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Document 62007TN0410

Rechtssache T-410/07: Klage, eingereicht am 16. November 2007 — Jurado Hermanos/HABM (JURADO)

ABl. C 8 vom 12.1.2008, p. 23–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 8/23


Klage, eingereicht am 16. November 2007 — Jurado Hermanos/HABM (JURADO)

(Rechtssache T-410/07)

(2008/C 8/42)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Jurado Hermanos, S.L. (Alicante, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Martin Álvarez)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 3. September 2007 in der Sache R 866/2007-2 aufzuheben;

in der Sache zu entscheiden und der JURADO HERMANOS, S.L., als ausschließlicher und eingetragener Inhaberin der Gemeinschaftsmarke Nr. 240.218 im Verfahren über die Verlängerung dieser Marke die Eigenschaft einer Beteiligten zuzubilligen und ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Verbindung mit der Verlängerung dieser Gemeinschaftsmarke stattzugeben, sowie

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „JURADO“ (Anmeldung Nr. 240.218).

Waren oder Dienstleistungen: Waren der Klasse 30.

Inhaber der Marke, die Gegenstand des Antrags ist: CAFETAL DE COSTA RICA, S.A.

Bei der Beschwerdekammer angefochtene Entscheidung: Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch die Abteilung für Markenverwaltung und Rechtsfragen, den die Klägerin als Inhaberin der streitgegenständlichen Marke nach der Streichung dieser Marke im Register wegen Fehlens eines Verlängerungsantrags des Inhabers gestellt hat.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung der Verfahrensrechte und falsche Auslegung der Art. 47 und 78 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke im vorliegenden Fall.


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