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Document 62010FB0075
Case F-75/10: Order of the Civil Service Tribunal (Third Chamber) of 27 June 2011 — Scheefer v Parliament (Staff case — Temporary staff — Renewal of a fixed-term contract — No need to adjudicate)
Rechtssache F-75/10: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 27. Juni 2011 — Scheefer/Parlament (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Verlängerung eines befristeten Vertrags — Erledigung der Hauptsache)
Rechtssache F-75/10: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 27. Juni 2011 — Scheefer/Parlament (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Verlängerung eines befristeten Vertrags — Erledigung der Hauptsache)
ABl. C 252 vom 27.8.2011, p. 53–53
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.8.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 252/53 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 27. Juni 2011 — Scheefer/Parlament
(Rechtssache F-75/10) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Verlängerung eines befristeten Vertrags - Erledigung der Hauptsache)
2011/C 252/115
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Séverine Scheefer (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. L'Hote-Tissier, R. Adam und P. Ketter)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: R. Ignătescu und S. Alves)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidungen, mit denen der Beklagte es abgelehnt hat, eine mit Gründen versehene Entscheidung über die rechtliche Stellung der Klägerin zu erlassen, und sich letztlich geweigert hat, ihren Vertrag als Bedienstete auf Zeit als Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Dauer gemäß Art. 8 Abs. 1 der BSB zu qualifizieren, sowie auf Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Rechtssache F-75/10, Scheefer/Parlament, ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt zur Tragung der Kosten von Frau Scheefer. |
(1) ABl. C 301 vom 6.11.2010, S. 64.