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Document C2016/130/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7941 — Saint-Gobain Glass France/Corning/JV) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 130 vom 13.4.2016, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 130/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7941 — Saint-Gobain Glass France/Corning/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 130/07)

1.

Am 6. April 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Compagnie de Saint-Gobain S.A. (Frankreich) und Corning Incorporated (USA) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Saint-Gobain: innovative Werkstoffe (einschließlich Flachglas), Bauprodukte und Vertrieb von Baumaterial;

—   Corning: Spezialglas, Keramik und optische Physik zur Weiterverwendung in einer Vielzahl von Branchen. Das Hauptgeschäft von Corning umfasst die Bereiche Glassubstrate für Bildschirme und Abdeckungen in der Konsumgüterelektronik, Glasfaser, Kabel, Hardware und zugehörige Geräte für Kommunikationsnetze, Gefäße und andere Verbrauchsmaterialien aus Glas und Kunststoff (Spezialoberflächen, Medien und Reagenzien) für die Laborforschung, insbesondere die Biowissenschaften, Technologien zur Vereinfachung von Laborabläufen, Keramiksubstrate und Filterprodukte zur Emissionskontrolle, sowie fortschrittliche Spezialglasmaterialien für neue Anwendungen.

—   das Gemeinschaftsunternehmen: Entwicklung, Produktion und Vertrieb innovativer Lösungen für die Automobilindustrie auf der Grundlage von Leichtverbundglas mit mindestens einer Dünnglas-Schicht mit Aluminiumsilicat-Beimischung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7941 — Saint-Gobain Glass France/Corning/JVL per Fax (+32 229-64301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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