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Document 32011G1220(01)

    Entschließung des Rates über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung

    ABl. C 372 vom 20.12.2011, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 372/1


    Entschließung des Rates über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung

    2011/C 372/01

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

    In der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum wird anerkannt, dass lebenslanges Lernen und die Weiterentwicklung von Qualifikationen Schlüsselelemente der Reaktion auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise und die Alterung der Bevölkerung und für die gesamte Wirtschafts- und Sozialstrategie der Europäischen Union sind.

    Die Krise hat gezeigt, welch bedeutende Rolle die Erwachsenenbildung (1) dabei spielen kann, die Ziele der Strategie „Europa 2020“ zu erreichen, indem sie Erwachsenen — insbesondere den gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern — ermöglicht, ihre Fähigkeit zu verbessern, sich den Veränderungen des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft anzupassen. Erwachsenenbildung bietet Personen, die von Arbeitslosigkeit, Umstrukturierungen und beruflichen Übergängen betroffen sind, Möglichkeiten zur Höherqualifizierung und zur Umschulung; zugleich leistet sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen Eingliederung, zum aktiven Bürgersinn und zur persönlichen Entwicklung.

    UND EINGEDENK

    1.

    der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2008 zur Erwachsenenbildung unter dem Titel „Man lernt nie aus“, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, den Erwerb von Wissen zu fördern und eine Kultur des lebenslangen Lernens zu schaffen, vor allem durch die Umsetzung von Maßnahmen, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern konzipiert wurden, um die Attraktivität, den Zugang und die Wirksamkeit der Erwachsenenbildung zu steigern;

    2.

    der Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2008 (2) zur Erwachsenenbildung, mit denen erstmals gemeinsame Prioritäten festgelegt wurden, die im Erwachsenenbildungssektor verfolgt werden sollten, der Weg für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten geebnet wurde und eine Reihe spezifischer Maßnahmen für den Zeitraum 2008-2010 (nachstehend als „Aktionsplan“ bezeichnet) vorgeschlagen wurde, die auf eine stärkere Beteiligung an der Erwachsenenbildung und eine Verbesserung ihrer Qualität abzielen;

    3.

    der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen, in der die Bedeutung der Beratung als kontinuierlicher Prozess hervorgehoben wurde, der es den Bürgern jeden Alters in jedem Lebensabschnitt ermöglicht, ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen zu erkennen, Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsentscheidungen zu treffen und selbst ihren persönlichen Werdegang zu gestalten, sei es bei der Ausbildung, im Beruf oder in anderen Situationen;

    4.

    der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 (3) zur Festlegung eines strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“), der mit der Strategie „Europa 2020“ vollständig im Einklang steht und dessen vier Ziele — lebenslanges Lernen und Mobilität, Qualität und Effizienz, Gerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt und aktiver Bürgersinn sowie Innovation und Kreativität — für die Erwachsenenbildung gleichermaßen von Bedeutung sind;

    5.

    des Gemeinsamen Fortschrittsberichts 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (4), in dem hervorgehoben wird, dass es in der Erwachsenenbildung auch wichtig ist, das gesamte Spektrum der Schlüsselkompetenzen abzudecken, und in dem darauf hingewiesen wird, dass es eine der größten Herausforderungen ist, dafür zu sorgen, dass allen Lernenden, auch jenen in der Erwachsenenbildung, innovative Methoden zugute kommen;

    6.

    der einschlägigen Leitinitiativen der Strategie „Europa 2020“:

    Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sicherzustellen, dass die Menschen sich die für die Weiterbildung und den Arbeitsmarkt erforderlichen Fertigkeiten auf dem Weg der allgemeinen, beruflichen und höheren Bildung ebenso wie dem der Erwachsenenbildung aneignen;

    die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut, in der die Entwicklung innovativer Bildungsmöglichkeiten für benachteiligte Gruppen angeregt wird, damit Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, in Würde leben und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können;

    die Innovationsunion, mit der Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten gefördert werden, um künftiges Wachstum durch Innovation bei Produkten, Dienstleistungen und Unternehmensmodellen in einem Europa, das sich einer alternden Bevölkerung und starkem Wettbewerbsdruck gegenüber sieht, zu gewährleisten;

    7.

    der Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur sozialen Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung (5), in denen festgehalten wird, dass sich aus einem erweiterten Zugang zur Erwachsenenbildung neue Möglichkeiten für aktive Eingliederung und verstärkte soziale Beteiligung ergeben können;

    8.

    des Beschlusses des Rates vom 21. Oktober 2010 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (6), mit dem wirksame Anreize zum lebenslangen Lernen für Menschen mit und ohne Beschäftigung gefördert werden sollen, „so dass gewährleistet ist, dass jeder Erwachsene Möglichkeiten zur Umschulung oder Höherqualifizierung erhält“;

    9.

    der Schlussfolgerungen des Rates vom 18./19. November 2010 über die verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (7), mit denen Einzelpersonen aktiv darin bestärkt werden, mehr an der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, und in denen zu verstärkten Investitionen in die Entwicklung der Humanressourcen, firmeninterne Schulungen und arbeitsorientiertes Lernen und zur engeren Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Arbeitgebern, insbesondere bei der Ausbildung von gering qualifizierten Arbeitnehmern, aufgerufen wird —

    BEGRÜSST, DASS

    die Arbeiten in allen prioritären Bereichen des Aktionsplans 2008-2010 begonnen haben, wenn auch mit unterschiedlichem Tempo in den einzelnen Ländern:

    Reformen der Erwachsenenbildung sind zunehmend in Gesamtentwicklungen der allgemeinen und beruflichen Bildung verankert, namentlich der Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen und der Strategien im Bereich des lebenslangen Lernens.

    In der Erwachsenenbildung ist die Qualitätssicherung zu einer wichtigen Frage geworden, und es werden Schritte zur Entwicklung des beruflichen Profils und der Ausbildung von Fachkräften für Erwachsenenbildung, der Zulassung von Anbietern in diesem Bereich und der Verbesserung von Beratungsleistungen für Erwachsene unternommen.

    Initiativen und Lernmöglichkeiten werden zunehmend auf Personen der niedrigsten Qualifikationsstufe ausgerichtet, damit sie sich besser in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft integrieren können.

    Nicht formales und informelles Lernen, die in der Erwachsenenbildung einen großen Raum einnehmen, werden zunehmend anerkannt und validiert, die Validierungsmöglichkeiten jedoch noch immer zu wenig wahrgenommen.

    In Bezug auf eine bessere Überwachung des Erwachsenenbildungssektors ist ein Anfang gemacht worden;

    STELLT GLEICHWOHL FOLGENDES FEST:

    Um sowohl den kurz- als auch den langfristigen Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu begegnen, müssen Erwachsene ihre persönlichen und beruflichen Fertigkeiten und Kompetenzen regelmäßig weiterentwickeln. Angesichts der derzeitigen instabilen Lage des Arbeitsmarktes und der Notwendigkeit, das Risiko sozialer Ausgrenzung zu verringern, gilt dies insbesondere für die Geringqualifizierten. Indessen können alle Erwachsenen — auch die Hochqualifizierten — vom lebenslangen Lernen beträchtlich profitieren.

    Es besteht jedoch ein wachsender Konsens darüber, dass die Erwachsenenbildung gegenwärtig das schwächste Glied in der Entwicklung nationaler Systeme des lebenslangen Lebens darstellt. Die Beteiligung an der Erwachsenenbildung ist weiterhin rückläufig und ging von 9,8 % der Bevölkerung in der Altersgruppe von 25 bis 64 Jahren im Jahre 2005 auf nur 9,1 % im Jahre 2010 zurück; somit wird es noch schwieriger sein, das höher gesteckte Ziel von 15 % Beteiligung bis 2020 im Rahmen von „ET 2020“ zu erreichen. Hindernissen wie einer geringen Motivation und dem Mangel an Betreuungsmöglichkeiten, die Frauen und Männern dabei helfen würden, ihre Verantwortung im Berufs- und im Privatleben besser mit einer Lerntätigkeit in Einklang zu bringen, ist daher Rechnung zu tragen.

    Wie in anderen Sektoren sollte sich die Politik der Erwachsenenbildung auf die Lernergebnisse konzentrieren, bei denen der selbständig Lernende im Mittelpunkt steht, unabhängig davon, wo er lernt — bei der Arbeit, daheim, in der Gemeinde vor Ort, im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten oder in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen — und es sollte ein facettenreiches Modell der hierfür erforderlichen Entscheidungsstrukturen entwickelt werden.

    Damit der Erwachsenenbildungssektor seinen Beitrag zur Stützung der Strategie „Europa 2020“ leisten kann, bleibt noch viel mehr zu tun in Bezug auf wirksame und effiziente Finanzierungsmöglichkeiten, auf Möglichkeiten für eine zweite Chance und den Erwerb von Grundfertigkeiten wie Lesen und Rechnen, aber auch IKT-Fertigkeiten, auf zielgruppenorientiertes Lernen für Migranten, Schulabbrecher und Jugendliche, die sich weder in der Schul- oder Berufsausbildung noch in fester Anstellung befinden sowie für Menschen mit Behinderungen und ältere Erwachsene und auf die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft.

    Bei der Umsetzung des Aktionsplans hat sich auch gezeigt, wie schwierig es angesichts fehlender statistischer Daten und Evaluierungen der politischen Maßnahmen ist, den Erwachsenenbildungssektor angemessen zu beobachten. Auf fundierten Grundlagen beruhende Politikgestaltung im Erwachsenenbildungsbereich erfordert umfassende und vergleichbare Daten über alle Schlüsselaspekte der Erwachsenenbildung, effiziente Überwachungssysteme, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen sowie hochwertige Forschungsaktivitäten;

    IST FOLGENDER AUFFASSUNG:

    Lebenslanges Lernen beginnt im Vorschulalter und reicht bis ins Rentenalter (8). Die Erwachsenenbildung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des Kontinuums lebenslangen Lernens und umfasst das gesamte Spektrum formalen, nicht formalen und informellen Lernens Erwachsener im Rahmen der allgemeinen und der beruflichen Bildung nach Abschluss ihrer ursprünglichen allgemeinen und beruflichen Bildung.

    Um an die Errungenschaften des Aktionsplans 2008-2010 anzuknüpfen und dabei die bestehenden politischen Initiativen in den Bereichen Schulbildung, Hochschulbildung (Bologna-Prozess) und berufliche Bildung (Kopenhagen-Prozess) zu vervollständigen, bedarf es einer erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung mit dem Ziel, allen Erwachsenen zu ermöglichen, ihre Fertigkeiten und Kompetenzen ihr ganzes Leben lang weiterzuentwickeln und zu verbessern.

    Die Erwachsenenbildung kann beträchtlich zum Erreichen der Ziele der Strategie „Europa 2020“ beitragen, den Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger auf unter 10 % zu senken. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher der Verbesserung der Angebote für die große Zahl gering qualifizierter Europäer gelten, auf die die Strategie „Europa 2020“ ausgerichtet ist, wobei mit Lesen, Rechnen und Maßnahmen der „zweiten Chance“ als Vorstufe zu einer Höherqualifizierung für einen Arbeitsplatz und das praktische Leben im Allgemeinen begonnen werden sollte. Der Erwerb von Grundfertigkeiten als Grundlage für die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (9), die Bewältigung des Problems des Schulabbruchs (10) sowie von Fragen wie Ausbildung und soziale Eingliederung von Migranten, Roma und benachteiligten Gruppen verlangen eine konzertierte Aktion in der Schul- und in der Erwachsenenbildung.

    Zugleich sollte der erhebliche Beitrag anerkannt und gefördert werden, den die Erwachsenenbildung zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten kann, indem sie Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität, Innovation und Unternehmergeist fördert.

    Vor diesem Hintergrund müssen auch die Bemühungen erheblich intensiviert werden, gemäß der Strategie „Europa 2020“ sicherzustellen, dass 40 % der jungen Menschen eine Hochschulausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung abschließen. Das Erreichen dieses Ziels würde zur Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft beitragen, die sich auf Wissen und Innovation stützt und ihre Ressourcen und ihr Humankapital in vollem Maße nutzt;

    FORDERT DAHER DAZU AUF,

    eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung festzulegen, die die Arbeiten im Erwachsenenbildungsbereich im Hinblick auf die vier vom Rat im Strategierahmen „ET 2020“ festgelegten strategischen Ziele fortsetzt, ergänzt und konsolidiert. Obwohl sie an erster Stelle auf den Zeitraum 2012-2014 ausgerichtet sein sollte (siehe Anlage), muss diese Agenda im Rahmen einer längerfristigen Vision der Erwachsenenbildung — im Zeitraum bis 2020 — gesehen werden, die dem Sektor insgesamt ein schärferes Profil verleiht und insbesondere darauf abstellt,

    i)

    die Möglichkeiten für Erwachsene zu verbessern, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer persönlichen und familiären Situation in allen Lebensabschnitten Zugang zu hochwertigen Lernmöglichkeiten zu erhalten, um somit ihre persönliche und berufliche Entwicklung, Teilhabe, Anpassungsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und aktive gesellschaftliche Beteiligung zu fördern;

    ii)

    einen neuen Ansatz für die Erwachsenenbildung und die berufliche Weiterbildung auszuarbeiten, in dem die Lernergebnisse und die Verantwortung und Autonomie des Lernenden im Mittelpunkt stehen;

    iii)

    Erwachsene stärker dafür zu sensibilisieren, dass Lernen eine lebenslange Aufgabe ist, die sie in ihrem Leben in regelmäßigen Abständen und insbesondere bei Arbeitslosigkeit oder beruflichen Übergängen zu bewältigen haben;

    iv)

    die Entwicklung wirksamer Systeme der lebenslangen Bildungsberatung sowie integrierter Systeme zur Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens zu fördern;

    v)

    sicherzustellen, dass eine umfassende und hochwertige formale und nicht formale Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung angeboten wird, die auf den Erwerb von Schlüsselkompetenzen ausgerichtet ist oder zu Qualifikationen auf allen Stufen des Europäischen Qualifikationsrahmens führt, und zwar mit Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner sowie der lokalen Behörden;

    vi)

    für flexible Regelungen zu sorgen, die den unterschiedlichen Ausbildungserfordernissen von Erwachsenen angepasst sind, einschließlich firmeninterner Schulungen und arbeitsplatzgestützten Lernens;

    vii)

    Arbeitgeber stärker dafür zu sensibilisieren, dass die Erwachsenenbildung dazu beiträgt, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität, Innovation und unternehmerisches Denken zu fördern, und dass sie eine wichtige Rolle für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktmobilität ihrer Beschäftigten spielt;

    viii)

    die Hochschuleinrichtungen zu bestärken, weniger traditionelle Gruppen von Lernenden wie beispielsweise Erwachsene anzusprechen, um auf diese Weise gesellschaftliche Verantwortung und eine größere Offenheit für die Gemeinschaft im Allgemeinen unter Beweis zu stellen und auf die demografischen Herausforderungen einzugehen und den Anforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden;

    ix)

    die Rolle der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft bei der Formulierung von Fortbildungsbedarf und Entwicklung von Lernchancen für Erwachsene zu fördern und die Einbeziehung der zentralen, regionalen und kommunalen Behörden zu optimieren;

    x)

    auf der Grundlage gemeinsamer Verantwortlichkeiten und eines starken Engagements der öffentlichen Hand eine ausgewogene Zuweisung von Bildungs- und Ausbildungsressourcen im gesamten Lebenszyklus zu fördern, insbesondere hinsichtlich einer zweiten Chance und der Entwicklung von Grundfertigkeiten;

    xi)

    die Sozialpartner zu beteiligen und sie für die Vorteile zu sensibilisieren, die arbeitsplatzgestütztes Lernen, einschließlich des Erwerbs von Grundfertigkeiten, auch für sie selbst hat;

    xii)

    umfassende Lernangebote für ältere Menschen vorzusehen, damit sie aktiv, selbständig und gesund alt werden können, und dabei ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihr soziales und kulturelles Kapital für die Gesellschaft im Allgemeinen zu nutzen;

    xiii)

    ein festes Engagement für die Förderung der Erwachsenenbildung einzugehen, um eine größere Solidarität zwischen den verschiedenen Altersgruppen (beispielsweise durch einen „Generationenpakt“) und zwischen Kulturen und Völkern unterschiedlicher Herkunft fördern.

    ERSUCHT DEMENTSPRECHEND DIE MITGLIEDSTAATEN,

    1.

    sich in ihren Bemühungen für den Zeitraum 2012-2014 auf die im Anhang aufgeführten Prioritäten zu konzentrieren und somit im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten und Rechtsvorschriften zur Umsetzung der vier Prioritäten des Strategierahmens „ET 2020“ beizutragen;

    2.

    effektive Kontakte zu den zuständigen Ministerien und Beteiligten, den Sozialpartnern, Unternehmen, einschlägigen Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft im Hinblick darauf zu gewährleisten, die Kohärenz politischer Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung und sozioökonomischer politischer Maßnahmen im weiteren Sinne zu verbessern.

    3.

    im Hinblick auf eine erfolgreiche Umsetzung der obengenannten prioritären Bereiche auf Ebene der Europäischen Union aktiv zusammenzuarbeiten, und zwar durch

    i)

    umfassende Nutzung der auf Unionsebene vereinbarten Instrumente des lebenslangen Lernens, um die Beteiligung von Erwachsenen an Bildungsmaßnahmen zu fördern;

    ii)

    die Nutzung der Möglichkeiten des Programms für lebenslanges Lernen, insbesondere im Rahmen von Leonardo da Vinci und Grundtvig, und ab 2014 seines Nachfolgeprogramms sowie der Europäischen Strukturfonds und weiterer geeigneter Instrumente, um Förderinitiativen zu kofinanzieren;

    iii)

    die Nutzung der offenen Koordinierungsmethode, um — mit Unterstützung der Kommission und durch die einschlägigen europäischen Netze — das gegenseitige Lernen und den Austausch bewährter Praktiken und Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung zu fördern;

    iv)

    Benennung einer nationalen Kontaktstelle, um die Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bei der Ausführung der Agenda für die Erwachsenenbildung zu erleichtern.

    UND FORDERT DIE KOMMISSION AUF,

    bei der Ausarbeitung und Durchführung der vorstehend erläuterten erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung — konkret der Ausführung der in Anhang I dargelegten Prioritäten im Zeitraum 2012-2014 — mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sie dabei zu unterstützen und insbesondere

    i)

    für Komplementarität und Kohärenz der politischen Initiativen zu sorgen, die im Einklang mit dieser Entschließung und im Rahmen anderer einschlägiger Prozesse innerhalb des Strategierahmens „ET 2020“, des Kopenhagen-Prozesses, des Bologna-Prozesses und der Modernisierungsagenda der EU für das Hochschulwesen ergriffen werden, sowie von Initiativen beispielsweise auf dem Gebiet der Alphabetisierung und des Schulabbruchs, die einen konzertierten Ansatz unter Einbeziehung der Schul- und Erwachsenenbildung verlangen, und die Erwachsenenbildungsdimension innerhalb der einzelnen Prozesse zu fördern;

    ii)

    einen ständigen und engen Dialog mit den von den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmenden Ländern benannten nationalen Kontaktstellen auf den Weg zu bringen;

    iii)

    die Mitgliedstaaten und die Organisationen, die die Erwachsenenbildung unterstützen, in die Lage zu versetzen, Informationen über ihre Strategien und Praktiken und deren Bewertung auszutauschen, und zwar durch Organisation kollegialer Lerntätigkeiten und gegenseitiger Beurteilungen, Konferenzen, Workshops und andere geeignete Instrumente, und — im Rahmen der verfügbaren Ressourcen — die Erhebung von Daten zur Erwachsenenbildung als Teil des für 2013 vorgesehenen aktualisierten kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks zu verbessern;

    iv)

    das Wissen über die Erwachsenenbildung in Europa zu verbessern, indem Studien in Auftrag gegeben werden und die Kapazitäten bestehender und für die Untersuchung von Erwachsenenbildungsfragen relevanter Forschungsinstrumente gestärkt werden, unter anderem durch Zusammenarbeit mit Eurydice und Cedefop und anderen einschlägigen Institutionen unter optimaler Nutzung ihrer Informations- und Forschungskapazitäten;

    v)

    die Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen wie der OECD (insbesondere durch Auswertung der Ergebnisse des Programms „Programme for the International Assessment of Adult Competences“ — PIAAC), den VN (insbesondere der UNESCO) und dem Europarat sowie mit einschlägigen regionalen und weltweiten Initiativen wie dem Netzwerk Europa-Asien für lebenslanges Lernen (ASEM) auszuweiten und zu intensivieren;

    vi)

    die auf europäischer Ebene verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung der Umsetzung dieser Agenda für Erwachsenenbildung einzusetzen;

    vii)

    im Rahmen des Gemeinsamen Fortschrittsberichts zu „ET 2020“ über die Umsetzung der Agenda Bericht zu erstatten.


    (1)  In diesem Text umfasst der Begriff „Erwachsenenbildung“ das gesamte Spektrum formalen, nicht formalen und informellen Lernens Erwachsener im allgemeinen wie im beruflichen Bildungsbereich nach Abschluss ihrer ursprünglichen allgemeinen und beruflichen Bildung.

    (2)  ABl. C 140 vom 6.6.2008, S. 10.

    (3)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

    (4)  ABl. C 117 vom 6.5.2010, S. 1.

    (5)  ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 2-7.

    (6)  ABl. L 308 vom 24.11.2010, S. 46-51.

    (7)  ABl. C 324 vom 1.12.2010, S. 5-15.

    (8)  Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebenslangen Lernen (ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1).

    (9)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10-18.

    (10)  Wie in der Empfehlung des Rates vom Juni 2011 (ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1-6) betont wurde.


    ANHANG

    EUROPÄISCHE AGENDA FÜR DIE ERWACHSENENBILDUNG

    Prioritäre Bereiche für den Zeitraum 2012-2014

    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in den einzelnen Mitgliedstaaten und im Einklang mit den einzelstaatlichen Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, sich — gegebenenfalls mit Unterstützung der Kommission — bei den nachstehend erläuterten Bereichen auf die speziell für ihren Bedarf wesentlichsten Punkte zu konzentrieren.

    1.   Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität

    Um die Teilnahme von Erwachsenen am lebenslangen Lernen zu verstärken und auszuweiten und somit dem vereinbarten EU-Ziel einer Teilnahme von 15 % der Erwachsenen an Lerntätigkeiten zu entsprechen und dazu beizutragen, dass der Anteil junger Erwachsener mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss auf 40 % ansteigt, werden die Mitgliedstaaten ersucht, sich insbesondere auf folgende Aspekte zu konzentrieren:

    Stimulierung der Nachfrage nach und Entwicklung von umfassenden und leicht zugänglichen Informations- und Orientierungssystemen, flankiert von effizienten Aufklärungsstrategien, mit denen potenzielle Lernende sensibilisiert und motiviert werden sollen, insbesondere in Bezug auf benachteiligte Gruppen, Schulabbrecher, Jugendliche, die sich weder in der Schul- oder Berufsausbildung noch in fester Anstellung befinden, gering qualifizierte Erwachsene, insbesondere solche mit Lese- und Rechtschreibschwächen, und verbunden mit Aussichten auf eine zweite Chance, welche zu einem gemäß dem Europäischen Qualifikationsrahmen anerkannten Qualifikationsniveau führt.

    Förderung des Engagements der Arbeitgeber in Bezug auf arbeitsplatzgestütztes Lernen im Hinblick darauf, sowohl arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten als auch umfassendere Fertigkeiten auszubauen, auch durch flexiblere Arbeitszeitregelungen.

    Förderung flexibler Lernwege für Erwachsene einschließlich eines breiteren Zugangs zur Hochschulbildung für Personen, die nicht über eine der klassischen Zugangsqualifikationen verfügen, und Diversifizierung der von den Hochschuleinrichtungen angebotenen Erwachsenenbildungsmöglichkeiten.

    Einrichtung voll funktionstüchtiger Systeme zur Validierung des nicht formalen und informellen Lernens und Förderung der Inanspruchnahme dieser Systeme durch Erwachsene aller Altersstufen und auf allen Qualifikationsniveaus sowie durch Unternehmen und sonstige Organisationen.

    2.   Verbesserung der Qualität und Effizienz in Bildung und Ausbildung

    Um einen starken Erwachsenenbildungssektor aufzubauen, werden die Mitgliedstaaten ersucht, sich insbesondere auf folgende Aspekte zu konzentrieren:

    Entwicklung von Qualitätssicherung für Anbieter von Erwachsenenbildung, beispielsweise durch Akkreditierungsregelungen unter Berücksichtigung von bereits in anderen Sektoren bestehenden Qualitätsrahmen/-standards.

    Verbesserung der Qualität des Erwachsenenbildungspersonals, beispielsweise durch Festlegung von Kompetenzprofilen, Einrichtung effizienter Systeme für die berufliche Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung sowie Erleichterung der Mobilität von Lehrern, Ausbildern und sonstigem Erwachsenenbildungspersonal.

    Gewährleistung eines tragfähigen und transparenten Finanzierungssystems für die Erwachsenenbildung auf der Grundlage gemeinsamer Verantwortung mit einem starken Engagement der öffentlichen Hand für diesen Sektor und einer Unterstützung für die Personen, die einen solchen Bildungsgang nicht bezahlen können, einer ausgewogenen Verteilung der Mittel über das gesamte Kontinuum des lebenslangen Lernens, eines angemessenen Finanzierungsbeitrags aller Beteiligten und der Ermittlung innovativer Mittel für eine wirksamere und effizientere Finanzierung.

    Entwicklung von Mechanismen, die gewährleisten, dass das Bildungsangebot den Erfordernissen des Arbeitsmarkts besser entspricht und dass es Möglichkeiten zum Erwerb von Qualifikationen und zur Entwicklung neuer Fertigkeiten bietet, die es den Betroffenen in verstärktem Maße ermöglichen, sich den neuen Anforderungen eines sich wandelnden Umfelds anzupassen.

    Intensivierung der Zusammenarbeit und Partnerschaft aller Beteiligten, die für die Erwachsenenbildung relevant sind, namentlich der Behörden, der verschiedenen Anbieter von Erwachsenenbildungsmöglichkeiten, der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft, und zwar insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene im Rahmen der Entwicklung von „lernenden Regionen“ und lokalen Bildungszentren.

    3.   Förderung der Chancengleichheit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns durch die Erwachsenenbildung

    Damit der Erwachsenenbildungssektor in die Lage versetzt wird, für stärkeren sozialen Zusammenhalt zu sorgen und den Personen, die dies benötigen, eine zweite Chance zur beruflichen und privaten Entfaltung zu geben sowie einen Beitrag zur Senkung des Anteils frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger auf unter 10 % zu leisten, werden die Mitgliedstaaten ersucht, sich auf folgende Aspekte zu konzentrieren:

    Verbesserung von Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten bei Erwachsenen, Entwicklung von IKT-Kenntnissen und Schaffung von Möglichkeiten, die es Erwachsenen gestatten, die Grundfertigkeiten und Bildungsformen zu erwerben, die für eine aktive Beteiligung an der modernen Gesellschaft unerlässlich sind (wie wirtschaftliche und finanzielle Kenntnisse, Bürgersinn, kulturelles, politisches und ökologisches Bewusstsein, Gesundheitserziehung, Verbraucher- und Medienbewusstsein).

    Erweiterung des Erwachsenenbildungsangebots und Förderung der Teilnahme daran als Mittel zur Stärkung der sozialen Eingliederung und der aktiven Beteiligung an der Gemeinschaft und der Gesellschaft und zur Verbesserung des Zugangs von Migranten, Roma und benachteiligten Gruppen zur Erwachsenenbildung, sowie Bildungsangebote für Flüchtlinge und Asylbewerber, gegebenenfalls einschließlich des Erlernens der Sprache bzw. der Sprachen des Aufnahmelands.

    Verbesserung des Bildungsangebots für ältere Erwachsene im Rahmen des aktiven Alterns, einschließlich Freiwilligentätigkeiten und der Förderung innovativer Formen des intergenerationellen Lernens und Initiativen zur Nutzung des Wissens, der Fertigkeiten und der Kompetenzen älterer Menschen zum Vorteil der Gesellschaft insgesamt.

    Berücksichtigung des Bildungsbedarfs von Menschen mit Behinderung und von Personen in speziellen Situationen, in denen sie von der Bildung ausgeschlossen sind, wie Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Haftanstalten, und angemessene Begleitung für diese Personengruppen.

    4.   Stärkung der Kreativität und Innovationskraft von Erwachsenen und ihres Lernumfelds

    Um neue Pädagogikkonzepte und kreative Lernumfelder in der Erwachsenenbildung zu entwickeln und um sie als Mittel zur Stärkung der Kreativ- und Innovationsfähigkeit der Bürger zu fördern, werden die Mitgliedstaaten ersucht, sich insbesondere auf folgende Aspekte zu konzentrieren:

    Förderung des Erwerbs bereichsübergreifender Schlüsselkompetenzen wie Lernkompetenz, Initiativgeist und unternehmerisches Denken sowie Kulturbewusstsein und kultureller Ausdruck, insbesondere durch Anwendung des Europäischen Bezugsrahmens zu Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenbildungssektor.

    Stärkung der Rolle von Kultureinrichtungen (wie Museen, Bibliotheken usw.), der Zivilgesellschaft, von Sporteinrichtungen und anderen Stellen als kreatives und innovatives Umfeld für nicht formale und informelle Erwachsenenbildung.

    Bessere Nutzung von IKT im Rahmen der Erwachsenenbildung als Mittel, den Zugang zum Angebot auszuweiten und dessen Qualität zu verbessern, beispielsweise durch Ausschöpfung neuer Möglichkeiten des Fernunterrichts und die Einrichtung von E-Learning-Instrumenten und -Plattformen, um neue Zielgruppen zu erreichen, insbesondere jene mit einem speziellen Bedarf und jene, die in abgelegenen Regionen leben.

    Um die vorgenannten prioritären Bereiche im Einklang mit den vier strategischen Zielen des „ET 2020“-Rahmens zu unterstützen, werden die Mitgliedstaaten ferner ersucht, einen Beitrag zur Verbesserung der Erhebung, Vergleichbarkeit und Analyse von Informationen und Daten über die Erwachsenenbildung auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu leisten:

    5.   Verbesserung der Wissensbasis über die Erwachsenenbildung und der Überwachung des Erwachsenenbildungssektors

    Die Mitgliedstaaten werden ersucht, sich insbesondere auf Folgendes zu konzentrieren:

    Aktive Beteiligung an und Umsetzung von Kernbotschaften, die sich aus bedeutenden internationalen Untersuchungen ergeben, und von Studien wie der Erhebung über die Erwachsenenbildung (AES), der Erhebung über berufliche Weiterbildung (CUTS) und dem „Programme for the International Assessment of Adult Competencies (PIAAC)“.

    Intensivierung der Bemühungen um die Erhebung von Ausgangsdaten in ausreichendem Umfang, beispielsweise über Beteiligung, Anbieter, Finanzierung, Ergebnisse und weitere Vorteile der Erwachsenenbildung für die Erwachsenen und die Gesellschaft und Ausweitung des Datenbereichs auf die Altersgruppe der über 64-Jährigen angesichts der Verlängerung des Berufslebens.

    Stärkung der Überwachung und der Abschätzung der Folgen der Entwicklung und der Leistungen des Erwachsenenbildungssektors auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, soweit möglich unter intensiverer Nutzung vorhandener Instrumente.

    Intensivierung der Untersuchung und eingehenden Prüfung von Fragen im Zusammenhang mit der Erwachsenenbildung, Ausweitung des Forschungsgebiets auf neue Themen und Stimulierung einer verstärkt interdisziplinären und prospektiven Analyse.

    Berichterstattung über die politischen Strategien im Erwachsenenbildungsbereich als Teil des Gemeinsamen Fortschrittsberichts zu „ET 2020“.


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