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Document C2007/213/08

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4753 — Antalis/MAP) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 213 vom 12.9.2007, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.9.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 213/35


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4753 — Antalis/MAP)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 213/08)

    1.

    Am 5. September 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das von Sequana Capital kontrollierte Unternehmen Antalis International SAS („Antalis“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens MAP Merchant Group BV (MAP, Niederlande) durch Aktienkauf.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Antalis: Papiervertrieb;

    MAP: Papiervertrieb.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4753 — Antalis/MAP per Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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