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Document 62011FN0055

    Rechtssache F-55/11: Klage, eingereicht am 9. Mai 2011 — ZZ/Kommission

    ABl. C 252 vom 27.8.2011, p. 56–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.8.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 252/56


    Klage, eingereicht am 9. Mai 2011 — ZZ/Kommission

    (Rechtssache F-55/11)

    2011/C 252/125

    Verfahrenssprache: Griechisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die dem Kläger gewährte Erziehungszulage herabzusetzen, weil sein Sohn eine finanzielle Unterstützung eines Mitgliedstaats in der Form eines Stipendiums und eines Darlehens erhält

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung, die ihm gezahlte „Erziehungszulage“ herabzusetzen, aufzuheben;

    die Entscheidung über den sich aus seiner Gehaltsmitteilung für Oktober 2010 ergebenden rückwirkenden Abzug in Höhe von 939,96 Euro aufzuheben;

    die Entscheidung über den sich aus seiner Gehaltsmitteilung für November 2010 ergebenden rückwirkenden Abzug in Höhe von 939,96 Euro aufzuheben;

    die Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 2011 über die ausdrückliche Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

    ihm die abgezogenen Beträge zuzüglich Zinsen zuzusprechen;

    der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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