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Document 92003E000555

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0555/03 von Antonio Di Pietro (ELDR) an die Kommission. Integrierte Abfallbeseitigung in der Gemeinde Conegliano.

ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 216–217 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E0555

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0555/03 von Antonio Di Pietro (ELDR) an die Kommission. Integrierte Abfallbeseitigung in der Gemeinde Conegliano.

Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0216 - 0217


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0555/03

von Antonio Di Pietro (ELDR) an die Kommission

(27. Februar 2003)

Betrifft: Integrierte Abfallbeseitigung in der Gemeinde Conegliano

Die Gemeinde Conegliano in der Provinz Treviso hat, ohne eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, per Beschluss des Gemeinderates vom 8.4.2002 (Nr. 127-596) die integrierte Beseitigung der Siedlungs- sowie ähnlicher Abfälle aus dem Gemeindegebiet einschließlich der damit verbundenen Finanzverwaltung (Rechnungsstellung und Einziehung der Gebühren) dem Konsortium für Hygienedienstleistungen (CIT), dem die Gemeinde selbst angehört, ab 1. Juli 2002 übertragen und bestätigt, dass diese Dienste von dem Konsortium selbst oder durch Dritte erbracht werden können.

In diesem Beschluss heißt es, dass die integrierte und koordinierte Beseitigung der Siedlungsabfälle, der Sonderabfälle sowie ähnlicher Abfälle einschließlich der Abfuhr, des Transports, der Fakturierung und der Einziehung der kostendeckenden Gebühren zu den Aufgaben des CIT gehört, sowie ferner, dass durch das vollständige Outsourcing die optimale flächendeckende Organisation der Abfallbeseitigung, einschließlich Sammlung und Transport, sowie mehr Effizienz und Kosteneinsparungen möglich werden.

Später wurde an die privaten Haushalte, das Gewerbe und den Handel in Conegliano ein vom Bürgermeister der Gemeinde, dem Präsidenten des CIT sowie dem Präsidenten des Unternehmens SAV.NO unterzeichnetes Rundschreiben verschickt, mit dem die angeschlossenen Kunden über einige Neuerungen bezüglich der Gebührenerhebung und -beitreibung für das Jahr 2002 in Kenntnis gesetzt wurden. In dem Rundschreiben wurde unter anderem spezifiziert, dass die Firma SAV.NO jedem einzelnen Kunden die Rechung über die Abfallgebühren des CIT zuschicken würde. Diesem Rundschreiben folgte dann auch die Rechnung mit dem Briefkopf der Firma SAV.NO.

Mit anderen Worten: Die Gemeinde Conegliano hat die städtische Müllabfuhr direkt dem Konsortium CIT übertragen, und dieses hat sie wiederum an die Firma SAV.NO als Subunternehmer weitergegeben.

Ist die Kommission angesichts des geschilderten Sachverhalts der Auffassung, dass dieses Gebaren illegal ist, da es gegen die Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Weitergabe der öffentlichen Dienstleistungen auf kommunaler Ebene verstößt?

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(25. April 2003)

Die Kommission teilt dem Herrn Abgeordneten mit, dass ihr einige Probleme im Zusammenhang mit der Nichtvereinbarkeit der italienischen Rechtsvorschriften bezüglich der öffentlichen Dienstleistungen auf kommunaler Ebene mit den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen bekannt sind. Diese Rechtsvorschriften sind derzeit Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens, in dessen Rahmen die Kommission der italienischen Regierung kürzlich ein ergänzendes Aufforderungsschreiben zugestellt hat.

Was die Übertragung der städtischen Abfallbeseitigung in der Gemeinde Conegliano betrifft, so wird die Kommission bei den italienischen Behörden detaillierte Informationen anfordern, anhand derer sie bewerten kann, ob der fragliche Fall Teil der allgemeineren Problemstellung ist, die Gegenstand des oben genannten Vertragsverletzungsverfahrens ist.

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