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Document 32007G1212(01)

    Entschliessung des Rates vom 15. November 2007 zur allgemeinen und beruflichen Bildung als wesentliche treibende Kraft der Lissabonner Strategie

    ABl. C 300 vom 12.12.2007, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.12.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 300/1


    ENTSCHLIESSUNG DES RATES

    vom 15. November 2007

    zur allgemeinen und beruflichen Bildung als wesentliche treibende Kraft der Lissabonner Strategie

    (2007/C 300/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    EINGEDENK:

    1.

    des strategischen Ziels, das der Europäische Rat auf seiner Tagung im März 2000 in Lissabon (1) für die Europäische Union festgelegt hat, nämlich „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu macheneinem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“, sowie des spezifischen Auftrags des Europäischen Rates an die Bildungsminister, „allgemeine Überlegungen über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme anzustellen und sich dabei auf gemeinsame Anliegen und Prioritäten zu konzentrieren, zugleich aber die nationale Vielfalt zu respektieren“;

    2.

    der gemeinsamen Zielsetzungen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“), das der Europäische Rat auf seiner Tagung im März 2002 in Barcelona angenommen hat (2), sowie der Entwicklung der offenen Methode der Koordinierung (OMK), die Perspektiven für eine weitere Zusammenarbeit innerhalb der Union im Bereich allgemeine und berufliche Bildung eröffnet hat;

    3.

    der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen (3), in der die Mitgliedstaaten ersucht werden, das allgemeine lebensbegleitende Lernen zu fördern, indem sie umfassende und kohärente Strategien ausarbeiten und umsetzen;

    4.

    der vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2005 durchgeführten Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie, insbesondere der in der Folge für den Zeitraum 2005 bis 2008 angenommenen Integrierten Leitlinien, in denen eine Steigerung der Investitionen in Humankapital und eine Ausrichtung der Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen gefordert wird (4);

    5.

    der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. November 2006 zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, in denen betont wird, dass die Entwicklung effizienter, gerechter und qualitativ hochwertiger Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erheblich dazu beiträgt, die Gefahr von Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und Verschwendung von Humanpotenzial in einer modernen wissensbasierten Gesellschaft zu verringern (5);

    6.

    der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von seiner Frühjahrstagung 2007 (6), in denen darauf hingewiesen wird, dass allgemeine und berufliche Bildung Grundvoraussetzungen für ein gut funktionierendes Wissensdreieck (Bildung — Forschung — Innovation) sind und maßgeblich zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beitragen.

    IN ANBETRACHT der kürzlich vorgelegten Mitteilung der Kommission (7) zur Bewertung der ersten drei Jahre der überarbeiteten Lissabonner Strategie für stärkeres Wachstum, bessere Wettbewerbsfähigkeit und mehr Innovation, in der einige zentrale Herausforderungen für die Zukunft dargelegt werden.

    IM HINBLICK AUF die Gewährleistung, dass die unverzichtbare Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in einer Perspektive des lebensbegleitenden Lernens im Rahmen der Lissabonner Strategie in vollem Umfang anerkannt wird, und auf einen Beitrag zu den künftigen Vorschlägen zur nächsten Phase der Lissabonner Strategie sowie auf die Knüpfung stärkerer gegenseitiger Verbindungen zwischen der neuen Phase und dem damit verbundenen Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“.

    IM HINBLICK AUF die Herausstellung des zusätzlichen Beitrags der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht nur zu den Lissabonner Zielen für Wachstum und Beschäftigung, sondern auch bei der Bewältigung anderer Herausforderungen, vor denen die Gesellschaften Europas stehen, wie zunehmende Globalisierung, demografische Entwicklung und Migration, technologischer Fortschritt, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung.

    WEIST DARAUF HIN, dass:

    1.

    allgemeine und berufliche Bildung eine Spitze des Wissensdreiecks bilden und entscheidend dafür sind, dass Forschung und Innovation auf die erforderliche breit gefächerte Kenntnisgrundlage und Kreativität zurückgreifen können. Sie bilden die Grundlage, auf der das künftige Wachstum Europas und das Wohlergehen seiner Bürger aufbauen;

    2.

    die Umsetzung umfassender und kohärenter Strategien des lebensbegleitenden Lernens den Zielsetzungen in Bezug auf Effizienz und Gerechtigkeit Rechnung tragen und gleichzeitig Spitzenleistungen, Innovation und Kreativität fördern sollte. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten nicht nur die Grundlage für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und individuelle Beschäftigungsfähigkeit der Bürger bilden, sondern auch einen stärkeren sozialen Zusammenhalt, die nachhaltige Entwicklung, die persönliche Entfaltung und eine aktivere Einbindung der Bürger in die Gesellschaft fördern;

    3.

    ein besseres Bildungsangebot für Kleinkinder, die Förderung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen, eine größere Attraktivität der beruflichen Bildung, die Entwicklung der lebensbegleitenden Beratung, der verstärkte Zugang zu weiterführender Bildung und Hochschulbildung und Spitzenleistungen in diesem Bereich, die Ausdehnung der Erwachsenenbildung sowie bessere Qualität der Lehrerausbildung wirksame Mittel zur Gewährleistung sind, dass alle Bürger bessere Qualifikationen erwerben und daher besser in der Lage sind, aktiv an der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung teilzunehmen;

    4.

    angesichts der zunehmenden Heterogenität des Bildungshintergrunds der Studenten allgemeine und berufliche Bildung ein wesentliches Mittel für die Integration in die europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme und die Förderung des interkulturellen Dialogs darstellen;

    5.

    die Rahmenbedingungen für das lebensbegleitende Lernen durch die Förderung der Entwicklung von Lernorganisationen und -partnerschaften unter Einbeziehung der interessierten Akteure und der Arbeitgeber und durch die Entwicklung von Infrastrukturen für E-Learning, für die Ermittlung des Bedarfs an Kenntnissen, für die Validierung von Lernergebnissen und für lebensbegleitende Beratung, sowie durch die Erforschung möglicher neuer finanzieller Vereinbarungen ausgebaut werden könnten.

    ERSUCHT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten:

    1.

    einen Schwerpunkt auf die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung in der gesamten Lissabonner Strategie zu legen, insbesondere durch die Hervorhebung ihrer zentralen Bedeutung im Wissensdreieck, zusammen mit Forschung und Innovation, im Teil „Wettbewerbsfähigkeit“ der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, und durch die Betonung im Teil „Beschäftigung“ der Leitlinien, dass das lebensbegleitende Lernen entscheidend dazu beiträgt, dass die europäischen Bürger in der Wissenswirtschaft erfolgreich bestehen und in vollem Umfang an ihr teilnehmen und dass gewährleistet ist, dass alle Gruppen, einschließlich jener, die von Ausgrenzung bedroht sind, die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben können;

    2.

    den Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht nur zur Förderung von Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, sondern auch zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der aktiven Staatsbürgerschaft und der persönlichen Entfaltung und zur Bewältigung der anderen Herausforderungen, vor denen die europäischen Gesellschaften derzeit stehen, hervorzuheben;

    3.

    zu gewährleisten, dass die Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Politik in anderen Bereichen wie z. B. Forschung, Unternehmen und Innovation, Informationsgesellschaft, Beschäftigung, Soziales, Jugend, Kultur, Gesundheit, Migration und Außenbeziehungen aufeinander abgestimmt sind, die Zusammenarbeit zwischen dem Rat „Bildung“ und den anderen Ratsformationen zu stärken und zu sondieren, wie den Ansichten der Beteiligten besser Rechnung getragen werden kann;

    4.

    die strategische Rolle des Rates „Bildung“ im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung bei der allgemeinen und beruflichen Bildung zu stärken, insbesondere indem die Ergebnisse in die Entscheidungsfindung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eingebracht werden und eine solide Wissensgrundlage für die Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung geschaffen wird;

    5.

    klare Verknüpfungen zwischen dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung“ und den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der Lissabonner Strategie zu gewährleisten und gleichzeitig die Organisation der gemeinsamen Arbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission in diesem Bereich zu verbessern, und — im Hinblick auf das Arbeitsprogramm für den Zeitraum nach 2010 — die Überlegungen über die wichtigsten Prioritäten des Programms und die Entwicklung eines stärker integrierten Ansatzes für allgemeine und berufliche Bildung in einer Perspektive des lebensbegleitenden Lernens fortzuführen.


    (1)  Dok. SN 100/1/00 REV 1.

    (2)  ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1.

    (3)  ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1.

    (4)  Empfehlung 2005/601/EG des Rates zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005-2008) und Entscheidung 2005/600/EG des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

    (5)  ABl. C 298 vom 8.12.2006, S. 3.

    (6)  Dok. 7224/07 Nummer 15.

    (7)  KOM(2007) 581 endg. — Mitteilung der Kommission „Das Europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“.


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