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Dokument 52009XC0701(03)

    Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 149 vom 1.7.2009, lk 7—10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.7.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 149/7


    Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2009/C 149/06

    Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

    X 24/08

    Mitgliedstaat

    Bundesrepublik Deutschland

    Mitgliedstaat Referenz-Nummer

    Region

    Name der Region

    (NUTS (1))

    Land Hessen, NUTS 1

    Förderstatus (2)

    Mischgebiet

    Bewilligungsbehörde

    Name

    Investitionsbank Hessen

    Anschrift

    Schumannstr. 4-6

    60325 Frankfurt am Main

    DEUTSCHLAND

    Website

    http://www.ibh-hessen.de

    Name der Beihilfemaßnahme

    Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen)

    Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

    (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

    Richtlinie Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen sowie Ergänzendes Merkblatt zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen

    Keine Richtlinie des Landes, Fundstelle im Internet (s.u.)

    Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

    http://www.ibh-hessen.de/Kredite_GUW.cfm

    Art der Maßnahme

    Regelung

    Ja

    Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

     

    Beihilfenummer der Kommission

    Verlängerung

    XS 24/02

    Änderung

    Ja

    Laufzeit (3)

    Regelung

    vom 1.10.2008 bis- zum 31.12.2013

    Betroffene Wirtschaftszweige

    Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

    Ja

    Art des Beihilfeempfängers

    KMU

    Ja

    Mittelausstattung

    Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (4)

    Kreditvolumen ca. 140 Mio. EUR p.a., für Zinszuschuss ca. 0,4 Mio. EUR p.a.

    Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

    Zinszuschuss

    Ja

    Darlehen

    Ja

    Sonstiges (bitte angeben)

    Darlehen mit Zinsvergünstigung

    Allgemeine Ziele

    Ziele

    Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

    KMU-Aufschläge in %

    KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15)

    Ja. Es werden lediglich Investitionsbeihilfen gewährt.

    10/20 %

     


    Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

    X 27/08

    Mitgliedstaat

    Bundesrepublik Deutschland

    Mitgliedstaat Referenz-Nummer

    Region

    Name der Region

    (NUTS (5))

    Land Hessen, NUTS 1

    Förderstatus (6)

    Nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete

    Bewilligungsbehörde

    Name

    1.

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

    2.

    Investitionsbank Hessen Niederlassung Kassel

    Anschrift

    1.

    Kaiser-Friedrich-Ring 75

    65185 Wiesbaden

    DEUTSCHLAND

    2.

    Kurfürstenstr. 7

    34117 Kassel

    DEUTSCHLAND

    Website

    1.

    www.wirtschaft.hessen.de

    2.

    www.ibh-hessen.de

    Name der Beihilfemaßnahme

    Förderung der regionalen Entwicklung

    - betriebliche Investitionen -

    Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

    (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

    Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung

    (Staatsanzeiger 23/2008 vom 2. Juni 2008, S. 1450)

    Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

    http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=46532f7c02f1b0545d1b707d83412db3

    Art der Maßnahme

    Regelung

    Ja

    Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

     

    Beihilfenummer der Kommission

    Änderung

    XS 14/02

    Laufzeit (7)

    Regelung

    vom 1.4.2008 bis zum 31.12.2012

    Betroffene Wirtschaftszweige

    Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

    Ja

    Art des Beihilfeempfängers

    KMU

    Ja

    Großunternehmen

    Nein

    Mittelausstattung

    Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (8)

    EUR 20,9 Mio.

    Beihilfeinstrumente(Artikel 5)

    Zuschuss

    Ja

    Darlehen

    Ja

    Sonstiges (bitte angeben)

    Darlehen mit Zinsvergünstigung

    Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

    Aktenzeichen: CCI2007 DE 16 2 PO 005

    Höhe des Gemein-schaftsbeitrags

    EUR 5,0 Mio.

    Allgemeine Ziele

    Ziele

    Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

    KMU-Aufschläge in %

    KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15)

    Ja. Es werden lediglich Investitionsbeihilfen gewährt.

    10/20 %

     


    Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

    X 127/08

    Mitgliedstaat

    Deutschland

    Mitgliedstaat Referenz-Nummer

    Region

    Name der Region

    (NUTS (9))

    Bayern

    Förderstatus (10)

    Bewilligungsbehörde

    Zentrum Bayern Familie und Soziales

     

    Hegelstraße 2

    95447 Bayreuth

    DEUTSCHLAND

     

    http://www.zbfs.bayern.de

     

    Name der Beihilfemaßnahme

    Die Einzelbeihilfen für Förderungen nach der anliegenden Maßnahmebeschreibung (Programmregelung) werden auf Grundlage von Zuwendungsbescheiden gewährt. In die Zuwendungsbescheide wird jeweils ein Hinweis auf die VO (EG) Nr. 800/2008 und die diesbezügliche Freistellung aufgenommen. Die Namen der Begünstigten stehen noch nicht fest.

    Spezifisches Ziel A1 Erhöhung des Qualifikationsniveaus von Beschäftigten und Unternehmen

    Aktion 1 Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten insb. KMU, Unterstützung der Anpassung

    Aktion 2 Berufliche Weiterbildung von Wirtschaftsclustern

    Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

    (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

    Operationelles Programm: Zukunft in Bayern, Europäischer Sozialfonds, Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Bayern 2007-2013;

    Haushaltsordnung des Freistaates Bayern – Bayerische Haushaltsordnung - BayHO - (BayRS 630-1-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl S. 139) Fundstelle: BayRS IV, S. 664

    Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

    http://www.stmas.bayern.de/arbeit/esf2007-2013/programm07-13.pdf

    Art der Maßnahme

    Regelung

    Ja

    Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

    Änderung

    XT 102/08

    Laufzeit (11)

    Regelung

    vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013

    Betroffene Wirtschaftszweige

    Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

    ja

    Art des Beihilfeempfängers

    KMU

    Ja, überwiegend

    Großunternehmen

    ja

    Mittelausstattung

    Nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung (12)

    EUR 0,3 (in Mio.)

    Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

    Zuschuss

    ja

    Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

    Aktenzeichen: ESF CCI:2007DE052PO002

    Höhe des Gemein-schaftsbeitrags

    EUR 5 (in Mio.) p.a.

    Allgemeine Ziele

    Ziele

    Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

    KMU-Aufschläge in %

    Ausbildungsbeihilfen (Art. 38-39)

    Spezifische Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs. 1) nein

    0 %

     

    Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs.) ja

    45 %

     


    (1)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

    (2)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

    (3)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

    (4)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.

    (5)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

    (6)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

    (7)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

    (8)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.

    (9)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

    (10)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

    (11)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

    (12)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.


    Üles