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Document 52014XX1105(01)
Executive Summary of the Opinion of the European Data Protection Supervisor on the Commission Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on single-member private limited liability companies
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
ABl. C 390 vom 5.11.2014, p. 2–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 390/2 |
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter http://www.edps.europa.eu erhältlich)
(2014/C 390/02)
1. Einleitung
1.1. Konsultation des EDSB
1. |
Am 9. April 2014 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter („Vorschlag“) (1) an. Noch am selben Tag wurde der Vorschlag von der Kommission dem EDSB zur Konsultation übermittelt. |
1.2. Ziel und Anwendungsbereich des Vorschlags
2. |
Das übergeordnete Ziel des Vorschlags besteht darin, „potenziellen Unternehmensgründern und insbesondere KMU die Gründung von Gesellschaften im Ausland zu erleichtern“. Zu diesem Zweck strebt der Vorschlag an, „die Voraussetzungen für die Gründung und die Tätigkeit beschränkt haftender Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter zu harmonisieren“. Der Vorschlag sieht „die Möglichkeit der Online-Eintragung, einer Standardvorlage für die Satzung, einem Mindestkapitalerfordernis von 1 EUR sowie einem Bilanztest und einer Solvenzbescheinigung“ vor. Als Beitrag zur Transparenz wird die Offenlegung bestimmter Informationen über die Einpersonengesellschaft in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Register vorgeschrieben (2). |
3. Schlussfolgerungen
— |
Wir begrüßen die Konsultation des EDSB zu diesem Vorschlag und die Tatsache, dass der Vorschlag die Erhebung von Daten über Ungeeignetheit auf die Fälle beschränkt, in denen eine solche tatsächlich besteht, und dass er einen Datenaustausch über das IMI-System vorsieht. |
— |
Wir empfehlen in dieser Stellungnahme folgende weitere Verbesserungen:
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Brüssel, 23. Juli 2014
Giovanni BUTTARELLI
Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
(1) COM(2014) 212 final.
(2) Begründung, Abschnitte 1, 2 und 3.