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Document 52014AE1556

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (COM(2013) 943 final — 2013/0451 NLE)

ABl. C 226 vom 16.7.2014, p. 68–68 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/68


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation

(COM(2013) 943 final — 2013/0451 NLE)

2014/C 226/13

Der Rat beschloss am 12. Februar 2014, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 31 und 32 des EURATOM-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation

COM(2013) 943 final — 2013/0451 NLE.

Da der Ausschuss sich bereits in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2013 (1) zu dem Inhalt des Vorschlags geäußert hat, beschloss er auf seiner 497. Plenartagung am 25./26. März 2014 (Sitzung vom 25. März) mit 127 Stimmen bei 7 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen, von der Ausarbeitung einer neuen Stellungnahme abzusehen und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in der oben genannten Stellungnahme vertreten hat.

Brüssel, den 25. März 2014

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  EWSA-Stellungnahme im Dossier NAT/621 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation, ABl. 2014/C 67/39, Seite 183, 6. März 2014.


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