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Dokument 52009XC0512(03)

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 108 vom 12.5.2009, s. 11–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 108/11


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 108/09

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„CORNISH SARDINES“

EG-Nr.: UK-PGI-0005-0589-23.1.2007

g. g. A. ( X ) g. U ( )

1.   Name:

„Cornish Sardines“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Vereinigtes Königreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1.   Erzeugnisart:

Klasse 1.7 —

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

Als „Cornish Sardines“ werden die pelagischen Fische der Art Sardina pilchardus bezeichnet, die innerhalb der 6-Meilen-Zone vor der Küste von Cornwall gefangen und im County Cornwall angelandet und verarbeitet werden. Der Trivialname des Fischs lautet „Pilchard“.

Cornish Sardines haben einen metallisch grün oder olivfarben schillernden Rücken mit goldenen Flanken und einen silbrig-weiß glänzendem Bauch. Die Flanken weisen im oberen Bereich eine Reihe dunkler Flecken auf. Manchmal haben die Fische darunter eine zweite Reihe bzw. zwei weitere Reihen von Flecken. Je nach Jahreszeit kann die Größe der Fische sehr unterschiedlich sein. In einem Kilogramm Cornish Sardines müssen 9-18 Fische enthalten sein.

Das frische Fleisch ist von fester, feiner Beschaffenheit, wird bei Temperaturen über 1 °C aber rasch weicher und büßt mit zunehmender Temperatur exponentiell an Qualität ein. Die Intensität des Geschmacks hängt vom Frischegrad der Fische und vom Fettgehalt des Fleischs ab.

Frische Cornish Sardines sollten glänzend aussehen und festes Fleisch haben. Die Schuppen sollten weitgehend unversehrt und die Kiemen dunkelrosa oder rot sein. Die Fische sollten prall wirken und frisch riechen. Am besten sind Cornish Sardines im späten Sommer. Dann ist das Fleisch besonders saftig und hat einen besonders intensiven Geschmack. Cornish Sardines werden frisch oder gefroren verkauft.

3.3.   Rohstoffe:

Enfällt

3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

Enfällt

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Der Fisch muss innerhalb des Zuständigkeitsgebiets des CSFC (Cornwall Sea Fisheries Committee) (d. h. innerhalb der 6-Meilen-Zone vor der Küste von Cornwall) gefangen und im County Cornwall angelandet und verarbeitet werden.

Als Verarbeitung wird in diesem Zusammenhang das Filetieren, Köpfen, Ausnehmen, Tiefgefrieren, Marinieren, Salzen und Verpacken bezeichnet, wobei diese Verarbeitungsschritte jeweils einzeln erfolgen oder kombiniert werden können.

Als Filetieren wird die manuelle oder mechanische Trennung des Kopfes und der Mittelgräte vom Fleisch bezeichnet.

Unter Köpfen und Ausnehmen sind die Abtrennung des Kopfs und das Herausnehmen der Innereien zu verstehen, wobei der Schwanz abgetrennt oder am Körper belassen werden kann.

Beim Tiefgefrieren wird das gesamte Erzeugnis in eine Umgebungstemperatur von unter 0 °C gebracht und dort belassen. In dieser Umgebung nimmt das Erzeugnis eine feste Form an.

Beim Salzen oder Marinieren wird das Erzeugnis durch den Entzug der Wasserphase haltbar gemacht. Dazu wird unter Zugabe von Salz und/oder Säuren eine für Verderbnisbakterien feindliche Umgebung hergestellt.

Als Verpacken gilt das Einpacken in einzelne Behältnisse mit einem Fassungsvermögen von bis zu 10 kg.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

Enfällt

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

Enfällt

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Der County Cornwall einschließlich der Küstenbereiche innerhalb des Zuständigkeitsgebiets des CSFC (Cornwall Sea Fisheries Committee) (d. h. höchstens sechs Meilen vor der Küste von Cornwall).

Das Zuständigkeitsgebiet des Cornish Sea Fisheries District (CSFD) wurde nach Maßgabe des Sea Fisheries Regulation Act aus dem Jahre 1888 festgelegt, und der CSFD wurde zum Erlass von Verordnungen zur Regelung der Seefischerei innerhalb dieses Bezirks bevollmächtigt. Der CSFC ist für die Durchsetzung der fischereirechtlichen Vorschriften für das Gebiet um die Küste von Cornwall zuständig. Der Küstenbereich umfasst das Meeresgebiet innerhalb der 6-Meilen-Zone vor der Küste. Insgesamt ergibt dies eine Fläche von etwa 1 350 Quadratmeilen (Seemeilen).

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Zwischen dem geografischen Gebiet und den fischereiwirtschaftlichen Methoden (Fang, Anlandung und Verarbeitung von Cornish Sardines) besteht ein sehr spezifischer Zusammenhang; die fischereiwirtschaftlichen Methoden haben eine lange Tradition und sind gut dokumentiert. Die Sardinen werden von den Umgebungsbedingungen des geografischen Gebiets (d. h. von den Lebensbedingungen in den flachen Buchten unmittelbar vor der Küste von Cornwall) angezogen. Diese Gewässer bieten den Fischen eine bevorzugte Umgebung. Cornwall liegt in der atlantischen Region, deren Klima wesentlich durch die so genannte Nordatlantische Oszillation (NAO) geprägt ist. Die in diesem Gebiet vorherrschenden Temperaturbedingungen und Gezeiten sind ebenso wie das Vorkommen von Phytoplankton als Nahrungsquelle der Sardinen in erster Linie auf dieses Klimaphänomen zurückzuführen.

Der besondere Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet besteht darin, dass die Sardinen gefangen werden, wenn die Fische in diese flachen Buchten kommen. Diese typische Art des Fischfangs beruht auf seit Generationen überlieferten Verfahrensweisen.

Traditionell wurden die Fische gefangen, wenn sie näher an die Küste herankamen. Früher beobachteten auf den Klippen postierte so genannte „Scouts“ die Küsten. Sie meldeten die Ankunft der Schwärme und lenkten die Fangschiffe (mit Hilfe eines lokalen Flügeltelegrafen) zu den Schwärmen. Das Fanggebiet beschränkte sich auf die Fläche innerhalb der Sichtweite der Aussichtspunkte auf den Klippen. Diese Tradition besteht auch heute noch. Das Wissen über die Stellen, an denen sich die Fische sammeln, wurde über Generationen weitergegeben. Heute erfolgt die Überwachung allerdings nicht mehr durch auf den Klippen postierte Scouts, sondern unter Einsatz moderner Technik. Durch den Einsatz moderner Technik konnte das Gebiet im Laufe der Jahrzehnte auf eine größere Entfernung von der Küste ausgedehnt werden, aber auch heute bleiben die lokalen Fangschiffe bei der Verfolgung der sich im flachen Wasser sammelnden Fische in Sichtweite der Küste. Die Fangtätigkeit beschränkt sich auf das genannte Zuständigkeitsgebiet des CSFC innerhalb der 6-Meilen-Zone vor der Küste, und insoweit ist dieses Gebiet deckungsgleich mit dem Fanggebiet.

Wegen der Empfindlichkeit des Fischs müssen die Fänge rasch angelandet werden. Daher laufen die kleinen Schiffe in den verschiedenen Gebieten jeweils wieder in ihre lokalen Ausgangshäfen ein. Diese Häfen liegen alle im County Cornwall. Dieses Fangverhalten ist als kontinuierliche Tradition zu betrachten.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses:

Der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet ist in erster Linie durch lange Tradition und die eingesetzten Methoden beim Fangen, Anlanden und Verarbeiten der Sardinen im genannten geografischen Gebiet bedingt. Heute werden die Fische mit modernen Methoden der nachhaltigen Fischereiwirtschaft gefangen. Dadurch ist eine gute Bewirtschaftung der Bestände gewährleistet.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses:

Die Fangmethode

Im Laufe ihres Lebenszyklus müssen die Fische an die Küste herankommen. Das Auftauchen der Schwärme hat zur Herausbildung der traditionellen Fangmethoden geführt. Die Rückkehr der Fangschiffe entwickelte sich zu einem Ereignis für die örtliche Bevölkerung, die den Fischern bei der Einbringung des Fangs half.

Ungeachtet der Weiterentwicklung der Methoden ist die Fischerei ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft von Cornwall geblieben. Auch heute noch laufen Schiffe der unterschiedlichsten Typen aus den Binnen- und Seehäfen sowie aus Buchten entlang der 329 Meilen langen Küste von Cornwall zum Fang von Cornish Sardines aus.

Die Geschicklichkeit der Fischer Cornwalls ist sichtbarer Ausdruck der langen Tradition des Fischfangs in diesem Gebiet. Kenntnisse und Fertigkeiten wurden von Generation zu Generation weitergegeben. Dies gilt gleichermaßen für das Auffinden der Sardinenschwärme wie für die geschickte Handhabung der Fanggeräte.

Der Fangerfolg hängt auch von der traditionellen Abstimmung der in Teams operierenden Schiffe ab. (Jeweils mehrere Schiffe aus einem Hafen bzw. mehrere Schiffe einer Gruppe von Fischereibetrieben arbeiten zusammen.)

Anlandung und Verarbeitung

Früher hatte jeder Hafen eigene Bereiche für die Lagerung und die Verarbeitung der Fische (so genannte „fish cellars“), und die örtliche Bevölkerung half den Fischern, die Fänge möglichst rasch zu verarbeiten. Auch heute müssen die empfindlichen Fische nach dem Fang möglichst umgehend angelandet werden. Die Boote kehren zu ihren örtlichen Häfen in Cornwall zurück. Von dort werden die Fische zur Verpackung, Lagerung und Verarbeitung in Fabriken in Cornwall gebracht.

Die Fische werden im definierten Gebiet des County Cornwall verarbeitet. In diesem Gebiet befinden sich die Buchten und die Häfen, in denen die Fische auch früher schon verarbeitet wurden. Der Einsatz moderner Technik und die modernen Hygienestandards sowie die Entwicklung der Immobilienwirtschaft an den Küsten haben dazu geführt, dass Fabriken in Industriegebieten die Funktion der Fischkeller übernommen haben. Auch diese Fabriken liegen aber alle noch in Cornwall und innerhalb des genannten geografischen Gebiets.

Die frischen Fische werden in vollständigem Zustand in Eis gepackt und in Kühlboxen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 10 kg zu den Kunden transportiert. Ansonsten werden die Fische tiefgefroren und zur späteren Auslieferung an Kunden in Boxen oder Beuteln gelagert. Jegliche Verarbeitung der Fische muss innerhalb von Cornwall erfolgen.

Ansehen

Die Fischerzeugnisse wurden seit Jahrhunderten mit den Attributen „Cornwall“ und „Cornish“ bezeichnet, und das hohe Ansehen des in diesem geografischen Gebiet gefangenen, angelandeten und verarbeiteten Fischs ist eng mit diesen Attributen verknüpft.

Die ersten Belege für Ausfuhren von gesalzenen Sardinen (damals als „pilchards“ bezeichnet) gehen auf das Jahr 1555 und den Hafenort Looe in Cornwall zurück. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden diese Ausfuhren zu einem wichtigen Bestandteil der Fischereiwirtschaft in Cornwall. Die größten Anlandungen (etwa 16 000 t) wurden 1871 verzeichnet. Die wichtigsten Abnehmer waren die katholischen Länder Europas, insbesondere Italien. In Norditalien waren diese Sardinen als „Salacche Inglesi“ bekannt.

Die harte Arbeit von Mitgliedern der Cornish Sardine Management Association und die hohe Qualität ihres Erzeugnisses haben in den letzten dazu geführt, dass die Bezeichnung „Cornish Sardines“ verstärkt verwendet wurde und das Ansehen des Erzeugnisses weiter gestiegen ist. Cornish Sardines werden in immer größeren Mengen verkauft. Insbesondere im Einzelhandel des Vereinigten Königreichs haben Cornish Sardines hohes Ansehen erlangt.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

http://www.defra.gov.uk/foodrin/foodname/pfn/products/documents/cornishsardines-pdo.pdf


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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