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Document 62007FA0119

Rechtssache F-119/07: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Februar 2011 — Strack/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Mediationsverfahren — Beschwerende Maßnahme — Art. 73 des Statuts — Konsolidierung — Vorschuss)

ABl. C 252 vom 27.8.2011, p. 48–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 252/48


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Februar 2011 — Strack/Kommission

(Rechtssache F-119/07) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Mediationsverfahren - Beschwerende Maßnahme - Art. 73 des Statuts - Konsolidierung - Vorschuss)

2011/C 252/101

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Guido Strack (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung mehrerer Entscheidungen der Kommission, mit denen die Anträge des Klägers auf Durchführung eines Mediationsverfahrens, auf unverzügliche Intervention und auf Ergreifung von Maßnahmen zur Konfliktlösung sowie auf Zahlung eines Vorschusses nach Art. 19 Abs. 4 der Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten abgelehnt wurden, und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

1.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2007, mit der abgelehnt wurde, Herrn Strack einen Vorschuss im Sinne von Art. 19 Abs. 4 der Gemeinsamen Regelung zu zahlen, wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Herrn Strack entstandenen Kosten.

4.

Herr Strack trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 183 vom 19.7.2008, S. 32.


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