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Document 52008XG1213(05)

Schlussfolgerungen des Rates vom 21. November 2008 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten — Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen

ABl. C 319 vom 13.12.2008, p. 20–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 319/20


Schlussfolgerungen des Rates vom 21. November 2008 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten — Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen

(2008/C 319/08)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

1.

In den Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 23./24. März 2000 in Lissabon (1) verabschiedet hat, wird betont, dass Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung von zentraler Bedeutung für die wissensbasierte europäische Wirtschaft sind.

2.

In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2001 zur europäischen Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der Schulbildung (2) wurde den Mitgliedstaaten nahe gelegt, zur Verbesserung der Bewertung der Qualität der Schulbildung beizutragen.

3.

In den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. November 2006 zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung (3) wurden die Mitgliedstaaten ersucht, dafür zu sorgen, dass die Reformen und Investitionen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wirksam auf eine höhere Qualität und mehr Gerechtigkeit ausgerichtet werden, wobei der Schwerpunkt vor allem auf die Vorschulbildung und auf frühzeitig ansetzende gezielte Programme sowie generell auf gerechte Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gelegt werden sollte.

4.

Mit dem Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 (4) wurde ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens geschaffen.

5.

In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (5) wurde festgelegt, über welchen Grundstock an Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen alle Schüler am Ende ihrer allgemeinen und beruflichen Erstausbildung verfügen sollten, um sich an der Wissensgesellschaft beteiligen zu können, wobei dieser angesichts seines Querschnittscharakters ein Unterrichtskonzept voraussetzt, das die traditionellen Fächergrenzen überschreitet.

6.

In der Entschließung des Rates vom 15. November 2007 (6) wurde die Notwendigkeit betont, Menschen mit neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen auszustatten und das allgemeine Kompetenzniveau anzuheben, indem Erstausbildung und Fortbildung von höchster Qualität bereitgestellt werden, um die Innovationsfähigkeit, die für mehr Wettbewerbsfähigkeit, höheres Wachstum und mehr Beschäftigung erforderlich ist, aufrechtzuerhalten und zu verstärken.

7.

In den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. November 2007 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung (7) wurde die Notwendigkeit betont, sicherzustellen, dass die Vorkehrungen für die Erstausbildung der Lehrer, die Unterstützung für Berufseinsteiger und die weitere berufliche Entwicklung koordiniert und kohärent sind, dass hierfür angemessene Mittel zur Verfügung stehen und dass sie einer Qualitätssicherung unterliegen.

8.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2008 (8) wurde betont, dass ein entscheidender Faktor für künftiges Wachstum die vollständige Erschließung des innovativen und kreativen Potenzials der europäischen Bürger ist, das auf der europäischen Kultur und den hervorragenden Leistungen der europäischen Wissenschaft beruht; die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die Zahl junger Menschen mit unzureichenden Lesefähigkeiten und die Zahl der Schulabbrecher erheblich zu senken und das Qualifikationsniveau von Lernenden mit Migrationshintergrund oder aus benachteiligten Gruppen anzuheben.

9.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung (9) wurde betont, dass zunehmend Handlungsbedarf auf nationaler Ebene sowie in Bezug auf die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bestehe, um die erforderlichen Veränderungen herbeizuführen, wenn Schulen die Schüler angemessen auf die erheblichen Herausforderungen und Probleme einer sich schnell wandelnden Welt vorbereiten sollen —

BEGRÜSSEN die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 3. Juli 2008„Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“, in der ein Programm für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Schulsysteme vorgeschlagen wird;

BEKRÄFTIGEN FOLGENDES:

1.

Die kostenfreie obligatorische Bildung stellt ein Grundrecht für alle Bürger dar; ihre Gewährleistung obliegt den zuständigen Behörden und die Verantwortung für ihre Organisation liegt bei den Mitgliedstaaten.

2.

Die Schule, verstanden als Schulbildung bis zum Abschluss der Sekundarstufe, schafft die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen, indem sie die Schüler in die Lage versetzt, die nötigen Schlüsselkompetenzen zu erwerben, die eine Hilfe zur Steuerung ihres privaten wie auch beruflichen Lebens darstellen.

3.

Die Schulbildung stellt nicht nur ein wichtiges Instrument dar, um den Einzelnen auf das Leben in der Gesellschaft vorzubereiten und ihm die Werte, Fähigkeiten, Kenntnisse und Einstellungen zu vermitteln, die für Demokratie, Bürgerschaft, interkulturellen Dialog und persönliche Entwicklung notwendig sind, sondern sie spielt auch eine wesentliche Rolle beim Erwerb der Schlüsselkompetenzen, die für eine erfolgreiche Integration in das Wirtschaftsleben erforderlich sind.

4.

Schulen haben die Pflicht, ihren Schülern die Bildung vermitteln, die ihnen die Integration in eine zunehmend globalisierte, wettbewerbsorientierte, diversifizierte und komplexe Umwelt ermöglicht, in der Kreativität, Innovationsgeist, Eigeninitiative, Unternehmergeist und der Wille zur Weiterbildung genauso viel zählen wie spezielle Fachkenntnisse.

5.

Wenn auch die Verantwortung für Organisation und Inhalt der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt und die schulischen Einrichtungen manchmal über ein beträchtliches Maß an Autonomie verfügen, so spielt die europäische Zusammenarbeit doch eine wichtige Rolle. Sie kann insbesondere über die offene Koordinierungsmethode dazu beitragen, dass sich die Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Herausforderungen befassen.

6.

Die Mitgliedstaaten haben ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit, damit die in den Schulsystemen der Europäischen Union bestehende große Vielfalt an innovativen und bewährten Verfahren genutzt werden kann;

HEBEN FOLGENDES HERVOR:

1.

In Anbetracht der grundlegenden Rolle, die die allgemeine und die berufliche Bildung für künftiges Wachstum, langfristige Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in der Union ebenso wie für die Förderung einer aktiven Bürgerschaft spielen, sollten sie auch im nächsten Zyklus des Lissabon-Prozesses eine zentrale Priorität bleiben.

2.

Eine Weiterentwicklung der Schulsysteme ist erforderlich, damit der soziale Zusammenhalt sichergestellt bleibt und jeder Jugendliche dank einer besseren Zugänglichkeit der Schulen, die zudem ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten bieten, in der Lage ist, sein gesamtes Potenzial zu entfalten und zu einem aktiven Teilnehmer an der entstehenden Wissensgesellschaft zu werden.

3.

Die schulischen Einrichtungen müssen Kreativität sowie Innovations- und Unternehmergeist der Schüler fördern, indem sie ein anregendes Arbeitsumfeld schaffen. Hierfür sollten die Schulen selbst Orte der Kreativität und der Dynamik sein, die der Kooperation und den Partnerschaften mit der außerschulischen Welt offen gegenüberstehen und eine Kultur der Eigen- und Fremdevaluierung entwickeln, an der auch die Familien beteiligt werden, um etwaige Bereiche für Veränderungen und Verbesserungen zu erkennen.

4.

Was die drei direkt die Schulbildung betreffenden europäischen Referenzkriterien anbelangt, die der Rat für 2010 angenommen hat, also die Zahl der Schulabbrecher, die Leseleistung und den Abschluss der Sekundarstufe II, so sind die Fortschritte hier im Durchschnitt bislang noch unzureichend.

5.

Ein kohärenter Ansatz für die Kompetenzentwicklung auf der Grundlage des europäischen Referenzrahmens der Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (10) erfordert nachhaltigere Anstrengungen zur Verbesserung der Lesefähigkeit und anderer Grundfertigkeiten sowie stärker personalisierte Lernkonzepte, die den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Schülers Rechnung tragen, geeignete Beurteilungsmethoden umfassen und zu größerer Lernmotivation führen.

6.

Um eine hohe Qualität der Systeme der allgemeinen und der beruflichen Bildung sicherzustellen, die gerecht und effizient zugleich sind (11), sind bessere und leichter zugängliche Vorschulbildung sowie ambitionierte Schulen erforderlich, die allen Schülern ungeachtet ihrer Herkunft gleiche Chancen bieten und die ein angemessenes Gleichgewicht zwischen allgemeinen und speziellen Lernangeboten für Kinder mit besonderen Bedürfnissen aufweisen.

7.

Verstärkte Anstrengungen sind auch zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom November 2007 (12) erforderlich, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, für ein hohes Niveau der Erstausbildung der Lehrer, die Unterstützung von Berufseinsteigern und deren weitere berufliche Entwicklung zu sorgen, die koordiniert und kohärent sind, für die angemessene Mittel zur Verfügung stehen und die einer Qualitätssicherung unterliegen. So müsste es möglich werden, die Lehrberufe auch für Hochqualifizierte attraktiv zu machen und sie an den Schulen zu halten, auf festgestellte Probleme zu reagieren, alle Schüler dabei zu unterstützen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und ein schulisches Umfeld zu schaffen, in dem die Lehrkräfte ihre Erfahrungen austauschen und den Schwerpunkt auf die Fortschritte der Schüler legen.

KOMMEN ÜBEREIN, FOLGENDE PRIORITÄTEN FÜR DIE EUROPÄISCHE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER SCHULBILDUNG FESTZULEGEN:

1.

Gewährleistung und Verbesserung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen, insbesondere der Sprachbeherrschung und der Rechenfähigkeit;

2.

Verstärkung der maßgeblichen Rolle der Schule bei der Förderung einer integrativen Gesellschaft und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts, indem ein hochwertiges Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler nach dem Gerechtigkeitsprinzip gewährleistet wird;

3.

Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und Verbesserung der Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals und der Schulleiter;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, MIT UNTERSTÜTZUNG DER KOMMISSION:

1.

im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode gemeinsam darauf hinzuarbeiten, die europäische Zusammenarbeit zu stärken, damit die in den vorliegenden Schlussfolgerungen aufgeführten politischen Prioritäten vorangebracht werden können;

2.

bei Folgemaßnahmen im Anschluss an die Empfehlung zu den Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen die Zusammenarbeit gezielt darauf auszurichten:

die Fähigkeiten in den Bereichen Lesen/Schreiben und Rechnen zu verbessern und anzustreben, dass neben der Muttersprache mindestens zwei Fremdsprachen erlernt werden,

stärkeres Interesse der Schüler an Mathematik, Naturwissenschaften und Technologien zu wecken, um sie bereits in jungen Jahren an wissenschaftliche Denkweisen heranzuführen,

nicht nur die fachspezifischen, sondern auch die fachübergreifenden Kompetenzen zu fördern, insbesondere die Lernkompetenz, die soziale Kompetenz und die Bürgerkompetenz,

die Beurteilungsverfahren im Zusammenhang mit personalisierten Lernkonzepten zu verbessern;

3.

bei Folgemaßnahmen im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung ihre Zusammenarbeit gezielt darauf auszurichten:

ein allgemein zugängliches, hochwertiges Vorschulangebot sicherzustellen,

die Zahl der Schulabbrecher zu verringern,

Chancenungleichheiten zu bekämpfen und die soziale Eingliederung zu verbessern, indem eine Verringerung der Zahl der Schüler mit schwachen Leistungen und eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Schulen angestrebt werden,

erfolgreiche Übergänge zwischen den verschiedenen Schularten und Schulstufen sowie in andere Formen des lebensbegleitenden Lernens sicherzustellen, insbesondere indem der Zugang zu Informations-, Orientierungs- und Beratungsdiensten sowie die Qualität dieser Dienste verbessert werden,

den Zugang zu hochwertigen Bildungsangeboten und -diensten sicherzustellen, vor allem für Kinder und Jugendliche, die aufgrund persönlicher, sozialer, kultureller und/oder wirtschaftlicher Umstände benachteiligt sind und daher besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotenzial voll ausschöpfen zu können,

Lernschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Lösungen auf der Grundlage stärker personalisierter pädagogischer Konzepte zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse und die Fähigkeiten des einzelnen Schülers zugeschnitten sind,

eine frühzeitige und adäquate Unterstützung beim Lernen für alle Schüler mit besonderen Bedürfnissen ob in Regelschulen oder in besonderen schulischen Einrichtungen sicherzustellen,

die verantwortungsvolle Verwaltung der Schulen und ihre Öffnung nach außen zu verbessern;

4.

bei Folgemaßnahmen im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung die Zusammenarbeit gezielt darauf auszurichten:

die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern,

allen Junglehrern die Nutzung strukturierter Programme für Berufseinsteiger zu ermöglichen,

Angebot, Qualität und Nutzung der Weiterbildungsprogramme für Lehrkräfte zu verbessern,

die Politik in Bezug auf die Einstellung, die dienstliche Verwendung, den Berufsverbleib und die Mobilität von Lehrkräften zu überprüfen, damit diese sich optimal auf die Qualität der Schulbildung auswirken kann,

mehr Möglichkeiten für Lehrkräfte zu schaffen, zeitweise in einem anderem Mitgliedstaat zu arbeiten, damit sie ihre eigene Bildung erweitern, zusätzliche Berufserfahrung erwerben und ihre Fremdsprachenkenntnisse ausbauen können,

die Einstellung und die Ausbildung der Leiter von Bildungseinrichtungen zu verbessern, um ihre Führungskompetenzen und ihre pädagogischen Fähigkeiten zu stärken;

5.

zur Förderung der genannten Ziele alle einschlägigen Instrumente zu nutzen, etwa die offene Koordinierungsmethode, das Programm für lebenslanges Lernen, das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung und in Einklang mit den nationalen Prioritäten auch den Europäischen Sozialfonds;

6.

einen regelmäßigen Dialog über schulische Fragen — auch die Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit in den Schulen und durch die Schulbildung — unter Einbeziehung von politischen Entscheidungsträgern aus den Mitgliedstaaten zu führen.

ERSUCHEN DIE KOMMISSION:

im Rahmen der Vorbereitung eines neuen strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit bei der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Zeit nach 2010 geeignete Formen der Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken in den in diesen Schlussfolgerungen genannten Bereichen vorzuschlagen.


(1)  Dok. SN 100/1/00 REV 1, Nummer 25.

(2)  ABl. L 60 vom 1.3.2001.

(3)  ABl. C 298 vom 8.12.2006.

(4)  ABl. L 327 vom 24.11.2006.

(5)  ABl. L 394 vom 30.12.2006.

(6)  ABl. C 290 vom 4.12.2007.

(7)  ABl. C 300 vom 12.12.2007.

(8)  Dok. 7652/08, Nummer 15, S. 10.

(9)  ABl. C 141 vom 7.6.2008, S. 17.

(10)  ABl. L 394 vom 30.12.2006.

(11)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2006, (Dok. 7775/06, Nummer 23, S. 6).

(12)  ABl. C 300 vom 12.12.2007.


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