EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62015CN0506

Rechtssache C-506/15 P: Rechtsmittel, eingelegt am 23. September 2015 von Königreich Spanien gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. Juli 2015 in der Rechtssache T-561/13, Spanien/Kommission

ABl. C 381 vom 16.11.2015, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 381/24


Rechtsmittel, eingelegt am 23. September 2015 von Königreich Spanien gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. Juli 2015 in der Rechtssache T-561/13, Spanien/Kommission

(Rechtssache C-506/15 P)

(2015/C 381/26)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. A. Sampol Pucurull)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

in jedem Fall dem Rechtsmittel stattzugeben und das Urteil des Gerichts vom 15. Juli 2015 in der Rechtssache T-561/13 teilweise aufzuheben;

den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit damit Ausgaben in Höhe von 7 57  968,97 Euro ausgeschlossen wurden, die das Königreich Spanien im Rahmen des Beihilfeprogramms für die Entwicklung des ländlichen Raums in Galicien in den Jahren 2007 bis 2013 als Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile tätigte (Maßnahmen 211 und 212);

in jedem Fall der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Erster Rechtsmittelgrund: Dem Gericht sei insoweit ein Rechtsfehler unterlaufen, als es nicht von Amts wegen einen wesentlichen Formfehler berücksichtigt habe, da die Kommission den streitigen Beschluss nicht innerhalb einer angemessenen Frist erlassen habe.

Zweiter Rechtsmittelgrund: Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, weil es unter Verstoß gegen die Art. 10 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 (1) der Kommission vom 7. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und Art. 35 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 (2) der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe angenommen habe, dass die spanischen Behörden aufgrund dieser Bestimmungen bei den Vor-Ort-Kontrollen zu einer Zählung der Tiere verpflichtet seien.


(1)  ABl. L 368, S. 74.

(2)  ABl. L 141, S. 18.


Top