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Document 62007CN0488

    Rechtssache C-488/07: Vorabentscheidungsersuchen des Court of Session (Schottland), Edinburgh (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. November 2007 — The Royal Bank of Scotland Group plc/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

    ABl. C 8 vom 12.1.2008, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.1.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 8/9


    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Session (Schottland), Edinburgh (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. November 2007 — The Royal Bank of Scotland Group plc/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

    (Rechtssache C-488/07)

    (2008/C 8/16)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Vorlegendes Gericht

    Court of Session (Schottland), Edinburgh

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Rechtsmittelführerin: The Royal Bank of Scotland Group plc

    Rechtsmittelgegner: The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

    Vorlagefragen

    1.

    Verlangt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG (1), dass der Pro-rata-Satz des von einem Steuerpflichtigen nach Art. 17 Abs. 5 geltend gemachten Vorsteuerabzugs auf Jahresbasis festgesetzt und auf einen die nächsthöhere ganze Zahl nicht übersteigenden Wert aufgerundet wird, wenn

    a.

    dieser Pro-rata-Satz für einen Bereich der Tätigkeit des Steuerpflichtigen gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. a oder b angewendet wird und/oder

    b.

    dieser Pro-rata-Satz einen Abzug betrifft, der je nach der Zuordnung der Gesamtheit oder eines Teils der vom Steuerpflichtigen verwendeten Gegenstände oder Dienstleistungen gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c vorgenommen wird, und/oder

    c.

    dieser Pro-rata-Satz einen Abzug betrifft, der bei allen Gegenständen und Dienstleistungen, die für die in Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 genannten Umsätze verwendet wurden, gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. d vorgenommen wird?

    2.

    Erlaubt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 den Mitgliedstaaten, vorzuschreiben, dass der Pro-rata-Satz des von einem Steuerpflichtigen nach Art. 17 Abs. 5 geltend gemachten Vorsteuerabzugs auf einen anderen Wert als auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet wird?


    (1)  ABl. 1977, L 145, S. 1.


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