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Document 52007XX1204(01)

Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse abgegeben in seinem 138. Treffen am 13. März 2006 betreffend eines Entscheidungsentwurfes im Hinblick auf das Fusionsverfahren COMP/M.3975 — Cargill/Degussa

ABl. C 290 vom 4.12.2007, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 290/8


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse abgegeben in seinem 138. Treffen am 13. März 2006 betreffend eines Entscheidungsentwurfes im Hinblick auf das Fusionsverfahren COMP/M.3975 — Cargill/Degussa

(2007/C 290/07)

1.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die angemeldete Transaktion einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 der Fusionskontrollverordnung darstellt.

2.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die angemeldete Transaktion gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung besitzt.

3.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der von der Kommission im Entscheidungsentwurf vorgenommenen Definition der relevanten Produktmärkte überein.

4.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der von der Kommission im Entscheidungsentwurf vorgenommenen Definition der relevanten geografischen Märkte überein.

5.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der angemeldete Zusammenschluss nicht zu einer wesentlichen Behinderung des Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teils desselben führen würde.

6.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der angemeldete Zusammenschluss gemäß Artikel 2 Absatz 2 Und Artikel 8 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung sowie Artikel 57 des EWR-Vertrages als mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Übereinkommen für vereinbar erklärt werden sollte.

7.

Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle während der Diskussion erörterten Punkte in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.


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