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Document C2006/143/30

    Rechtssache C-10/05: Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 30. März 2006 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative [Luxemburg]) — Cynthia Mattern, Hajrudin Cikotic/Ministre du travail et de l'emploi (Freizügigkeit — Arbeitnehmer — Familienangehörige — Recht eines mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen auf Aufnahme einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit — Voraussetzungen)

    ABl. C 143 vom 17.6.2006, p. 17–17 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    17.6.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 143/17


    Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 30. März 2006 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative [Luxemburg]) — Cynthia Mattern, Hajrudin Cikotic/Ministre du travail et de l'emploi

    (Rechtssache C-10/05) (1)

    (Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht eines mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen auf Aufnahme einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit - Voraussetzungen)

    (2006/C 143/30)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Vorlegendes Gericht

    Cour administrative

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kläger: Cynthia Mattern, Hajrudin Cikotic

    Beklagter: Ministre du travail et de l'emploi

    Gegenstand der Rechtssache

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative (Luxemburg) — Auslegung des Artikels 39 EG und der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) — Angehöriger eines Drittstaats, der mit einem Gemeinschaftsangehörigen verheiratet ist und von der Arbeitserlaubnispflicht in diesem Mitgliedstaat befreit werden möchte — Ehegatte, der Gemeinschaftsangehöriger ist und eine Berufsausbildung und ein Berufspraktikum in einem anderen Mitgliedstaat absolviert hat

    Tenor des Urteils

    Unter Umständen wie denjenigen des Ausgangsverfahrens gewährt Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2434/92 des Rates vom 27. Juli 1992 geänderten Fassung einem Angehörigen eines Drittstaats kein Recht, in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem sein Ehegatte, der als Gemeinschaftsbürger von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat, eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausübt oder ausgeübt hat, eine nichtselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen.


    (1)  ABl. C 69 vom 19.3.2005.


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