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Document C2004/179/35

Rechtssache T-182/04: Klage des Daniel Van der Spree gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 17. Mai 2004

ABl. C 179 vom 10.7.2004, p. 18–18 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

10.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 179/18


Klage des Daniel Van der Spree gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 17. Mai 2004

(Rechtssache T-182/04)

(2004/C 179/35)

Verfahrenssprache: Französisch

Daniel Van der Spree, wohnhaft in Overijse (Belgien), hat am 17. Mai 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung über die endgültige Feststellung seiner Beurteilung der beruflichen Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage stützt sich der Kläger in erster Linie auf einen Verstoß gegen die Artikel 26 und 43 des Statuts sowie gegen die besonderen Maßnahmen für die Übergangsbeurteilungskampagne 2001-2002. Der Kläger beruft sich außerdem auf eine Verletzung der Begründungspflicht, die fehlende Kohärenz zwischen den Kommentaren und den Benotungen sowie auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler. Darüber hinaus seien seine Verteidigungsrechte verletzt worden, denn die Entscheidung beruhe auf einem internen Audit-Bericht, von dem er keine Kenntnis gehabt habe, und auf angeblichen Beurteilungskriterien, die ihm nicht mitgeteilt worden seien.


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