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Dokument 52005IE0256

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die neuen Mitgliedstaaten und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik“

ABl. C 234 vom 22.9.2005, s. 60 – 68 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.9.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/60


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die neuen Mitgliedstaaten und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik“

(2005/C 234/13)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 29. Januar 2004, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Stellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten: „Die neuen Mitgliedstaaten und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik“.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 16. Februar 2005 an. Berichterstatter war Herr Koulumies.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 415. Plenartagung am 9./10. März 2005 (Sitzung vom 10. März) mit 170 gegen 2 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

ZUSAMMENFASSUNG

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 bestätigten die wirtschaftspolitische Strategie, die auf drei Kernelementen aufbaut: die auf Wachstum und Stabilität ausgerichtete Wirtschaftspolitik, die Wirtschaftsreformen zur Förderung des europäischen Wachstumspotenzials sowie die Stärkung der Nachhaltigkeit. Zugleich machte die Europäische Kommission deutlich, vor welch großen Herausforderungen die neuen Mitgliedstaaten stehen. Unter dem Blickwinkel Europäische Union als Ganzes sind die Auswirkungen der Erweiterung ungleichmäßig verteilt.

Die Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten dürfte wohl den raschen Beitritt zur Euro-Zone anstreben. Die Erfüllung der Beitrittsbedingungen setzt voraus, dass diese Länder eine nachhaltige und disziplinierte Haushaltspolitik führen. Wenn der Stabilitätspakt auf lange Sicht funktionieren soll, wird er überarbeitet werden müssen. Diese Reform muss so angelegt sein, dass auf lange Sicht die Voraussetzungen für das Wachstum in der EU gesichert werden und sich alle Beteiligten stärker für die gemeinsamen Ziele engagieren. Die Forderung nach verbesserter Wettbewerbsfähigkeit richtet sich an alle Mitgliedstaaten der EU. Die neuen Mitgliedstaaten können sich langfristig nicht damit zufrieden geben, das jetzige Produktivitätsniveau der EU-15 zu erreichen. In die Informations- und Kommunikationstechnologie, in den Bereich Forschung und Entwicklung sowie in Bildung und Ausbildung muss unionsweit deutlich stärker als bislang investiert werden. Neben der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit ist auch die Sicherung der nachhaltigen Entwicklung im Umweltbereich wichtig. Für die neuen Mitgliedstaaten ist unter anderem die verbesserte Effizienz beim Energieverbrauch ein vordringliches Anliegen.

Die schnelle Angleichung des Lebensstandards der EU-15-Staaten und der neuen Mitgliedstaaten ist bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Wahrscheinlich wird dieser Prozess noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Die demografische Entwicklung ist eine der größten Herausforderungen für die ganze EU. Aus diesem Grunde müssen diverse Maßnahmen getroffen werden, um auf höhere Geburtenraten hinzuwirken. Unverzüglich sollten alle in der Europäischen Union vorhandenen Arbeitsressourcen mobilisiert werden, wobei insbesondere Frauen und Jugendlichen ein leichter Zugang zum sowie dauerhafter Verbleib auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden sollte. Ältere Arbeitnehmer sollten zum Verbleib im Arbeitsleben angeregt werden. Wichtig ist, dass der Binnenmarkt vollendet und die gute Wirtschaftsführung aktiv gefördert werden.

1.   Die Behandlung der neuen Mitgliedstaaten in den früheren Grundzügen der Wirtschaftspolitik und Stellungnahmen

1.1

Unter „neue Mitgliedstaaten“ sind in dieser Stellungnahme die am 1. Mai 2004 der Union beigetretenen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern zu verstehen.

1.2

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Kommission geben, ihrem Arbeitstitel entsprechend, sehr breit angelegte wirtschaftpolitische Ziele und Strategien vor. Dabei geht es jedoch eher um die Analyse des internen Funktionierens der Union als um das externe Umfeld. Besonders Fragen, die die neuen Mitgliedstaaten betreffen, sind vor dem Beitritt dieser Länder quasi gar nicht erörtert worden.

1.3

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat in seinen Stellungnahmen zu den Grundzügen der Wirtschaftpolitik die Kandidatenländer bereits in den Schlussfolgerungen seiner im März 2002 verabschiedeten Stellungnahme erwähnt. Seinerzeit stellte der Ausschuss fest, dass „die bevorstehende Erweiterung der Gemeinschaft […] es ebenfalls dringlich erscheinen lässt, die wirtschaftspolitischen Koordinierungsprozeduren neu zu überdenken“.

1.4

In der im März 2003 verabschiedeten Stellungnahme wurde auf die bevorstehende Erweiterung mehrfach Bezug genommen. In der Schlussfolgerung betonte der Ausschuss, dass eine der zentralen Erfordernisse für die kommenden Jahre „eine wirklich tatkräftige Unterstützung des Beitritts neuer Mitgliedstaaten“ sei. In den Statistiken im Anhang zu der Stellungnahme wurden die Angaben betreffend die damaligen Mitgliedstaaten und die beitrittswilligen Staaten in gleicher Weise behandelt.

1.5

In einer im Dezember 2003 verabschiedeten Stellungnahme zeigte sich der EWSA verwundert, „dass die auf drei Jahre ausgerichteten Grundzüge nur in einem einzigen Satz die Tatsache erwähnen, dass die Union in einigen Monaten zehn neue Mitgliedstaaten umfassen wird“. Diese Länder wurden lediglich aufgefordert, sich an den „Grundzügen“ zu orientieren. Diese Herangehensweise war nach Auffassung des EWSA nicht weitsichtig genug.

1.6

In dieser Stellungnahme wird auch auf die Auswirkungen der Erweiterung Bezug genommen, und zwar wie folgt: „Insbesondere die jetzt schon mangelhafte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken wird durch die Erweiterung massiv erschwert werden. Denn durch die Erweiterung entsteht neuer Koordinierungsbedarf in zweifacher Hinsicht: erstens innerhalb der einzelnen Politikbereiche […], und zweitens zwischen den drei großen Bereichen der Makropolitik, wo die Differenzen durch die Erweiterung deutlich vergrößert werden.“

1.7

Zudem wird in der Stellungnahme vor möglichen Auswirkungen gewarnt, denn „die neuen Mitgliedsländer[werden] versuchen […], möglichst rasch die Kriterien zum Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion zu erfüllen und sich in diesem Bemühen eng an den Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes orientieren […]“.

1.8

In seiner jüngsten Stellungnahme zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik „Für eine bessere Wirtschaftsführung in der EU“  (1) von 2004 stellt der EWSA fest, die Erweiterung der Union markiere den Beginn einer neuen Ära. Dem Titel entsprechend wird in der Stellungnahme die Regierungsführung untersucht, die für die Glaubwürdigkeit und die Effizienz der Union wesentlich ist. In dem Dokument heißt es: „Es ist dringend ein vertrauenerweckender institutioneller Rahmen erforderlich.“

1.9

In der Stellungnahme wird auch auf die Bewertung durch die Kommission in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2004 verwiesen: „... kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Probleme der neuen Mitgliedstaaten bezüglich Haushaltssituation, Schuldenlage und Beschäftigung denen der EU-15 vergleichbar sind.“ Dies heißt jedoch nicht, dass die Probleme der neuen Mitgliedstaaten identisch mit denjenigen der EU-15 sind. Zudem gibt es in vielerlei Hinsicht erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Vergleiche dieser Art lassen sich nur teilweise anstellen. Die Anpassung der Rechtsvorschriften sowie der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Praktiken an das hoch entwickelte Niveau der EU-15 werde möglicherweise Schocks auslösen, heißt es in der Stellungnahme.

1.10

Folglich hat der Ausschuss in seinen früheren Stellungnahmen zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik die zentralen Probleme der neuen Mitgliedstaaten zumindest berührt, wenngleich ihnen vergleichsweise wenig Raum gewidmet wurde. Die Tatsache, dass die Kommission in ihren Mitteilungen die Auswirkungen der Erweiterung weder prognostiziert noch analysiert hat, war natürlich für den Inhalt der Stellungnahmen des EWSA mit maßgebend.

2.   Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den neuen Mitgliedstaaten

2.1

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 enthalten eine wirtschaftspolitische Strategie, die auf drei zentralen Faktoren beruht:

Ausrichtung der Wirtschaftspolitik auf Wachstum und Stabilität,

Wirtschaftsreformen, die das europäische Wachstumspotenzial erhöhen, sowie

Stärkung der Nachhaltigkeit.

2.2

In der ersten Jahreshälfte 2003 kam das Wirtschaftswachstum in der EU-15 quasi zum Erliegen. Zwar gab es erfolgreiche Wirtschaftsreformen, aber diese gingen nicht soweit, wie zum Erreichen der Lissabon-Ziele notwendig gewesen wäre. Die Produktivität stieg nur schleppend, und auch die Vollendung des Binnenmarktes kam nur wenig voran. Bei der nachhaltigen Entwicklung waren zwar gewisse Fortschritte zu verzeichnen, diese waren aber nicht zufriedenstellend. So misslang beispielsweise die Reduzierung der Treibhausgasemissionen trotz der guten Fortschritte, die Ende der 1990er zu verzeichnen waren.

2.3

Im April 2004 aktualisierte die Kommission ihre Grundzüge der Wirtschaftspolitik. Sie kam zu dem Schluss, dass die Strategie auch für die zur Union beitretenden Länder geeignet sei. Die neuen Mitgliedstaaten werden dieselben strukturellen Anpassungen wie die EU-15 zu bewältigen haben, wobei die Herausforderungen für die neuen Mitgliedstaaten zumeist bedeutend größer sind, in einigen Fällen aber auch kleiner.

2.4

Die Unterschiede zwischen den neuen Mitgliedstaaten sind sehr groß. Gleichwohl versucht die Kommission den jeweiligen Ländern die Empfehlungen zu geben, die den verschiedenen Entwicklungen gerecht werden.

2.5

Der Schwerpunkt bei der Aktualisierung der Grundzüge lag bei der Eingliederung der neuen Mitgliedstaaten in das jetzige wirtschaftspolitische Koordinatensystem. Die strukturellen Anforderungen an die neuen Länder sind im Schnitt größer, da:

die Arbeitslosigkeit verglichen mit den Mitgliedstaaten der EU-15 fast doppelt so hoch ist,

sich das Defizit der öffentlichen Haushalte in den Jahren 2000-2004 durchschnittlich auf etwas mehr als ca. 4 Prozent des BIP beläuft,

das kaufkraftbereinigte Einkommensniveau bei etwa der Hälfte desjenigen in der EU-15 liegt,

in den neuen Mitgliedstaaten ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig ist und

viele der neuen Mitgliedstaaten hohe Leistungsbilanzdefizite aufweisen.

2.6

Eine Voraussetzung für den Erfolg einer auf Wachstum und Stabilität ausgerichteten Wirtschaftspolitik ist, dass sich die neuen Mitgliedstaaten um eine Stabilisierung ihrer öffentlichen Haushalte und die Reduzierung der Leistungsbilanzdefizite bemühen, besonders dann, wenn das Defizit eher auf den Konsum als auf Investitionen zurückzuführen ist.

2.7

Das Wachstumspotenzial muss durch von den Sozialpartnern ausgehandelte Reformen erhöht werden, die zugleich auch den auf dem Arbeitsmarkt stattfindenden Strukturwandel absichern (u.a. im Bereich der beruflichen Bildung), die Produktivität beispielsweise durch mehr Wettbewerb, die Reduzierung der Regulierungsmaßnahmen zur Steigerung ihrer Wirksamkeit und die Weiterentwicklung der Kapitalmärkte verbessern. Die soziale Nachhaltigkeit kann gefördert und die Armut bekämpft werden, indem der Arbeit die zentrale Rolle zugewiesen wird. Bei der Verbesserung der Nachhaltigkeit im Bereich Umwelt kommen den Investitionen in den Verkehrs- und Energiesektor, neben der Wirtschaft und der Landwirtschaft, eine wichtige Rolle zu.

2.8

Die Kommission hebt die Tragweite der Herausforderungen für die neuen Mitgliedstaaten sowie die Schwierigkeiten der anstehenden politischen Entscheidungen hervor. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik werden die besonderen Umstände dieser Staaten berücksichtigt, beispielsweise indem länderspezifische Empfehlungen mit längeren Übergangszeiträumen als den für die EU-15 zulässigen Fristen versehen werden.

3.   Wirtschaftliche Entwicklung und Auswirkungen der Erweiterung

3.1   Wirtschaftliche Entwicklung und Aussichten in den neuen Mitgliedstaaten

3.1.1

Die Erweiterung wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung aus. In der EU-15 zeichnete sich in der zweiten Jahreshälfte 2003 eine Wirtschaftserholung ab. Das Wachstum der Weltwirtschaft und das wieder erstarkende Vertrauen der Verbraucher beschleunigten die Wirtschaftserholung. Die Belebung des Verbrauchs kann teilweise mit dem historisch niedrigen Zinsniveau erklärt werden. Trotz der Wirtschaftsbelebung dauert es seine Zeit, bis sich dies in der Beschäftigungssituation bemerkbar macht. Die Unsicherheit der Verbraucher über ihr künftiges Einkommen belastet nach wie vor das Konsumverhalten, auch die Risiken im Zusammenhang mit der internationalen Entwicklung nehmen zu. Die Wirtschaftsbelebung in den EU-15-Ländern ist auch für die neuen Mitgliedstaaten von Bedeutung, da der Löwenanteil ihrer Ausfuhr für die Märkte der vorgenannten Länder bestimmt ist.

3.1.2

In den neuen Mitgliedstaaten betrug das Wachstum im Jahr 2003 durchschnittlich 3,5 Prozent. Besonders in den baltischen Ländern, in Ungarn und in Tschechien kurbelte der private Verbrauch das Wachstum an. Vor allem in der Slowakei und in Polen zog der Export an, in Polen stieg vor allem der Export hochwertiger Verarbeitungserzeugnisse an.

3.1.3

Der Anstieg der Investitionen war in einigen neuen Mitgliedstaaten bescheiden. Obgleich sich dies mit der internationalen Situation deckt, illustriert es zugleich auch die Verlangsamung des Reformprozesses in diesen Ländern. Die Annäherung des Zinsniveaus an das übrige EU-Niveau sowie die notwendige Verbesserung der Infrastruktur sind Faktoren, die vermehrte Investitionen auslösen sollten. Das Investitionsniveau ist in den neuen Mitgliedstaaten allgemein so hoch wie in der EU-15. Dies trägt dazu bei, das Wirtschaftswachstum in den neuen Mitgliedstaaten abzusichern.

3.1.4

Für 2004 und 2005 wird in den neuen Mitgliedstaaten ein Wirtschaftswachstum von durchschnittlich rund 4 % erwartet. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Wachstum in denjenigen neuen Mitgliedstaaten am größten sein wird, in denen das Pro-Kopf-BIP am niedrigsten ist. Am schnellsten dürfte die Entwicklung in Polen verlaufen, was auf die wachstumsfreundliche Finanzpolitik zurückzuführen ist. Von den neuen Mitgliedstaaten mit hohem Einkommensniveau wird besonders für Zypern ein relativ starkes Wirtschaftswachstum prognostiziert. Höhere Ölpreise könnten das künftige Wirtschaftswachstum in allen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

3.1.5

Abgesehen von Ungarn, der Slowakei und Slowenien bewegt sich die Inflationsrate in den neuen Mitgliedstaaten in jüngster Zeit auf demselben Niveau wie in der Eurozone. Obwohl sich die Inflation 2004 etwas beschleunigt hat — u.a. aufgrund des gestiegenen Ölpreises — wird für 2005 ein Rückgang auf 3 % erwartet.

3.1.6

Das Defizit der öffentlichen Haushalte betrug im Zeitraum 2000 bis 2003 in den neuen Mitgliedstaaten schätzungsweise 4,9 % des BIP. An den Endpunkten der Skala liegen Estland — mit einem Haushaltsüberschuss von 1 % — und Tschechien mit einem Defizit von 7 % des BIP. Außer in Tschechien überschritt das Defizit auch in fünf weiteren neuen Mitgliedstaaten — Malta, Polen, Slowakei, Ungarn und auf Zypern — die 3 %-Grenze (Quelle: siehe statistischer Anhang). Beschleunigt sich die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, so kann bei den meisten Ländern von einer Verbesserung der Situation ausgegangen werden.

3.1.7

Wie auch die EU-15 haben die neuen Mitgliedstaaten ihre Besonderheiten. Deshalb ist es nicht selten irreführend, die neuen Mitgliedstaaten en bloc zu betrachten. Generell lässt sich jedoch sagen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Mitgliedstaaten im Vergleich zur EU-15 relativ günstig verlaufen ist. Die EU-Mitgliedschaft, der relativ schnelle Anstieg der Binnennachfrage sowie die im Vergleich zur EU-15 niedrigeren Produktionskosten werden in den kommenden Jahren für eine Ausweitung der Produktion in diesen Ländern sorgen, was gleichzeitig eine Nachfrage nach Investitions- und Konsumgütern aus der EU-15 schaffen dürfte.

3.2   Makroökonomische Effekte der Erweiterung in der EU

3.2.1

Die Auswirkungen der Erweiterung sind zwischen den neuen Mitgliedstaaten und der EU-15 ungleichmäßig verteilt. Dies liegt vor allem daran, dass die neuen Mitgliedstaaten bei ihrem Außenhandel stark auf die EU-15 bezogen sind, während die Bedeutung der neuen Mitgliedstaaten für die EU-15 geringer ist. Die Handelsbeziehungen vieler alter Mitgliedstaaten sind traditionell hauptsächlich auf andere westlichen Industrieländer, beispielsweise die Vereinigten Staaten, ausgerichtet.

3.2.2

Der Beitrittsprozess der mittel- und osteuropäischen Staaten vollzog sich Schritt für Schritt und umfasste den Aufbau von Institutionen und den Abbau von Handelshemmnissen gegenüber der EU-15. Die bedeutendsten Handelsbeschränkungen betrafen den Warenverkehr mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Nach dem Beitritt bestehen die Beschränkungen vor allem aus Übergangsregelungen betreffend die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und den Umweltschutz.

3.2.3

Es wird davon ausgegangen, dass die Erweiterung, wenn auch geringe, so doch positive Auswirkungen auf die EU-15 haben wird. Der Nutzen für die neuen Mitgliedstaaten wird wahrscheinlich größer sein. Dieser Nutzen entsteht insbesondere durch den Abbau der verbleibenden Handelshemmnisse sowie durch eine größere Freizügigkeit von Arbeitskräften und Kapital.

3.2.4

Zu beachten ist, dass sich die Auswirkungen der Erweiterung sehr unterschiedlich über die gesamte EU verteilen werden. Die stärksten Auswirkungen in der EU-15 werden in Regionen in Österreich, Deutschland und Finnland, die an die neuen Mitgliedstaaten angrenzen, zu verzeichnen sein. Je nach Sektor werden die Auswirkungen sehr unterschiedlich sein.

3.2.5

Die stärksten Auswirkungen der Erweiterung werden in arbeitsintensiven Sektoren, wie der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie und dem Bausektor sowie vielen Dienstleistungssektoren zu verzeichnen sein, die aufgrund von Entfernungen bzw. von Vorschriften keinen Nutzen aus der räumlichen Streuung der Tätigkeiten ziehen können. Andererseits gibt es auch Industriezweige, deren Produktion leicht ins Ausland verlagert werden kann.

3.2.6

Das niedrige Kostenniveau in den neuen Mitgliedstaaten eröffnet der gesamten EU ferner eine potenzielle Möglichkeit mit Blick auf das Phänomen China. Die räumliche Nähe von Niedrigkostenländern bedeutet, dass es günstiger ist, in Europa zu produzieren als an weiter entfernten Standorten. Dies gilt insbesondere für die frühen Stadien des Lebenszyklus forschungsintensiver Produkte. Erst dann, wenn der Forschungsanteil an den Produktionskosten zurückgeht, würde die Produktion evtl. in weiter entfernte Länder mit noch niedrigeren Produktionskosten verlagert werden. Derzeit ist das Produktionskostengefälle zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten noch groß, jedoch wird es allmählich kleiner werden.

4.   Besondere Fragen

4.1   Beitritt zur Eurozone

4.1.1

Die Mehrheit der Bevölkerung in den neuen Mitgliedstaaten dürfte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit einen schnellen Beitritt zur Eurozone wünschen. Um die Bedingungen für den Beitritt zur Eurozone zu erfüllen, wird sich eine nachhaltige, disziplinierte Haushaltsführung als unumgänglich erweisen. Besonders in den ersten Jahren der Mitgliedschaft ist hier mit großen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Maastricht-Kriterien beziehen sich auf ein niedriges Inflations- und Zinsniveau, das Haushaltsdefizit, die Verschuldung der öffentlichen Hand und stabile Wechselkurse. Freilich gelten für alle Staaten der Union dieselben Anforderungen.

4.1.2

Eine zentrale Frage, die sich hier natürlich stellt, ist, wie sich das Streben nach Erfüllung der Maastricht-Kriterien auf die Wirtschaftsleistung der neuen Mitgliedstaaten auswirken wird. Wenn die Länder beim Beitritt zum WKM 2 versuchen, ihre Währung in den Grenzen der Schwankungsbreite zu halten, können ihre Währungen sehr schnell ins Visier von Währungsspekulanten geraten. Würde die Währungsstabilität mit hohen Zinsen aufrecht gehalten, hätte dies negative wirtschaftliche Auswirkungen, z.B. auf die Beschäftigung. Estland, Lettland und Slowenien sind die neuen EU-Staaten, die als erste in den WKM 2 eintreten, wobei die Schwankungsbreite für ihre Währungen relativ groß ist. Nur so können sie sich besser der gegen ihre Währung gerichteten möglichen Spekulationsgefahr erwehren. Die Currency-Board-Regelungen in Estland und Litauen tragen auch zur Stabilität ihrer Euro-Wechselkurse bei.

4.1.3

Die Zielvorgabe einer niedrigen Inflation ist bei einem schnellen Wirtschaftswachstum ebenfalls nicht ganz unproblematisch. In einigen der neuen Mitgliedstaaten war die Inflation seinerzeit höher als in der EU-15. Die Anpassung rasch wachsender Wirtschaften an eine besonders niedrige Inflation kann zu einer schädlichen Wachstumsbremse werden, da eine höhere Inflation oft auf natürliche Weise mit der Phase schnellen Wachstums in diesen Ländern einhergeht. Steigt die Produktivität schneller, kommt es gewöhnlich auch zu einem raschen Preisanstieg. Andererseits kann eine galoppierende Inflationsrate natürlich auch das Wirtschaftswachstum bremsen.

4.1.3.1

Gegenwärtig unbedenkliche Inflationsraten könnten bei Auslaufen der jeweiligen von den Beitrittsverträgen vorgesehenen Übergangsperioden unter Umständen zu hoch sein. In diesem Moment könnte die Inflation anziehen, da die befristete Erlaubnis, keine Mehrwertsteuer zu erheben oder reduzierte Verbrauchsteuersätze anzuwenden, sowie die Möglichkeit einzelstaatlicher Regelungen entfallen würden.

4.1.4

Stärker als in den großen Staaten ist die Wirtschaft der kleinen Länder an die Weltwirtschaft gekoppelt. Durch eine höhere Schuldenaufnahme bzw. ein größeres Haushaltsdefizit können diese Länder im Gegensatz zu größeren Staaten nicht das Wirtschaftswachstum ankurbeln — wie dies etwa im Vorfeld von Wahlen zu beobachten ist. Die öffentlichen Haushalte kleiner Länder sind gewöhnlich transparenter und leichter zu kontrollieren. Dies lässt vermuten, dass die kleineren der neuen Mitgliedstaaten als erste der Eurozone beitreten werden. In Estland ist der ausgeglichene Haushalt sogar gesetzlich vorgeschrieben.

4.1.5

Probleme könnten entstehen, wenn Staaten versuchten, die Maastricht-Kriterien sehr schnell zu erfüllen. Bevor sie der Eurozone beitreten, sollte der Wechselkurs ihrer Währung zwei Jahre lang ohne Neufestsetzung der Parität stabil gegenüber dem Euro sein. Zusätzlich zu den bereits in Ziffer 4.1.2 erwähnten Problemen laufen Staaten, die es zu eilig haben, Gefahr, dass ihr Wechselkurs beim Beitritt zu hoch oder zu niedrig bewertet wird. Durch eine Überbewertung ihrer Währung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten beeinträchtigen würde, oder eine Unterbewertung, durch die Inflationsdruck entstehen würde, könnten daher die Dynamik ihrer Wirtschaft geschwächt und ihre Wachstumsvoraussetzungen verschlechtert werden. Im einen wie im anderen Fall würde Lohndruck entstehen, was das Problem der Betriebsverlagerungen verschärfen und die Binnennachfrage belasten würde, die nicht selten der Wachstumsmotor dieser Staaten ist. Die Parität des Eintritts in den Wechselkursmechanismus MCE-2 muss daher mit Umsicht festgelegt werden. Die Länder der Euro-Zone müssen jedoch in jedem Fall ihre Wettbewerbsfähigkeit im Auge behalten, selbst wenn der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Beitritts auf einem angemessenen Niveau liegt.

4.1.6

Durch die Erweiterung befinden sich die EU-Mitgliedstaaten, die nicht Teil der Eurozone sind, zurzeit knapp in der Mehrheit, doch umfasst die Eurozone gemessen am BIP den weitaus größten Teil der EU. Der Beitritt neuer Staaten zur Eurozone in den nächsten Jahren wird die Voraussetzungen für eine Stärkung der internationalen Stellung des Euro verbessern.

4.2   Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

4.2.1

Die öffentlichen Haushalte der meisten neuen Mitgliedstaaten sind annähernd nachhaltig. Nur vereinzelt übersteigt die Verschuldung 60 % des BIP. Wenn auch in einigen Staaten eine Zunahme der Schuldenlast aufgrund des Defizits der öffentlichen Haushalte droht, sollte bedacht werden, dass im Vergleich mit den Staaten der EU-15 die Höhe der Auslandsverschuldung in den neuen Mitgliedstaaten überhaupt nicht bedrohlich ist. Unionsweit haben sich die Mitgliedstaaten wiederholt zu den Lissabon-Zielen und dem Ziel einer soliden Haushaltspolitik bekannt.

4.2.2

Der Stabilitätspakt steht seit längerer Zeit im Kreuzfeuer der Kritik. Der Ausschuss hat mehrere Stellungnahmen zum Stabilitätspakt erarbeitet (2). Obwohl der Pakt keineswegs optimal funktioniert, hat er zur Wahrung der Haushaltsdisziplin beigetragen. Auch die gesteigerte Effizienz der Überwachung und die Transparenz des Defizitverfahrens haben dazu beigetragen, die Haushaltsdisziplin zu festigen. Die Mitgliedstaaten müssen eine klare Vorstellung von der Zukunft des Stabilitäts- und Wachstumspakts haben, um ihre Wirtschaftspolitik mittelfristig planen zu können.

4.2.3

Ungenaue bzw. mangelhafte Angaben der Mitgliedstaaten über die Haushaltsausgaben und -prognosen führen zu Schwierigkeiten bei der Kontrolle. Die Kommission und verschiedene Ausschüsse haben an gemeinsamen Kriterien für eine mehrseitige Überwachung und politische Koordination gearbeitet. Die Feinabstimmung der Methoden und Verfahren kann jedoch nicht ohne absolut zuverlässiges statistisches Datenmaterial erfolgen. Sowohl in einigen neuen Mitgliedstaaten als auch in einigen Staaten der EU-15 muss die Erhebung des statistischen Materials trotz der Fortschritte der letzten Jahre noch optimiert werden.

4.2.4

Sehr häufig wird die Meinung vertreten, dass der auf dem Vertrag von Maastricht basierende Stabilitätspakt anders interpretiert werden müsse. Viele der derzeit angewendeten Verfahren müssten in einer Union mit 25 Mitgliedstaaten gelockert werden. Die Behandlung der Stellungnahmen und der eigenen Programme der Kommission und der Mitgliedstaaten ist immer mehr zu einer Formalität geworden: Als immer wichtiger erweist sich die inoffizielle Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten. Die Glaubwürdigkeit der Einheitswährung darf jedoch nicht gefährdet werden.

4.2.5

Die Kontrolle der Wirtschaftpolitik und die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen werden sich in den neuen Mitgliedstaaten schwierig gestalten. Besonders bei einer instabilen innenpolitischen Lage ist ein schwächeres Engagement zu verzeichnen. Trotz der grundlegenden Reformen, die von den neuen Mitgliedstaaten bei der Einführung der Marktwirtschaft durchgeführt wurden, stehen einige von ihnen vor schwierigen Entscheidungen, da die unumgänglichen strukturellen Erneuerungen gewöhnlich mit höheren öffentlichen Ausgaben verbunden sind. Die Zuweisung der öffentlichen Mittel ist in den neuen Mitgliedstaaten eine noch schwierigere Frage als in der EU-15.

4.2.6

Eine Teilüberarbeitung des Stabilitätspakts ist für sein langfristiges Funktionieren erforderlich. Die Überarbeitung muss das Engagement aller Beteiligten für die gemeinsamen Ziele stärken. Die Glaubwürdigkeit der Verpflichtung zu Stabilität der öffentlichen Haushalte, Haushaltsdisziplin, Nachhaltigkeit und haushaltspolitische Koordinierung in den neuen Ländern darf dabei keinen Schaden nehmen.

4.3   Unterschiede in Bezug auf den wirtschaftlichen Wohlstand und die Beschäftigungslage (3)

4.3.1

Das BIP der EU ist im Zuge der Erweiterung um nur 5 % in Marktpreisen gestiegen. Auch nach Kaufkraftbereinigung ist es um lediglich 10 % gestiegen, obwohl die Bevölkerung um beinahe 20 % zugenommen hat. Die neuen Mitgliedstaaten verbindet ihre relative Armut im Vergleich zum Durchschnitt der restlichen 15 Länder. Das kaufkraftbereinigte Pro-Kopf-BIP ist in den neuen Mitgliedstaaten nur halb so hoch wie in der EU-15. Wie schon bei der EU-15, so lassen sich auch bei den neuen Ländern bedeutende Abweichungen feststellen: Die wohlhabendsten der neuen Mitgliedstaaten sind Zypern, Slowenien und Malta. Zu den ärmsten zählen Polen sowie die baltischen Staaten Lettland, Litauen und Estland. Das BIP pro Kopf ausgedrückt in KKS ist in Slowenien und Zypern genauso hoch wie in Griechenland und Malta und entspricht in der Tschechischen Republik dem Portugals.

4.3.2

Laut Eurostat leben in den neuen Mitgliedstaaten 13 % der Bevölkerung unter der relativen Armutsgrenze. Der entsprechende Wert für die EU-15 beträgt 15 %. Die Armutsgrenze wird dadurch definiert, dass das verfügbare Einkommen eines Bürgers bzw. eines Haushalts mit dem Durchschnittseinkommen in Bezug gesetzt wird. Als Armutsgrenze werden 60 % des Einkommensdurchschnitts des jeweiligen Landes angegeben. Der geringe Unterschied zwischen diesen Prozentsätzen darf nicht über die Tragweite der sozialen Problematik hinwegtäuschen, da — wie oben ausgeführt — das Pro-Kopf-BIP, gemessen in Kaufkraftparitäten, in den neuen Mitgliedstaaten halb so hoch ist wie in den alten Mitgliedstaaten.

4.3.3

Die Einkommensverteilung innerhalb der neuen Mitgliedstaaten unterscheidet sich nicht wesentlich von der Einkommensstruktur innerhalb der EU-15. Bei den neuen Mitgliedstaaten weisen Tschechien, Ungarn und Slowenien die geringsten internen Einkommensunterschiede auf. Größenordnungsmäßig sind sie mit den nordischen Ländern vergleichbar. In Estland, Litauen und Lettland ist die Spreizung der Einkommen stärker ausgeprägt und lässt sich am ehesten mit den größeren Einkommensunterschieden in Irland und Großbritannien vergleichen. Die größte Einkommensdifferenzierung in der EU-15 weisen Irland und die südeuropäischen Länder auf. Das Problem der Ländervergleiche besteht darin, dass sie die landesinternen regionalen Unterschiede unberücksichtigt lassen, obwohl diese beträchtlich sein können.

4.3.4

Die Beschäftigungsquote in den neuen Länder liegt durchschnittlich bei nur 56 %, während sie in der EU-15 ca. 64 % beträgt. Wesentlich ist die Frage, ob es den Ländern gelingt, gleichzeitig ihre Produktivität und den Beschäftigungsgrad zu heben. Es scheint, dass die meisten neuen Mitgliedstaaten dem Produktivitätszuwachs den Vorzug geben, der ihre Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die der EU insgesamt erhöht. Die Lissabon-Strategie gibt hierauf eine Antwort, die weiterhin aktuell ist, wenn auch gewisse Nachbesserungen vorgenommen werden könnten.

4.3.5

In ihren Grundzügen der Wirtschaftspolitik (7.4.2004) stellt die Kommission fest, dass der geringen Beschäftigungsquoten Jugendlicher und älterer Arbeitnehmer in den neuen Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Außerdem müssen der Sozialschutz und die Qualifikationen der Arbeitnehmer weiter verbessert werden. Der Ausschuss hält diese Aspekte für wesentlich, und auch in der EU-15 sind diese Zielsetzungen wichtig.

4.3.6

Die neuen Mitgliedstaaten weisen in Bezug auf die Beschäftigungsquote von Frauen und älteren Arbeitnehmer untereinander große Unterschiede auf. In Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Tschechien und auf Zypern ist die Beschäftigungsquote der Frauen höher als im EU-15-Durchschnitt, in Polen und besonders auf Malta liegt sie hingegen wesentlich darunter. Die Beschäftigungsquote der älteren Erwerbstätigen ist in Estland, Lettland, Litauen Tschechien und auf Zypern höher als im EU-15-Durchschnitt, in den anderen neuen Mitgliedstaaten hingegen bedeutend niedriger. In allen anderen neuen Mitgliedstaaten lag die Arbeitslosenquote der Frauen 2003 außer in Estland und Ungarn geringfügig über der Arbeitslosenquote der Männer. Der Unterschied war auf Malta und in Tschechien besonders groß.

4.3.7

Im Zeitraum 2000-2003 sank die Arbeitslosigkeit in den neuen Mitgliedstaaten. Besonders ausgeprägt war dieser Trend in den baltischen Staaten, wo die Arbeitslosigkeit um ca. drei Prozentpunkte abnahm. In Slowenien und Ungarn verbesserte sich die Beschäftigungslage bereits Mitte der 90er Jahre. Im Anhang der Stellungnahme befinden sich statistische Angaben zur Beschäftigung und Arbeitslosigkeit.

4.3.8

Die Altersstruktur der Bevölkerung und der Zustand der Sozialschutzsysteme sind maßgebliche Faktoren für die Einkommensstruktur eines Landes. Die Überalterung steht mit dem niedrigen Einkommensniveau in den neuen Ländern in einem signifikanten Zusammenhang. In der niedrigsten Einkommensklasse sind die über 65-jährigen auf Zypern, in Tschechien, in der Slowakei, in Slowenien und in Litauen überrepräsentiert. Am stärksten von der Armut bedroht sind kinderreiche Familien, Haushalte von Alleinerziehenden sowie junge Eltern im Alter von 16-24 Jahren.

4.3.9

Der allgemeine Bildungsstand ist in den neuen EU-Ländern höher als in der EU-15. In den neuen Mitgliedstaaten haben ca. 89 % der 25-64-jährigen einen höheren Schulabschluss — in der EU-15 liegt der entsprechende Wert bei 65 %. Die meisten Bürger mit einer höheren Schulbildung gibt es in Tschechien, Estland und der Slowakei. In der EU-15 trifft das nur für Deutschland, Großbritannien und Schweden zu, wo der entsprechende Anteil 80 % der Bevölkerung übersteigt. Das hohe Bildungsniveau in Verbindung mit den günstigen Lohnkosten macht für Investoren die Attraktivität der neuen Mitgliedstaaten aus.

4.3.10

Das Wirtschaftswachstum ist in den neuen Mitgliedstaaten im Schnitt höher als in der EU-15. Die Einigung Europas ist jedoch längst nicht gleichbedeutend mit einer raschen Einebnung der Einkommensunterschiede. Bei dem derzeitigen Tempo wird dies noch Jahrzehnte dauern. Einer sehr schematischen Berechnung zufolge könnten Zypern und Malta am schnellsten den durchschnittlichen Lebensstandard der EU-15 erreichen. Dies würde immerhin gut 20 Jahre in Anspruch nehmen. Viele Faktoren, wie etwa die Strukturfonds der EU, könnten einen Beitrag zum schnellen Abbau der Einkommensunterschiede leisten. Der Anhang dieser Stellungnahme enthält Wirtschaftsdaten zu allen EU-Mitgliedstaaten.

4.4   Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität

4.4.1

In den neuen Mitgliedstaaten sind die Gesamtlohnkosten im Schnitt deutlich niedriger als in der EU-15. Gleichzeitig gelten ihre Arbeitsmärkte als sehr flexibel. Viele Produktionsbetriebe, in gewissem Umfang auch die Dienstleister, haben ihre Standorte in die neuen Mitgliedstaaten verlagert. Oft wird dabei aber außer Acht gelassen, dass das durchschnittliche Produktivitätsniveau in diesen Ländern auch deutlich unter dem der EU-15 liegt. Die Produktivität pro Erwerbstätigem lag kaufkraftbereinigt im Jahr 2003 in den neuen Mitgliedstaaten bei nur 54 % des Niveaus der EU-15.

4.4.2

Zu Beginn der 90er Jahre haben diese Staaten große öffentliche Sektoren „geerbt“; die Rechtsvorschriften sind in vielen Fällen als unflexibel zu bezeichnen. Gleichwohl haben diese Länder bei der Reform des öffentlichen Sektors gute Fortschritte erzielt, und nunmehr sind ihre öffentlichen Ausgaben in Relation zum BIP im Schnitt mit denjenigen der EU-15-Länder vergleichbar.

4.4.3

Die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität erfordert Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Forschung sowie der Arbeitsorganisation. Außerdem müssen für die Gründung und den Betrieb kleiner Unternehmen bürokratische Hindernisse ausgeräumt und Unternehmertum gefördert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität verbessern sich auch, wenn ineffiziente und unrentable Unternehmen den Markt verlassen. Dadurch werden Ressourcen für einen wirksameren Einsatz frei. Derartige Umstrukturierungsmaßnahmen erfordern jedoch auch Anpassungsmaßnahmen für die von dieser Umstrukturierung betroffenen Personen (4).

4.4.4

Den neuen Mitgliedstaaten ist es bereits gelungen, von ihren flexiblen Märkten zu profitieren. Kapital, Technologie und oft sogar die Arbeitskräfte können ziemlich leicht von einem Land ins andere verlagert werden. Dieselbe Flexibilität der Strukturen erleichtert nämlich auch die Verlagerung von Arbeitsplätzen an andere Standorte. Langfristig müssen Nationen und Regionen auch mit dem Wettbewerbsfaktor „Infrastruktur“ punkten können, wozu die Informations- und Kommunikationstechnik und die Forschungskapazität gehören. Der Anteil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung am Nationaleinkommen liegt in der EU-15 im Schnitt bei 2 %, in den neuen Mitgliedstaaten bewegt er sich in der Größenordnung von einem Prozent.

4.4.5

Die neuen Mitgliedstaaten können sich langfristig nicht damit zufrieden geben, das jetzige Produktivitätsniveau der EU-15 zu erreichen. In allen Mitgliedstaaten muss besonders in Know-how investiert werden. Die Verlangsamung des Produktivitätszuwachses in der EU erklärt sich durch geringe Investitionen und den geringen Technologieeinsatz. In die Informations- und Kommunikationstechnologie, in den Bereich Forschung und Entwicklung sowie in Bildung und Ausbildung muss unionsweit deutlich stärker als bislang investiert werden. Gerade die neuen Mitgliedstaaten werden vor eine große Herausforderung gestellt, die zugleich aber auch eine große Chance ist.

4.4.6

Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit setzt vielfach auch strukturelle Änderungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen voraus. Besonders in den neuen Mitgliedstaaten kann die Wettbewerbsfähigkeit durch strukturelle Reformen in der Landwirtschaft und der Schwerindustrie verbessert werden.

4.5   Nachhaltige Entwicklung im Umweltbereich

4.5.1

Ein Kernpunkt der Strategie der Grundzüge der Wirtschaftspolitik ist die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung. Neben der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit kommt es für die neuen Mitgliedstaaten auch darauf an, die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf die Umwelt zu sichern. Die Qualität der natürlichen Ressourcen und die Umwelt müssen unbedingt Berücksichtigung finden — auf längere Sicht zahlt sich dies auch wirtschaftlich aus.

4.5.2

Für die neuen Mitgliedstaaten ist die verbesserte Effizienz beim Energieverbrauch ein wichtiges Anliegen. Eurostat zufolge lag in der EU-15 der durchschnittliche Effizienzwert — also der Energieverbrauch im Verhältnis zum BIP in KKS in den Jahren 2000-2002 bei 173. In den neuen Mitgliedstaaten liegt er hingegen bei 258! Vom Standpunkt der für die nachhaltige Entwicklung bedeutsamen Energieeffizienz aus betrachtet, gibt es in den neuen Mitgliedstaaten also noch ein Verbesserungspotenzial.

4.5.3

Obwohl in den neuen Mitgliedstaaten bereits eine positive Entwicklung stattgefunden hat, ist dennoch ein großer Investitionsbedarf, besonders in der Energieerzeugung und zur Verbesserung des Wirkungsgrades beim Energieverbrauch im Verkehrswesen festzuhalten. Besonders der subventionierte Energieverbrauch muss aus Gründen des Umweltschutzes einer Überprüfung unterzogen werden. Der Ausschuss unterstützt die Empfehlung der Kommission, diejenigen Subventionen zu kürzen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken und der nachhaltigen Entwicklung zuwider laufen.

4.5.4

Im Jahre 2003 wurde die Richtlinie über Strom aus erneuerbaren Energiequellen umgesetzt. Die Kommission stellt in ihren Grundzügen fest, dass bei der Erzeugung von „grüner“ Elektrizität nur sehr wenige Fortschritte erzielt werden konnten. Ausnahmen hierbei sind Deutschland, Spanien und Dänemark, wo dank der Windkraft positive Ergebnisse vorliegen.

4.5.5

Es wird Jahre dauern, bis in den neuen Mitgliedstaaten bei der Verwendung und Erzeugung von Energie dieselbe Energieeffizienz wie in der EU-15 erreicht wird. Die Größe der Aufgabe, die ihnen aus dieser Zielsetzung erwächst, darf diese Länder aber keineswegs davon abhalten, Anstrengungen auf dem Wege zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung zu unternehmen. Ein Aspekt dieser Bestrebungen sollte die Schärfung des allgemeinen Bewusstseins der Bevölkerung für die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung sein.

5.   Schlussfolgerungen

5.1

Die EU-15 hat in den vergangenen Jahren nicht dieselbe Dynamik im Wirtschaftswachstum vorzuweisen wie viele der neuen Mitgliedstaaten. Auch künftig wird das Wirtschaftswachstum in den neuen Mitgliedstaaten zumindest mittelfristig wahrscheinlich höher ausfallen. Das Wachstum kann auch mit Hilfe der Strukturfonds gefördert werden. Die Erweiterung kommt auch dem Wachstum in der EU-15 zugute.

5.2

Es ist durchaus nicht selbstverständlich, dass sich die unterschiedlichen Lebensstandards der EU-15 und der neuen Mitgliedstaaten rasch angleichen. Die politische Vereinigung ist nicht immer gleichbedeutend mit einer Verringerung der Unterschiede in Einkommen und Lebensstandard: Ein Beispiel für angleichende regionale wirtschaftliche Unterschiede, die nur schleppend beseitigt werden, liefert die deutsche Wiedervereinigung. Nicht einmal enorme Geldsummen und die Vereinigung der Institutionen vermochten hier Entscheidendes auszurichten.

5.3

Die Erweiterung der Europäischen Union wird den Handel, die Investitionen und, nach einer Übergangszeit, auch die Freizügigkeit der Arbeitskräfte zwischen den neuen Mitgliedstaaten und der EU-15 erleichtern. Das Wirtschaftsumfeld der neuen Mitgliedstaaten wird damit transparenter und die Unternehmen, die Investitionsvorhaben erwägen, können wirtschaftliche Entscheidungen leichter treffen. Zwischen den Ländern bleiben aber auch Unterschiede, die nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen. In Steuerfragen berührt die Zuständigkeit der Europäischen Union heutzutage am ehesten den Mindestsatz bei der Mehrwertsteuer und einige Grundsätze der Unternehmensbesteuerung.

5.4

Die Übergangsregelungen betreffen vor allem die Freizügigkeit von Arbeitskräften zwischen den Staaten. In einigen Fällen können sie diese Freizügigkeit für bis zu sieben Jahre einschränken. Viele Länder der EU-15 sind von der Bevölkerungsalterung betroffen, diese Länder benötigen trotz einer hohen strukturellen Arbeitslosigkeit neue Arbeitskräfte. Durch die Übergangsfristen besteht die Gefahr, dass sowohl notwendige Strukturreformen in den neuen Mitgliedstaaten verzögert als auch das Wirtschaftswachstum in der EU-15 wie auch in den neuen Mitgliedstaaten gebremst werden könnten.

5.5

Unternehmen, die in den neuen Mitgliedstaaten investiert haben oder dies beabsichtigen, berichten, dass sie häufiger als in der EU-15 mit den Probleme von Übergangsökonomien konfrontiert werden, die nicht ausschließlich mit den Mitteln der Gesetzgebung angegangen werden können. Diese Probleme stehen oft im Zusammenhang mit Korruption. Korruption ist aber auch in der EU-15 keine unbekannte Größe.

5.6

Über Jahrzehnte verwurzelte gesellschaftliche Verhaltensschablonen ändern sich nur langsam. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat jedoch auch hier zu einem positiven Veränderungsdruck geführt. Die effiziente Nutzung des Potenzials der neuen Mitgliedstaaten setzt voraus, dass die gemeinsamen Rechtsnormen der Europäischen Union eingehalten werden. Dies betrifft vor allem die Binnenmarkt-Vorschriften, wichtig ist aber auch die unionsweit einheitliche Umsetzung anderer wettbewerbsrelevanter Bestimmungen, etwa in der Umweltgesetzgebung.

5.7

In den neuen Mitgliedstaaten besteht ein günstiges Verhältnis zwischen Lohnkosten und Bildungsniveau der Arbeitskräfte. Die Besteuerung ist ein weiterer Faktor, der die unternehmerischen Investitionen in den neuen Mitgliedstaaten beeinflusst. Von der Art der Unternehmenstätigkeit hängt ab, welche Faktoren für die Standortwahl ausschlaggebend sind.

5.8

Ein Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze („race to the bottom“) birgt aber auch Gefahren in sich. So besteht die Möglichkeit, dass der öffentlichen Hand diejenigen Mittel fehlen, die notwendig sind, um die für den Aufholprozess notwendigen Investitionen in Infrastruktur und in das Sozialsystem zu finanzieren. Dadurch besteht auch die Gefahr, dass die Steuerlast auf den vergleichsweise immobilen Faktor Arbeit verlagert wird, was negative Auswirkungen auf die Beschäftigungslage mit sich brächte.

5.9

Zu Direktinvestitionen bzw. Totalverlagerungen in die neuen Mitgliedstaaten entschließen sich am ehesten Unternehmen mit einer bereits umfassenden Geschäftstätigkeit in diesen Ländern bzw. Unternehmen, deren Wettbewerbsvorteil sehr stark auf — im Vergleich zum Bildungsniveau — kostengünstiger Arbeitskraft beruht. Dieser Vorteil in den neuen Mitgliedstaaten spricht auch weiterhin für eine Verlagerung der Produktion von anderen Standorten, auch aus der EU-15. Überdies belebt die Geschäfts- und Produktionstätigkeit von Unternehmen aus den EU-15-Staaten in den neuen Mitgliedstaaten oftmals auch die wirtschaftliche Tätigkeit in den EU-15-Staaten. Dies lässt sich unter anderem an dem ansteigenden Handelsaufkommen zwischen der EU-15 und den neuen Mitgliedstaaten ablesen.

5.10

Die wirtschaftliche Angleichung der neuen Mitgliedstaaten und der EU-15 ist ziemlich günstig verlaufen. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen, obwohl in der Zukunft mit Risiken zu rechnen ist. Das wahrscheinlichste Szenario sieht so aus, dass das im Vergleich zur EU-15 im Schnitt vorteilhafte Lohn- und Preisgefüge an Attraktivität einbüßt. Aufgrund des niedrigen Ausgangsniveaus dürfte dies jedoch noch lange dauern.

5.11

In der Tat ist der demografische Wandel eine der größten Herausforderungen für die EU, da das Ausscheiden von Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu heute stark zunehmen wird. Der Verbleib älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt müsste somit aktiv und auf vielfältige Weise gefördert werden. Damit die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gesichert ist, ist es auch besonders wichtig, auf eine höhere Geburtenrate hinzuwirken und alle Arbeitsressourcen der Union zu mobilisieren. Dies kann nur durch die Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann und durch die Förderung der besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben erreicht werden. Zugleich müssten in allen Mitgliedstaaten gesellschaftliche Ausgrenzung und Armut bekämpft werden, was auch den sozialen Zusammenhalt verbessern würde.

5.12

Die Sozialpartner sind in einigen neuen Mitgliedstaaten nur sehr schwach und nicht in einem einheitlichen Rahmen organisiert. Zwischen den einzelnen Gewerkschaften bestehen große Unterschiede in Bezug auf ihre Repräsentativität. Gemeinsam ist den meisten eine spärliche Mittelausstattung, gleiches gilt für Nichtregierungsorganisationen. Diese Organisationen müssen ihre Tätigkeiten ausbauen, damit ein erfolgreicher Dialog geführt werden kann. Zugleich können sie alle zur Schaffung wachstumsfreundlicher Bedingungen beitragen. Die soziale Konzertierung ist für eine starke und solidarische Integration Europas unverzichtbar.

5.13

Die Kommission sollte auch sorgfältig diejenigen internationalen Unsicherheitsfaktoren beobachten, die das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährden, beispielsweise die Auswirkungen des gestiegenen Ölpreises oder der strukturellen Defizite der Vereinigten Staaten im Haushalt und der Handelsbilanz.

5.14

Alle Mitgliedstaaten müssen sich auch weiterhin um die Vollendung des Binnenmarkts, eine wirksamere Umsetzung der Lissabon-Reformen und eine bessere Economic Governance bemühen. Ohne diese Reformen könnten das Wirtschaftswachstum und der Wohlstand in der gesamten EU zurückgehen.

5.15

Obwohl in dieser Stellungnahme die neuen Mitgliedstaaten und die EU-15 zumeist als verschiedene Gruppen dargestellt werden, hat dies nur als grobe Verallgemeinerung Gültigkeit. In allen Ländern gibt es spezifische Probleme und Bedürfnisse.

Brüssel, den 10. Februar 2005

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Stellungnahme des EWSA: „Für eine bessere Wirtschaftsführung in der EU“, ABl. C 74 vom 23.3.2005, verabschiedet am 15. September 2004.

(2)  Vgl. die letzte Stellungnahme des EWSA zu diesem Thema: „Haushaltspolitik und Investitionen“, ABl. C 110/19 vom 30. April 2004, S. 111-115.

(3)  Der Ausschuss möchte darauf hinweisen, dass für die wichtige Beurteilung in der Frage des Lebensstandards vorzugsweise auf das Konzept des „verfügbaren Einkommens von Haushalten“ zurückgegriffen werden sollte. Die diesbezüglichen statistischen Angaben sind bedauerlicherweise lückenhaft. Der EWSA möchte bei dieser Gelegenheit erneut fordern, die statistischen Dienste der EU auszubauen und die Zusammenarbeit zwischen den für diesen Bereich zuständigen einzelstaatlichen Behörden und EUROSTAT zu intensivieren.

(4)  Stellungnahme des EWSA: „Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen“, ABl. C 120 vom 20.5.2005.


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