Beschäftigung ist für die wirtschaftliche Erholung von entscheidender Bedeutung, allerdings ist eine tief greifende Segmentierung des Arbeitsmarktes zu beobachten (12). Es gilt, die notwendige Anpassung in einer im Umbruch befindlichen Arbeitswelt mit der Sicherheit der Beschäftigung, der Identifizierung der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen und der Entfaltung ihrer Fähigkeiten in Einklang zu bringen.

8.5.3.

Der EWSA hat bereits darauf hingewiesen, dass das Konzept der Flexicurity, das die Kommission im Jahreswachstumsbericht 2016 wieder aufgreift, nicht für eine einseitige und ungerechtfertigte Beschneidung der Arbeitnehmerrechte steht, sondern ein Konzept zur Gestaltung des Arbeitsrechts, der Beschäftigungsschutzsysteme und — gemeinsam mit den Sozialpartnern — der Methoden der Tarifverhandlungen ist und der Gewährleistung eines optimalen Verhältnisses zwischen Flexibilität und Sicherheit für alle Arbeitsverhältnisse und angemessener Sicherheit für Arbeitnehmer in allen Vertragsverhältnissen zur Bekämpfung segmentierter Arbeitsmärkte dient (13).

8.5.4.

Der EWSA begrüßt:

die Entscheidung der Euro-Gruppe, die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit zu evaluieren, um Hindernisse für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen abzubauen (14), und betont, dass eine Ökologisierung der Steuersysteme — insbesondere durch die Begünstigung emissionsarmer Tätigkeiten mit geringem ökologischen Fußabdruck gegenüber ressourcen- und energieintensiven Tätigkeiten — für eine nachhaltigere europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist;

die Vorschläge zur Verbesserung der Produkt- und Dienstleistungsmärkte und der Rahmenbedingungen für Unternehmen und insbesondere die Vorschläge für den Einzelhandel;

die Vorschläge zum öffentlichen Beschaffungswesen (auf das 19 % des BIP der EU entfallen): Erhöhung der Transparenz, Verbesserung der Effektivität der öffentlichen Verwaltung, verstärkte Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe und Korruptionsbekämpfung.

8.5.5.

Der Ausschuss hat seine Unterstützung für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft (15) zum Ausdruck gebracht; er begrüßt den Grundsatz einer Kreislaufwirtschaft und prüft derzeit die Vor- und Nachteile des Pakets, das im Dezember 2015 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde.

8.5.6.

Der Ausschuss unterstreicht die wichtige Rolle, die das Europäische Semester und der Jahreswachstumsbericht spielen sollten, um die Überwachung von Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. In den letzten Jahren hatte die Kommission begonnen, auch Umweltfragen im Jahreswachstumsbericht und in den länderspezifischen Empfehlungen zu berücksichtigen. Der Ausschuss bedauert, dass die Kommission diesen Ansatz einer „Ökologisierung des Europäischen Semesters“ im aktuellen Jahreswachstumsbericht anscheinend aufgegeben hat, und fordert die Kommission auf, den Übergang zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft als wesentlichen Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit erneut im Rahmen des Europäischen Semesters zu berücksichtigen.

9.   Weitere Maßnahmen

9.1.   Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

9.1.1.

In den letzten Jahren haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten eine ganze Palette von Maßnahmen (Bankenunion, Strukturreformen u. a. m.) im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf den Weg gebracht. In deren Ergebnis gab es Fortschritte bei der Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte. Unter den Bedingungen einer sehr niedrigen Inflation (0 % im Jahr 2015 und prognostizierte 1,7 % im Jahr 2017) ist das öffentliche Defizit erheblich zurückgegangen (auf derzeit 2,5 % des BIP, mit einer Prognose von 1,6 % des BIP im Jahr 2017 (16)). Die Maßnahmen zur Senkung der hohen staatlichen Verschuldung (86,8 % BIP) und privaten Schulden (private Haushalte: 57,9 %; nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften: 79,5 %) bringen Einschränkungen für die Investitionstätigkeit und den Konsum mit sich.

9.1.2.

Wirksamere und wachstumsfreundlichere Steuersysteme: Der EWSA spricht sich dafür aus, die ungerechtfertigten Verzerrungen durch steuerliche Begünstigung von Fremdkapital (debt bias) wie in den Berichten des IWF empfohlen zu beseitigen. Dies wird Finanzierungsalternativen zu Bankkrediten, insbesondere auf den Kapitalmärkten, eröffnen.

9.1.3.

Der EWSA begrüßt die Initiativen der Kommission in Bezug auf den Ort der Wirtschaftstätigkeit und das Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz. Nötig ist hier ein umfassenderes abgestimmtes Vorgehen der europäischen und nationalen Behörden gegen Steueroasen und zur Bekämpfung von aggressiver Steuerplanung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, durch die in der EU Verluste in geschätzter Höhe von einer Billion Euro entstehen (17).

9.2.   Die demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Altersversorgungs- und Gesundheitssysteme

9.2.1.

Die Mitgliedstaaten der EU haben Maßnahmen in Bezug auf ihre öffentlichen Altersversorgungssysteme ergriffen, die einerseits auf eine Abmilderung der sozialen Folgen der Krise und andererseits auf eine bessere langfristige Tragfähigkeit abzielen. Letztere waren Sparmaßnahmen wie z. B. eine Anhebung des Renteneintrittsalters und die strikte Verknüpfung zwischen Beitragszahlungen und Leistungen. Private Altersvorsorgepläne haben eine wichtige soziale Funktion, dürfen jedoch nicht als bloße Finanzinstrumente angesehen werden, wie der Ausschuss bereits erklärt hat (18).

9.2.2.

Der Ausschuss teilt den Standpunkt, dass eine solide finanzielle Grundlage der Gesundheitssysteme geschaffen werden muss. Diese Systeme müssen auf den Grundsätzen und Werten der sozialen Dimension Europas wie Universalität, Zugänglichkeit, Gerechtigkeit und Solidarität fußen, um das Wohl der EU-Bürger zu gewährleisten (19).

9.3.   Flüchtlinge und Asylsuchende

9.3.1.

Um europaweit den notwendigen gesellschaftlichen Konsens herzustellen, ist es von grundlegender Bedeutung, die Gleichbehandlung und die sozialen Rechte sowohl der Unionsbürger als auch der Flüchtlinge in Europa in vollem Umfang zu gewährleisten, wobei den schutzbedürftigsten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zukommen muss. Frühzeitige Investitionen zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt sind wichtig, um ihnen zu helfen, ihr Leben neu aufzubauen, und um gleichzeitig potenzielle Konflikte mit der örtlichen Bevölkerung auf ein Minimum zu beschränken und höhere Kosten in der Zukunft zu vermeiden.

9.3.2.

Der EWSA hofft, dass der Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen der EU dabei helfen wird, ein konsensbasiertes System zu schaffen, das solide und flexibel genug ist, um die verschiedenartigen Herausforderungen der Migration zu bewältigen.

9.3.3.

Die Europäische Kommission und andere EU-Institutionen müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten aktiv unterstützen, um geeignete Bedingungen und Integrationsperspektiven für die umgesiedelten Asylbewerber zu schaffen. Unter anderem ist in diesem Kontext klarzustellen, dass Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Asylwerbern bzw. Flüchtlingen keine dauerhaften bzw. strukturellen Ausgaben sind und daher auch nicht in die Berechnung der strukturellen Haushaltsdefizite einzurechnen sind.

9.3.4.

Der EWSA bekräftigt, dass das Schengener Übereinkommen ein Grundpfeiler der Architektur der EU ist (20).

9.4.   Beteiligung der Zivilgesellschaft

9.4.1.

Nach Auffassung des EWSA ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Wirtschafts- und Sozialpolitik unbedingte Voraussetzung für deren Wirksamkeit.

9.4.2.

Im Rahmen der nationalen Reformprogramme (NRP) müssen Räume für die Diskussion vorgesehen werden, insbesondere über die nationalen Wirtschafts- und Sozialräte. Diese Beteiligung findet jedoch in einigen Mitgliedstaaten nicht statt.

9.4.3.

Werden — wie von der Kommission empfohlen — nationale Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit eingerichtet, müssen diese in den einzelnen Mitgliedstaaten mit der Tarifautonomie und den Verfahren der Mitbestimmung und des Dialogs der Sozialpartner voll im Einklang stehen. Der EWSA wird im März 2016 eine entsprechende Stellungnahme verabschieden.

9.5.   Demokratische Legitimität

9.5.1.

Das Demokratiedefizit hat zu einem Verlust an Vertrauen in die europäische Idee geführt. Der Ausschuss betont, dass das Vertrauen der Bürger zurückgewonnen und die Vision eines sozialen Europas wiederbelebt werden muss, da dies die gesellschaftliche Legitimität des europäischen Einigungswerks stärken und unterstützen wird.

9.5.2.

Derzeit mangelt es der Europäischen Union sowohl in der Theorie als auch in der Praxis an gesellschaftlicher Legitimation. Die Kontroverse über das „Demokratiedefizit“ der Europäischen Union geht weiter und zugleich ist es bei diesem Begriff zu einer Bedeutungsverschiebung hin zu einem „Defizit an Gerechtigkeit“ und „Legitimationsdefizit“ im weitesten Sinn gekommen. Angesichts dessen gilt es, die der Europäischen Union zugrunde liegenden Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit zu festigen und ein soziales Europa zu stärken, das sich zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und zu Solidarität bekennt.

Brüssel, den 17. Februar 2016

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Rat Ecofin, 15. Januar 2016.

(2)  Siehe Fußnote 1.

(3)  Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden, 22. Juni 2015. Siehe Mitteilung „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015) 600 final).

(4)  Wirtschaftsprognose — Herbst 2015.

(5)  Warnmechanismus-Bericht 2016, COM(2015) 691 final.

(6)  https://www.etuc.org/sites/www.etuc.org/files/document/files/08-en_ags2015_annex_3_-_wages_as_an_engine_of_growth.pdf.

(7)  Siehe Fußnote 5.

(8)  Monserrat Mir, Why is the Commission ignoring women? http://www.euractiv.com/sections/social-europe-jobs/why-commission-annoying-half-population-320379.

(9)  Siehe Fußnote 1.

(10)  http://www.savings-banks.com/press/positions/Pages/Common-position-on-Capital-Markets-Union-.aspx.

(11)  COM(2015) 700 final.

(12)  Siehe Fußnote 11.

(13)  ABl. C 211 vom 19.8.2008, S. 48.

(14)  Erklärung der Euro-Gruppe zur Agenda für Strukturreformen — Thematische Beratungen über Wachstum und Beschäftigung: Benchmarking betreffend die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit (638/15 vom 12. September 2015).

(15)  ABl. C 230 vom 14.7.2015, S. 99.

(16)  Siehe Fußnote 4.

(17)  http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_fraud_evasion/missing-part_de.htm.

(18)  ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 106.

(19)  ABl. C 242 vom 23.7.2015, S. 48.

(20)  V. Siehe Stellungnahmen des EWSA zu folgenden Themen: Frontex (ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 162); Migration (ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 135); Ein offenes und sicheres Europa (ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 96) und seine Entschließung vom 10. Dezember 2015 (ABl. C 71 vom 24.2.2016, S. 1).


ANHANG

Die folgende Ziffer der Stellungnahme des Unterausschusses wurde durch einen im Plenum angenommenen Änderungsantrag ersetzt, obwohl ihre Beibehaltung mit mehr als einem Viertel der abgegebenen Stimmen unterstützt wurde (Artikel 54 Absatz 4 der Geschäftsordnung):

Ziffer 9.4.3.

Sollten — wie von der Kommission empfohlen — nationale Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit eingerichtet werden, müssen diese in den einzelnen Mitgliedstaaten mit der Tarifautonomie und den Verfahren der Mitbestimmung und des Dialogs der Sozialpartner voll im Einklang stehen. Der EWSA wird im März 2016 eine entsprechende Stellungnahme verabschieden.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:

103

Nein-Stimmen:

54

Enthaltungen:

10


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