This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document C2012/161/07
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.6535 — GLORY/Talaris Topco) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6535 — GLORY/Talaris Topco) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6535 — GLORY/Talaris Topco) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 161 vom 7.6.2012, p. 26–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.6.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 161/26 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6535 — GLORY/Talaris Topco)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 161/07
1. |
Am 30. Mai 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen GLORY Ltd (Japan) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Talaris Topco Ltd (Vereinigtes Königreich). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6535 — GLORY/Talaris Topco per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).