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Document 52009XC0512(04)
Publication of an application pursuant to Article 6(2) of Council Regulation (EC) No 510/2006 on the protection of geographical indications and designations of origin for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 108 vom 12.5.2009, p. 15–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 108/15 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2009/C 108/10
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) des Rates Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) NR. 510/2006 DES RATES
„FORMAGGIO DI FOSSA DI SOGLIANO“
EG-Nr.: IT-PDO-0005-0580-22.12.2006
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Name:
„Formaggio di Fossa di Sogliano“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Italien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses odes des Lebensmittels:
3.1. Erzeugnisart (gemäß Anhang II):
Klasse 1.3. |
Käse |
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens weist „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. folgende Eigenschaften auf. Die äußere Oberfläche des Endproduktes ist von elfenbeinweißer bis bersteingelber Farbe.
Am Ende der Reifung beträgt das Gewicht der einzelnen Laibe von „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. zwischen 500 g und 1 900 g. Die Käselaibe haben eine unregelmäßige Form und sind durch Dellen und Beulen gekennzeichnet, die Oberfläche ist überwiegend feucht und fettig und kann in einigen Fällen von ausgetretenem Fett oder von Edelschimmel überzogen sein, die sich durch leichtes Reiben entfernen lassen. Ein Merkmal des Produkts sind feine Risse und gelegentlich das Vorhandensein mehr oder weniger ausgeprägter ockergelber Flecken auf der Oberfläche. Das Produkt hat keine oder eine nur sehr geringfügig ausgebildete Rinde. Der halbfeste Teig ist mürbe und von bernsteinweißer oder strohgelber Farbe. Der Geruch ist typisch und lang anhaltend, teilweise auch intensiv, er ist reich an Aromen, die an einen Wald mit Schimmel- und Trüffelduft erinnern.
Der ausgereifte Käse hat je nach Zusammensetzung folgende Geschmacksmerkmale:
— |
Schafskäse („pecorino“) hat einen aromatischen Geschmack und ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes duftendes, intensives und angenehmes, leicht pikantes Aroma; |
— |
der Kuhmilchkäse („vaccino“) ist fein und delikat, leicht salzig und säuerlich, mit leichter Bitternote; |
— |
der Mischkäse („misto“) hat einen angenehmen, ausgewogen herzhaft-lieblichen Geschmack mit Bittermandelnote. |
Bei „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. gehen Rinde und Teig ineinander über; deshalb wird der Käse im Ganzen verzehrt, ohne dass der äußere Teil der Rinde entfernt wird; gelegentlich weist er Flecken oder ausgetretenes Fett auf, die durch leichtes Abreiben der Oberfläche entfernt werden.
Der Fettgehalt in der Trockenmasse beträgt mindestens 32 %.
3.3. Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
Der Rohstoff für die Herstellung von „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. besteht aus Schafs- und Kuhmilch von Haltungsbetrieben, die sich innerhalb des eingegrenzten geografischen Gebiets befinden. Die Milch stammt von folgenden Rinderrassen: Frisona Italiana, Bruna Alpina, Pezzata Rossa und deren Kreuzungen, während die Schafrassen die folgenden sind: Sarda, Comisana, Massese, Vissana, Cornella Bianca, Fabrianese, Delle Langhe und Pinzirita und deren Kreuzungen.
Die verwendete Milch stammt aus zwei täglichen Melkvorgängen. Der Käse darf nur aus folgenden Milchsorten oder einer Mischung aus diesen hergestellt werden:
— |
Schafsvollmilch: SCHAFSKÄSE (PECORINO) |
— |
Kuhvollmilch: KUHMILCHKÄSE (VACCINO) |
— |
Mischung aus Kuhvollmilch (höchstens 80 %) und Schafsvollmilch (mindestens 20 %): GEMISCHT (MISTO). |
Die Milch hat folgende Eigenschaften:
|
KUHMILCH Fettgehalt: > 3,4 Vol.-% Eiweiß: > 3,0 Vol.-% Bakterienbelastung: = < 100 000 UF/ml Somatische Zellen: = < 350 000/ml Anaerobe Sporenbildner/Liter: keine Inhibitoren: keine Gefrierpunkt: = < 0,520 °C |
|
SCHAFSMILCH Fettgehalt: = > 6,0 Vol.-% Eiweiß: = > 5,4 Vol.-% Bakterienbelastung: < 1 400 000 UF/ml Somatische Zellen: < 1 400 000/ml Inhibitoren: keine |
Es wird Rohmilch verwendet, die Verwendung von pasteurisierter Milch ist allerdings zulässig. Zusatzstoffe dürfen nicht verwendet werden.
3.4. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
Die Tiere können sowohl im Stall als auch auf der Weide gehalten werden. Bei Stallhaltung besteht das Grundfutter aus Grünfutter, das sich aus Gräsern und Leguminosen zusammensetzt, die von Wiesen mit Reinbeständen, wenig artenreichen und artenreichen Flächen in der Region stammen; diese unter Punkt 4 aufgeführten Gebiete bestimmen durch das Klima und die Bodenbeschaffenheit die Qualität der Milchproduktion. Die Tiere in Weidehaltung ernähren sich von den gleichen Futterpflanzen, die auch zur Heubereitung genutzt werden, und von den artenreichen Weiden, die über eine vielfältige Flora mit verschiedenen Gras-, Strauch- und Baumarten verfügen. Das Heu- oder Grünfutter und das Weidefutter können durch einfache (eine Getreidesorte) oder gemischte Futtermittel (mehrere Getreidesorten) ergänzt werden, gegebenenfalls mit Zusatz von Mineralstoffen oder Vitaminen. Die Ergänzung der Nahrung mit Futtermitteln darf 30 % der täglichen Futtermittelgabe nicht überschreiten. Silage darf nicht verfüttert werden.
3.5. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem eingegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Die Vorgänge der Milchproduktion, der Käsebereitung und der Einlagerung in Gruben, die zur Herstellung von „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. führen, müssen in dem unter Punkt 4 angegebenen geografischen Gebiet erfolgen.
3.6. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
Zum Schutz der Merkmale von „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. wird dieser nach folgenden Vorgaben verpackt und vertrieben:
A. |
Verkauf in den Reifungssäcken; |
B. |
Verkauf der ganzen oder portionierten Laibe in Vakuumverpackungen; |
C. |
Verkauf der ganzen oder portionierten Laibe in mit Folie verschlossenen Schalen; |
D. |
Verkauf der ganzen oder portionierten Laibe in Verpackungen aus Lebensmittelpapier. |
Die oben genannten Packungen von „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. können in Verpackungen aus Stoffsäcken oder Papier oder Kisten aus Holz oder Karton enthalten sein.
Portionierung und Verpackung müssen in dem unter Punkt 4 genannten eingegrenzten Gebiet erfolgen, da die Käse nach der Ende der Reifung in den Gruben wegen der anaeroben Fermentation, die in dieser Herstellungsphase erfolgt, keine klare Abgrenzung zwischen Teig und Rinde aufweisen und die Laibe mit ihrem hohen Feuchtigkeits- und Fettgehalt nicht vor Austrocknung und Hartwerden geschützt sind. Deshalb muss das Produkt vor dem Vertrieb verpackt werden, um die Bildung von Rissen und Kerben im Teig zu vermeiden und die Eigenschaften des Produktes zu schützen.
3.7. Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Auf dem Etikett müssen in deutlicher und gut lesbarer Schrift neben dem Logo der Bezeichnung, dem grafischen Symbol der Gemeinschaft und den dazugehörigen Angaben (gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 in der geltenden Fassung) und den Informationen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen folgende Angaben enthalten sein:
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Art der verwendeten Milch (Schafsmilch, Kuhmilch, Mischung); |
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die Angabe „da latte crudo“ (aus Rohmilch) für Käse aus nicht pasteurisierter Milch; |
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Name, Firmenbezeichnung oder geschütztes Markenzeichen sowie Sitz der Käserei oder des Betriebs der Grubenlagerung, Sitz des Verpackers, falls das Produkt von einer anderen Firma verpackt wird; |
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Zulassungsnummer des Grubenlagerungsbetriebs mit der Angabe PRM für die Reifung im Frühjahr und EST für die Reifung im Sommer. |
Alle zusätzlichen Bezeichnungen, die nicht ausdrücklich vorgesehen sind, sind verboten. Zulässig sind jedoch Angaben, die sich auf Eigenmarken beziehen, sofern diese nicht Werbezwecken dienen oder den Verbraucher in die Irre führen.
Das Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung „Formaggio di Fossa di Sogliano“ ist das stilisierte Bild einer Grube (ital. „fossa“), deren äußerer Rand aus einem aus Sandsteinen gebildeten gleichschenkligen Trapez und deren innerer Rand aus der Darstellung von aus der schmalen Seite austretenden Käselaiben besteht. In der Mitte der Grube befindet sich das Wappenzeichen des Herrschaftsgebiets der Malatesta, ein kleiner Elefant. Die Abbildungen sind in Rot auf strohgelbem Hintergrund gehalten. Unter dem Halbkreis, der die breite Seite des Trapezes begrenzt, befindet sich in der ersten Zeile die Angabe „FORMAGGIO DI FOSSA“ und in der zweiten Zeile die Angabe „DI SOGLIANO D.O.P.“. Im Halbkreis oberhalb der stilisierten Grube ist die Aufschrift „Sogliano al Rubicone, Talamello e Terre Malatestiane“ als Zeichen für die historische Kontinuität und den Zusammenhang mit der Region angebracht.
Die von dem oben beschriebenen Logo bedeckte Fläche muss mindestens 25 % der Gesamtfläche des Etiketts ausmachen.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das Gebiet der Herstellung von „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. umfasst das gesamte Territorium der Provinzen di Forlì-Cesena, Rimini, Ravenna, Pesaro-Urbino; Ancona; Macerata; Ascoli Piceno und einen Teil der Provinz Bologna, begrenzt auf die Gemeinden von: Borgo Tossignano, Casalfiumanese, Castel San Pietro Terme, Castel del Rio, Dozza, Fontanelice, Imola, Loiano, Monghidoro, Monterenzio und Pianoro.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1. Besonderheit des geografischen Gebiets:
Das Herstellungsgebiet von „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g.U. liegt am Fuße und auf den Hügeln der Gebirgskette der Apenninen zwischen der Romagna und den Marken. Geomorphologische Merkmale sind die lehmhaltigen und sandigen Sedimente bzw. deren Wechsel, die zu den Ablagerungen des unteren Pliozän und des aktuellen Quartär gehören. Die Orte, an denen sich die Gruben befinden, liegen in einer Formation, die aus einer Reihe von Glimmer- und Feldspatsandsteinen bestehen; diese sind in der Regel wenig verfestigt, von gelb-brauner oder gelblicher Farbe und in Schichten zwischen 30-40 cm und ca. 1 m Dicke angeordnet, die sich mit dünnen Schichten von grauem und grau-blauem mergeligem Ton abwechseln.
5.2. Besonderheit des Erzeugnisses:
„Formaggio di Fossa di Sogliano“ hebt sich von anderen Produkten der gleichen Kategorie durch seinen charakteristischen, anhaltenden bis intensiven Geruch ab, der reich an Waldaromen mit Schimmel- und Trüffelnote ist. Diese Merkmale hängen eng mit der Art der Herstellung zusammen, wobei die Phase der Reifung in Gruben sicher ein spezielles Element darstellt. Vor der Einlagerung des Käses werden die Gruben nach folgendem Verfahren vorbereitet: Während der Ruhephase wird die Grube mit einer Holzabdeckung sowie mit Sand und Steinen verschlossen; vor der Nutzung wird sie geöffnet und belüftet und anschließend mit Feuer und Rauch gereinigt, indem im Inneren kleine Mengen Stroh verbrannt werden. Nach dem Löschen des Feuers erfolgt die Reinigung, bei der alle Aschereste entfernt werden; auf dem Boden wird mithilfe von unbehandelten Holzbrettern eine erhöhte Fläche geschaffen, dies ermöglicht das Abfließen der fetthaltigen Flüssigkeit, die bei der Fermentation des Käses entstehen; die Wände werden mit einer mindestens 10 cm dicken Strohschicht verkleidet, die mit senkrechten Stäben abgestützt wird; die Grube wird gefüllt, indem die Stoffsäcke mit dem Käse bis zur Öffnung aufgestapelt werden; nach höchstens zehn Tagen, wenn sich der Käse gesetzt hat, kann der hierbei entstandene Raum mit weiteren Mengen dieses Produkts gefüllt werden; danach wird die Öffnung mit ungefärbten und für den Kontakt mit Lebensmitteln geeigneten Tüchern und/oder Stroh verschlossen, um die Verdunstung zu vermeiden. Anschließend wird die Grube mit einer Holzabdeckung verschlossen, die mit Gips oder Mörtel aus Kalksandstein versiegelt wird. Eine weitere Abdeckung mit Steinen, Sandsteinpulver, Sand und/oder Brettern ist möglich. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Reifung. Die Grube darf während der gesamten Reifezeit nicht geöffnet werden. Die Grubenlagerung dauert zwischen 80 und 100 Tage.
5.3. Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle der g.g.A.):
Der Antrag auf Eintragung von „Formaggio di Fossa di Sogliano“ g. U. wird durch die einzigartigen Merkmale des Herstellungsverfahrens gerechtfertigt, die unauflöslich mit den spezifischen geologischen und klimatischen Bedingungen und den örtlichen Traditionen verknüpft sind; hierzu sind nur die örtlichen Grubenbetreiber in der Lage, die das Wissen und das „Fingerspitzengefühl“ von Generation zu Generation weitergegeben haben. Die Tradition der Einlagerung des Käses in Gruben wurde im Mittelalter begründet und entwickelte sich schnell zu einem festen Bestandteil der bäuerlichen Lebensweise in dem Gebiet zwischen den Tälern des Rubicone und des Marecchia bis zum Fluss Esino in der Region der Romagna und der Marken. Der Brauch der Einlagerung in Gruben stand in natürlichen Zusammenhang mit der Notwendigkeit, das Produkt haltbar zu machen, und mit dem Wunsch, es vor den Überfällen anderer Stämme und Heere zu schützen, die im Laufe der Jahrhunderte versuchten, das Gebiet zu besetzen. Die Gruben wurden in den Sandsteinfelsen (Roccia Viva) künstlich ausgehoben und unbehandelt gelassen. Dies kam schließlich so häufig vor, dass dafür strenge gesetzliche Regeln erlassen wurden. Die ersten Aufzeichnungen in Bezug auf die Gruben und die Techniken der Grubeneinlagerung stammen aus dem 14. Jahrhundert und finden sich in den Archiven der Familie Malatesta, den Eigentümern des Gebiets. 1350 richtete die herrschende Familie Malatesta innerhalb der Stadtmauern, in den Festungen und in den „Tumbae“, den in dem Gebiet verbreiteten Bauernhäusern, die „Compagnia dell’Abbondanza“ ein. Die Gruben wurden bei Belagerungen, Epidemien und Hungersnöten genutzt, um Getreide oder verschiedene Lebensmittel aufzubewahren, zu verbergen und haltbar zu machen und um den Käse reifen zu lassen, sowie um sich den strengen Bestimmungen, die für die Siedlungen galten, zu entziehen. Im Laufe der Jahrhunderte wurde diese Nutzung nach den Regeln der Familie Malatesta beständig und genau eingehalten.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation ist über folgende Links abrufbar:
www.politicheagricole.it/DocumentiPubblicazioni/Search_Documenti_Elenco.htm?txtTipoDocumento=Disciplinare%20in%20esame%20UE&txtDocArgomento=Prodotti%20di%20Qualit%E0>Prodotti%20Dop%20Igp%20e%20Stg
oder
direkt auf der Homepage des Ministeriums (www.politicheagricole.it) unter „Prodotti di Qualità“ (links auf dem Bildschirm) und dann weiter unter „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE (Verordnung (EG) Nr. 510/2006)“.
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.